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  • Prozessauftakt gegen Staatenbund Österreich: 15. Oktober 2018

Autor Thema: Staatenbund Österreich - Der Prozess  (Gelesen 158528 mal)

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Offline Schattendiplomat

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #165 am: 17. Oktober 2018, 13:17:25 »
Unser Herzchen, die Moni scheint ihre Staatssimulation tatsächlich durchziehen zu wollen und glaub anscheinend an ein Happy End. Vermutlich bekommt sie Nachts feuchte Träume davon wie ihr friedliebenden Anhänger rebellieren und sie schon bald gewaltsam aus dem Gefängnis befreien.
Danach wird sie aus einer Sänfte hinaus und über die Leichen der alten Führungselite zu ihrem neuen Amtssitz getragen, wo sie vereidigt wird und freien Zugriff auf alle Treuhandvermögen erhält!

Es ist echt unfassbar wie stark die in ihrer Traumwelt festzuhängen scheint. Es hört sich auch ein wenig so an als habe sie dem StA bereitwillig erklärt wie sie sich das ganze vorgestellt und was sie gemacht hat. :facepalm:
Manchmal ist es besser einfach mal still zu sein liebe Moni! Aktuell wirkt es schon ein wenig so als würde sie mit Vollgas auf den Abgrund zurasen, der nicht nur abgesperrt sondern überdeutlich gekennzeichnet ist.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #166 am: 17. Oktober 2018, 13:19:48 »
Zum heutigen Prozesstag gibt es erste Berichte in der "Lügenpresse".
Zitat
Applaus im Gerichtssaal

Der Staatsanwalt wollte wissen, was die Angeklagte mit dem Geld machte, dass sie durch den Verkauf von eigenen Gewerbescheinen und Zulassungsscheinen lukrierte. Die Angeklagte konterte: „Hat hier jemand eine Vorstellung, was der Aufbau eines Staates kostet? Wir sind die Pioniere, die für andere durchs Feuer gehen.“ Es gab Applaus aus den locker gefüllten Zuschauerreihen. Die Angeklagte bedankte sich dafür und meinte dann: „Eigentlich können wir hier zusammenpacken und gehen. Das ist ein Witz.“ Das sah das Geschworenengericht anders. Auch am Nachmittag wird die Befragung fortgesetzt, Urteile soll es im Dezember geben.

Spoiler
„Staatsverweigerer“: „Applaus im Gerichtssaal“

Tag drei im Prozess rund um die 14 angeklagten Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ am Grazer Straflandesgericht. Mittwochvormittag wurde die Gründerin der Vereinigung weiter befragt. Für einige ihrer Aussagen erntete sie Applaus aus den Zuschauer-Reihen.

Die 14 Angeklagten müssen sich zum teil wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat, wegen staatsfeindlicher Verbindung und zum teil wegen Betrug vor Gericht verantworten - mehr dazu in „Staatsverweigerer“-Prozess ab Mitte Oktober (31.8.2018). Der Prozess begann am Montag. Der Staatsanwalt legte über mehrere Stunden seine Sicht der Dinge fest. Die Angeklagten tätigten zahlreiche Zwischenrufe, die Richterin hatte zu Beginn Mühe Ordnung in den Prozess zu bringen - mehr dazu in „Staatsverweigerer“-Prozess: Kurioser Auftakt. Am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag waren die Verteidiger und auch die Hauptangeklagte am Wort - mehr dazu in „Staatsverweigerer“: „Komische Ideen“
„Gewerbescheine sind unnötig“

