Wenn ich es richtig verstanden habe, sagt de StA, dass er mit dem "ICCJV" nun "den selben Fall" habe.
Es scheint immer noch um den Hochverrat zu gehen, soweit ich es mitbekommen habe, wollten die ICCJV-Leute ebenfalls die Regierung stürzen.
Der StA erzählt auch, dass die Verteidiger versuchen werden, zu behaupten, ihre Mandanten wären einem Rechtsirrtum nach §9 StGB erlegen. Sie hätten also gedacht, dass das was sie taten legal war.
Dazu sei zu sagen, dass die Gerichtssachverständige nur Herrn Stückelschweiger als "geistig abnorm" eingestuft habe, alle anderen Angeklagten konnten das Unrecht ihrer Tat einsehen!
Selbst wenn jemand wirklich an die "Legalität" seines verbotenen Handelns geglaubt habe, sei das strafbar, wenn der Irrtum vorwerfbar ist.
Der StA bringt ein neues, ebenfalls sehr gutes, Dschihadisten-Beispiel: Wenn ein Hassprediger einem Dschihadisten in Österreich einreden kann, dass für ihn nur die Scharia gilt und er dann Straftaten nach österreichischem Strafrecht begeht, ist es trotzdem strafbar, weil sein Irrtum ihm vorwerfbar ist.
StA sagt noch, dass der "Vizepräsident" bei der Begehung der Straftaten laut Gutachterin zurechnungsfähig war, als auch bestraft werden kann. Dennoch würde er nach einer eventuellen Haft in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, falls er verurteilt wird, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen, bis ein Psychiater bestätigt, dass er ausreichend therapiert ist, um keine Gefahr mehr darzustellen.
Anmerkung: Man kann durchaus eine "geistige Abartigkeit höheren Grades" haben und daher gefährlich sein, aber zuvor bei der Begehung (zumindest mancher) Straftaten zurechnungsfähig gewesen sein. In Österreich sitzt man dann für die Taten, für die man Zurechnungsfähig war, die Haft ab und dann (weil man ja noch gefährlich ist, wegen der geistigen Störung) muss man in der Anstalt bleiben, bis man ausreichend geheilt ist.
Der StA erwähnt, dass die Steuerzahler für die 14 Verteidiger wohl ca. € 300.000 zahlen würden, betont aber erneut, wie richtig und wichtig eine gute Verteidigung in einem Rechtsstaat für alle Angeklagten ist, selbst für Menschen, die diese Rechtsordnung nicht anerkennen.
Der StA erzählt noch, dass nach ihm alle Verteidiger ihr Eröffnungsplädoyer halten würden, danach werden alle Angeklagten aussagen, danach die Psychiaterin und die Zeugen, dann kommen die Ton- und Videoaufnahmen.
Sein Schlussplädoyer, sagt der StA, werde er wohl auf Grund des Umfangs des Prozesses erst im Dezember halten können.
Nun beschwört der StA noch einmal das Gesamtbild: Er erklärt den Geschworenen den Fall "Wolfgang Plan".
Er erklärt die Vorgeschichte und wie bei einem Polizeieinsatz gegen diesen Mann ein Polizist von diesem getötet wurde.
Und wissen Sie, fragt der Staatsanwalt die Geschworenen, welches Video Herr Plan als letztes vor seiner Tat gepostet hat?
"Es war ein Interview von Monika Unger mit Johannes Spitaler."
Der StA sagt, dass er nicht meint, dass Fr. Unger den Herrn Plan zu dessen Tat gebracht hat. Darum geht es ihm nicht. Es geht im darum, zu zeigen, wie die Mitglieder dieser Szene sich gegenseitig aufschaukeln und dass man das ernst nehmen muss, weil solche Dinge dabei herauskommen können.
Der StA erwähnt erneut, dass die Szene auch hier in Österreich durchaus ein Problem ist und erzählt erneut, dass er z.B. auch den ICCJV verfolgt und hier 10 Leute festnehmen ließ.
So, das war der Eröffnungsvortrag des Staatsanwaltes. Als nächster und letzter Teil kommen die Eröffnungsvorträge der Verteidiger, also nicht aller, weil an diesem Verhandlungstag nicht mehr alle Verteidiger dran kamen.