Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 35000 mal)

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dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #60 am: 20. Februar 2018, 22:30:47 »
Soweit ich mich erinnere (kann mich aber auch täuschen), soll zumindest Frau Ursache im Anschluß an die Räumung im Büro des Gerichtsvollziehers gewesen sein. Die Frage, ob sie zahlen will und kann, die EV abgeben oder ggf. zu deren Abgabe motiviert werden müßte, dürfte also schon zwischen dem GV und Frau Ursache persönlich geklärt worden sein. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß der sich auf Anraten der Polizei nicht in vorderster Front aufhielt, solange da noch gewaltbereite Leute herumsprangen. 
 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #61 am: 20. Februar 2018, 22:40:26 »
Aber weil jemand oben auf meine Verantwortung für die Folgen unserer/meiner Berichterstattung bei den Ursache-Fans hinwies, mal grundsätzlich: Nein, die habe ich nicht. Ich berichte nach bestem Wissen und Gewissen, nicht so, wie mir das jemand vorflüstert, und auch nicht so, dass ich möglichst viel Applaus bekomme, aber auch nicht so, dass ich mich danach richte, was geschehen könnte, wenn jemand etwas falsch verstehen würde.

Das ist nämlich, und ehrlich, ich habe ziemlich genau ein Vierteljahrhundert Erfahrung damit, angefangen mit den Treuhand-Prozessen und dem ganzen Stasizeug damals, einfach nicht möglich. Bei 177000 Zeitungsleser versteht immer jemand was falsch oder gar nicht, einer findet es gut, der andere ist empört. Wenn man erst anfängt, sich beim schreiben daran zu orientieren, sucht man sich besser einen anderen Job.
Ich habe jetzt 38 Dienstjahre. Davon auch knapp 25 genau in meinem Bereich. Seit 17 Jahren habe ich mit Staatsverweigerern zu tun. Und von manch einem habe ich den Werdegang ganz gut verfolgen können.
Ein Einziger wurde so richtig prominent.
Aber ich habe beobachtet, wie oft sich einer auf die Presse, die veröffentlichte Meinung beruft. Ok, auch da verstanden sie falsch, was sie falsch verstehen konnten. Doch erst in den letzten Jahren wird die Presse als Lügenpresse verteufelt, weil die ihnen nicht genug nach dem Mund redet. Da haben Sie in diesem Fall keine Befürchtungen zu hegen.
Und doch und gerade deshalb haben Sie Verantwortung. Genau so, haarscharf an Sympathiebekundungen vorbei, sollten Sie nicht schreiben. Das kann man nur missverstehen. Da sollten Sie sich lieber einen neuen Job suchen.
Da geht es nicht darum, dass der Staat nicht auch überziehen könnte. Da gehört etwas gesagt und da gehört etwas getan. Aber das ist ein anderes Verfahren. Ein Abschweifen in einen hier nicht vor Gericht zu beurteilenden Sachverhalt hat mit dem Prozess nur sehr am Rande zu tun und bringt Sie - aber nur eventuell - in ein falschen Licht. Eventuell ist das Licht auch richtig.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #62 am: 20. Februar 2018, 22:54:00 »
Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sein.

Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.

Aber die ganze Sache spielt für die Schuldfrage bei U. auch keine entscheidende Rolle, da er sich ja nicht einmal auf zulässige Notwehr beruft.

Was die Handfesseln anbelangt, war das wohl eine Festnahme, eine ganz normale sozusagen, keine Vollstreckung des ziv. Haftbefehls, denn der ist, das wurde mehrfach erwähnt, in allen drei Fällen durch Zahlung außer Kraft gesetzt worden.

@hair mess: Jetzt erst gesehen. Es steht Ihnen natürlich frei, zu lesen, was Sie wollen, wo Sie wollen und dazu zu denken, wie Sie wollen. Sie können aus der Entfernung und ohne nähere Kenntnis Urteile fällen und Weisheiten verbreiten und Ratschläge geben, das ist ihr gutes Recht. Mein gutes Recht ist, Ihre sicher gutgemeinten Hinweise für das zu halten, was sie sind - der Versuch, eine Ihnen genehmere Berichterstattung herbeizuführen. Wissen Sie, da gibt es ganz viele, jeden Tag, und die sind sich alle nicht einig, was wir ihnen nun alles Schönes wie am besten schreiben sollen. Vergessen Sie es. Es funktioniert auch nicht, wenn Sie mich mit Ihren Lichtspielen in irgendwelche Ecken stellen wollen.
SOG? Ja, die Polizei argumentiert in der Tat damit, man habe kein Video gesperrt, sondern nur um Sperrung gebeten, entschieden habe dann Youtube. Das ist natürlich ein Witz, denn damit lagert der Rechtsstaat seine Entscheidungen an eine private Firma aus, die sich ihrerseits auf irgendwelche schwammigen Community-Richtlinien oder, wenn gar nichts hilft, auf ihr Hausrecht beruft.

Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 23:01:36 von stk »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #63 am: 20. Februar 2018, 23:12:56 »
Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sein.

Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.

Wir sind auf Herrn Ursache deutlich vor der Tat aufmerksam geworden, vielleicht haben Sie den anderen Ursache-Thread schon gefunden. Wenn Sie eine ruhige Stunde haben, wäre ein Blick nicht schlecht. Herr Ursache hat mehrfach öffentlich mit Gewalt gegen Personen, mit dem Tod von Personen gedroht. In einem Fall war von "Pistole" die Rede. Die Polizei konnte, musste gar bei Vorbereitungsrecherche wissen, dass Zielperson-1 ggf. mit Pistole Widerstand leisten könnte. Selbstverständlich wird der schlimmstmögliche Fall angenommen, ich halte die Aussage für völlig schlüssig.

Bedenken Sie bitte:
Selbstverständlich wird abgestuft, in einfachen Fällen kommt ein Streifenwagen. In schwereren Fällen kommen Angehörige BFE. Das SEK kommt zum Einsatz, wenn mit bewaffneter Gegenwehr zu rechnen ist.

