Autor Thema: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown  (Gelesen 9320 mal)

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Müll Mann

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #30 am: 19. März 2018, 11:55:38 »
Diese Initiative will den Vorrang des Verfassungsrechts vor völkerrechtlichen Verträgen in der BV festschreiben. Eine Annahme dieser Initiative könnte zur Folge haben, dass bei einem Konflikt zwischen der BV und beispielsweise der EMRK letztere gekündigt werden müsste.

Dieser Konflikt ist kein originäres Problem der Schweiz. Im großen Kanton ist das so geregelt, dass völkerrechtliche Verträge den Rang eines einfachen Bundesgesetzes haben. Diese Regelung findet sich verklausuliert in Art. 59 Abs. 2 GG.

Nur Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts (Regelungen, die sich in der Mehrzahl der Rechtsordnungen finden lassen) stehen nach Art. 25 Satz 2 GG über den einfachen Bundesgesetzen, somit aber noch unterhalb der Verfassung.

Ein Sonderfall sind völkerrechtliche Verträge, die nur durch Handeln der Verwaltung umgesetzt werden können, die klammern wir erst einmal aus. Wegen dieserVerquickung gibt es für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge ein mehrstufiges Verfahren. Zunächst werden verträge ausgehandelt. Nachdem sich auf ein Entwurf geeiigt wurde, wird dieser von den dazu befugten Vertretern der Vertragsstaaten unterzeichnet. Die Vertreretung des Bundes steht dem bundespräsidenten zu, die verhandlungen werden aber durch die Bundesregierung geführt.

Gemäß Art. 7 des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens werden internation die Staatsoberhäupter (hier Bundespräsident), die Regierungschefs (hier Bundeskanzlerin) und die Außenminister als befugt zum Abschluss internationaler verträge angesehen. Im innerstaatlichen Verfahren muss dann der Bundestag seine Zustimmung geben, der völkerrechtliche Vertrag wird durch ein Transformationsgesetz in innerstaatliches Recht überführt. Erst danach erfolgt die Ratifizierung des Vertrags durch das Staatsoberhaupt. Erst mit der Ratifizierung erlangt der Vertrag Wirksamkeit.

Daneben sieht das Wiener Vertragsrechtsübereinkommen auch noch den Vorbehalt vor. Ein Unterzeichnerstaat kann die Wirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile für sich ausschließen. Allerdings kann der Vertrag vorsehen, dass er nur vorbehaltlos angenommen werden kann. außerdem darf der Kerninhalt des Vertrages durch die Vorbehalte nicht unterlaufen werden, Rosinenpickerei funktioniert auch international nicht.

Die EMRK hat übrigens nix mit der EU zu tun sondern ist ein Dokument des Europarates.

tl;dr

Auch in der Bundesrepublik steht die Verfassung oberhalb des Völkerrechts.
« Letzte Änderung: 19. März 2018, 11:57:24 von Müll Mann »
 
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Offline hair mess

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #31 am: 19. März 2018, 12:56:57 »
Die EMRK hat übrigens nix mit der EU zu tun sondern ist ein Dokument des Europarates.
Du legst es ja drauf an, jemanden zu überfordern.
Reichsdeppisch ist anders. Da wird erst alles in einen Topf gehauen und danach das Süppchen daraus gekocht, das man gerade meint gebrauchen zu können.
« Letzte Änderung: 19. März 2018, 14:16:29 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
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Offline kairo

Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #32 am: 19. März 2018, 12:58:11 »
Apropos Rechtstraditionen und "raus aus internationalen Abkommen":
Verträge zwischen souveränen Staaten sind keine sensationell neue Erfindung. Als Beispiel seien hier nur mal die Salinenkonvention von 1829 oder der Vertrag bzgl. des badischen Bahnhofs in Basel von 1852 genannt. Beide übrigens noch rechtskräftig.

Na, und was ist mit dem Friedensvertrag zwischen Ägyptern und Hethitern zur Zeit von Echnaton und Nofretete? Zugegeben, der ist durch Erlöschen der Parteien de facto außer Kraft getreten, aber was heute immer noch gilt, ist z. B. "La Grande Paix". Das war ein Friedensvertrag zwischen Franzosen und etwa 36 Indianervölkern, der im Sommer 1701 auf einer Wiese vor Montréal ausgehandelt wurde und als einer der wenigen Verträge dieser Art auch respektiert wurde und funktionierte. Nicht nur die Indianer betrachten diesen Vertrag bis heute als bindend, man findet ihn auch in der Gesetzessammlung der Provinz Québec.