Am Mittwoch, dem dritten Verhandlungstag setzte der Staatsanwalt seine Befragung der Hauptangeklagten fort. Diesmal ging es um die betrügerischen Taten, die die Mitglieder des „Staatenbundes“ gesetzt haben sollen. Zunächst spielte der Ankläger die Aufnahme einer Versammlung vor, bei der die „Präsidentin“ des Staatenbundes erklärt hatte, dass Gewerbescheine unnötig seien. Die „Menschen aus Fleisch und Blut“, wie sie ihre Gesinnungsgenossen pausenlos bezeichnete, müssten „das Gewerbe abmelden, damit ihr von der Sozialversicherungsanstalt herauskommt. Der souveräne Mensch braucht kein Gewerbe.“ Dann sei es allerdings angeraten, einen der eigenen Scheine zu kaufen „damit ihr mit dem alten System klarkommt.“ Nachfragen des Staatsanwaltes schmetterte sie mit der Bemerkung „Alle souveränen Menschen haben gewusst, worauf sie sich einlassen“, ab.
Auto-Kennzeichen um 100 Euro kaufen

Nächstes Thema waren die Kfz-Zulassungsscheine und Haftpflichtversicherungen. Die Mitglieder sollten um 100 Euro ein Kennzeichen des „Staatenbunds“ kaufen, damit wäre der Fall erledigt. „Eigentümer des Autos ist dann der Staat, ihr seid die Besitzer. Euch kann dann niemand das Auto oder das Kennzeichen wegnehmen, weil alles dem Staat gehört.“ Weiters redete sie den Zuhörern ein, „es gibt kein Recht, eine Haftpflichtversicherung zu kassieren.“ Das sah der Ankläger anders: „Sie täuschen die Leute und müssten wissen, dass das in der Republik Österreich verboten ist.“

Sie hatte auch noch einen guten Tipp für etwaige Verkehrskontrollen auf Lager: „Wir sind in einem anderen Rechtskreis, das muss man auch den Polizisten sagen, wenn sie einen aufhalten.“
Staatsanwalt: „Sie vernichten Existenzen“

„Da haben Menschen alles verloren“ warf er der Angeklagten vor, weil sie Fanatsie-Urkunden an die Mitglieder verkaufte. „Ist Ihnen klar, dass durch Ihr Tun Existenzen vernichtet wurden?“ fragt der Staatsanwalt. Die Hauptangeklagte bleibt in ihrer Rolle oder in ihrer Welt und erklärt, der von ihr vor drei Jahren gegründete Staatenbund sei der einzig richtige und gültige Staat, die Republik Österreich demnach nur eine wörtlich faschistisch-mafiöse Firma. Dass der Gerichtsvollzieher bei Ihnen war, das sitzt noch immer tief, meinte der Staatsanwalt. Ja, sagte die Angeklagte, so tief, dass sie sich wehren musste und noch immer muss, indem sie ihren Staat gründete und immerhin rund 2.700 Mitglieder gewinnen konnte.
Applaus im Gerichtssaal

Der Staatsanwalt wollte wissen, was die Angeklagte mit dem Geld machte, dass sie durch den Verkauf von eigenen Gewerbescheinen und Zulassungsscheinen lukrierte. Die Angeklagte konterte: „Hat hier jemand eine Vorstellung, was der Aufbau eines Staates kostet? Wir sind die Pioniere, die für andere durchs Feuer gehen.“ Es gab Applaus aus den locker gefüllten Zuschauerreihen. Die Angeklagte bedankte sich dafür und meinte dann: „Eigentlich können wir hier zusammenpacken und gehen. Das ist ein Witz.“ Das sah das Geschworenengericht anders. Auch am Nachmittag wird die Befragung fortgesetzt, Urteile soll es im Dezember geben.
[close]
https://steiermark.orf.at/news/stories/2942106/

In der "Kleine Zeitung" gibt es einen Bezahlartikel. Die Zugriffe die letzten Tage haben wohl gezeigt, dass sich das lohnt.