SOG? Ja, die Polizei argumentiert in der Tat damit, man habe kein Video gesperrt, sondern nur um Sperrung gebeten, entschieden habe dann Youtube. Das ist natürlich ein Witz, denn damit lagert der Rechtsstaat seine Entscheidungen an eine private Firma aus, die sich ihrerseits auf irgendwelche schwammigen Community-Richtlinien oder, wenn gar nichts hilft, auf ihr Hausrecht beruft.

Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.

Das ist ja ein interessanter Schwenk. Gerade ging es noch um die Rechtmäßigkeit des Betretens fremder Grundstücke, welche Sie (wenn ich recht verstand) zunächst nicht sahen. Darauf antwortete ich. Nun kommt der Schwenk auf die Einsatzvideos. Na gut, dann dazu:

Einsatzvideos sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie dienen der Dokumentation und späterer Auswertung. Zum Beispiel vor Gericht. Sie argumentieren mit dem Presserecht, welches eingeschränkt würde. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwieweit youtube als Teil der Presse anzusehen sein könnte - da wenden sich Privatpersonen und Firmen an die Öffentlichkeit.

Anders wäre die Sache wohl einzuschätzen, wenn diese Videos auf dem Videoserver der MZ veröffentlicht worden wären. Darf ich in diesem Zusammenhang fragen, warum nicht dort veröffentlicht wurde? Hatte Ihre Rechtsabteilung Bedenken?

P.S: Ich achte, dass Sie sich hier der sicher nicht einfachen Diskussion stellen. Ich sehe, dass Ihnen "karma" abgezogen wurde, ich erlaube mir, das wieder zu erhöhen.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 23:14:35 von Wittenberger »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #64 am: 20. Februar 2018, 23:36:17 »
@hair mess
@stk

Das Drama ist eben leider, daß es viele verschiedene Auffassungen darüber gibt, was unter gutem Journalismus zu verstehen sei. Es gab da mal einen Ausspruch, daß ein Artikel dann gut wäre, wenn ihn Leser sowohl als zutreffend, als auch als völlig daneben empfanden ( @stk kann mir sicher auf die Sprünge helfen, woher das stammt).
Allerdings sollten die Leute dann nicht in so krassem Gegensatz zueinander stehen, wie ihre Meinungen über den Artikel. Und man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können. Ob dazu ein Artikel, der vor allem die Sicht eines der Beteiligten widerspiegelt, wie Sie weiter oben erklärten, sehr hilfreich ist, ist dann die Frage, wenn diese Sicht von den Fakten abweicht. 

Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sei.

Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.

Das mag sein. Aber wenn Ursache geräumt werden sollte und nach Lage der Dinge nicht freiwillig gehen wollte, mußte irgendjemand die Grundstücke betreten. Und das durfte nach der bekannten Vorgeschichte nicht unbedingt der Gerichtsvollzieher sein. Man erachtet es dabei nicht nur das als rechtmäßig, ein Grundstück zu betreten, sondern auch, zur Türöffnung einen Schlosser hinzuziehen. Eine Gilde, die dabei nicht ganz ungefährlich lebt. Und der macht sich dann, da er den Schließzylinder aufbohrt, zumindest einer Sachbeschädigung schuldig ...

@hair mess: Jetzt erst gesehen. Es steht Ihnen natürlich frei, zu lesen, was Sie wollen, wo Sie wollen und dazu zu denken, wie Sie wollen. Sie können aus der Entfernung und ohne nähere Kenntnis Urteile fällen und Weisheiten verbreiten und Ratschläge geben, das ist ihr gutes Recht. Mein gutes Recht ist, Ihre sicher gutgemeinten Hinweise für das zu halten, was sie sind - der Versuch, eine Ihnen genehmere Berichterstattung herbeizuführen.

Das sehe ich hier etwas anders - s. o.

SOG? Ja, die Polizei argumentiert in der Tat damit, man habe kein Video gesperrt, sondern nur um Sperrung gebeten, entschieden habe dann Youtube. Das ist natürlich ein Witz, denn damit lagert der Rechtsstaat seine Entscheidungen an eine private Firma aus, die sich ihrerseits auf irgendwelche schwammigen Community-Richtlinien oder, wenn gar nichts hilft, auf ihr Hausrecht beruft.

Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränkbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.

Eine solche "eindringliche Bitte" an Youtube stützt sich ja auch nicht auf das SOG LSA, sondern auf ein Gesetz, mit dem genau das vom Gesetzgeber gewollt ist. Nun wäre es ja nicht das erste Mal, daß eine "handwerklich miserable" Arbeit in Karlsruhe entsorgt wird. Nur muß das dann eben auch jemand in Angriff nehmen.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 23:38:58 von dtx »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #65 am: 21. Februar 2018, 06:43:45 »
@stk
Danke für die ehrliche Antwort.
Dennoch, als Gerichtsreporter sollten Sie sich auf den abzuurteilenden Sachverhalt konzentrieren, nicht auf Nebenschauplätze.
Das Andere wäre ein Kommentar, da gestehe ich so etwas zu. Aber dann ist es als Kommentar zu kennzeichnen. Jedem steht eine Meinung zu, so seltsam sie ist. Jedoch sollte ein Berichterstatter beim Bericht bleiben. Da haben wir in unserem Forum schon Besseres gesehen. Und so lange Sie das vermischen brauchen Sie sich auch nicht zu beschweren, in ein gewisses Licht gerückt zu werden. In dieses Licht stellen Sie sich selbst.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #66 am: 21. Februar 2018, 07:57:39 »
Hallo @stk ! Danke, dass du meiner Einladung gefolgt bist, und hier Stellung nimmst. Das ist nicht selbstverständlich! Und an dieser Stelle auch generell mal Danke, für deine Arbeit.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #67 am: 21. Februar 2018, 07:58:42 »
Dabei gibt eben besagtes SOG auch für eine "Bitte" (im Original: "Anregung") keine Handhabe, weil in §11 alle einschränklbaren Grundrechte genannt sind, und Art. 5 GG ist eben nicht dabei.

