So, nun also die Verteidiger. Da sie vom Staat für die Angeklagten gestellt werden, sind es sogenannte "Verfahrenshilfeverteidiger".
Es beginnt der Verteidiger der Erstangeklagten, Monika Unger: Ja, es gibt Souverän Citizens und Reichsbürger, aber das haben wir hier alles nicht. Er sagt den Geschworenen, sie sollen sich auf diese Menschen hier vor sich fokussieren, das seien keine Dschihadisten, keine Nazis, die bauen keine Bomben.
Die Strafdrohung für die versuchte Bestimmung zum Hochverrat ist 10 bis 20 Jahre, das hatten wir noch nie in Österreich, diese Norm ist dazu da, um ernsthafte Staatsstreiche hintanzuhalten!
"Diese Bestimmung ist nicht gemacht für diese Menschen!"
"Man muss die Kirche im Dorf lassen, man soll nicht das Kind mit dem Bade ausschütten." Das kann doch nicht ernsthaft Hochverrat sein, es ist völlig auszuschließen, dass jemand das wirklich gemacht hätte.
Anmerkung: Im Prinzip, so denke ich mir während der Vorträge der Verteidiger, will jetzt plötzlich niemand von den Angeklagten mehr irgendwas gemacht haben. Komisch, haben ihre Reden und Schreiben vor ihrer Festnahme doch noch ganz anders geklungen. Jetzt aber scheint keiner von denen jemals irgendetwas ernsthaft gewollt oder gemacht zu haben.
Die Verteidigerin des "Vizepräsidenten" ist als nächstes dran und meint, dass der Tatbestand des Hochverrats "so nicht erfüllt" sei.
Der Verteidiger von Dipl.-Ing. Wallner meint, sein Mandant wäre nicht "Staatssekretär", sondern "nur Sekretär" gewesen. Ja, er habe die Haftbefehle für Monika Unger geschrieben, aber er "wusste nichts vom Inhalt der Schreiben".
"Ehrlich?" denke ich mir an dieser Stelle. "DAS ist also eure Verteidigungsstrategie? Na dann viel Glück damit. Ihr werdet es brauchen."
Außerdem sei sein Mandant nicht geständig in Bezug auf die Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Verbindung, weil sie bestreiten, dass der SBÖ eine staatsfeindliche Verbindung war. Allerdings ist er geständig in Bezug auf die Nötigung und die versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch.
In Bezug auf das Landbuch, dass er geführt hat, ist er nicht geständig in Bezug auf den Betrug, weil er wollte nicht betrügen, ihm fehlte also der Vorsatz.
Die Verteidigung der Angeklagten Murhammer hatte ich als sehr schwach in Erinnerung. Sie sei geläutert und habe eine Austrittserklärung aus dem SBÖ abgegeben. Weil die Staatsanwaltschaft früher einmal ein Verfahren gegen Monika Unger eingestellt hatte, sei die Angeklagte einem Rechtsirrtum erlegen, dass alles erlaubt gewesen sei, was sie getan hat. Die Angeklagte durfte vermuten, dass das was sie tat nicht rechtswidrig war.
Anmerkung: Ich verstehe schon, warum man den Geschworenen sowas erzählt, aber es ist offensichtlich falsch. Ein Rechtsirrtum ist meistens eben vorwerfbar. Wenn die Staatsanwaltschaft einmal gegen jemanden irgendein Verfahren einstellt, bedeutet das nicht, dass die Person danach wirklich Straftaten begehen kann, wie sie möchte.
Gleich danach schießt der Verteidiger des Fünftangeklagten den Vogel ab: "Der Staatenbund Österreich hat mit Staatsverweigerern nichts zu tun!"
Ja, das hat der wirklich so gesagt. Ich frage mich, ob der Mann dem Staatsanwalt auch nur ein bisschen zugehört hat und ob er ansatzweise verstanden hat, was Staatsverweigerer eigentlich sind. Ok, vielleicht hat er sich auch nur versprochen, in der Hitze des Gefechts.
Er sagt auch, der SBÖ hätte keinen Sprengstoff, keine Bomben. Er habe das Gefühl, hier solle ein Exempel statuiert werden.
Anmerkung: Naja, das wäre auch ein wenig der Sinn des Strafrechts, Herr Kollege, wegen der Generalprävention wäre es gewesen...
Der nächste Verteidiger behauptet, der StA hätte diesmal keinerlei positiven Aspekte für die Angeklagten erwähnt, was nicht in Ordnung wäre.
Anmerkung: Das ist schlicht und einfach falsch. Der StA hat bei der einen Angeklagten gesagt, dass sie nur so hineingerutscht ist wegen ihrem Freund, hat erklärt, dass sich außer Monika niemand wirklich großartig bereichert hätte aus den Straftaten und einige Dinge mehr. Wenn die Geschworenen nicht ganz blöd sind, bringt ihm das keine Bonuspunkte, sie so für dumm verkaufen zu wollen.
Danach zeichnet der Verteidiger den türkischen Putsch nach, mit hunderten Toten. Er erklärt, dass so etwas nicht monatelang vorbereitet wird, nicht öffentlich verbreitet.
Dann redet er vom Putsch in Moskau 1991, auch hier sei alles im Geheimen geplant worden.
Anmerkung: Gut, ich verstehe schon, dass er den Geschworenen große Unterschiede zwischen tatsächlich geschehenen Putschversuchen und dem konkreten Fall des SBÖ erklären will. Allerdings ist die Frage, ob das so klug ist, zeigt er damit doch vor allem auch auf, dass das Militär eben sehr wohl putschen kann und dass es eben nicht "denkunmöglich" ist, dass durch das Militär ein Staatsstreich erfolgt. Genau das ist aber das rechtlich Relevante. Ich bin überzeugt, dass er das weiß, aber wohl glaubt, dass es wichtiger ist, die Geschworenen zu verwirren. Ob die Rechnung aufgeht?
Dann bezieht er sich noch auf Katalonien, wo auch versucht wurde, einen eigenen Staat auszurufen. Als der Anführer, Herr Puigdemont, in Deutschland festgenommen wurde, weil Spanien ihn ausgeliefert haben wollte, hat Deutschland das nicht getan, weil er "nicht mit Gewalt agiert" habe.
Anmerkung: Auch das ist ein für die Verteidigung schlechtes Beispiel, das eben gerade die Argumentation des Staatsanwalts noch unterstreicht! Hätte Herr Puigdemont, so wie Monika Unger und Co., das Militär zum Putsch gegen die spanische Regierung aufgefordert, dann wäre mit ziemlicher Sicherheit auch für Deutschland alles Nötige für eine Auslieferung vorhanden gewesen! Nur weil er das nicht getan hat, ist er heute noch auf freiem Fuß, außerhalb Spaniens.
Der Angeklagte Fröhlich bekennt sich dann laut Verteidiger auch schuldig in Bezug auf die Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Vereinigung.
Was natürlich nicht so vorteilhaft für jenen Angeklagten ist, der bestreitet, dass der SBÖ eine solche Vereinigung gewesen ist.
Nach dem Vortrag dieses Anwaltes beendet die Richterin die gestrige Verhandlung.
Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!
Auki dauki,
Euer Happy Hater
SSL-Prozessbeobachter im Amt