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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158521 mal)

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Offline Enzo

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #150 am: 16. Oktober 2018, 19:35:23 »
Eigene Leute? Gehörte die österreichische Bundespolizei dem ICCJV ---> https://youtu.be/QbYYGmY95ho
Der ICCJV hatte bereits "Sheriffs" aufgestellt, die sich auch bereits bewaffnet hatten:
https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/oesterreich/politik/994246_Putin-und-die-Staatsverweigerer.html



 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #151 am: 16. Oktober 2018, 20:03:09 »
Der StA erwähnt, dass die Steuerzahler für die 14 Verteidiger wohl ca. € 300.000 zahlen würden, ....

Wieder eine Aussage die mich wundert! Es gilt ja österreichisches Recht.

Spoiler
Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Rahmen der Verfahrenshilfe kein Entgelt. Eine von dritter Seite aus freien Stücken angebotene Entlohnung oder eine nach Abschluss der Vertretung von der Partei angebotene Entlohnung ist jedoch zulässig. Zu einer Entlohnung kommt der Verfahrenshelfer dann, wenn er im Zivilprozess obsiegt und dem Gegner die Kosten auferlegt werden. Im Strafprozess gibt es diese Möglichkeit nicht.

Ganz „umsonst“ sind diese Leistungen trotzdem nicht, denn der Bund hat für alle Verfahrenshilfeleistungen jährlich eine angemessene Pauschalvergütung an die einzelnen Rechtsanwaltskammern zu bezahlen. Diese Pauschalvergütung wird für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung verwendet. Diese Leistungen werden jedoch vom Bund nicht 1:1 ersetzt, sondern ungefähr ein Viertel der verzeichneten Kosten werden unter dem Titel „Sozialabschlag“ abgezogen. Die Anwälte erbringen daher durch die Akzeptanz dieses Sozialabschlages einen substanziellen finanziellen Solidarbeitrag zum Erfolg der Verfahrenshilfe.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #152 am: 16. Oktober 2018, 20:27:04 »
So, nun also die Verteidiger. Da sie vom Staat für die Angeklagten gestellt werden, sind es sogenannte "Verfahrenshilfeverteidiger".

Es beginnt der Verteidiger der Erstangeklagten, Monika Unger: Ja, es gibt Souverän Citizens und Reichsbürger, aber das haben wir hier alles nicht. Er sagt den Geschworenen, sie sollen sich auf diese Menschen hier vor sich fokussieren, das seien keine Dschihadisten, keine Nazis, die bauen keine Bomben.

Die Strafdrohung für die versuchte Bestimmung zum Hochverrat ist 10 bis 20 Jahre, das hatten wir noch nie in Österreich, diese Norm ist dazu da, um ernsthafte Staatsstreiche hintanzuhalten!

"Diese Bestimmung ist nicht gemacht für diese Menschen!"

"Man muss die Kirche im Dorf lassen, man soll nicht das Kind mit dem Bade ausschütten." Das kann doch nicht ernsthaft Hochverrat sein, es ist völlig auszuschließen, dass jemand das wirklich gemacht hätte.

Anmerkung: Im Prinzip, so denke ich mir während der Vorträge der Verteidiger, will jetzt plötzlich niemand von den Angeklagten mehr irgendwas gemacht haben. Komisch, haben ihre Reden und Schreiben vor ihrer Festnahme doch noch ganz anders geklungen. Jetzt aber scheint keiner von denen jemals irgendetwas ernsthaft gewollt oder gemacht zu haben.

Die Verteidigerin des "Vizepräsidenten" ist als nächstes dran und meint, dass der Tatbestand des Hochverrats "so nicht erfüllt" sei.

Der Verteidiger von Dipl.-Ing. Wallner meint, sein Mandant wäre nicht "Staatssekretär", sondern "nur Sekretär" gewesen. Ja, er habe die Haftbefehle für Monika Unger geschrieben, aber er "wusste nichts vom Inhalt der Schreiben".

"Ehrlich?" denke ich mir an dieser Stelle. "DAS ist also eure Verteidigungsstrategie? Na dann viel Glück damit. Ihr werdet es brauchen."

