Autor Thema: Neues aus dem Königreich 4/2018  (Gelesen 42354 mal)

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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #30 am: 2. April 2018, 20:18:56 »
Was bleibt, ist die Frage, ob bei zwischenzeitlicher Strafhaft die sechs-Monats-Frist (die mit dem etwas geringeren Begründungsaufwand) wieder neu beginnt. Dazu ist Strafprozessrecht zu lange her. Ich glaube aber: Ja.

Die 6 Monate werden immer als Summe der tatsächlich abgeleisteten U-Haft gerechnet. Eine Unterbrechung führt somit nicht zu einem Neubeginn der 6-Monats-Frist. Die Ersatzfreiheitsstrafe wird einfach nicht mitgezählt, die 6 Monate laufen danach weiter.

Wer sich vertieft mit dem Thema beschäftigen möchte sei auf den zwar älteren aber frei verfügbaren Artikel von Detelf Burhoff, ehemals Richter am OLG Hamm und für genau sowas zuständig, verwiesen.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #31 am: 2. April 2018, 20:23:56 »
Ich möchte noch ergänzen, bevor mich jemand missversteht: Ich bin weit davon entfernt, unsere Gerichte pauschal zu verdammen. Meine Meinung vom Gesamtsystem ist eine gute.

Es gibt aber darin eben dennoch Punkte, die meiner Meinung nach dringend verbessert werden müssen, und dazu gehört die Verfahrensdauer. Ja, bei Zivilsachen ist es noch länger. Das macht es schlimmer, nicht besser.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #32 am: 2. April 2018, 20:49:46 »
Wer sich vertieft mit dem Thema beschäftigen möchte sei auf den zwar älteren, aber frei verfügbaren Artikel von Detelf Burhoff, ehemals Richter am OLG Hamm und dort für genau so etwas zuständig, verwiesen.

Danke. Wer die Geschichte eingehend verfolgt hat, wird sich bei der Lektüre des Aufsatzes so seine Gedanken machen.
 
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #33 am: 2. April 2018, 20:55:44 »
Prinzipiell muß man jedem Verurteilten zugestehen, den Rechtsweg bis zum Ende auszuschöpfen. Wenn jemand ihm davon abrät, dann kann das bestenfalls der Verteidiger sein, der nach pflichtgemäßer Einschätzung Kosten und Nutzen für den Mandanten abzuwägen hätte, aber nicht die Allgemeinheit mit Blick auf die Betriebskosten der Justizverwaltung. Der Staat besteht auf seinem Gewaltmonopol, also muß er es auch finanzieren.

Gerade die Anwälte argumentieren ja damit, dass es ein Beratungsfehler wäre, den Mandanten von der Ausschöpfung des Rechtswegs abzuraten. Aus Sicht der Anwälte verständig und vielleicht ist es auch nicht die Zuständigkeit eines Anwalts, unsinnige Rechtsmittel zu verhindern.

Im Strafrecht sind jedoch, im Gegensatz zu den anderen Verfahrenswegen,  nur ganz geringe Zulässigkeitsschranken gegeben. Seit die Angeklagten ihre Revisionen den armen Urkundenbeamten selbst diktieren dürfen eigentlich gar keine mehr.
Die Revision ist aber nicht als Mittel für "Ich bin mit demn Ergebnis nicht einverstanden" sondern als Notanker für den Fall von Fehlern gedacht. Wenn also in der 1. Instanz was schiefgelaufen ist, dann soll die Revision das reparieren. Genauso ist übrigens auch der Widerspruch im Bußgeldverfahren gedacht. Auch da ist es heute üblich, dass der erst einmal eingelegt wird, egal wie gering die Erfolgsaussichten sind.

Leidtrangender ganz am Ende ist das BVerfG, das schon gar nicht mehr anders kann als alle Verfassungsbeschwerden ohne Begründung abzulehnen, die nicht offensichtlich begründet sind. Ursprünglich war das mal anders gedacht. Bei den obersten Gerichten läßt sich sowas nur bedingt mit mehr Personal auffangen. Die obersten Gerichte sollen in erster Linie für eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung sorgen. Diese Aufgabe können sie jedoch nicht erfüllen, wenn es zu viele Kammern oder Senate gibt. Weil dann nämlich die Zahl der Entscheidungen durch die  Großen Senate zunimmt. Wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senates abweichen will, dann geht die Sache zum Großen Senat. Der besteht aus dem Präsidenten und je einem Mitglied der anderen Senate. Also würde sich der Flaschenhals nur verlagern oder man müsse damit leben, dass der 4. Senat eine Sache anders sieht als der 7. Senat und dementsprechen der Ausgang eines Verfahrens davon abhängt in welchem Bundesland man mal angeklagt wurde.

