Was genau geschehen ist und wie wir dagegen vorgehen können, erfahrt Ihr heute noch an dieser Stelle.
Mal sehen, ob das heute wirklich wird.
Da stellt sich dann auch die Frage, wie sie dagegen vorgehen wollen. Revisionsentscheidungen von Oberlandesgerichten sind nämlich nicht mehr ordentlich anfechtbar.
Was die "verlorene" Revisionsbegründung angeht, wage ich einmal eine Hypothese: In seiner letzten Haftbeschwerde ans OLG hatte Fatzke noch geschrieben, dass er an der Revisionsbegründung arbeite. Das kann nicht die Revision zum BGH gewesen sein, da diese schon Monate vorher fällig war. Zudem hat der BGH ja "zu Gunsten" Fatzkes entschieden (na ja ...).
Es kann also nur die Revision gegen das Berufungsurteil von Dessau gewesen sein. Nach meiner Rechnung müsste aber die Frist zur Einreichung einer Revisionbegründung damals schon verstrichen gewesen sein. Also kann es - stelle ich mal als Hypothese auf - schon so gewesen sein, dass er dem Landgericht eine "Revisionsbegründung" schickte, diese aber wegen Verfristung gar nicht berücksichtigt werden durfte.