Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2018  (Gelesen 42318 mal)

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Offline Königlicher Hofnarr

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Neues aus dem Königreich 4/2018
« am: 2. April 2018, 00:43:47 »
Im März haben wir gelernt, dass IHN nichts aufhalten kann. GAR NICHTS!
Außer ein paar Uniformierte der GmbH, die IHN daran hindern, mit vielen Männern länger als 30 Minuten "spirituell zu duschen". Sowie drei Herdplatten im königlichen Knast, die "eine gewisse Zeit brauchen, um heiß zu werden."

Das sind natürlich absolut unmenschliche Zustände, und während wir herzlich gelacht haben, erschienen diese bahnbrechenden Neuigkeiten ausgerechnet kurz vor dem einzigen "Event" des Königreichs. Dem kann man wohl entnehmen, dass diese Veröffentlichung die   Herzen   Geldbörsen des treudoofen Publikums öffnen sollte. Wenn   unschuldige Kinder sterben   Peter nur mit zwei Männern duschen darf, hört der Spaß schließlich auf!

Diesen Worten könnte man einen leicht spöttischen Unterton entnehmen, allerdings sollte man den Geisteszustand der Königspudel und ihrer Bewunder_*Innen berücksichtigen! Zusammen mit der Tatsache, dass Benjamin, Martin und die Restpudel außer dieser PDF-Datei wirklich gar nichts mehr auf die Reihe kriegen, sahen sie ihr Dauer-Thema "Peter" wohl als einzige Möglichkeit, noch irgendwie im Gespräch zu bleiben. So ist das, wenn man die Hände in den Schoß legt. :naughty:   Aber wer weiß, vielleicht hat es ja geklappt. Beim pudeligen Publikum wundert mich gar nichts mehr.
« Letzte Änderung: 6. April 2018, 15:36:21 von Tuska »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Jean Dark

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #1 am: 2. April 2018, 08:07:34 »
Die geliebte Staatsführung möge es mir erlauben, das erste Mal ein neues Thema zu eröffnen. Und @Anti Reisdepp  möge es mir erlauben, seine Statistik fortzuführen.

Denn auch im März ist wieder großes passiert im Königreich Deutschland. In nur 31 Tagen wurde erneut hervorragendes geleistet und unzählige bleibende Werte geschaffen:

Vorwärts immer, rückwärts nimmer - ein Blick auf die aktuelle Statistik, dahinter Veränderung zum Monat Februar 2018:
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  • KRD FB likes: 2537 -38
  • Follower bei VK: 77  +17
  • Twitter: 132 Follower -4
  • Youtube: 4.167 Abonnenten +81
  • NEU: Alter von Peter F.tzek: 67 Jahre +15 (laut Haftbeschwerde)
Die clevere Strategie, vom schattenzensierten Facebook auf VK zu wechseln, geht also schnurstracks auf: Wenn wir die Entwicklung so fortschreiben, dann ist in spätestens 392.157 Jahren das gesamte Personal der BRiD GmbH zu freien Menschen des Königreichs geworden. Schön, wenn wir das noch erleben dürfen!

« Letzte Änderung: 2. April 2018, 10:02:26 von Jean Dark »
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #2 am: 2. April 2018, 10:54:36 »
Gute Zusammenfassung des aktuellen Zustandes.
Ich hatte mich ja insgeheim gefragt, ob sich die "Freiherren, Amtmänner im Staatsdienst und Staatssekretäre für alle Angelegenheiten" aus dem Stand der "Deme" zu Ostern dazu aufraffen würden, eine "Ansprache" zu veröffentlichen. Nun ja, sie sind wohl mit, hm, sagen wir: existenziellen Aufgaben beschäftigt.
Nach dem bisherigen Rhythmus ist wohl mit einer "Veröffentlichung" nicht vor Mitte April zu rechnen.
Im Nachgang zum Jahrestag der Räumung ist wohl Ende Mai auch eine Stellungnahme, ein Rückblick oder eine "Interview"-Reihe absehbar.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 

Offline mork77

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #3 am: 2. April 2018, 12:12:20 »
Ostern kommt bei denen erst, wenn ihr bezopfter Messias die Haftanstalt endlich verlassen darf.