Lösung durch mehr Personal sehe ich nicht sondern nur durch die restriktivere Handhabung. Dies führt dann aber wieder zu anderen Ungerechtigkeiten. Die immer wieder auftauchenden Fehlurteile zeigen leider, dass solche Kontrollinstanzen wichtig sind. Eine Beschränkung des Zugangs erscheint mir daher nicht das Heilmittel schlechthin.

Auf die Vernunft der Menschen, ihre begangenen Fehler einzusehen und zu den Folgen zu stehen, mag ich auch nicht glauben. Höchstgerichtliche Verfahren sind schon teuer genug, sie noch teurer zu machen führt doch nur dazu, dass reiche Angeklagte dann einen längeren Rechtsweg haben als weniger vermögende. Im Fall des Strafrechts kommt aber hinzu, dass bei einer Revison vor dem BGH wohl immer ein Fall der notwendigen Verteidigung besteht und der Staat in Vorkasse gehen muss. Anders als bei der Prozesskostenhilfe kommt es nämlich nicht darauf an, ob der Angeklagte sich selbst einen Anwalt leisten kann sondern nur drauaf, ob er einen Anwalt hat oder nicht.

Ich sehe nur einen sinnvollen Ansatzpunkt bei der Anzahl der Verteidiger. Diese ist jetzt auf 3 beschränkt, könnte aber weiter reduziert werden. Allerdings führt dann der Ausfall eines Anwaltes unweigerlich zu einem Scheitern des Verfahrens.

In Zivilsachen ist es so, dass nur beim BGH zugelassene Anwälte dort Revisionen einlegen können, in Strafsachen darf das jeder Anwalt, auch wenn dies mitunter keinen Sinn macht. Hier könnte es helfen, wenn nicht der Anwalt, der bereits in 1. Instanz tätig war, die Revision einlegen würde. Andererseits kann ein bisher unbeteiiligter Anwalt natürlich keine Verfahrensmängel aus der 1. Instanz kennen. Auch führt es zu noch mehr Verzögerungen, wenn sich ein neuer Anwalt erst in die Materie einarbeiten muss.

Fazit: Mehr Personal ist geeignet, die Verfahren in den Tatsacheninstanzen zu beschleunigen. Mehr Polizei und Staatsanwälte führe dazu, dass Ermittlungen schneller laufen und mehr Richter führen dazu, dass mehr Verfahren gleichzeitig bearbeitet werden können. Dazu müssen jedoch noch die notwendigen Gebäude kommen.

Aber auch hier sind oft die Angeklagten der Grund für Verzögerungen. Bei gefühlt der Hälfte der Verhandlungen die ich so besucht habe, waren Richter und Staatsanwälte mit Warten auf doch nicht auftauchende Verfahrensbeteiligte beschäftigt. Diese Zeit geht einfach verloren, weil die nächste Verhandlung ja nicht einfach vorgezogen werden kann. Dieses Verhalten sollte nach meiner Ansicht deutlich strenger gehandhabt werden. Das sind nicht nur Reichsbürger. Ich kenne auch Fälle, wo Leute in Urlaub fahren wollten und sich gesagt haben "Ach, dann geh ich halt in Berufung". Das kostet die hinterher zwar eine Menge Geld, aber da wird nicht drüber nachdeacht oder es ist egal, weil das Geld eh nicht eingetrieben werden kann.
Oft müssen sie nicht mal in Berufung gehen, es wird einfach ein neuer Termin angesetzt.



 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #34 am: 2. April 2018, 21:08:22 »
Gerade die Anwälte argumentieren ja damit, dass es ein Beratungsfehler wäre, den Mandanten von der Ausschöpfung des Rechtswegs abzuraten. Aus Sicht der Anwälte verständig und vielleicht ist es auch nicht die Zuständigkeit eines Anwalts, unsinnige Rechtsmittel zu verhindern.