Was Deutschland betrifft, so stützen sich gewisse Elemente des Staatskirchenrechts heute noch auf den Frieden von Lunéville von 1803.
 
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Offline kairo

Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #33 am: 19. März 2018, 13:01:02 »
Nach dem Volkslehrer haben wir jetzt auch noch den Volksjuristen. Fehlt noch ein Volksmediziner der uns die Vorzüge der GNM predigt.

Hör bloß auf, mit Entsetzen Scherz zu treiben.
 
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Offline Das Chaos

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #34 am: 19. März 2018, 13:05:51 »
...
Was Deutschland betrifft, so stützen sich gewisse Elemente des Staatskirchenrechts heute noch auf den Frieden von Lunéville von 1803.

Egal, wird alles gekündigt, wir fangen nochmal von ganz vorne an und schließen nur noch Verträge nach deutscher Rechtstradition, die unsere nationale Handlungsfreiheit nicht einschränken.
Von Trump lernen heißt Siegen lernen.
... und sind sie nicht willig, dann verlieren sie den Dritten Weltkrieg auch noch.
In orientalischen und westlichen Schöpfungsmythen ist der Drache ein Sinnbild des Chaos, ein gott- und menschenfeindliches Ungeheuer

Und es erschien ein anderes Zeichen im Himmel, und siehe, ein großer, roter Drache, der hatte sieben Häupter und zehn Hörner Offenb. 12,3
 
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Müll Mann

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #35 am: 19. März 2018, 13:14:07 »
... und sind sie nicht willig, dann verlieren sie den Dritten Weltkrieg auch noch.
Den verlieren die nicht, sie haben ja Chemiewaffenkonvention und Nichtproliferationsübereinkommen gekündigt. Chemiewaffen hat eh Deutschland erfunden, die Russen haben gar kein Nervengas, wie uns der Kreml erst jüngst verkündet hat, und die Atombombe ist ja eigentlich auch deutsch (denken die Bekloppten).

Kann also nix schiefgehen. Endsieg !!EINSELF!!!
 
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Der viereckige Trompeter

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #36 am: 19. März 2018, 14:05:46 »
Nach dem Volkslehrer haben wir jetzt auch noch den Volksjuristen. Fehlt noch ein Volksmediziner der uns die Vorzüge der GNM predigt.

OK, dann brauchen wir aber unbedingt auch noch einen Volksphysiker. Schließlich steht der Prototyp der Reichsflugscheibe 2.0 bestimmt schon in den Startlöchern. Mit Energie versorgt ihn vermutlich ein "Sealand-Generator". Aber obacht, so ein Generator darf auf gar keinen Fall in falsche Hände geraten!

Zwei Zitate aus dem dunkelbraunen Machwerk ( http://www.principality-of-sealand.ch/pdf/09_07_vrilbroschuere_de.pdf  ):

"Die Möglichkeit, unseren Bevölkerungsüberschuss irgendwo außerhalb der
Grenzen Deutschlands auch nur leidlich günstig anzusiedeln oder gar so unterzubringen,
dass er dem deutschen Volkstum erhalten bleibt, ist uns in der gegenwärtigen
politischen Weltordnung leider verschlossen."


"Nur jenen Deutschen wird deshalb die neue Technik in die Hand gegeben werden,
die  als  Menschen  und  Christen  jene  sittliche  Höhe  erreicht  haben,  aus  der  heraus allein die wahre Menschheitskultur geschaffen werden kann. Ihnen aber ist alsdann wirklich die Universalkraft zugeeignet die ein neues Weltzeitalter in jeder Beziehung einleiten wird. Frei im Innern, geschützt gegen jeden feindlichen Angriff von außen, wird das deutsche Volk, mit ungeheurer Macht, aber auch mit ebenso großem Verantwortungsbewusstsein ausgestattet, in der Tat die Führung unter den Völkern der Erde  übernehmen,  und  dann  wird  sich  das  Seherwort  erfüllen: 
...  und  so  wird  am  deutschen Wesen einmal noch die Welt genesen!"
« Letzte Änderung: 19. März 2018, 15:13:45 von Der viereckige Trompeter »
 
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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #37 am: 19. März 2018, 14:15:20 »
Wie grausig ist das denn?  :o
 

Offline hair mess

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #38 am: 19. März 2018, 14:20:46 »
Wenn Moralität die Voraussetzung für Macht wäre,
dann dürfte keiner irgendeine Macht haben.