Ich glaube an Peter, Menschensohn , den Allmächtigen, Schöpfer des Himmels und der Erde
unseren Herrn,
der empfangen ist vom Heiligen Geist, geboren von Erika, welche befruchtet von Horst,
gelitten unter Der BRD-GmbH, verurteilt , eingekerkert  und ganz doll gequält ,
hinabgestiegen in das Reich des Roten Ochsen, im dritten Jahre entlassen aus der Haft,
aufgefahren in das KRD, er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters,
von dort wird er kommen zu richten und abzukassieren die Lebenden und die Toten.
Ich glaube an den Heiligen Obersten Souverän, das heilige erhabene Königreich ,
Gemeinschaft der Heiligen und geistig und auch sonstwie Armen, Vergebung der Sünden gegen Ablass, Auferstehung der Toten gegen Gebühr in Engel
und den ewigen Führerschein. Amen.

Wie du siehst, ist bei denen nur alle drei Jahre Ostern!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 

Offline echt?

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #4 am: 2. April 2018, 13:37:21 »
Noch etwas zu den Haftbedingungen in Halle. Es heißt Freiheitsentzug und nicht Demütigung der Einsitzenden. Wenn ein Rechtsstaat jemand in den Knast schickt, hat er für eine angemessenen Unterbringung zu sorgen. Dies gilt für Untersuchungshäftlinge und "normal" einsitzende. Natürlich ist das keine Jugendherberge oder ein Ferienlager, aber auch im Knast gilt Artikel 1 des Grundgesetzes.
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Offline Tuska

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #5 am: 2. April 2018, 13:40:58 »
Im Knast gilt vor allem Artikel 12 Absatz 3:

Zitat
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Offline Pirx

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #6 am: 2. April 2018, 14:30:50 »
Vorwärts immer, rückwärts nimmer - ein Blick auf die aktuelle Statistik, dahinter Veränderung zum Monat Februar 2018:
Die einzigen Zahlen, die die Pudel wirklich interessieren sind die Euro in der Kasse. Da hält man sich allerdings traditionell bedeckt. Ob sich für den kürzlichen Hokuspokus des Darth Vader für Arme ein paar zahlende Dumme gefunden haben? Wir werden es wahrscheinlich nie erfahren.
 

Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #7 am: 2. April 2018, 15:26:29 »
Noch etwas zu den Haftbedingungen in Halle. Es heißt Freiheitsentzug und nicht Demütigung der Einsitzenden. Wenn ein Rechtsstaat jemand in den Knast schickt, hat er für eine angemessenen Unterbringung zu sorgen. Dies gilt für Untersuchungshäftlinge und "normal" einsitzende. Natürlich ist das keine Jugendherberge oder ein Ferienlager, aber auch im Knast gilt Artikel 1 des Grundgesetzes.

Leider scheinen hier einige User der Meinung zu sein, das Grundgesetz gelte nicht für Menschen, die es ablehnen. Dass sie sich damit auf dieselbe moralische Stufe wie Extremisten aller Couleur stellen, merken sie nicht.
 
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Offline Noldor

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #8 am: 2. April 2018, 15:50:15 »
Leider scheinen hier einige User der Meinung zu sein, das Grundgesetz gelte nicht für Menschen, die es ablehnen. Dass sie sich damit auf dieselbe moralische Stufe wie Extremisten aller Couleur stellen, merken sie nicht.

Es tut mir leid aber ich finde diese User im SSL nicht.

Auch wenn die Deppen das Grundgesetz ablehnen werden sie genau nach den gültigen Gesetzen behandelt.

Siehe Threads zu Plan, Ursache und auch Fitzek.

Wir wissen hier alle, dass z.B. die drei nach den geltenden Gesetzen behandelt werden. Und da braucht man nicht mal das Grundgesetz zu bemühen.