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5514474/StaatsverweigererProzess_Frau-Praesidentin-wollte-Staat-Steiermark
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Offline Krawutzi Kaputzi

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #167 am: 17. Oktober 2018, 13:43:35 »

In der "Kleine Zeitung" gibt es einen Bezahlartikel. Die Zugriffe die letzten Tage haben wohl gezeigt, dass sich das lohnt.

https://www.kleinezeitung.at/steiermark/5514474/StaatsverweigererProzess_Frau-Praesidentin-wollte-Staat-Steiermark

Ich hab keine Kosten und Mühen gescheut diesen Artikel KOSTENLOS dem SSL zur Verfügung zu stellen! Undank ist der Welten Lohn!

https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5819.msg194419#msg194419




noch ein Zeitungsbericht


und noch einer

« Letzte Änderung: 17. Oktober 2018, 14:05:08 von Krawutzi Kaputzi »
 

Offline Leela Sunkiller

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #168 am: 17. Oktober 2018, 14:24:59 »
... zu ihrem neuen Amtssitz getragen...

Ich schlage "rollen" vor, schont den Rücken ;D
"Das ist alles legal, sonst säße ich schon längst im Knast!" Peter Fitzek, rechtskräftig verurteilt und eingeknastet.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #169 am: 17. Oktober 2018, 14:33:33 »
Stimmt - die Sänftenträger können einem schon leid tun aber die werden sich vermutlich aus jenen Untermenschen zusammensetzten welche bisher für den Verbrecherstaat arbeiten (Richter, Staatsanwälte, Beamte, ...), kein Geld für Lebenderklärungen & Co ausgeben wollten oder halt anderer Meinung sind als die Blutfleischmenschen.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #170 am: 17. Oktober 2018, 14:52:49 »
Zitat
Und zehn bis zwanzig Jahre für ein paar Blatt Papier mit wirrem Zeug darauf, die, wie ein vernünftiger Mensch sofort erkennt, keine weitere Wirkung haben werden, ist deswegen angemessen?

Noch sind sie ja nicht verurteilt, oder?

Zitat
Aber der Staatsanwalt klagt an und trägt besonders dick auf.

Wie er seine Arbeit macht, ist mir egal, solange er sie macht. Inwieweit die Geschworenen sich davon beeindrucken lassen, bleibt abzuwarten.

Zitat
Wenn die "volle Härte des Gesetzes" so offensichtlich außer Verhältnis mit der Tat steht, ist es kein Rechtsstaat mehr, zumindest kein guter.

Einmal mehr, noch sind die Helden vom Staatenbund ja nicht verurteilt.

Zitat
Genau, und im Krieg kann man schließlich die gegnerischen Soldaten einfach erschießen, also warum nicht gleich das Kriegsrecht ausrufen und eine standrechtliche Erschießung anordnen? Den "Krieg" haben schließlich die Staatenbündler eröffnet...

Ich glaube, jetzt ist es gut. Die standrechtliche Erschiessung von Kriegsgefangenen ist übrigens gemäss Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen verboten. Ich vermute mal, dass das auch in Österreich gilt.

Ausserdem ist es unmöglich, mit handelsüblichen Sturmgewehren Moni medizinisch relevanten Schaden zuzufügen. Die bleiben im Polster stecken.

Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #171 am: 17. Oktober 2018, 15:03:17 »
Unser Herzchen, die Moni scheint ihre Staatssimulation tatsächlich durchziehen zu wollen und glaub anscheinend an ein Happy End.

Vielleicht auch nur der verzweifelte Versuch, für nicht zurechnungsfähig erklärt zu werden!  :whistle:
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #172 am: 17. Oktober 2018, 15:20:45 »

Die Gründung der (staatsfeindlichen) Verbindung als solches ist bereits strafbar.