Das hatte ich schon oben erwähnt. Unter das Zitirgebot fallen nur Grundrechte mit einfachem Gesetzesvorbehalt. Bei Art. 5 Abs. 1 GG jedoch handelt es sich um Grundrechte mit einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt. Bei einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt wird im Grundgesetz nur erwähnt, dass dieses Grundrecht durch Gesetz eingeschränkt werden kann. Bei einem qualifizierten Gesetzesvorbehalt jedoch wird im Grundgesetz angegeben, durch welches Gesetz oder welche Art von Gesetzen das Grundrecht eingeschränkt werden kann. In Art. 5 Abs. 2 GG sind diese Arten von Gesetzen aufgezählt, die Meinungs-  und die Pressefreiheit können daher durch allgemeine Gesetze, sowie Regelungen zum Schutz der Jugend und zum Schutz der persönlichen Ehre eingeschränkt werden. Ein Verweis auf die Einschränkung von Grundrechten nach Art. 5 Abs. 1 GG brauchen diese Gesetze aber gerade nicht enthalten.

Zum zweiten Teil des Kommentars, dass eine Bitte oder Anregung nicht vom SOG LSA abgedeckt sei. Ja, es gibt im SOG LSA keine Norm, die eine Bitte oder Anregung explizit regelt, aber es gibt den § 13 SOG LSA, die polizeirechtliche Generalklausel, quasi das Taschhenmesser des Gefahrenabwehrrechts. Die Generalklausel greift dann, wenn es keine speziellere Maßnahme gibt, die im Polizeirecht geregelt ist. Notwendig ist eine solche Generalklausel weil der Gesetzgeber nicht jeden eventuell mal eintretenden Fall voraussehen kann und ein Eingriff im Rahmen der Gefahrenabwehr nur zulässig ist, wenn eine Norm dies vorsieht, das ergibt sich aus der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.

Strittig ist seit jeher, was denn nun ein Eingriff überhaupt ist. Nach dem klassischen Verständnis ist ein Eingriff jeder staatliche Rechtsakt, der unmittelbar auf die Beeinträchtigung von Grundrechten bei bestimmten Grundrechtsträgern gerichtet ist.Nach dem klassichen Verständnis läge hier kein Eingriff vor, da es bereits an einem staatlichen Rechtsakt fehlt der unmittelbar wirkt. YouTube wurde die Veröffentlichung des Videos ja nicht untersagt, eine solche Untersagung wäre mangels Durchsetzbarkeit bei einem ausländischen Unternehmen auch wirkungslos.

Heutzutage wird der Eingriff jedoch weiter verstanden. Ein Eingriff liegt bereits dann vor, wenn eine Grundrechtsbeeinträchtigung einem staatlichen Handeln auf sonstige Weise zugerechnet werden kann. Zunächst ist zu prüfen, ob hier überhaupt eine Grundrechtsbeeinträchtigung vorliegt. @stk hat auf den Art. 5 verwiesen. Die Freiheit von Kunst, Forschung und Lehre aus Art. 5 Abs. 3 GG kommen vier nicht in Frage, bleiben also die Meinungs- und Pressefreiheit aus Abs. 1. Meinungen sind durch ein Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Ein Video, welches unkommentiert Tatsachen zeigt ist somit noch keine Meinung, kann aber der Meinungsbildung dienen. Wenn das Video dagegen mit Kommentaren versehen worden wäre, dann wäre es unstreitig eine Meinungsäußerung. Die Kombination aus Video und Artikel, der sich auf das Video bezieht, ist eine Meinungsäußerung. Der Artikel würde auch unter die Pressefreiheit fallen. Die Polizei hat nun nicht den Artikel sondern nur das Video entfernen lassen, die tatsächliche Meinungsäußerung und das Presseerzeugnis dagegen blieben unangetastet. Einen Eingriff in die Pressefreiheit mag ich daher nicht erkennen.

Fraglich bleibt, ob in die Meinungsfreiheit eingegriffen wurde, weil das tragende Element der Meinungsbildung, das Video, entfernt wurde. Dafür spricht, dass die Meinungsäußerung durch die fehlenden Belege entwertet wurde. Der Leser des Artikels kann die Meinungsbildung nicht mehr nachvollziehen und sich kein eigenes Urteil bilden. Dagegen spricht, dass es an der engen Verbindung zwischen Video und Artikel fehlte. Zumindest die entscheidenden Stellen aus dem Video hätten mit dem Artikel verbunden werden können, indem sie auf den Servern der MZ abgelegt wurden. Eine solche auszugsweise Wiedergabe wäre wie ein Zitat zu behandeln. In der gewählten Form hätte der Zusammenhang jederzeit durch den ursprünglichen Veröffentlicher des Videos zerstört werden können, wenn dieser sich entschlossen hätte, das Video zu löschen. Nach meiner Meinung handelt es sich bei dem Video daher um keine Meinungsäußerung, einen Eingriff sehe ich durch das Handeln der Polizei daher nicht.

Das Gegenteil ist aber auch vertretbar, daher sei noch kurz geprüft, ob denn ein solcher Eingriff gerechtfertigt wäre. In Frage kämen eine Rechtfertigung durch die §§ 10, 13 SOG LSA. Danach kann für die Gefahrenabwehr auch ein Dritter in Anspruch genommen werden, wenn Maßnahmen gegen den eigentlichen Störer nicht rechtzeitig oder nicht erfolgversprechend möglich sind. Handlungsstörer wäre hier die Person, die das Video hochgeladen hat, Dritter wäre YouTube. Notwendig wäre dazu aber die Abwehr einer erheblichen Gefahr, diese vermag ich durch die Veröffentlichung eines Polizeivideos nicht zu sehen. YouTube könnte aber auch als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden. Zustandsstörer ist, wer aufgrund von Sachherrschaft für eine von der Sache ausgehenden Störung verantwortlich ist. Die Sache ist hier der Webauftritt von YouTube und die Störung die Veröffentlichung eines Videos, welches Einsatztaktiken der Polizei zeigt. Somit ist auch eine direkte Inanspruchnahme von YouTube möglich, die gewählte Maßnahme "Bitte" ist durch die Generalklausel des Polizeirechts gedeckt.

