Um digital arbeiten zu können, braucht man auch Personal, das etwas davon versteht. Ich meine jetzt nicht nur die Sachbearbeiter, sondern die Informationsmenschen, die für eine sichere Umgebung zu sorgen haben. Was ich da schon gesehen habe, lässt mich echt nachdenken.
Da gibts Netzlaufwerke ohne Gruppenrichtlinien, also entweder hat man gar keinen Zugriff oder Vollzugriff und kann dann alles löschen, was so herum ist.
Räume mit Server, Netzwerkverteiler, NAS und USV sind mit einfachen Zylinderschlössern gesichert, bei denen niemand weiß, wieviele Schlüssel existieren und wer grad einen in der Hand hat.
Schlüssel werden den halben Tag lang auf dem Schreibtisch liegen gelassen, so dass sich jeder, der 10 Sekunden Zeit hat, den Schlüssel ablichten kann, weil die Mitarbeiterin im Nebenraum nach ner Akte sucht.
Es gibt Mitarbeiter, die ihre Ursprungs-Passwörter statt in etwas leicht merkbares zu ändern auf die seit jeher übliche Art aufschreiben und tagtäglich neu abtippen (und keine Vorgesetzten, die das unterbinden).
Es werden Zugangsdaten am Telefon weitergegeben, sogar in Hörweite von Dritten und in einer Geschwindigkeit, dass man bequem sein Mobiltelefon rausgekramt hat, bevor man etwas vergessen hat.
Ich könnt noch weit mehr erzählen, was ich so alles mitbekommen habe, aber wenn das die Sicherheitsstandards sind, dann lassen wir die Digitalisierung lieber und belassen es beim altbekannten Risiko. Denn dass sich Vorgaben ändern, ist eher die Ausnahme. Was die Neuerungen betrifft, habe ich mal einen Bericht gesehen: Neuzulassung von Recycling-Straßenbelag für Straßenbelagserneuerung (also: Statt ganz neuem Straßenbelag wird der alte zerhackstückt und mit der Grundlage für neuen Belag vermischt) werde wohl etwa 40 Jahre brauchen, bis man die Behörden mit den Beweisen, dass der Recyclingbelag widerstandsfähiger und gpnstiger ist, zu einer generellen Einführung überzeugt hat. 40 Jahre, in etwa die Mitarbeiter-Erneuerungsrate. Da musste ich gleich an "das machen wir schon immer so" denken. Wozu neues lernen, wenn ich einen Posten im Öffentlichen Dienst habe?
Und wenn dann tatsächlich mal eine Behörde ein digitales Archiv einführt, dann kommt sicher die Antragstellerin, die die Belehrung nicht durchgelesen oder kapiert hat und daher die Behörde verklagen will, weil sie das eingereichte Dokument vorgabegemäß einen Monat nach Digitalisierung vernichtet hat. Ich habs lieber nicht kommentiert.