Hm. Wie nur könnte man diesen Standortvorteil unseren BRiD-Reichsdeppen und besonders -gründern schmackhaft machen?
„Garantierte, schnelle und umfassende Anerkennung durch die Grazer Staatsanwaltschaft“?
Fitze & Co suchen derzeit nach einem neuen Wirkungsgebiet, für Hoffmann fänden sich ebenfalls Gründe für eine gebotene Übersiedlung.
Murmelköpfchen winkte zwar, wie gehabt, Straffreiheit, die uns aber erlauben würde ihn mit dem wunderbaren Begriff der „geistigen Abartigkeit höheren Grades“ zu belegen. ;D
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #173 am: 17. Oktober 2018, 15:35:27 »
Es hört sich auch ein wenig so an als habe sie dem StA bereitwillig erklärt wie sie sich das ganze vorgestellt und was sie gemacht hat. :facepalm:

Für sie wäre es am Besten einfach vor Gericht die Schnauze zu halten.

Zitat
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Da ja ihr Anwalt auch nicht zu ihr durchdringen kann, schaufelt sie sich ihr Knastgrab selber. Der Anwalt könnte  ihr ja genau aufzeigen wie sie sich vor Gericht zu verhalten und was sie sagen muss und was nicht.

Die checkt halt nicht, dass ein "Systemanwalt" nicht gegen sie sondern für sie vor Gericht auftritt.

Soll sie halt für ein paar Jahre in den Häfn einfahren. Es müssen ja nicht unbedingt 10 sein. So ab 5 Jahre aufwärts...nach oben offen.. ;D  (Meinung eines Nichtjuristen, der von österreichischem Recht keine Ahnung hat.
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #174 am: 17. Oktober 2018, 16:08:03 »
Wenn ich das richtig sehe, dann könnte, für den Fall, dass sie in allen Punkten schuldig gesprochen wird, eine richtig fette Strafe auf sie warten:

§ 242 - Hochverrat - 10 Jahre bis 20 Jahre
(§ 244 - Vorbereitung eines Hochverrats - 1 Jahr bis 10 Jahre, § 244 könnte ich mir als "Kompromisslösung" vorstellen, falls man von § 242 abrückt, keine Ahnung, ob das denkbar wäre in A)
§ 246 StGB Staatsfeindliche Verbindungen - Gründung  6 Monate bis 5 Jahre
§ 250 StGB Nötigung einer Regierung - 1 Jahr bis 10 Jahre
§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt - 6 Monate bis 5 Jahre
§ 148 StGB Gewerbsmäßiger Betrug - Schwerer gewerbsmäßiger Betrug - 6 Monate bis 5 Jahre

(ohne Gewähr natürlich)

Mindeststrafe bei Addition:
12 Jahre 6 Monate, bei § 242 statt § 244, 3 Jahre 6 Monate

Höchstststrafe bei Addition:
45 Jahre,  bei § 242 statt § 244, 35 Jahre

Davon wäre dann wohl ein "Rabatt" abzuziehen, wenn ich das richtig verstehe.

Wenn sie so weitermacht, können es imho sicher deutlich mehr als 10 Jahre werden.
Ob sie das verdient, ist sicher eine Frage, die man diskutieren kann. Ob es schlau ist, sich vor Gericht so strunzdumm aufzuführen, imho nicht!
Sie schaufelt sich grade ihr eigenes "Grab", und dass bei ihrer arbeitsscheuen Einstellung!  :facepalm:
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #175 am: 17. Oktober 2018, 16:29:20 »
Die wichtigsten Grundsätze sind im StGB-AUT, §§28-30, festgelegt:
Spoiler
Zusammentreffen strafbarer Handlungen

§ 28. (1) Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere strafbare Handlungen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese strafbaren Handlungen gleichzeitig erkannt, so ist, wenn die zusammentreffenden Gesetze nur Freiheitsstrafen oder nur Geldstrafen vorsehen, auf eine einzige Freiheitsstrafe oder Geldstrafe zu erkennen. Diese Strafe ist nach dem Gesetz zu bestimmen, das die höchste Strafe androht. Von der außerordentlichen Strafmilderung abgesehen, darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Gesetzen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden.

