Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2018  (Gelesen 42327 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #75 am: 5. April 2018, 11:39:55 »
Zumindest ist es eine Überlegung wert, ob diese "Neuigkeit" dazu dienen soll, das Mimimi über das ach so schlimme Unrecht, das dem KRD geschieht, noch glaubhafter und heftiger zu machen.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #76 am: 5. April 2018, 11:50:14 »
Zumindest ist es eine Überlegung wert, ob diese "Neuigkeit" dazu dienen soll, das Mimimi über das ach so schlimme Unrecht, das dem KRD geschieht, noch glaubhafter und heftiger zu machen.

Zumindest bestätigt es einmal wieder den ewig richtigen Satz des großen Max Goldt über die BILD:

Zitat
Diese Zeitung ist ein Organ der Niedertracht. Es ist falsch, sie zu lesen. Jemand, der zu dieser Zeitung beiträgt, ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Redakteure freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muß so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches tun.

Quelle: https://de.wikiquote.org/wiki/Max_Goldt
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #77 am: 5. April 2018, 12:11:41 »
Scholty hatte die Pudel im seinem eigenen Interesse doch immer ganz gut im Griff. Ich erinnere an die Fotostrecke, bei der die Pudel mit einem Pappaufsteller des FolterPilzbefallopfers im Arm brav „Männchen“ für die Kamera seiner „Zeitung“ machten.
Fotos von ein par aus ihren Höhlen hervorgekommenen Pudeln mit Plastiktüten voll ihrer Habseligkeiten, die Verunglimpfung unserer Staatsflagge unter dem Arm und Wasser in den Augen beim Versuch, sich in Verkennung der Bedeutung des Urteils Zutritt zum Hoheitsgebiet des Gemüseproduzenten zu verschaffen - Falls der kalte Kaffee in Vorbereitung für derartiges aufgewärmt wurde, soll es mir recht sein. ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #78 am: 5. April 2018, 12:20:22 »
Scholty war ja schließlich selbst mit 50€ bei der Reichsbank dabei und nicht zu vergessen: der tränenreiche BILD- Groß-Aufmacher eines finanziell bedrohten Zirkus-Elefanten mit dem großartigen "Hilfe- in- der- Not- Fitzek" auf dem Rüssel.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #79 am: 5. April 2018, 12:56:48 »
Scholty war ja schließlich selbst mit 50€ bei der Reichsbank dabei

 :o

Sein "Gottvertrauen" in den Imperator Fuselzar muss ja "grenzenlos" gewesen sein oder verdient man beim "Organ der Niedertracht" so wenig?

 ;D


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Offline Das Chaos

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #80 am: 5. April 2018, 14:28:46 »
Verfolgt die BILD-Zeitung also immer noch ihre uralte Masche vermeintlich neue Nachrichten zu erfinden, indem man einfach alten Kaffee aufwärmt und ihn "zeitlos" wieder neu serviert? So kann man natürlich auch seine Seiten füllen, wenn einem sonst nichts einfällt.

Ich denke Du tust Scholtysek hier "ein Stück weit" Unrecht. Es handelt sich hier wie's aussieht um die Entscheidung der Kammer im Hauptsacheverfahren, die wohl kürzlich ergangen ist. Das kostet Oppi vermutlich eine Stange Geld für die gegnerischen Anwaltskosten. Immerhin kann er vielleicht aufrechnen mit rückständiger Miete (das muss geprüft werden).
Allerdings dürfte es Dummfug sein, wenn Scholtysek und die Pudel darauf spekulieren, dass die Veräußerung rechtswidrig gewesen sei. Kauf bricht zwar nicht Miete, aber andersrum stimmt es auch: Mietverträge hindern keinen Verkauf der Mietsache. Sie können ja versuchen gegenüber dem Holländer ihre Mietverträge geltend zu machen. Ich würde abraten.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Jean Dark

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #81 am: 5. April 2018, 14:49:37 »
Mietverträge hindern keinen Verkauf der Mietsache. Sie können ja versuchen gegenüber dem Holländer ihre Mietverträge geltend zu machen. Ich würde abraten.