Außerdem sei sein Mandant nicht geständig in Bezug auf die Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Verbindung, weil sie bestreiten, dass der SBÖ eine staatsfeindliche Verbindung war. Allerdings ist er geständig in Bezug auf die Nötigung und die versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch.

In Bezug auf das Landbuch, dass er geführt hat, ist er nicht geständig in Bezug auf den Betrug, weil er wollte nicht betrügen, ihm fehlte also der Vorsatz.

Die Verteidigung der Angeklagten Murhammer hatte ich als sehr schwach in Erinnerung. Sie sei geläutert und habe eine Austrittserklärung aus dem SBÖ abgegeben. Weil die Staatsanwaltschaft früher einmal ein Verfahren gegen Monika Unger eingestellt hatte, sei die Angeklagte einem Rechtsirrtum erlegen, dass alles erlaubt gewesen sei, was sie getan hat. Die Angeklagte durfte vermuten, dass das was sie tat nicht rechtswidrig war.

Anmerkung: Ich verstehe schon, warum man den Geschworenen sowas erzählt, aber es ist offensichtlich falsch. Ein Rechtsirrtum ist meistens eben vorwerfbar. Wenn die Staatsanwaltschaft einmal gegen jemanden irgendein Verfahren einstellt, bedeutet das nicht, dass die Person danach wirklich Straftaten begehen kann, wie sie möchte.

Gleich danach schießt der Verteidiger des Fünftangeklagten den Vogel ab: "Der Staatenbund Österreich hat mit Staatsverweigerern nichts zu tun!"

Ja, das hat der wirklich so gesagt. Ich frage mich, ob der Mann dem Staatsanwalt auch nur ein bisschen zugehört hat und ob er ansatzweise verstanden hat, was Staatsverweigerer eigentlich sind.  Ok, vielleicht hat er sich auch nur versprochen, in der Hitze des Gefechts.

Er sagt auch, der SBÖ hätte keinen Sprengstoff, keine Bomben. Er habe das Gefühl, hier solle ein Exempel statuiert werden.

Anmerkung: Naja, das wäre auch ein wenig der Sinn des Strafrechts, Herr Kollege, wegen der Generalprävention wäre es gewesen...

Der nächste Verteidiger behauptet, der StA hätte diesmal keinerlei positiven Aspekte für die Angeklagten erwähnt, was nicht in Ordnung wäre.

Anmerkung: Das ist schlicht und einfach falsch. Der StA hat bei der einen Angeklagten gesagt, dass sie nur so hineingerutscht ist wegen ihrem Freund, hat erklärt, dass sich außer Monika niemand wirklich großartig bereichert hätte aus den Straftaten und einige Dinge mehr. Wenn die Geschworenen nicht ganz blöd sind, bringt ihm das keine Bonuspunkte, sie so für dumm verkaufen zu wollen.

Danach zeichnet der Verteidiger den türkischen Putsch nach, mit hunderten Toten. Er erklärt, dass so etwas nicht monatelang vorbereitet wird, nicht öffentlich verbreitet.

Dann redet er vom Putsch in Moskau 1991, auch hier sei alles im Geheimen geplant worden.

Anmerkung: Gut, ich verstehe schon, dass er den Geschworenen große Unterschiede zwischen tatsächlich geschehenen Putschversuchen und dem konkreten Fall des SBÖ erklären will. Allerdings ist die Frage, ob das so klug ist, zeigt er damit doch vor allem auch auf, dass das Militär eben sehr wohl putschen kann und dass es eben nicht "denkunmöglich" ist, dass durch das Militär ein Staatsstreich erfolgt. Genau das ist aber das rechtlich Relevante. Ich bin überzeugt, dass er das weiß, aber wohl glaubt, dass es wichtiger ist, die Geschworenen zu verwirren. Ob die Rechnung aufgeht?

Dann bezieht er sich noch auf Katalonien, wo auch versucht wurde, einen eigenen Staat auszurufen. Als der Anführer, Herr Puigdemont, in Deutschland festgenommen wurde, weil Spanien ihn ausgeliefert haben wollte, hat Deutschland das nicht getan, weil er "nicht mit Gewalt agiert" habe.

