Allerdings dürfte es Dummfug sein, wenn Scholtysek und die Pudel darauf spekulieren, dass die Veräußerung rechtswidrig gewesen sei. Kauf bricht zwar nicht Miete, aber andersrum stimmt es auch: Mietverträge hindern keinen Verkauf der Mietsache. Sie können ja versuchen gegenüber dem Holländer ihre Mietverträge geltend zu machen. Ich würde abraten.
Viele Köche verderben die Köchin...
Hier dürfte das "Stille-Post-Prinzip" zugeschlagen haben.
Nach meiner Erinnerung war die Räumung unrechtmäßig, weil der Verwalter diese auf eine falsche Anspruchsgrundlage gestützt hatte (er hatte - wenn ich nicht irre - nichts von einem möglichen Recht zum Besitz aufgrund irgendwelcher schon länger bestehender Mietverträge vorgetragen, so dass das Gericht in dieser Richtung nicht geprüft hat). Da der Verwalter dem Gericht diverses "Vorgeplänkel" nicht mitgeteilt hatte, lief das Ganze in Richtung einer "Hausbesetzung", damit konnte die Eilentscheidung erlangt werden.
Eine solche Eilentscheidung hätte der Verwalter bei Berücksichtigung des gesamten Sachverhaltes aber wohl nicht erhalten können, er hätte den Weg über das ordentliche Klageverfahren wählen müssen, innerhalb dessen dann (entsprechend zeitaufwändig) die angeblichen Mietverträge (ein nicht schriftlich abgeschlossener Mietverträg wäre ja auch nicht unwirksam) zu prüfen wären.
Dass in der Hauptsache kein Dritter ("Wohnreich"?) ein Recht zum Besitz gehabt haben dürfte, aus dem heraus den Pudeln ein Recht zum Besitz (über Mietverträge) hätte eingeräumt werden können, dürfte ein erwartbares Ergebnis einer solchen Hauptsache sein.
Die Pudel werden vermutlich behaupten, der Umzug zur Unzeit (hat eigentlich Ryu Chan seinen Kleiderschrank mitgenommen?) hätte erheblich höhere Kosten ausgelöst als ein zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführter; außerdem sei die Miete für die Räume im Königreich im Voraus gezahlt worden, daher seien die (bestimmt immensen) Kosten für eine neue Bleibe zusätzlich angefallen und ebenfalls zu ersetzen, möglicherweise wurden auch diverse Traumata hervorgerufen, die Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen, usw.... (die Kosten der anwaltlichen Vertretung wurden hier ja schon angesprochen).
Bei entsprechender Kreativität könnten hier schon ein paar Positionen geltend gemacht werden.
Für die hier wohl im Raum stehende Idee der Pudel, dass § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") hier irgend etwas bewirken könnte, gibt es keine Anhaltspunkte.
Voraussetzung wäre dafür, dass der Vermieter die Räume veräußert hätte, dass ist erkennbar nicht der Fall.
Etwaige Mietverträge mit den Pudeln bestehen daher nach der bislang erkennbaren Sachlage (schon lange) nicht (mehr).
(Der Verwalter hat ja gerade nicht vermietet und dass hier eine irgendwie geartete Rechtspersönlichkeit mit Namen "Wohnreich" als Hauptmieter vom Eigentümer gemietet hätte und jetzt Ersatzansprüche geltend machen möchte kann nicht ernsthaft in Betracht kommen).
Alles spekulieren hilft nicht, wir werden die kommenden Entscheidungen abwarten müssen, über die wir bestimmt zeitnah von den Pudeln auf dem laufenden gehalten werden