@Krawutzi Kaputzi Das kann in der Tat stimmen. Die Silbenzahl stimmt und auf -referat endete es mit Sicherheit.
Einer geht noch für heute:
Prozessbericht vom Freitag, dem 19.10., Teil 5: Der Staatsanwalt zerlegt S (Fortsetzung der Fortsetzung)Nachdem alle wieder brav erschienen sind, wendet sich der StA dem Thema zu, ob S sich bei seinen Aktivitäten für den SBÖ in einem Rechtsirrtum befunden haben könnte, bzw. schickt sich an, dies zu widerlegen. Moni hatte ihre Jünger anscheinend mit einem ähnlichen "weil es legal ist"-Konstrukt bedient wie der Bezopfte die seinen: Sie hatte von der Staatsanwaltschaft Graz einst eine "Einstellungsverständigung" erhalten (das muss wohl eine Mitteilung darüber sein, dass ein Verfahren eingestellt worden sei) und interpretierte diese offenbar als Bestätigung, dass ihr ganzes Treiben legal sei. So präsentierte sie das anscheinend ihrer Anhängerschaft, auch dem S – soviel geht aus dem Gesagten jedenfalls hervor.
"Was wissen Sie von der Einstellungsverständigung, die die Staatsanwaltschaft Graz an Monika Unger geschickt hat?", begann der StA die weitere Befragung.
S antwortet, er habe davon gewusst, dass der Landesverfassungsschutz ermittelt habe. Er habe Kenntnis davon erlangt, als Moni diesen Brief bekommen habe.
StA: "Also hat Ihnen Monika Unger den gezeigt?"
S faselt irgendwas, was die eigentliche Frage nicht beantwortet, und meint dafür dann, er habe das Schreiben so interpretiert, dass damalige Ermittlungen im Sinne der §§ 246, 244 und 314 StGB eingestellt worden seien, weil Monis Tätigkeiten bzw. die des SBÖ legal gewesen seien.
Spoiler
Zu Hause habe ich das nachgeschlagen:
§246 = staatsfeindliche Verbindungen (nicht zu verwechseln mit dem neu geschaffenen "Staatsverweigerer-Paragraphen" §247a, der auf den SBÖ aus chronologischen Gründen noch nicht anwendbar ist)
§244 = Vorbereitung eines Hochverrats
§314 = Amtsanmassung
Aber jetzt kommts: Aus dem erwähnten Schreiben ging gar nicht hervor, dass damals überhaupt im Zusammenhang mit diesen Delikten ermittelt worden wäre. Siehe im Folgenden.
Nun lässt der StA besagte Einstellungsverständigung displayen – leider fürs Publikum wieder nicht entzifferbar. StA: "Da steht nichts über den Sachverhalt oder den SBÖ!" Er fragt, woher S denn wisse, dass es bei den Ermittlungen überhaupt um den SBÖ gegangen sei.
S: "I hab das so verstanden, dass es Ermittlungen gab und die Tätigkeiten der Monika aus der Familie Unger für legal befunden wurden."
StA: "Woher wissen Sie das? Das steht ja nicht drin."
Statt dies zu beantworten, flüchtet sich S nun wieder in ein unspezifisches Gerede darüber, dass er ja nur a bissl die Moni entlastet habe.
Der StA liest nun eine Passage aus dem Schreiben vor, woraus sich ergibt, dass das Verfahren nach §190 Ziff. 1 StPO eingestellt worden sei.
Die Staatsanwaltschaft hat von der Verfolgung einer Straftat abzusehen und das Ermittlungsverfahren insoweit einzustellen, als
1. die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre …
Noch einmal betont der StA, dass aus dem Schreiben nicht hervorgehe, wegen welcher Delikte damals ermittelt worden sei. Dann will er von S wissen, ob dessen Annahme, dass Monis Tun nicht strafbar sei, auch die Zukunft betroffen habe.