(2) Ist in einem der zusammentreffenden Gesetze Freiheitsstrafe, in einem anderen Geldstrafe oder sind auch nur in einem von ihnen Freiheits- und Geldstrafen nebeneinander angedroht, so ist, wenn beide Strafen zwingend vorgeschrieben sind, auf eine Freiheitsstrafe und auf eine Geldstrafe zu erkennen. Ist eine von ihnen nicht zwingend angedroht, so kann sie verhängt werden. Das gleiche gilt für Strafen anderer Art, die neben einer Freiheits- oder einer Geldstrafe angedroht sind. Für die Bestimmung der Freiheitsstrafe und der Geldstrafe gilt Abs. 1.

(3) Wäre nach Abs. 2 auf eine Freiheitsstrafe und auf eine Geldstrafe zu erkennen, so ist, wenn statt der Freiheitsstrafe eine Geldstrafe zu verhängen ist (§ 37), gemäß Abs. 1 nur auf eine Geldstrafe zu erkennen.

(4) Vorbeugende Maßnahmen sind anzuordnen, wenn die Voraussetzungen hiefür auf Grund einer oder mehrerer der mit Strafe bedrohten Handlungen, über die gleichzeitig geurteilt wird, gegeben sind.


Zusammenrechnung der Werte und Schadensbeträge

§ 29. Hängt die Höhe der Strafdrohung von dem ziffernmäßig bestimmten Wert einer Sache, gegen die sich die Handlung richtet, oder von der ziffernmäßig bestimmten Höhe des Schadens ab, den sie verursacht oder auf den sich der Vorsatz des Täters erstreckt, so ist, wenn der Täter mehrere Taten derselben Art begangen hat, die Summe der Werte oder Schadensbeträge maßgebend.


Unzulässigkeit mehrfacher Erhöhung der im Gesetz bestimmten Obergrenze

§ 30. Eine Überschreitung der im Gesetz bestimmten Obergrenze einer Strafdrohung um die Hälfte ist immer nur einmal zulässig, mögen auch verschiedene Gründe, aus denen eine solche Überschreitung zulässig ist (§§ 39, 313), zusammentreffen.
[close]
Entscheidend ist dieser Grundsatz:
Zitat
Von der außerordentlichen Strafmilderung abgesehen, darf jedoch keine geringere Strafe als die höchste der in den zusammentreffenden Gesetzen vorgesehenen Mindeststrafen verhängt werden.
Die höchste Mindeststrafe wären hier die zehn Jahre des Straftatbestandes des Hochverrats. Obergrenze wäre dann umgekehrt die Höchststrafe von zwanzig Jahren desselben Tatbestands; diese könnte um die Hälfte, also zehn Jahre, überschritten werden. Somit ergäbe sich ein Strafrahmen von 10-30 Jahren.
Die Mindeststrafe kann aber aus besonderen Milderungsgründen auch unterschritten werden, bei allen Angeklagten müssen die jeweiligen Strafmilderungs- und -verschärfungsgründe individuell geprüft und berücksichtigt werden.
Auch in Österreich sollen die Strafen "angemessen" sein - was immer man für "angemessen" halten mag.
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Müll Mann

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #176 am: 17. Oktober 2018, 16:30:56 »
Das Problem ist, dass Hochverrat ein Unternehmensdelikt ist, dass heißt, dass  bereits der Versuch so wie die vollendete Tat bestraft wird. Hintergrund dabei ist, dass bei einem vollendeten Hochverrat es wohl zu keiner Bestrafung mehr kommen würde. In Deutschland ist es jedenfalls so, dass bei echten Unternehmensdelikten die Strafreduzierung bei einem Versuch nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB oder die Möglichkeit des straflosen Rücktritts vom Versuch nicht zur Anwendung kommen. Daher kann es sein, dass sich unsere Diskussion von gestern, ob Monis becircen des Bundesheeres ein relativ oder absolut untauglicher Versuch war, hinfällig. Aber da müsste ich mich erst vertieft in das österreichische Strafrecht einlesen.