Übrig bliebe noch zu erörtern, ob es sich bei der Veröffentlichung des Videos überhaupt um eine Störung handelt. Möglicherweise gibt es ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung. Die Polizei als Teil der Exekutive ist selbst kein Grundrechtsträger, kann sich daher nicht auf eigene Rechte berufen. Eigene Grundrecht 8zB Persönlichkeitsrechte) hätten dagegen die eingesetzen Polizeibeamte. Diese sind in dem Video aber nicht identifizierbar, eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte scheidet daher aus. Übrig bleibt nur das Recht der übrigen Bürger auf ein funktionierendes Staatswesen.

Die Bürger der Bundesrepublik haben ein Recht darauf, vom Staat vor Gefahren durch kriminelle Handlungen geschützt zu werden. Diese Schutzfunktion kann beeinträchtig werden, wenn Kriminelle von den polizeilichen Taktiken Kenntnis haben. Deswegen sind zB die meisten Polizeidienstvorschriften (PDV) als Verschlusssache eingestuft. Möglicherweise enthält das Video Taktiken aus der PDV 132 (Einsatz bei Geiselnahmen). Eine Veröffentlichung dieser Informationen könnte daher eine Straftat sein. Weiterhin ist das Video Beweismaterial in einem Strafverfahren, dessen Veröffentlichung könnte einen Verstoß gegen § 353d StGB darstellen. Zur Frage des § 353d Nr. 3 StGB hat das BVerfG bereits entschieden, dass dieser nicht gegen die Verfassung verstößt. Gegen die Einstufung des Videos als Staatsgeheimnis spricht dagegen, dass das Video in einer Gerichtsverhandlung vorgeführt wurde, bei der die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen wurde.

Es bleibt demnach die Rechtfertigung, dass die Veröffentlichung des Videos eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, weil damit ein Verstoß gegen § 353d Nr. StGB erfolgte. Jedoch ist das Video inzwischen in öffentlicher Verhandlung erörtert worden, die Gefahr ist damit weggefallen. Eine Löschung des Videos nach Behandlung im Strafverfahren wäre daher nicht mehr gerechtfertigt. Nach meinem Kenntnisstand ist die Löschung des Videos erst nach der Behandlung im Verfahren erfolgt, aber es ist unklar wann die Polizei an YouTube mit der Bitte um Löschung herangetreten ist.
 

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #68 am: 21. Februar 2018, 08:01:08 »
Abschließend dazu, und weil es wirklich keinen Sinn hat, fünfmal auf die Tatsachen zu verweisen und sie beim schsten Mal wieder als Unwahrheit unter die Nase gerieben zu bekommen:


Wir sind auf Herrn Ursache deutlich vor der Tat aufmerksam geworden, vielleicht haben Sie den anderen Ursache-Thread schon gefunden. Wenn Sie eine ruhige Stunde haben, wäre ein Blick nicht schlecht. Herr Ursache hat mehrfach öffentlich mit Gewalt gegen Personen, mit dem Tod von Personen gedroht. In einem Fall war von "Pistole" die Rede. Die Polizei konnte, musste gar bei Vorbereitungsrecherche wissen, dass Zielperson-1 ggf. mit Pistole Widerstand leisten könnte. Selbstverständlich wird der schlimmstmögliche Fall angenommen, ich halte die Aussage für völlig schlüssig.

Dann wäre es ein Weg gewesen,  ihn wegen Nötigung anzuzeigen, anzuklagen etc. Es ist nicht meine Baustelle, da einen Weg zu finden. Ein  ziviler Haftbefehl, der dem Betreffenden nicht eröffnet wird, hat sich aus meiner Sicht als untauglich herausgestellt.

Zitat
Das ist ja ein interessanter Schwenk. Gerade ging es noch um die Rechtmäßigkeit des Betretens fremder Grundstücke, welche Sie (wenn ich recht verstand) zunächst nicht sahen. Darauf antwortete ich. Nun kommt der Schwenk auf die Einsatzvideos. Na gut, dann dazu:
Das ist kein "interessanter Schwenk", sondern die Antwort eine Frage eines anderen Foristen weiter oben. Danke.

Zitat
Einsatzvideos sind nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Sie dienen der Dokumentation und späterer Auswertung. Zum Beispiel vor Gericht. Sie argumentieren mit dem Presserecht, welches eingeschränkt würde. Allerdings kann ich nicht erkennen, inwieweit youtube als Teil der Presse anzusehen sein könnte - da wenden sich Privatpersonen und Firmen an die Öffentlichkeit.
Dass Sie das nicht erkennen können, ändert nicht an den Tatsachen. Nicht Youtube ist der Betreiber eines Kanals, sondern der jeweilige Inhaber. Es betreibt ja auch nicht der Satellitenanbieter Astra die ARD.

Zitat
Anders wäre die Sache wohl einzuschätzen, wenn diese Videos auf dem Videoserver der MZ veröffentlicht worden wären. Darf ich in diesem Zusammenhang fragen, warum nicht dort veröffentlicht wurde? Hatte Ihre Rechtsabteilung Bedenken?
Nein. Wir veröffentlichen alle Videos bei YT.

Zitat
P.S: Ich achte, dass Sie sich hier der sicher nicht einfachen Diskussion stellen. Ich sehe, dass Ihnen "karma" abgezogen wurde, ich erlaube mir, das wieder zu erhöhen.
ich habe keine Ahnung, wovon Sie reden. Aber danke.

Das Drama ist eben leider, daß es viele verschiedene Auffassungen darüber gibt, was unter gutem Journalismus zu verstehen sei. Es gab da mal einen Ausspruch, daß ein Artikel dann gut wäre, wenn ihn Leser sowohl als zutreffend, als auch als völlig daneben empfanden ( @stk kann mir sicher auf die Sprünge helfen, woher das stammt).
Weiß ich nicht, könnte ich aber unterschreiben.