S wiederholt nur, was er vorher gesagt hat, und beantwortet die Frage nicht.
StA: "Ich halte Ihnen vor, dass Sie mit Bezug auf diese Einstellungsverständigung gegenüber den Anhängern behauptet haben, dass die Monika Unger alles darf!"
Nun soll wieder der Mitschnitt einer SBÖ-Veranstaltung von Mitte Juli 2016 vorgespielt werden, offenbar zu S' Leidwesen, der sich zunächst ein wenig ziert. Das nützt natürlich nichts.
Im Mitschnitt hört man S sagen, es sei im Sinne der §§242-246 gegen Moni ermittelt worden, u.a. wegen Hochverrat, aber dann sei ihr mitgeteilt worden, dass sämtliche Staatengründungen nach Natur- und Völkerrecht völlig legal seien.
StA: "Wo steht das in diesem Schreiben?"
Moni ruft drein: "Im Völkerrecht!"
StA: "Wo im Schreiben, woraus leiten Sie das ab?"
S windet sich wortreich: Blabla, er habe "keine Bewertung machen können", aber wenn Monika aus der Familie Unger das so sage, werde das schon stimmen.
StA: "Also Sie als ehemaliger Gendarm mit Rechtskenntnis vertrauen darauf, dass wenn Ihnen die Hausfrau aus Bad Blumau sagt, dass das Völkerrecht über allem steht, dem so ist."
Erkenntnis des Tages: "Bad Blumau" wird auf dem "au" betont. Das hätte ich nicht gedacht.
S labert ein wenig rum, bejaht dies allerdings.
Der Mitschnitt geht weiter; S sagt im Folgenden auch, dass er aktiv beim SBÖ dabei sei.
StA: "Sie beziehen sich immer auf Natur- und Völkerrecht. Würden Sie Konsequenzen zu befürchten haben, wenn das nicht so wäre?"
Statt zu antworten, verfällt S mal wieder in eine Lobhudelei auf Moni, um dann festzustellen, dass in Österreich Arbeitsplätze verloren gegangen seien.
StA: "Die wirtschaftliche Lage interessiert uns nicht, sondern ob Sie einem Rechtsirrtum unterlegen sind."
S: "Ich habe mich mit dieser Philosophie nicht intensiv auseinandergesetzt. Für mich waren Monikas Erkenntnisse von den Alliierten wichtig!"
StA: "Also Sie gehen davon aus, dass das staatliche Recht aufgehoben und dass daher alles richtig ist?"
Von S kommt keine klare Antwort.
Der StA fragt S, ob er der Meinung war, dass die Haftbefehle nach staatlichem Recht strafbar waren. S sagt, er sei von Monis Situation ausgegangen.
StA: "Gehen Sie von Ihrer Situation aus."
S wiederholt seine frühere Aussage, er sei nur mitgegangen.
StA: "Und Sie als Begleiter, haben Sie gedacht, dass das strafbar ist?"
S meint, er sei für diese ganze Aktivität nicht zuständig gewesen.
Es folgt der nächste Vorhalt, ein Vortrag, den S im Staat Wien hielt. Man hört ihn von absoluter rechtlicher Gültigkeit schwadronieren und alles unterliege dem Natur- und Völkerrecht und sei nicht auszuhebeln, "sonst würde die Monika schon längst wegen Hochverrat eingesperrt sein und i wahrscheinlich a."
Mit dieser Aussage, sagt der StA, impliziere S, dass die entsprechenden Tätigkeiten des SBÖ nach staatlichem Recht eigentlich verboten seien.
Der Mitschnitt wird nochmals und wesentlich länger abgespielt. Im Folgenden heisst es, Moni habe erkannt, dass auf Basis der HLKO erst ein Staat ausgerufen werden könne, und sie habe das umgesetzt.
S: "Monika aus der Familie Unger hat ihre Erkenntnisse weitergeleitet und aufgezeigt, das ist völlig korrekt."