Anmerkung: Auch das ist ein für die Verteidigung schlechtes Beispiel, das eben gerade die Argumentation des Staatsanwalts noch unterstreicht! Hätte Herr Puigdemont, so wie Monika Unger und Co., das Militär zum Putsch gegen die spanische Regierung aufgefordert, dann wäre mit ziemlicher Sicherheit auch für Deutschland alles Nötige für eine Auslieferung vorhanden gewesen! Nur weil er das nicht getan hat, ist er heute noch auf freiem Fuß, außerhalb Spaniens.

Der Angeklagte Fröhlich bekennt sich dann laut Verteidiger auch schuldig in Bezug auf die Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Vereinigung.
Was natürlich nicht so vorteilhaft für jenen Angeklagten ist, der bestreitet, dass der SBÖ eine solche Vereinigung gewesen ist.

Nach dem Vortrag dieses Anwaltes beendet die Richterin die gestrige Verhandlung.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Auki dauki,
Euer Happy Hater
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Müll Mann

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #153 am: 16. Oktober 2018, 20:32:59 »
Wieder eine Aussage die mich wundert! Es gilt ja österreichisches Recht.

Die Auflösung gibt es hier: https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Verfahrenshilfe-im-Wert-von-40-Millionen-Euro;art58,2558474
Der Staat zahlt 45 % an die Rechtsanwaltskammern, aber das Geld wird nicht an die Anwälte ausgeschüttet sondern in die Pensionskassen gesteckt.

Die Anwälte müssen sogar abrechnen, aber das Geld streichen andere ein: https://www.srak.at/fileadmin/SRAK/Formulare/Verfahrenshilfe/Kostenverzeichnis_Verfahrenshilfe_Strafsachen.pdf
 

Offline Evil Dude

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #154 am: 16. Oktober 2018, 20:40:57 »
Öh, wenn sich Juristen streiten gehen xx lieber in Deckung.

Nur mal eine Anregung zur Mindeststrafe von 10 Jahren. Wenn man das nicht ok findet, was ich durchaus verstehen kann, dann muss man dafür eintreten das Gesetz zu ändern. Bis zur Änderung gilt es aber.

Wir haben ja in der GmbH die Diskussion um § 219 StGB. Ich finde den im Zeitalter des Internets obsolet, aber er ist geltendes Recht. Wir sollten ihn ändern, müssen ihn aber bis dahin beachten.

Dass Gesetze offensichtlich Unrecht darstellen, hatten wir in der GmbH auch schon. Z. B. den § 175. Heute fragt man sich, was unsere Vorfahren sich dabei gedacht haben und diskutieren darüber, wie man Opfer entschädigen kann.


Ich mach mal die 400 voll bevor mir einer zuvorkommt!  ;D
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #155 am: 16. Oktober 2018, 20:41:15 »
Der StA erwähnt, dass die Steuerzahler für die 14 Verteidiger wohl ca. € 300.000 zahlen würden, ....

Wieder eine Aussage die mich wundert! Es gilt ja österreichisches Recht.

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Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit im Rahmen der Verfahrenshilfe kein Entgelt. Eine von dritter Seite aus freien Stücken angebotene Entlohnung oder eine nach Abschluss der Vertretung von der Partei angebotene Entlohnung ist jedoch zulässig. Zu einer Entlohnung kommt der Verfahrenshelfer dann, wenn er im Zivilprozess obsiegt und dem Gegner die Kosten auferlegt werden. Im Strafprozess gibt es diese Möglichkeit nicht.

Ganz „umsonst“ sind diese Leistungen trotzdem nicht, denn der Bund hat für alle Verfahrenshilfeleistungen jährlich eine angemessene Pauschalvergütung an die einzelnen Rechtsanwaltskammern zu bezahlen. Diese Pauschalvergütung wird für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung verwendet. Diese Leistungen werden jedoch vom Bund nicht 1:1 ersetzt, sondern ungefähr ein Viertel der verzeichneten Kosten werden unter dem Titel „Sozialabschlag“ abgezogen. Die Anwälte erbringen daher durch die Akzeptanz dieses Sozialabschlages einen substanziellen finanziellen Solidarbeitrag zum Erfolg der Verfahrenshilfe.
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Mein Tipp: Nicht alles glauben, was im Internet steht.