Zitat
Allerdings sollten die Leute dann nicht in so krassem Gegensatz zueinander stehen, wie ihre Meinungen über den Artikel.
Das ist eben etwas, das haben Sie als Schreiber nie in der Hand.

Zitat
Und man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können.
Das ist eine Auffassung, mit der wären Sie in der DDR recht weit gekommen. "Zutreffende Meinung", ja, das hätte denen gefallen. Denen keine Plattform bieten war damals ein allgemeines Prinzip, weil man, wie viele hier offenbar auch, davon ausging, dass die Verbreitung falscher Gedanken dazu führt, dass diese falschen Gedanken sich gesellschaftsschädlich verbreiten. Für die Jüngeren hier: Nein, das war keine schöne Zeit und eine freie Gesellschaft, die das offene Gespräch mit sich führt, war es auch nicht.

Zitat
Ob dazu ein Artikel, der vor allem die Sicht eines der Beteiligten widerspiegelt, wie Sie weiter oben erklärten, sehr hilfreich ist, ist dann die Frage, wenn diese Sicht von den Fakten abweicht.

Wie gesagt, ihr trotziges Beharren darauf, dass es Fakten gibt, die ich irgendwie "falsch" dargestellt habe, zeigt mir, dass es wenig Sinn hat,  diese Auffassung berichtigen zu wollen. Wir diskutieren jetzt hier seit vier Seiten, falsche Fakten hat noch niemand nennen können und doch tauchen sie immer wieder auf. In meinen Augen ist das ein ähnlicher Efffekt wie bei denen drüben auf der anderen Seite. Man glaubt etwas, weil man es glaubt. Und ist darin von Fakten und Erklärungen unbeirrbar.

Zitat
Das mag sein. Aber wenn Ursache geräumt werden sollte und nach Lage der Dinge nicht freiwillig gehen wollte, mußte irgendjemand die Grundstücke betreten.
Die Grundstücke? Vielleicht alle im Dorf? Im Landkreis? Und weswegen?

Zitat
Und das durfte nach der bekannten Vorgeschichte nicht unbedingt der Gerichtsvollzieher sein.
Durfte? Er hätte es sein müssen, weil nur er die Haftbefehle eröffnen kann.

Zitat
Man erachtet es dabei nicht nur das als rechtmäßig, ein Grundstück zu betreten, sondern auch, zur Türöffnung einen Schlosser hinzuziehen. Eine Gilde, die dabei nicht ganz ungefährlich lebt. Und der macht sich dann, da er den Schließzylinder aufbohrt, zumindest einer Sachbeschädigung schuldig ...
Ich glaube nicht, dass die Öffnung von drei Wohnungen als rechtmäßig anzusehen wäre, wenn es bei der ganzen Angelegenheit (Räumung) einzig um eine davon geht.

Zitat
Eine solche "eindringliche Bitte" an Youtube stützt sich ja auch nicht auf das SOG LSA, sondern auf ein Gesetz, mit dem genau das vom Gesetzgeber gewollt ist. Nun wäre es ja nicht das erste Mal, daß eine "handwerklich miserable" Arbeit in Karlsruhe entsorgt wird. Nur muß das dann eben auch jemand in Angriff nehmen.
Wie gesagt, ich bewundere die innere Überzeugung, mit denen Foristen hier ihr nicht vorhandenes Wissen spazierenführen. Das ist wirklich beeindruckend. Also zur Klarstellung: Nicht ich unterstelle, dass sie das tut, sondern die Polizei beruft sich AUSDRÜCKLICH auf §13 SOG als Rechtsgrundlage ihres Sperrwunsches.

Dennoch, als Gerichtsreporter sollten Sie sich auf den abzuurteilenden Sachverhalt konzentrieren, nicht auf Nebenschauplätze.
1. Ich bin kein "Gerichtsreporter"
2. Ich halte den Umstand, dass Polizisten vor Gericht eine fürchterliche Vorstellung geben, dass ein Ermittlungsverfahren lauter Pannen offenbart und dass ein Einsatz im sensiblen Bereich der Reichsbürger letztlich trotz Kenntnis der "politischen Schiene" (Zitat des Ermittlungsführers) so vor den Baum geht, dass sich die RB in ihren Ansichten bestätigt sehen, nicht für einen "Nebenkriegsschauplatz".

Zitat
Das Andere wäre ein Kommentar, da gestehe ich so etwas zu. Aber dann ist es als Kommentar zu kennzeichnen. Jedem steht eine Meinung zu, so seltsam sie ist.
Wieso Berichte darüber, die auf Fakten beruhen und diese beschreiben, "Kommentare" sein sollen, erschließt sich mir nicht. Weil die Fakten Ihrer Auffassung widersprechen?

Zitat
Jedoch sollte ein Berichterstatter beim Bericht bleiben. Da haben wir in unserem Forum schon Besseres gesehen. Und so lange Sie das vermischen brauchen Sie sich auch nicht zu beschweren, in ein gewisses Licht gerückt zu werden. In dieses Licht stellen Sie sich selbst.
Nennen Sie mir die kommentierlichen Passagen in irgendeinem der 14, 15 oder 17 Texte zu U. bisher. Und beschweren? Ich beschwere mich nicht. Ich weiß ja nun, wo ich hier mitdiskutieren durfte, woher es kommt. Erstaunlicherweise halten Sie sich hier für aufgeklärte, informierte Bürger auf der guten Seite. Guckt man dann rein, stellt man dieselbe Borniertheit, dassselbe unmenschliche Diskutieren auf einer persönlichen Ebene, dieselbe Art der Nutzung von bösartigsten Unterstellungen, denselben Hang zum Denunzieren ohne tiefere Kenntnis und das Festhalten an einem Glauben fest, der von Tatsachen einfach nicht zu besiegen ist.

Wie die Typen von der anderen Seite haben Sie sich hier ein Nest gebaut, in dem sie sich gegenseitig so intensiv auf die Schulter klopfen, dass Sie  - nicht alle von Ihnen, aber sichtlich doch einige - augenscheinlich der Ansicht sind, was nicht ihre strikten Glaubensgrundsätze teilt - keine Plattform bieten, nur schreiben, was zum Weltbild passt, einordnen in gute und schlechte Angeklagte und in nützliches Recht und in bestimmten Fällen unnützes - ist zu verurteilen.