Wohlgemerkt "Miet"-"Verträge", die nicht oder nur von einer Seite unterschrieben wurden. Von einem "Vermieter", der schon deshalb kein Eigentum an der Immobilie hatte, weil er nicht alle Raten dafür gezahlt hat. Nicht einmal das niederländische Königshaus könnte hier noch helfen ...
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #82 am: 5. April 2018, 15:13:53 »
MDR Sachsen-Anhalt:
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/zwangsraeumung-klinikgelaende-wittenberg-naechste-instanz-fitzek-100.html
Spoiler
Die Zwangsräumung des ehemaligen Klinikgeländes bei Wittenberg geht in die nächste Instanz. Das Gelände, auf dem der selbsternannte König von Deutschland, Peter Fitzek, sein Reich ausgerufen hatte, ist im Mai 2017 zwangsgeräumt worden. Das Landgericht Dessau urteilte, dass die Räumung unrechtmäßig war. Das Gericht gab damit den 18 Mietern Recht, die ihre Wohnung verlassen mussten und gegen die Räumung geklagt hatten. Nun soll das Oberlandesgericht in Naumburg den Fall erneut entscheiden. Das erfuhr MDR SACHSEN-ANHALT vom Projektentwickler für den aktuellen Besitzer des Grundstücks, Helmut Rehhahn. Das Gelände gehört der Firma Wittenberg Gemüse.

Mögliche Schadensersatzansprüche der ehemaligen Mieter
Der frühere Landwirtschaftsminister Rehhahn hat für Wittenberg Gemüse 2017 das Gelände über einen Insolvenzverwalter für mehr als 600.000 Euro erworben. Rehhahn sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dass die 18 Mieter nun womöglich Schadensersatz geltend machen könnten. Eine Rückkehr der Mieter in die Wohnungen sei aber keine Option.

Käufer Rehhahn zeigte sich im Gespräch mit MDR SACHSEN-ANHALT gelassen. Wittenberg Gemüse habe das Gelände zwar gekauft, um dort polnische Erntehelfer unterzubringen. Die Zwangsräumung sei jedoch nicht von der Firma veranlasst worden, sondern vom Insolvenzverwalter. Mit etwaigen Schadensersatzansprüchen müsse sich daher der Insolvenzverwalter auseinandersetzen.

Gelände gehörte Peter Fitzek
Das ehemalige Klinikgelände hatte zuvor dem Wittenberger Fitzek gehört. Dieser hatte das Gelände 2012 zu seinem Reich erklärt – und sich selbst zum König. Die Raten für das Grundstück soll er aber nie abbezahlt haben. Fitzek sitzt derzeit im Gefängnis. Zuletzt ist er im August 2017 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden: Er hatte unter anderem ohne Genehmigung mit einer Art eigenen Krankenkasse 360.000 Euro eingenommen.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #83 am: 5. April 2018, 15:17:22 »
Rehhahn sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dass die 18 Mieter nun womöglich Schadensersatz geltend machen könnten.

Man möge mich korrigieren, aber dafür müssten sie ihre Mietverträge auch nachweisen und diese gültig sein, oder?
Nehmen wir an es gelingt ihnen, tauchen diese Einnahmen in der Steuererklärung des Verzopften auf? Oder hat er sich da der Steuerhinterziehung schuldig gemacht?
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #84 am: 5. April 2018, 15:42:55 »
Wohlgemerkt "Miet"-"Verträge", die nicht oder nur von einer Seite unterschrieben wurden. Von einem "Vermieter", der schon deshalb kein Eigentum an der Immobilie hatte, weil er nicht alle Raten dafür gezahlt hat.  ...

Moment mal - auf Vermieterseite hatte ja gerade, soweit die Pudel überhaupt irgend einen Wisch vorwiesen, gerade niemand unterschrieben. Und es ist bis heute nicht recht klar, was das ominöse "Wohnreich", welches da angeblich vermietete, überhaupt war, wer es vertrat und - wenn es da jemanden gab - ob diese Leute, soweit sie ebenfalls mieteten, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit waren.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #85 am: 5. April 2018, 15:49:12 »
Recht durch Unrecht?  :scratch:

Ich komme jetzt auch nicht mehr mit, oder wird uns da vielleicht ein entscheidendes Detail verschwiegen?

Also der Abschluss bzw. die Fortführung jedweder Mietverträge mit irgendwelchen Dritten und ohne Zustimmung von Oppermann waren doch m.M.n. spätestens nach dessen Einsetzung und offizieller Erklärung der Zwangsverwaltung des Krankenhauses schlichtweg eine unerlaubte Handlung, wie üblich eine von vielen des Bezopften, entweder von ihm selbst oder via Strohmänner.

Wie können also diese rein drittschuldnerischen Verträge nun plötzlich Rechtskraft haben? Oder konnten die Pudel dem Gericht irgendwie eine anderweitige, vor allem schuldhafte bzw. stillschweigende Duldung des Verwalters über diese Mietverhältnisse nachweisen?
:shifty:

Edith sagt:
Fitzek, seine engsten Vertrauten und die vermeintlich naiven "Mieter" können sich m.E. auch nicht darauf berufen, von der Zwangsverwaltung selbst nichts gewusst zu haben (Postannahmeverweigerung und solche Spielchen), war doch diese Tatsache hinreichend in der Presse thematisiert und sogar von ihnen selbst mehrfach provozierend "kommentiert" worden.