Müll Mann hat die Lösung schon teilweise gepostet, es gibt aber noch mehr dazu, ab dem zehnten Verhandlungstag hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf Vergütung gegen die Kammer:

§ 16 (4) Rechtsanwaltsordnung:

Zitat
In Verfahren, in denen der nach den §§ 45 oder 45a bestellte Rechtsanwalt innerhalb eines Jahres mehr als zehn Verhandlungstage oder insgesamt mehr als 50 Verhandlungsstunden tätig wird, hat er unter den Voraussetzungen des Abs. 3 für alle jährlich darüber hinausgehenden Leistungen an die Rechtanwaltskammer Anspruch auf eine angemessene Vergütung.

Und ja, lustigerweise habe ich durch dieses Posting gerade herausgefunden, dass an dieser Stelle im offiziell auf "https://www.ris.bka.gv.at" veröffentlichten Gesetzestext fälschlicherweise "Rechtanwaltskammer" statt "Rechtsanwaltskammer" steht. LeL.

 :))
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #156 am: 16. Oktober 2018, 20:48:24 »
Das kommt daher, dass ich bisher immer einen frei gewählten Anwalt hatte! Der hat immer beim Prozessverlierer kassiert!

Und ich habs nicht nur aus dem Internet! Mein Anwalt erzählte mir. dass er in einem Verfahren gar nix bekommt weil der reiche KV auf Grund der  Haager Kindesentführungsübereinkommen automatisch Verfahrenshilfe bekommt!
« Letzte Änderung: 16. Oktober 2018, 20:55:45 von Krawutzi Kaputzi »
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #157 am: 16. Oktober 2018, 22:57:12 »
Das kommt daher, dass ich bisher immer einen frei gewählten Anwalt hatte! Der hat immer beim Prozessverlierer kassiert!

Und ich habs nicht nur aus dem Internet! Mein Anwalt erzählte mir. dass er in einem Verfahren gar nix bekommt weil der reiche KV auf Grund der  Haager Kindesentführungsübereinkommen automatisch Verfahrenshilfe bekommt!

Ist aber auch nicht immer der Fall. Ich hatte einen Prozess gewonnen - gegen die Bundesrepublik Deutschland (nicht als Staatsverveigerer - sondern wegen einer ärztlichen Behandlung während des Zivildienst - die das Bundesamt für Zivildienst zuerst genehmigt hatte, dann nach der Behandlung zurückgezogen hatte - inklusive einer Fälschung seitens des Bundesamtes bzgl. des Behandlungplanes). Wir haben mit unserem Wald und Wiesen Anwalt aus Jülich gewonnen - der hatte dann aber noch eine Restforderung (meine Eltern hatten das Widerspruchverfahrern vorfinziert) uns gegenüber von ca. 900DM - ok, konnten wir stämmen - alternative ohne Prozess wäre 20.000DM für die ärztliche Behandlung aus eigener Tasche zu zahlen - wäre auch mit Unterstützung meiner Eltern schwierig geworden.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #158 am: 17. Oktober 2018, 06:16:48 »
Immerhin haben sich die Herrschaften Verteidiger nach Kräften bemüht, dem Staatsanwalt mit seiner Vorhersage Recht zu geben. Und auch Moni wird die Gescfworenen Tag für Tag für sich einnehmen, da bin ich mir sicher. Wenn man sich mit den 10 Jahren nicht so richtig anfreunden kann, sollte man sich nur vergegenwärtigen, daß der spanische Richter Herrn Puigdemont für 30 Jahre wegsperren wollte. Und dabei hat Puigdemont eigentlich nur gemacht, wofür er gewählt wurde.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #159 am: 17. Oktober 2018, 07:07:20 »
Immerhin haben sich die Herrschaften Verteidiger nach Kräften bemüht,

Und das ist auch gut so. Wenn wir schon jedem Kinderschänder eine professionelle Verteidigung zugestehen, dann wohl auch den paar Deppen Erwachten.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #160 am: 17. Oktober 2018, 07:25:14 »
Wenn wir schon jedem Kinderschänder eine professionelle Verteidigung zugestehen, dann wohl auch den paar  Erwachten Deppen  :whistle:
"Der Kaufhausdieb ruft immer: Haltet den Kaufhausdieb!" Kaufhausdieb Rüdiger
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #161 am: 17. Oktober 2018, 09:37:36 »
STAATSVERWEIGERER-PROZESS

"Frau Präsidentin" wollte "Staat Steiermark"

Monika U., "Präsidentin" des "Staatenbundes“, ist am Wort. Sie sieht sich als souveräner Mensch und als Opfer der „Firma Österreich“.