Macht macht Niemanden besser. Besser macht Niemand Macht.
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Offline BlueOcean

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #39 am: 19. März 2018, 14:53:44 »
Frei im Innern, geschützt gegen jeden feindlichen Angriff von außen, wird das deutsche Volk, mit ungeheurer Macht, aber auch mit ebenso großem Verantwortungsbewusstsein ausgestattet, in der Tat die Führung unter den Völkern der Erde  übernehmen,  und  dann  wird  sich  das  Seherwort erfüllen: 
...  und  so  wird  am  deutschen Wesen einmal noch die Welt genesen!"

Da haben die Volkshuddler wie üblich falsch zitiert, falsch verstanden und falsch zugeordnet. Das "Seherwort" stammt mitnichten von einem Seher, sondern aus dem Gedicht "Deutschlands Beruf" von Emanuel Geibel aus dem Jahr 1861. Korrekt lauten die zwei letzten Zeilen von dem recht langen Gedicht: "Und es mag am deutschen Wesen / Einmal noch die Welt genesen."

Es ist schon klassisch falsch, dass das Wort "mag" durch "wird" oder "soll" ersetzt wird und der Kontext von dem Gedicht wird ohnehin komplett unterschlagen. Das Gedicht propagierte die Einigung der Einzelstaaten zu einem deutschen Kaiserreich, so wie es 1871 dann auch Realität wurde. Es war also ein Gedicht wider die Kleinstaaterei (hatten wir das nicht gerade?).

An keiner Stelle propagiert das Gedicht, dass andere Staaten sich Deutschland zum Vorbild nehmen sollten, was auch grundsätzlich unlogisch wäre, weil das Gedicht eine Kritik an dem damaligen Deutschland darstellt. Vielmehr spricht aus den Zeilen die Hoffnung, dass sich die Probleme der Welt lösen, wenn nur die Deutschen zur Einigkeit finden. Wie das ganz unmissverständlich in der zweiten Strophe des Gedichts steht: "Daß die Welt nicht mehr, in Sorgen / Um ihr leichterschüttert Glück, / Täglich bebe vor dem Morgen, / Gebt ihr ihren Kern zurück! / Macht Europas Herz gesunden, / Und das Heil ist euch gefunden."

Aber wenn man dümmlich missverstehen will, klappt das natürlich immer. Da zitiere ich mal den Anfang von dem Gedicht:

Zitat
Soll’s denn ewig von Gewittern
Am umwölkten Himmel braun?
Soll denn stets der Boden zittern,
Drauf wir unsre Hütten baun?

Ist das nicht eine glasklare Absage an politisch braune Absichten? Seherisch schon im Jahr 1861 niedergeschrieben.
So mag denn Deutschland genesen... ;D
« Letzte Änderung: 19. März 2018, 15:03:51 von BlueOcean »
"Teurer als die bittere Wahrheit ist uns der erhabene Wahn." (Alexander Puschkin)
 
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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #40 am: 19. März 2018, 17:54:53 »
Wieso Nomen est Omen?


Die Welt funktioniert nicht so wie ihr denkt.   Das Eigene muss verteidigt werden und dazu müssen notfalls auch andere Menschen abgeschoben werden, die sich hier wirtschaftlich ein besseres Leben versprechen, aber in Wahrheit Feinde unserer Verfassung sind.   

Aber dazu seid ihr natürlich viel zu gute Menschen.  Und die Deutschen sind ja auch schuldig und grundsätzlich schlecht und mssen ihre Verbrechen jetzt mit der illegalen Masseneinwanderung abbüsen  ;)
Was genau ist "das Eigene"? Woraus leitet sich das Verteidigungserfordernis ab? Mit welchen Mitteln soll verteidigt werden?
 
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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #41 am: 19. März 2018, 18:49:39 »
...
Was genau ist "das Eigene"?

z.B. der Liegestuhl am Pool in Fuerteventura

Zitat
Woraus leitet sich das Verteidigungserfordernis ab?