Nur die Reichsdeppen kommen mit dem Grundgesetz wenn sie Bussen nicht bezahlen wollen.

Im normalen Leben hat man mit dem Grundgesetz keine Probleme, da zuerst mal andere Gesetze greifen.

Und wenn jemand auf Fitzeks Mimimi halt etwas düpiert reagiert hat das nichts damit zu tun, dass man dem Pudelkönig eine nicht gesetzeskonforme Behandlung wünscht.
 
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #9 am: 2. April 2018, 16:04:08 »
Ich finde diese Leute hier sehr wohl. Man scheint keine Probleme damit zu haben, dass Untersuchungshäftlinge täglich 20-21 Stunden Einzelhaft, bei Verstoß gegen Regeln 23 Stunden ohne sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten bekommen. Das zerstört die Psyche.

Man scheint auch keine Probleme damit zu haben, dass Beschuldigte fast zwei Jahre lang in U-Haft sitzen. Eigentlich sind sechs Monate die Höchstdauer, diese Grenze wird aber regelmäßig überschritten. Klar, dann müsste die Justiz ja effizient arbeiten, anstatt ihre jahrzehntealten Abläufe beizubehalten.
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #10 am: 2. April 2018, 16:21:19 »
Eigentlich sind sechs Monate die Höchstdauer, diese Grenze wird aber regelmäßig überschritten.
Nur zu dieser Behauptung: Sie kehrt immer und immer wieder, wird auch von Seiten KRD verbreitet. In der Strafprozessordnung finde ich diese angebliche Höchstdauer aber nicht. Auch aus dem Grundgesetz geht sie nicht hervor. Mir ist auch kein einschlägiges Urteil des BGH, des BVerfG, des EuGH oder EGMR bekannt, das eine sechsmonatige Höchstdauer der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft festlegen würde.
Die Strafprozessordnung sieht ein abgestuftes Verfahren vor: Die ersten sechs Monate können vergleichsweise einfach angeordnet werden, was darüber hinaus geht jedoch nicht. Das ist die gesetzliche Lage.

In Fatzkes Fall wurden diese sechs Monate eingehalten. Dass sich die Hauptverhandlung verzögerte, war verschiedenen Umständen geschuldet, zu denen Fatzke selbst erheblich beigetragen hat, hat er doch binnen zweier Monate ebenso viele Verteidiger verschlissen. Da sich dann jeder neue Verteidiger erst einmal einarbeiten musste, kam es notgedrungen zu einer Verspätung. Auch sonst hat er selbst einiges getan, um jedes Verfahren zu verschleppen.
Zudem befand er sich einige Zeit in Strafhaft, was er und seine Anhänger gerne unterschlagen. Diese Zeit muss aber von der Untersuchungshaft abgezogen werden. Ob er durch Verfassen langatmiger, der Sache kaum dienlicher Schriftsätze die Dauer der Revision verkürzt, bleibe dahin gestellt.
Was in seinem Fall erschwerend hinzu kommt, ist der Umstand, dass er nicht nur wegen Fluchtgefahr, sondern auch wegen der Beeinflussung von Zeugen und möglicherweise weiterer Verdunkelung inhaftiert wurde. Und das bedeutet notwendigerweise Einschränkungen des Kontakts, nicht nur zu "seinen" Leuten, sondern auch gegenüber Mithäftlingen.
Man sollte also erst einmal unterscheiden, was man warum kritisiert und wie die Rechtslage ist.
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #11 am: 2. April 2018, 16:28:56 »
Nur zu dieser Behauptung: Sie kehrt immer und immer wieder, wird auch von Seiten KRD verbreitet. In der Strafprozessordnung finde ich diese angebliche Höchstdauer aber nicht. Auch aus dem Grundgesetz geht sie nicht hervor. Mir ist auch kein einschlägiges Urteil des BGH, des BVerfG, des EuGH oder EGMR bekannt, das eine sechsmonatige Höchstdauer der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft festlegen würde.
Die Strafprozessordnung sieht ein abgestuftes Verfahren vor: Die ersten sechs Monate können vergleichsweise einfach angeordnet werden, was darüber hinaus geht jedoch nicht. Das ist die gesetzliche Lage.