Spoiler
Heute wird im Grazer Straflandesgericht der Prozess gegen 14 Mitglieder des "Staatenbund Österreich" mit weiteren Befragungen fortgesetzt. Am ersten Verhandlungstag bezeichnete der Staatsanwalt die Präsidentin des Vereins als "gefährlichste Hasspredigerin Österreichs". Am zweiten Verhandlungstag war nach einigen Verteidiger-Plädoyers die Hauptangeklagte am Wort. Heute ab 9 Uhr wird der Prozess fortgesetzt:

Der gestrige Verhandlungstag:

In der Welt der „Monika aus der Familie U., Mensch aus Fleisch und Blut“, ist alles logisch. Wenn man nur die Prämisse ihrer Ideologie akzeptiert: Die Republik Österreich ist völkerrechtlich gar „nicht existent, weil es keinen Friedensvertrag gibt/keine Gründungsurkunde/weil keine Entnazifizierung stattgefunden hat“ etc., etc. Sie ist nur eine „Kapitalgesellschaft im Handelsrecht, eine Firma“, mit der man Geschäftsbeziehungen will oder eben nicht. Wenn nicht, ist man „souverän“, und die Republik verliert jeden Zugriff.

Und so kann man dann auch den „Staatenbund Österreich“ gründen, der im Gegensatz dazu ein „absolut souveränes Völkerrechtssubjekt“ ist, ein „Staat aus Menschen aus Fleisch und Blut“, in dem alle Menschen ein Auskommen haben und in Frieden, Licht und Liebe leben. Die bestimmen bei einem Stammtisch dann Monika aus der Familie U. zur Präsidentin auf Lebenszeit und obersten Richterin, die Haftbefehle gegen die Regierung ausstellt und die Firma Bundesheer „verstaatlicht“, damit sie die auch vollzieht.

Spoiler
DARUM GEHT ES

Die 2015 erfolgte Gründung des "Staatenbund Österreich" wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet.
Die Anklagepunkte versuchte Bestimmung zur Nötigung der Regierung bzw. von Mitgliedern der Regierung, versuchte Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt und versuchte Nötigung beziehen sich auf die vom "Staatenbund" ausgestellten "Haftbefehle", die Mitglieder von Regierung, Behörden und Banken betrafen.

Den Betroffenen wurde mit Haftstrafen oder Schadenersatzforderungen gedroht, außerdem kündigte man die Eintragung in ein internationales Schuldenregister an. Weiters geht es um den Vorwurf des teilweise schweren und gewerbsmäßigen Betruges.
[close]

Bis man in der Realität aufschlägt, im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Graz. Just in diesem Saal sollte am 21. April des Vorjahres das „Völkerrechtsgericht“ des Staatenbundes erstmals tagen. Einen Tag davor wurden Monika U. und die Mitangeklagten verhaftet.

Und hier muss sie am zweiten Tag des Staatsverweigerer-Prozesses einer Richterin Rede und Antwort stehen, die in ihrer Logik für sie gar nicht zuständig ist. Was Wunder, wenn sie das als „Zwang, Nötigung, Menschenrechtsverletzung“ bezeichnet. „Hearn S’ ma zua!“, sagt sie mehrmals und: „Wos is mit eich überhaupt los?“ Kurz: Sie ist weder einsichtig noch geständig zum Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Hochverrat oder irgendeinem anderen Anklagepunkt.