Könnt ja jeder kommen und sich hinlegen

Zitat
Mit welchen Mitteln soll verteidigt werden?
Handtuch!
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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #42 am: 19. März 2018, 19:00:00 »
tl;dr

Auch in der Bundesrepublik steht die Verfassung oberhalb des Völkerrechts.

Wenn ich ergänzen darf: Nicht nur steht die Verfassung oberhalb des Völkerrechts. Daraus, dass das Völker(vertrags)recht im Range eines Bundesgesetzes steht, sind auch die allgemeinen Kollisionsregeln darauf anwendbar. Insbesondere: lex posterior derogat legi priori. Während die Schweiz nach den Ausführungen der geschätzten @Helvetia also ggf. aus irgendwelchen Konventionen austreten müsste, um den Vorrang nationalen Rechts zu wahren – reicht in Deutschland schlicht eine Änderung der nationalen Gesetze. Und schon machen wir es in Deutschland so, wie wir es dann halt machen. Lediglich im Außenverhältnis (d.h. die Bundesrepublik gegenüber anderen Staaten) kommt es dann zu einem Völkerrechtsbruch. Dieser kann innerhalb des Staates der Bundesrepublik aber nicht entgegengehalten werden.

Heißt: Wenn uns in Deutschland Völkerrecht nicht passt, dann können wir innerstaatlich ziemlich unproblematisch dafür sorgen, dass es innerstaatlich nicht mehr gilt. Dass dann vielleicht andere Staaten sauer auf uns werden interessiert z.B. das Finanzamt München herzlich wenig.

Off-Topic:
Richtig irrwitzig wird es übrigens, wenn wir über Völkerrecht sprechen, das durch Rechtsgrundverweis den Rang materiellen Verfassungsrechts erlangt. Ich rede hier vom – in Theorie und Praxis – viel zu selten beachteten Art. 26 GG. Aber das wird dann tatsächlich ebenso exkursorisch wie dogmatisch exquisit (um nicht esoterisch zu sagen).
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline John

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #43 am: 19. März 2018, 19:10:56 »
Was genau ist "das Eigene"?

Das ist wirklich die Frage, auf die ich irgendwie noch nie eine zufriedenstellende Antwort bekommen habe. Es wird ja gerne auf unsere christliche Tradition verwiesen. Dabei versucht dann zum Bleistift die AfD in Thüringen die Sonntagsarbeit auszuweiten.
Es scheint einfach, dass christich alles ist, was nicht muslimisch, afrikanisch oder sonst etwas ist; oder auch alles, was den Status Quo nicht ändert.
I'm gonna build my own nation, with blackjack and hookers.
 

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Re: Ladig der Zweite - Rhapsody in brown
« Antwort #44 am: 19. März 2018, 19:43:50 »
tl;dr

Auch in der Bundesrepublik steht die Verfassung oberhalb des Völkerrechts.

Wenn ich ergänzen darf: Nicht nur steht die Verfassung oberhalb des Völkerrechts. Daraus, dass das Völker(vertrags)recht im Range eines Bundesgesetzes steht, sind auch die allgemeinen Kollisionsregeln darauf anwendbar. (...) um den Vorrang nationalen Rechts zu wahren – reicht in Deutschland schlicht eine Änderung der nationalen Gesetze. Und schon machen wir es in Deutschland so, wie wir es dann halt machen. Lediglich im Außenverhältnis (d.h. die Bundesrepublik gegenüber anderen Staaten) kommt es dann zu einem Völkerrechtsbruch. Dieser kann innerhalb des Staates der Bundesrepublik aber nicht entgegengehalten werden.

Heißt: Wenn uns in Deutschland Völkerrecht nicht passt, dann können wir innerstaatlich ziemlich unproblematisch dafür sorgen, dass es innerstaatlich nicht mehr gilt. Dass dann vielleicht andere Staaten sauer auf uns werden interessiert z.B. das Finanzamt München herzlich wenig.


Dass völkerrechtsderogierende Normen nicht mit dem Rechtsstaatprinzip konfligieren, gilt so allerdings nur für das Völkervertragsrecht.
Bei Gewohnheitsrecht oder den allgemeinen Rechtsgrundsätzen kommt man mit Art. 25 GG ins Gehege, das im Kollisionsfall die nationalen Gesetze verdrängt.