Ich zitiere § 121 StPO:

Zitat
Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

Das heißt für mich: U-Haft über sechs Monate hinaus nur dann, wenn es besondere bzw. wichtige Gründe gibt. In der Praxis scheint das aber immer mit einer Copy&Paste-Formulierung abgenickt zu werden.

Zitat
Zudem befand er sich einige Zeit in Strafhaft, was er und seine Anhänger gerne unterschlagen. Diese Zeit muss aber von der Untersuchungshaft abgezogen werden.

Nein, das ist Quatsch. Wäre er nicht in Strafhaft gesessen, wäre er in dieser Zeit in U-Haft gesessen.

Dass Fitzek das Verfahren mit seinem Verhalten in die Länge zieht, ist denke ich jedem hier klar. Trotzdem ist ein erheblicher Teil der Verzögerung der Justiz anzulasten, die auf ewige nicht zur Sache gehörender Ausführungen nicht schnell damit reagiert, dass die Ausführungen irrelevant sind und daher nicht näher darauf eingegangen werden muss.

Zitat
Und das bedeutet notwendigerweise Einschränkungen des Kontakts, nicht nur zu "seinen" Leuten, sondern auch gegenüber Mithäftlingen.

Welche Probleme könnte es denn mit sich bringen, wenn Fitzek statt drei Stunden am Tag mit Mithäftlingen, sagen wir, sechzehn Stunden am Tag solche Kontakte haben dürfte? Oder wenn es einen Gemeinschaftsraum gäbe, mit Brettspielen oder einer Playstation, um den Gefangenen eine Beschäftigung zu ermöglichen?
« Letzte Änderung: 2. April 2018, 16:32:05 von Stief »
 

Offline Pantotheus

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #12 am: 2. April 2018, 16:36:04 »
Das heißt für mich: U-Haft über sechs Monate hinaus nur dann, wenn es besondere bzw. wichtige Gründe gibt. In der Praxis scheint das aber immer mit einer Copy&Paste-Formulierung abgenickt zu werden.
Du hast die ausführlichen Entscheidungen über die Haftfortdauer nicht gelesen?

Zitat
Zudem befand er sich einige Zeit in Strafhaft, was er und seine Anhänger gerne unterschlagen. Diese Zeit muss aber von der Untersuchungshaft abgezogen werden.

Nein, das ist Quatsch. Wäre er nicht in Strafhaft gesessen, wäre er in dieser Zeit in U-Haft gesessen.
Er ist aber in Ersatzfreiheitsstrafe gewesen und das durchaus nicht zufällig.

Dass Fitzek das Verfahren mit seinem Verhalten in die Länge zieht, ist denke ich jedem hier klar. Trotzdem ist ein erheblicher Teil der Verzögerung der Justiz anzulasten, die auf ewige nicht zur Sache gehörender Ausführungen nicht schnell damit reagiert, dass die Ausführungen irrelevant sind und daher nicht näher darauf eingegangen werden muss.
Verstehe ich das richtig: Soll also die Justiz, hier insbesondere der BGH, einfach "kurzen Prozess" machen? Oder sollte vielleicht auch ein an sich auf den ersten Blick "abwegiges" Schriftstück nicht doch ernsthaft darauf geprüft werden, ob nicht doch ein rechtlich relevanter Punkt enthalten ist?
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Online Schattendiplomat

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #13 am: 2. April 2018, 16:36:37 »
Wir wissen hier sicher alle, dass die Regelung zu maximal 6 Monate U-Haft Ausnahmen zulässt - zumindest jene die mal etwas genauer hinsehen. Das liegt primär daran, dass die Ermittlungen und Verfahren in gewissen Sachverhalten mal länger als 6 Monaten dauern. Vorallem wenn der Angeklage sämtliche (Rechts)mittel nutzt um die Ermittlungen und das Verfahren in die Länge zu ziehen.