Die Richterin fragt geduldig und im Detail, wer der Staatenbund ist, was seine Ziele sind, wie er sich finanziert, aus wie vielen „Menschen“ (nicht Personen!) er besteht, ob der Staat abgeschafft werden soll ... Manches beantwortet die Angeklagte ganz klar und auf den Punkt: „Der Staat ist ja nur eine Kapitalgesellschaft.“ – „Ich habe die Haftbefehle als Präsidentin ausgestellt.“ – „Ich wollte, dass diese Menschen verhaftet werden.“ – „Das Bundesheer hat das Recht dazu von mir. Es wurde von mir verstaatlicht.“


In anderen Punkten schweift sie ab. Oder sie weicht aus, etwa in der Frage, ob denn das Bundesheer bei den Verhaftungen für den friedlichen Staatenbund Gewalt hätte anwenden sollen. „Sie fragen mich Dinge.“ Oder sie schimpft mit der beharrlich nachfragenden Richterin: „Das habe ich gerade gesagt. Sie wiederholen sich ständig.“ Einmal kontert die Richterin: „Überlegen Sie, worum es geht. Ein Kasperltheater brauchen wir nicht.“

Auch die Geschworenen bringen die Angeklagte mit präzisen Fragen – etwa nach den Absichten und Zielen der von ihr angestrebten militärischen Übergangsregierung – in Erklärungsnot. U. hält die Laienrichter aber trotz ihrer Beteiligung an diesem Verfahren für unschuldig, „weil sie glauben, dass das rechtens ist“. Tja, das alles ist „kein Honigschlecken“, seufzt U.: „Wir haben uns mit der Mafia angelegt.“ Wen sie damit meint? „Ich spreche von der Firma Österreich.“

„Was erwartet mich als Strafe?“, will der Staatsanwalt da wissen. – „Sie brauchen sich nicht fürchten“, beruhigt ihn die „Präsidentin“. „Wir wollen keine Rache üben und Menschen zehn, zwanzig Jahre einsperren.“ Er fürchtet sich nicht, sondern beginnt seine Befragung, bei der er ihr unangenehme Audio- und Videodateien von Stammtischen und Vorträgen vorhält. Das wird Stunden dauern, warnt er. „Oder Tage.“
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Offline Rolly

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #162 am: 17. Oktober 2018, 10:22:31 »
Zitat
Die 2015 erfolgte Gründung des "Staatenbund Österreich" wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet.
Häh? Ich dachte bisher, das die Handlungen die die Mitglieder dieses "Staatenbundes" begangen haben Verbrechen bzw Ordnungswidrigkeiten sind? Gründen darf man vieles...
Da kann man doch sagen: "Beim SSL haben wir etwas gelernt!"
https://www.youtube.com/watch?v=9uZLrHiCMhQ
 

Online SchlafSchaf

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #163 am: 17. Oktober 2018, 10:32:24 »
Zitat
Die 2015 erfolgte Gründung des "Staatenbund Österreich" wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet.
Häh? Ich dachte bisher, das die Handlungen die die Mitglieder dieses "Staatenbundes" begangen haben Verbrechen bzw Ordnungswidrigkeiten sind? Gründen darf man vieles...

Die Presse darf auch vieles schreiben, je nachdem was die Person so versteht, ob es so gesagt wurde steht wie immer auf einem anderen Blatt
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #164 am: 17. Oktober 2018, 10:33:14 »
Zitat
Die 2015 erfolgte Gründung des "Staatenbund Österreich" wird als Verbrechen der staatsfeindlichen Verbindungen gewertet.
Häh? Ich dachte bisher, das die Handlungen die die Mitglieder dieses "Staatenbundes" begangen haben Verbrechen bzw Ordnungswidrigkeiten sind? Gründen darf man vieles...

Gründen darf man vieles, eine staatsfeindliche Verbindung darf man in Österreich allerdings nicht gründen.

Zitat von: Strafgesetzbuch
Staatsfeindliche Verbindungen

§ 246. (1) Wer eine Verbindung gründet, deren wenn auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich in einer solchen Verbindung führend betätigt, für sie Mitglieder wirbt oder sie mit Geldmitteln oder sonst in erheblicher Weise unterstützt.

(3) Wer an einer solchen Verbindung sonst teilnimmt oder sie auf eine andere als die im Abs. 2 bezeichnete Weise unterstützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

Die Gründung der Verbindung als solches ist bereits strafbar. Allerdings natürlich nur, wenn es sich um eine staatsfeindliche Verbindung im Sinne dieses Paragraphen handelt, also wenn es eine Verbindung ist, deren wenn "auch nicht ausschließlicher Zweck es ist, auf gesetzwidrige Weise die Unabhängigkeit, die in der Verfassung festgelegte Staatsform oder eine verfassungsmäßige Einrichtung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu erschüttern".
 
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