Ich sehe den Anwalt als neutralen Berater seines Mandanten an. In dieser Funktion ist es seine Pflicht, seinen Mandanten auf die Gefahren einer unsinnigen Revision hinzuweisen.

Ansonsten teile ich dein obiges Posting vollkommen. Mehr Personal als heute wäre schon wichtig, aber es wird die Probleme nur mildern und sollte nicht die einzige Maßnahme bleiben.
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Müll Mann

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #35 am: 2. April 2018, 21:11:51 »
Das mit den unsinnigen revisionen gilt übrigens auch für Staatsanwältie, die auch dazu neigen Rechtsmittel einzulegen, wenn sie sich durch das Urteil persönlich beleidigt fühlen. Da gibt es dann aber noch den Generalstaatsanwalt bzw die Bundesanwaltschaft als Filter. Das ist dann quasi die Ohrfeige mit Anlauf, wenn die Revision mit der Stellungnahme der Bundesanwaltschaft beim BGH eingeht, dass die Revision der Staatsanwaltschaft zu verwerfen sei.
 

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #36 am: 2. April 2018, 21:35:23 »
Mehr Personal wäre (wie z.B. vieles in der Medizin) nur Feuerlöschen statt Brandschutz, also Symptome kurieren statt die Wurzel. Nur, die Wurzel ist meistens schwer rausgerissen und wirft ne Menge Dreck mit raus. Es braucht eine umfassende Analyse und eine gute Strategie. Leider sind manche Strukturen im Staat behäbig oder mache Dienst nach Vorschrift, so dass viele Reformen entsetzlich lange dauern. Wenn man dann solche Mitarbeiter hat, die permanent nach "das haben wir schon immer so gemacht" handeln oder der Meinung sind, dass sie in den letzten zehn Jahren ihres Arbeitslebens nichts Neues mehr lernen wollen, dann ist klar, warum manches so viel Zeit braucht.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #37 am: 2. April 2018, 21:46:04 »
Ideen zur Verfahrensbeschleunigung gab es ja schon, wie den Strafbefehl oder die Verständigung in Strafsachen. Funktionieren beide nur nicht so wie gedacht. Insbesondere der Strafbefehl wirkt gegenteilig, weil viele Richter anscheinend die Akte nicht richtig lesen udn Strafbefehle durchwinken, die sich dann in der Verhandlung nach dem Einspruch als haltlos erweisen. Da ist dann das Gegenteil erreicht.

Weitere Möglichkeit wäre, wenn Kleinkram wie Schwarzfahren, Verstöße gegen das Versammlunmgsgesetz oder Diebstahl geringwertiger Sachen zu Ordnungswidrigkeiten heruntergestuft werden würden. Bei Verstößen gegen das BtmG wird ja schon entsprechend großzügig verfahren.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #38 am: 2. April 2018, 22:34:02 »
Off-Topic:
Ich persönlich glaube auch nicht, dass "mehr Personal" die ideale Lösung ist - viel mehr haben Gerichte wie auch andere deutsche Behörden und Regierungsorganisationen das Problem, dass sie schlicht ineffizent sind weil kein kontinuierlicher Verbesserungsprozess stattfindet.
Viele Gerichte benötigen mMn* eine Überarbeitung ihrer Prozesse sowie Strukturen, gehören digitalisiert und müssen sich selbst verpflichten sich selbst ständig zu verbessern (KVP). Damit würden viele Probleme behoben werden, nur so ein Prozess wird teuer werden, Zeit kosten und da man ihn zu lange vermieden hat auch richtig weh tun.

Dann gibt es noch etwas anderes - wenn eine Regel heute nicht mehr funktioniert (z.B. weil jeder D*** in Berufung in Revision geht) muss man eben die Regeln hierfür der Situation anpassen.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #39 am: 2. April 2018, 22:58:34 »
Das mit der Digitalisierung ist schön und gut, vernachlässigt aber wo der Richter seine Akten bearbeitet, nämlich Zuhause. Damit sich Digitalisierung bei Gericht durchsetzen kann müsste dies problemlos möglich sein. Idealerweise ohne dass prozessaktenleaks.com zu viel Material bekommt.