Sollte man einen Sektenführer etwa freilassen der mehrfach angekündigt hat zu flüchten?
Sollte man einen Betrüger freilassen der irgendwo vermutlich eine Geldsumme versteckt hat die ihm im Ausland ein schönes Leben ermöglicht?
Sollte man einen "König" freilassen der jegliche Regeln und Gesetzte der BRD offen nicht anerkennt?

Die Antwort hier ist ein klares "Nein" es besteht von Peters Verhalten her gesehen eindeutig der Flucht- und Verdunklungswille. Auch ist Peter selbst an seiner Lage schuld würde er seine Fehler einsehen, eines der Urteile anerkennen und nicht alle Mittel nutzen den Vollzug zu verögern wäre er längst im normalen Vollzug. Das wiederum würde eine Unterbringung in gänzlich anderen Bedigungen ermöglichen, aber das widerspricht ja dem Wille ein Märtyrer seiner Sache zu werden.
Auch wäre Peter vermutlich nie in UHaft geraten wenn er mit Behörden und Gerichten ordentlich umgegangen wäre und nicht ständig seine enorme Überlegenheit und Möglichkeiten (zur Flucht) in die Kamera posaunt hätte.

Fazit: Wie man sich bettet so liegt man! Trotzdem gibt es hier kein Verstoß gegen geltendes Recht, für solche Fälle wie Peter gibt es aus gutem Grund Ausnahmeregeln.
Am Rande:  Ich sehe es selbst so, dass Gerichte durch eine ordentliche Digitalisierung und Personalführung erheblich effektiver arbeiten würden. Aber das hätte mMn bei einem Querulanten wie Peter wenig gebracht. Sollte man dessen Anträge etwa einfach verwerfen statt sie ordentlich zu prüfen?
« Letzte Änderung: 2. April 2018, 17:20:32 von Schattendiplomat »
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
**XMV - X(ges)under Menschenverstand
 
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Offline Stief

Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #14 am: 2. April 2018, 16:46:22 »
Du hast die ausführlichen Entscheidungen über die Haftfortdauer nicht gelesen?

Ich habe die Entscheidung gelesen. Den Text, der zur Haftfortdauer geschrieben wurde, findet man so vermutlich in zahlreichen weiteren Beschlüssen, Copy&Paste-Justiz eben. Da steht drin, dass keine Verhältnismäßigkeitsbedenken bestehen und dass die Kammer dem besonderen Beschleunigungsgebot ausreichend Rechnung getragen hat. Mehr nicht.

Zitat
Verstehe ich das richtig: Soll also die Justiz, hier insbesondere der BGH, einfach "kurzen Prozess" machen? Oder sollte vielleicht auch ein an sich auf den ersten Blick "abwegiges" Schriftstück nicht doch ernsthaft darauf geprüft werden, ob nicht doch ein rechtlich relevanter Punkt enthalten ist?

Natürlich. Aber wenn der Angeklagte meint, seinen eigenen Staat gegründet zu haben, kann man diese und alle ausschließlich darauf aufgebauten Argumentationen ohne Weiteres verwerfen.

Sollte man einen Sektenführer etwa freilassen der mehrfach angekündigt hat zu flüchten?
Sollte man einen Betrüger freilassen der irgendwo vermutlich eine Geldsumme versteckt hat die ihm im Ausland ein schönes Leben ermöglicht?
Sollte man einen "König" freilassen der jegliche Regeln und Gesetzte der BRD offen nicht anerkennt?

Wenn die Justiz nicht in der Lage ist, das Verfahren rasch und ordentlich durchzuziehen: Natürlich. Irgendeine Motivation muss man schaffen, sonst hält sich die Justiz nicht an Regeln. Ich finde z.B. auch die amerikanische "Fruit of the poisonous tree"-Regelung gut. Ein Beweis wurde illegal erlangt? Dieser Beweis und alle darauf beruhenden Beweise unterliegen einem Verwertungsverbot. Die beste Möglichkeit gegen illegale Beweiserhebung.