« Letzte Änderung: 5. April 2018, 16:22:20 von dieda »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #86 am: 5. April 2018, 16:36:02 »
Also der Abschluss bzw. die Fortführung jedweder Mietverträge mit irgendwelchen Dritten durch Fitzek und ohne Zustimmung von Oppermann waren doch m.M.n. spätestens nach dessen Einsetzung und offizieller Erklärung der Zwangsverwaltung des KH schlichtweg eine unerlaubte Handlung des Bezopften, wie üblich eine von vielen ...

Wenn tatsächlich Fitzek vermietet hätte, wäre das so. Aber da die Pudel einfach etwas aufsetzten, was sie für Mietverträge hielten und als angeblichen Vermieter ein von ihnen erfundenes Synonym für den Heiligen Geist einsetzten, kann man ihm das nicht zum Vorwurf machen, solange er sich nicht selbst um Kopf und Kragen schwurbelt.

Wie können also diese rein drittschuldnerischen Verträge des Horstsohns nun plötzlich Rechtskraft haben? Oder konnten die Pudel dem Gericht irgendwie eine anderweitige, vor allem schuldhafte bzw. stillschweigende Duldung des Verwalters über diese Mietverhältnisse nachweisen?

Nö. Das mußten sie ja auch nicht, weil - soweit ich mich erinnere - diese Mietverträge nicht Gegenstand des vom Anwalt der Pudel anhängig gemachten Verfahrens waren.

Um eine Hütte räumen zu lassen, braucht man ein Räumungsurteil. Und so ein Verfahren kann man, das ist spätestens seit dem Streit um die Wohnung von Herrn Adolfs allgemein bekannt, bis zum BGH ziehen. Bis dahin wären die Holländer als Käufer dem Oppermann längst von der Schippe gesprungen. Also sind die jetzt fälligen Prozeßkosten für Oppermann schlichtweg zwangsläufige Verkaufsnebenkosten.

Wenn die Pudel jetzt Schaahnersatz fordern, müssen sie den Schaahn auch belegen und damit ihre Berechtigung, das Krankenhaus zu bewohnen. Wie @Müll Mann schon vermutete, wird Fehse diese  Verfahren eher nicht übernehmen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #87 am: 5. April 2018, 16:52:57 »
Und es ist bis heute nicht recht klar, was das ominöse "Wohnreich", welches da angeblich vermietete, überhaupt war, wer es vertrat und - wenn es da jemanden gab - ob diese Leute, soweit sie ebenfalls mieteten, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit waren.

Hatte das nicht denselben (kriminellen) "Vertreter" wie das Wahnreich?

SCNR
 ;D

P.S.
Und war nicht das Wahnreich der ehemalige Eigentümer und nicht etwa das ominöse "Wohnreich", dass als Vermieter genannt war?
Könnte man nicht dann dem "Wohnreich" Betrug vorwerfen?
Wer wohl der "ominöse" Vertreter war, der dafür verantwortlich wäre?
Doch nicht etwa einer, dessen Meldeadresse inzwischen allgemein bekannt ist?
 :scratch:
« Letzte Änderung: 5. April 2018, 17:21:56 von Evil Dude »
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #88 am: 5. April 2018, 16:54:44 »
@dtx  :scratch:

Zitat von: Lückenpresse
Das Gericht gab damit den 18 Mietern Recht, die ihre Wohnung verlassen mussten und gegen die Räumung geklagt hatten.
(...)
Mögliche Schadensersatzansprüche der ehemaligen Mieter
(...)

Damit hätte aber doch das LG irgendwelche "Mietverträge" anerkannt, denn kein rechtmäßiger "Mieter" ohne rechtmäßigem Mietvertrag.

Aber auch das ominöse "Wohnreich" kann nicht einfach und ohne rechtmäßige Vollmacht irgendwelche unter Zwangsverwaltung stehenden Räume weitervermieten, und von Oppermann hatte diese Bande eine solche Vollmacht mit Sicherheit auch nicht. Was läuft hier falsch?
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #89 am: 5. April 2018, 17:06:59 »

Damit hätte aber doch das LG irgendwelche "Mietverträge" anerkannt, denn kein rechtmäßiger "Mieter" ohne rechtmäßigem Mietvertrag.

Aber auch das ominöse "Wohnreich" kann nicht einfach und ohne rechtmäßige Vollmacht irgendwelche unter Zwangsverwaltung stehenden Räume weitervermieten, und von Oppermann hatte diese Bande eine solche Vollmacht mit Sicherheit auch nicht. Was läuft hier falsch?

Nur weil die Blöd von Mietern schreibt, heisst das nicht das das Gericht das auch so sagte, oder?
Möglicherweise klingt Mieter im Artikel einfach besser als Kläger oder illegale Besetzer  ;D
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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