Solange aber IT-Sicherheit und Bedienbarkeit sich gegenseitig ausschließen, sehe ich da schwarz. Ich verweise nur auf die übersichtliche IT-Kompetenz der Richterinnen in den Verfahren von Fitzrk, Gregor Stein und Dingo. Solange die jemanden von der IT-Stelle brauchen um den Media-Player zu bedienen führt eine digitale Akte zu längeren statt kürzeren Bearbeitungszeiten.

Und nein, das liegt nicht daran, dass das Frauen sind.
 
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #40 am: 3. April 2018, 00:20:46 »
Wenn der BGH nicht ausreicht, warum überlässt man dann die Revision nicht den OLG, ggf. mit einer Möglichkeit, einzelne Punkte zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung an den BGH zu übergeben, wenn ein OLG anders als andere entscheiden will?

Ich verweise nur auf die übersichtliche IT-Kompetenz der Richterinnen in den Verfahren von Fitzrk, Gregor Stein und Dingo.

Auch das liegt aber in der Verantwortung des Staates. Er kann durchaus nur Personen mit dem Richteramt betrauen, die mit einem elektronischen Aktensystem umgehen können, und er kann die Richter, die damit Schwierigkeiten haben, schulen. Eine allgemeine IT-Kompetenz wäre dafür auch gar nicht nötig.

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #41 am: 3. April 2018, 01:31:52 »
Off-Topic:
Das mit der Digitalisierung ist schön und gut, vernachlässigt aber wo der Richter seine Akten bearbeitet, nämlich Zuhause. Damit sich Digitalisierung bei Gericht durchsetzen kann müsste dies problemlos möglich sein. Idealerweise ohne dass prozessaktenleaks.com zu viel Material bekommt.

Fazinierend - das zweite mal heute, dass wir massiv OT sind ;)

Dafür gibt es Lösungen, selbst Technologiekonzerne wie Daimler, Bosch, ... ermöglichen in ihren durchaus heiklen Entwicklungs- und Forschungsabteilungen (hohe Geheimhaltung weil Betriebsgeheimnisse) das Homeoffice. Da kann mir keiner erzählen das ginge nicht auch für Behörden und Gerichte. Man darf sich dem nur nicht verschließen doch darin sind wir Deutschen richtig gut - das liebste Argument des verstockten Bürokraten ist hierbei der Datenschutz.
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #42 am: 3. April 2018, 09:38:55 »
Ein Teil der Lösung wäre, wenn die Amtsträger in Gerichten und Staatsanwaltschaften zumindest 38,5 Stunden die Woche arbeiten würden ...   :P
 

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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #43 am: 3. April 2018, 09:48:20 »
Ich weiß nicht, was der König hat. 4 Stunden in der Woche reichen doch völlig aus um alle Arbeit zu bewältigen!  ;D
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Re: Neues aus dem Königreich 4/2018
« Antwort #44 am: 3. April 2018, 11:30:20 »
Bevor wir jetzt hier Anwalts-Bashing betreiben, erlaube ich mir den Hinweis darauf, dass in des Möchtegern-Königs Mimimi davon die Rede ist, sein Pflichtverteidiger habe sich geweigert, eine Revisionsbegründung zu schreiben. Durch Zeitablauf dürfte dieses Thema inzwischen ohnehin hinfällig sein.
Nun sind die Ausführungen nicht ganz klar, aber falls ich sie richtig deute, hat der genannte Pflichtverteidiger eben gerade das nicht getan, was hier von einigen Vorpostern beklagt wurde, sondern hat auf eine Revision verzichtet.
Wie zutreffend ausgeführt wurde, dient die Revision nicht dazu, persönliche Unzufriedenheit zu artikulieren, sondern Rechtsfehlern abzuhelfen, wobei nicht alles, was man auch anders sehen oder werten könnte, auch schon ein Rechtsfehler ist.

Grundsätzlich hat jedermann das Recht, die ihm zustehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Ob dies im Einzelfall sinnvoll ist, ist ein anderes Thema. Ich meine, dass es nicht Mandantenverrat ist, wenn man jemandem rät, auf ein Rechtsmittel zu verzichten, wenn es gewichtige Gründe gibt anzunehmen, dass dieses nur Kosten, aber keinen oder wenn überhaupt einen nur sehr geringen Erfolg bringen werde.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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