Ich bedanke mich für die Möglichkeit, hier mitreden zu dürfen, es war den Versuch wert.

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #69 am: 21. Februar 2018, 08:22:52 »
@stk Bitte die Zitierfunktion nutzen. Es erleichtert die Übersichtlichkeit ihrer Beiträge erheblich!
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #70 am: 21. Februar 2018, 10:02:56 »
Sie bringen da etwas durcheinander. Der Polizist ist gefragt worden, warum sich seine Einheit auf das Grundstück begeben habe, wo also die rechtliche Grundlage gewesen sein. Er, nicht ich, hat sich sich dann darauf berufen, dass - durch die Pistole, die bis zum Betreten des Grundstückes niemand gesehen hatte - Gefahr im Verzug gewesen sein.

Das ist aus meiner Sicht nicht schlüssig.

Das geht mir nicht in den Kopf. Wenn die Polizei von einer Pistole weiß, was macht es für einen Unterschied, ob man die Pistole nun vorher sieht oder nicht?

P.S.:
Wie die Typen von der anderen Seite haben Sie sich hier ein Nest gebaut, in dem sie sich gegenseitig so intensiv auf die Schulter klopfen, dass Sie  - nicht alle von Ihnen, aber sichtlich doch einige - augenscheinlich der Ansicht sind, was nicht ihre strikten Glaubensgrundsätze teilt - keine Plattform bieten, nur schreiben, was zum Weltbild passt, einordnen in gute und schlechte Angeklagte und in nützliches Recht und in bestimmten Fällen unnützes - ist zu verurteilen.

Zu einem gewissen Grad ist das unvermeidbar und sollte niemandem vorgehalten werden. Jeder Mensch neigt dazu, Beobachtungen nach seinem eigenen Weltbild zu filtern und zu bewerten. Ein wesentlicher Unterschied ist aber, ob man sich anderen Meinungen überhaupt noch aussetzt und darüber sachlich diskutieren kann (egal zu welchem Ergebnis man dann kommt) oder von vorneherein alle anderen Meinungen als Verschwörung abtut.

Für sachliche Diskussionen und Meinungsäußerungen beider Seiten, die nicht in offensichtliche Propaganda oder Trollerei ausartet, soll das hier definitiv eine Plattform sein. Ihre Beiträge werden hier weder gelöscht noch verändert. Im Gegenteil: Wir freuen uns darüber, dass ein Meinungsaustausch möglich ist. Probieren Sie das mal auf der anderen Seite ...

Was gerade schwierig ist: Die Diskussion zersplittert in viele Einzelargumente, die dann aufgrund der vielen Beteiligten unübersichtlich werden. Wenn jemand einen Vorschlag hat, wie das verbessert werden kann, dann her damit ;)
« Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 10:14:26 von Sandmännchen »
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #71 am: 21. Februar 2018, 10:14:57 »
Zitat
Und man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können.

Das ist eine Auffassung, mit der wären Sie in der DDR recht weit gekommen. "Zutreffende Meinung", ja, das hätte denen gefallen. Denen keine Plattform bieten war damals ein allgemeines Prinzip, weil man, wie viele hier offenbar auch, davon ausging, dass die Verbreitung falscher Gedanken dazu führt, dass diese falschen Gedanken sich gesellschaftsschädlich verbreiten. Für die Jüngeren hier: Nein, das war keine schöne Zeit und eine freie Gesellschaft, die das offene Gespräch mit sich führt, war es auch nicht.

Die Sichten auf diese Zeit gehen je nach den Erfahrungen, die die Leute damals machten, erheblich auseinander. Wer im Gebirge im gepflegten Einfamilienhaus lebte, sah das naturgemäß anders als jemand, der in Leipzig in einer zeckenverseuchten Zeile saß, deren Dach löchrig wie ein schweizer Käse war, deren Treppe als Futter für Serpula lacrymans diente, deren Öfen der Schornsteinfeger gesperrt hatte und deren Wasserleitungsrohre schon einmal von Schrottsammlern einer "sinnvolleren" Verwendung zugeführt wurden. So gehäuft war das zwar selten, aber alles das kam durchaus vor. Als Student hatte man gute Chancen, in so eine Bleibe zugewiesen zu werden.

Weshalb ich den Eindruck, die Hütte Ursaches sei wegen 4.000 Euros versteigert und geräumt worden, wobei sie das Zwanzigfache wert war, als zumindest irreführend ansehe, habe ich schon weiter oben versucht darzulegen. Wenn man also die Meinung vertreten hätte, daß Ursache vielleicht noch mehr Schulden haben könnte, wäre diese Meinung durchaus nicht unzutreffend gewesen (DDR hin oder her), sondern den Tatsachen ziemlich nahe gekommen.
Aber wir müssen das jetzt nicht mehr weiter auswalzen. Ich persönlich freue mich, daß ich Ihnen hier meine Sicht als unterdurchschnittlich begabter Leser (und davon gibt es sicher noch mehr) darlegen konnte.
« Letzte Änderung: 21. Februar 2018, 10:17:33 von dtx »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #72 am: 21. Februar 2018, 11:28:56 »
Abschließend dazu, und weil es wirklich keinen Sinn hat, fünfmal auf die Tatsachen zu verweisen und sie beim schsten Mal wieder als Unwahrheit unter die Nase gerieben zu bekommen:
Ich glaube, die wenigsten werfen Dir hier Unwahrheit vor. Ich denke weiterhin, dass der Großteil der Fakten, die Du berichtet hast, auch hier unstrittig ist. Umstritten ist eher der "Ton" der Berichte, der von einigen hier (und auch ich konnte mich des Eindrucks stellenweise nicht erwehren) als "zu freundlich" empfunden wurde bzw. wird. Anders ausgedrückt: Der Vorwurf ist (zumeist) nicht, dass Deine Berichterstattung nicht richtig sei, sondern, dass sie nicht gefällt. Zuweilen, dass sie "der anderen Seite" Munition liefert.

