Bring den nicht auf irgendwelche Gedanken!
Keine Gefahr. Da muss er ja eine Umsatzsteuererklärung machen um etwas wiederzubekommen. Würde ihm aber nix nutzen. Auf erbettelte Technik und Material Sachspenden gibt es keine Umsatzsteuer zurück, dennoch müsste er dann aber 19% des Seminarbeitrages abführen.
Das wäre ja genau der Punkt, der unterhaltsam werden könnte: der oberste
Schwafler Seminarleiter verzichtete der Behörde gegenüber großzügig auf die Erhebung von Umsatzsteuer von den Teilnehmern, damit verbunden wäre aber kein Verzicht auf die Geltendmachung von Vorsteuer, die ihm das Finanzamt gerne erstatten dürfte.
Da er nach dem in unnachahmlicher Manier selbst erkämpften Freispruch ja jetzt auch wieder nach freiem Ermessen Auto fahren darf, sehe ich den nach der Entscheidung des BGH zur Zeit ohnehin in etwa so durch die kleinste Schönstadt/schönste Kleinstadt scharwenzeln:
Das Seminar wird er vermutlich nicht nur mit dem kurzfristigen Ziel weiterer Einnahmen veranstalten sondern bestimmt auch, um die Schar seiner Jünger um neue
♥♥♥en Pudel zu erweitern.
Anderenfalls dürfte es in Bezug auf Einnahmen lukrativer sein, fleissig Führerscheine herzustellen und zu vertreiben. Da gibt es einen bestimmt nicht zu kleinen Abnehmermarkt für diejenigen, die sonst auf die ganzen Anzeigen mit Führerschein im Ausland und ähnlichem Quatsch anspringen (auch wenn die Tagesführerscheine auf Dauer nicht ganz günstig sein dürften...).
Im Übrigen glaube ich nicht, dass man ihn auf irgendwelche Gedanken bringen könnte, die er nicht selbst bereits bis ins kleinste durchdacht und ausgearbeitet hätte
. Die Dinge, über die wir uns hier unterhalten, stehen bestimmt alle schon in den Büchern aus der Festungshaft (werden die eigentlich schon angeboten?).