Auch in Deutschland ist Hochverrat übrigens ein Unternehmensdelikt und auch mit 10 Jahren Mindeststrafe eingepreist. Bei uns ist allerdings bei 15 Jahren Schluß, während es in Österreich bis 20 Jahre gehen kann.
 
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Aldebaraner

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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #177 am: 17. Oktober 2018, 16:42:43 »
Theoretisch ist die Idee, die Armee zum Putsch zu bequatschen, ja tauglich. In Südamerika und Afrika hat das ja des öfteren geklappt. Auch in Europa klappte das schon mal.

Das Abstruse ist ja nur, dass Mutti wohl tatsächlich glaubte, dass das östereichische Bundesheer ihr folgen würde. Wobei auch solche Irrtümer schon vorgekommen sind. Man denke an den versuchten Putsch in Spanien.

Der Punkt ist also allein, dass jemand, der politisch keine Aussichten auf Erfolg hatte, zu diesem Mittel griff. Macht das den Versuch untauglich? Die Frage erinnert mich etwas an die NPD-Entscheidung des BVerfG. Das hat ja quasi gesagt, dass die Verfassungsfeindlichkeit der NPD egal sei, weil die unbedeutet sei.

Ob man hier ähnlich argumentieren könnte?
 
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #178 am: 17. Oktober 2018, 16:53:34 »
@Aldebaraner Das ist eben der springende Punkt in der Debatte um die "Untauglichkeit": Nach dem Wortlaut des österreichischen Strafrechts ist ein untauglicher Versuch eben nur dann straflos, wenn er "unter keinem Gesichtspunkt" Erfolg haben konnte oder, wie es der OGH formulierte, ein Erfolg schlichtweg "denkunmöglich" wäre. Das war der Versuch des SBÖ aber eben nicht. Das war, meine ich, das Ergebnis der Diskussionen hier, so sah es die Staatsanwaltschaft, so hat es das OLG Graz ebenfalls gesehen. Ich zitiere aus dem Beitrag von @Happy Hater https://forum.sonnenstaatland.com/index.php?topic=5819.msg194314#msg194314:
Zitat
Das OLG Graz erklärt auch: "Es ist nicht geradezu denkunmöglich, dass das Bundesheer putscht."
Dies betrifft aber erst einmal nur die Anklageerhebung; eine Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat ist also zumindest nicht von Anfang an unbegründet, ohne Aussicht auf Verurteilung und rechtsfehlerhaft. Ob aber die Tatsachen, auf die sich die Anklage stützt, den Vorwurf tragen, wird das Beweisverfahren ergeben.
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Re: Staatenbund Österreich - Der Prozess
« Antwort #179 am: 17. Oktober 2018, 16:56:39 »
Ich nehme an, dass es letztendlich genau darum gehen wird.
Denkt das Gericht, dass es ausgeschlossen wäre, dass echte Amtsträger diesen Tr♥tteln folgen, wäre der Anklagepunkt vom Tisch und vermutlich auch die Nötigung der Regierung.
Die Staatsfeindliche Verbindung dürfte außer Frage stehen, ebenso Amtsmißbrauch und Betrug!

Es geht dann wohl um
6 Monate bis 5 Jahre + X
oder  um
10 Jahre bis 20 Jahre + X

Wie dumm muss man da sein, damit man das Maul nicht weiter aufreißt!
Sie demonstriert dem Gericht ja geradezu, dass sie erst Ruhe geben würde, wenn sie sich mit ihrer Wahnidee durchgesetzt hat!
 :facepalm: :facepalm: :facepalm:

P.S.: @Pantotheus war (mal wieder) schneller!  :shifty:
« Letzte Änderung: 17. Oktober 2018, 16:58:38 von Evil Dude »
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