Ich denke, beide Positionen sind vertretbar. Niemandem muss die Berichterstattung von @stk gefallen. Ich verstehe Dich, @stk, auch so, dass Du es darauf gar nicht anlegst bzw. das nicht als Deine Aufgabe ansiehst. Das rechne ich Dir hoch an. Gleichzeitig hast Du es hier tatsächlich mit einem politischen Akteur mit recht klarer Agenda zu tun. Mit anderen Worten: Wir haben gar nicht den Anspruch, völlig neutral zu sein, sondern verfolgen durchaus eine bestimmte Agenda. Wir dürfen uns daher auch an Dingen stören, die der Erreichung dieser Ziele im Wege stehen.

Allerdings hört das meiner persönlichen Auffassung nach da auf, wo die Pressefreiheit beginnt. Und die ist nicht umsonst ein sehr, sehr hohes Gut. Es ist unser Recht, @stk dafür zu kritisieren, dass das, was er tut, uns vielleicht nicht passt. Die Kritik ist angekommen. Er hat sich ihr sogar gestellt. Sogar sehr, sehr umfangreich und ausführlich. Geduldig. Auch zum fünften Mal. Das hätte er nicht tun müssen.
Das ist ein Zeichen des Respekts. Ein Ausdruck von Wertschätzung. Und diesen Respekt sollten wir alle erwidern. Zum Beispiel, indem wir respektieren, dass er bei seiner Auffassung bleibt, wie er seinen Job zu machen hat. Ich persönlich bin nicht sicher, ob mir diese Deine Auffassung wirklich gefällt, weil ich die Einstellungen von @hair mess und @vollstrecker zur "gesellschaftlichen Verantwortung" der Presse auch sehr gut nachvollziehen kann. Ungeachtet dessen, ob sie mir zusagt, halte ich sie aber zumindest für vertretbar. Was übrigens, das unterstelle ich hier den beiden genannten, auch auf @hair mess und @vollstrecker zutrifft.

Wir sind auf Herrn Ursache deutlich vor der Tat aufmerksam geworden, vielleicht haben Sie den anderen Ursache-Thread schon gefunden. Wenn Sie eine ruhige Stunde haben, wäre ein Blick nicht schlecht. Herr Ursache hat mehrfach öffentlich mit Gewalt gegen Personen, mit dem Tod von Personen gedroht. In einem Fall war von "Pistole" die Rede. Die Polizei konnte, musste gar bei Vorbereitungsrecherche wissen, dass Zielperson-1 ggf. mit Pistole Widerstand leisten könnte. Selbstverständlich wird der schlimmstmögliche Fall angenommen, ich halte die Aussage für völlig schlüssig.

Dann wäre es ein Weg gewesen,  ihn wegen Nötigung anzuzeigen, anzuklagen etc. Es ist nicht meine Baustelle, da einen Weg zu finden. Ein  ziviler Haftbefehl, der dem Betreffenden nicht eröffnet wird, hat sich aus meiner Sicht als untauglich herausgestellt.
Es gab einen Strafbefehl über eine durchaus nicht unerhebliche Anzahl an Tagessätzen, die Ursache während seiner Haftzeit ja auch in Ersatzhaft abgesessen hat. Gegenstand dessen war, wenn ich mich recht erinnere, auch Nötigung (ggf. sogar Erpressung). Dieser Weg wurde also auch begangen.

Allerdings laufen zivilgerichtliche und strafgerichtliche Verfahren parallel, die zuständigen Gerichte koordinieren sich nicht notwendigerweise untereinander (das ist, im Gegenteil, sogar die absolute Ausnahme). Das "ganz normale" Vollstreckungsverfahren in Zivilsachen sieht eben vor, dass es einen Haftbefehl gibt. Der war zu vollstrecken. Dem Gerichtsvollzieher war nicht zuzumuten, sich nach den wüsten Todesdrohungen Ursaches ohne Schutz auf das Grundstück zu begeben, das Ursache rechtswidrig besetzte (nach meiner Kenntnis gehörte es ihm nicht mehr). Dafür, den Widerstand mutmaßlich (und wie sich herausstellte, tatsächlich) bewaffneter Personen zu brechen, gibt es die Polizei. Deren Aufgabe war es, eine Lage herzustellen, in der der Gerichtsvollzieher den Haftbefehl eröffnen konnte. Und/oder das Grundstück räumen (lassen) konnte. In einer solchen Situation halte ich es für selbstverständlich, dass der Gerichtsvollzieher zunächst in sicherer Entfernung (irgendwie schwirren mir 200m im Hinterkopf herum. Ist das richtig?) abwarten durfte, wie sich die Lage entwickelt. Da Ursache im Velrauf der Aktion angeschossen wurde, hatten alle Beteiligten vmtl. wirklich besseres zu tun, als ihm den zivilen Haftbefehl zu eröffnen. Und mit Eröffnung des Haftbefehls zur Untersuchungshaft hatte sich der zivile Haftbefehl ohnehin de facto erledigt…

Zitat
Das ist ja ein interessanter Schwenk. Gerade ging es noch um die Rechtmäßigkeit des Betretens fremder Grundstücke, welche Sie (wenn ich recht verstand) zunächst nicht sahen. Darauf antwortete ich. Nun kommt der Schwenk auf die Einsatzvideos. Na gut, dann dazu:
Das ist kein "interessanter Schwenk", sondern die Antwort eine Frage eines anderen Foristen weiter oben. Danke.
Leute, der Großteil unserer Beschwerden richtet sich dagegen, dass der Tonfall von @stk in seinen Artikeln uns nicht gefällt. Und dann solche Formulierungen? :naughty:

Zitat
P.S: Ich achte, dass Sie sich hier der sicher nicht einfachen Diskussion stellen. Ich sehe, dass Ihnen "karma" abgezogen wurde, ich erlaube mir, das wieder zu erhöhen.
ich habe keine Ahnung, wovon Sie reden. Aber danke.
"Karma" ist eine von zwei Methoden, mit denen die Software unseres Forums Feedback unterstüzt. Die "Danke sagen"-Funktion hast Du ja schon gefunden. Während es über die Vergabe von "Karma-Punkten" hier keine festen Regeln (nicht einmal Richtlinien) gibt, zeigen meine subjektiven Erfahrungswerte, dass solche Punkte vorwiegend als positiv empfundenes Sozialverhalten honorieren bzw. negatives Sozialverhalten sanktionieren. Deinen derzeitigen "Karma-Punktestand" (zur Stunde: 9 Punkte) interpretiere ich als Zeichen, dass Deine Anwesenheit und Dein Verhalten als Person bereichernd wahrgenommen wird. Dein "Danke sagen"-Stand von derzeit 41 Danksagungen (im Vergleich zu 8 Beiträgen) deutet auf eine exorbitant hohe Wertschätzung Deiner Beiträge als guter sachlicher Debattenbeitrag hin. Ich sage das so ausführlich, weil meine Wahrnehmung ist, dass Dich hier niemand (persönlich) angreifen will, ich aber gleichzeitig den Eindruck habe, dass Du Dich zuweilen angegriffen fühlst. Damit möchte ich ausdrücklich nicht sagen, dass es unberechtigt wäre, fühltest Du Dich angegriffen.

Zitat
Und man sollte auch anhand eines einzelnen isolierten Artikels (ohne die anderen des Blattes gelesen haben zu müssen) zu einer zutreffenden Meinung kommen können.
Das ist eine Auffassung, mit der wären Sie in der DDR recht weit gekommen. "Zutreffende Meinung", ja, das hätte denen gefallen. Denen keine Plattform bieten war damals ein allgemeines Prinzip, weil man, wie viele hier offenbar auch, davon ausging, dass die Verbreitung falscher Gedanken dazu führt, dass diese falschen Gedanken sich gesellschaftsschädlich verbreiten. Für die Jüngeren hier: Nein, das war keine schöne Zeit und eine freie Gesellschaft, die das offene Gespräch mit sich führt, war es auch nicht.
Nachdem ich jetzt ein paar Minuten vor der Eingabemaske saß und meine Gedanken zu diesem Abschnitt noch immer nicht in klare Worte fassen kann, hebe ich den Gedanken nochmal hervor, um ihn "sacken" zu lassen.

Zitat
Ob dazu ein Artikel, der vor allem die Sicht eines der Beteiligten widerspiegelt, wie Sie weiter oben erklärten, sehr hilfreich ist, ist dann die Frage, wenn diese Sicht von den Fakten abweicht.

Wie gesagt, ihr trotziges Beharren darauf, dass es Fakten gibt, die ich irgendwie "falsch" dargestellt habe, zeigt mir, dass es wenig Sinn hat,  diese Auffassung berichtigen zu wollen. Wir diskutieren jetzt hier seit vier Seiten, falsche Fakten hat noch niemand nennen können und doch tauchen sie immer wieder auf. In meinen Augen ist das ein ähnlicher Efffekt wie bei denen drüben auf der anderen Seite. Man glaubt etwas, weil man es glaubt. Und ist darin von Fakten und Erklärungen unbeirrbar.
Wie ich eingangs schrieb: Es geht um die Interpretationsmöglichkeit der Fakten. Fakt ist, und zumindest ich möchte das nicht bestreiten, dass es wohl eine Einzelforderung in Höhe von 4.400 Euro war, weswegen das Haus unter den Hammer geriet. Ich nehme als Hauptkritik wahr, dass die Nennung der Summe lade zur Interpretation ein, dies sei die Gesamtsumme aller Forderungen gewesen. Was zu steigender Sympathie für Ursache und seine (verwerflichen!) Handlungen führen könnte. Das passt eben nicht in die Agenda des SonnenstaatlandSSL.

Zitat
Das mag sein. Aber wenn Ursache geräumt werden sollte und nach Lage der Dinge nicht freiwillig gehen wollte, mußte irgendjemand die Grundstücke betreten.
Die Grundstücke? Vielleicht alle im Dorf? Im Landkreis? Und weswegen?
Die Übertreibung ist jetzt schon ein bisschen polemisch…

Jedenfalls: Ja, die Grundstücke. Wie ich bereits schrieb, bin ich der Auffassung, dass die Polizei auch die benachbarten Grundstücke betreten durfte, weil sich Gefahrenlagen nunmal nicht an Katastergrenzen, sondern an tatsächlichen, räumlichen Gegebenheiten orientieren. Und ein verzweifelter Mensch mit auch ansonsten zweifelhaftem Geisteszustand mit einer Vorgeschichte von Bedrohungen und Renitenz, der wüste Todesdrohungen ausstößt, zig Unterstützer um sich sammelt (und sie recht unverhohlen zur Gewalt anstachelt) und mutmaßlich bewaffnet ist – das ist eine Lehrbuch-Definition einer Gefahr. Und zur Abwehr dieser Gefahr tut die Polizei das, was geeignet, erforderlich und angemessen ist. Ein benachbartes Grundstück(!) zu betreten, gehört, für mich absolut unstrittig, dazu.
Wir können uns gerne über die Rechtmäßigkeit des Betretens der Wohnungen des Nachbargrundstücks unterhalten. Hier sehe ich zumindest die Möglichkeit für polizeiliches Fehlverhalten.

Am Rande: @stk darf nicht nur polizeiliches Fehlverhalten kritisieren, ich persönlich finde: Er muss. Das ist eine der Aufgaben der Presse (Stichwort: Vierte Gewalt) der Staatsmacht auf die Finger zu schauen und ggf. auch mit der Zeitung auf eben diese Finger zu klopfen. Gleichzeitig halte ich es für legitim, Kritik daran zu äußern, dass man die Auswirkungen eines verschobenen Fokus von Ursache und seinem Fehlverahlten weg, für gefährlich hält.

Zitat
Und das durfte nach der bekannten Vorgeschichte nicht unbedingt der Gerichtsvollzieher sein.
Durfte? Er hätte es sein müssen, weil nur er die Haftbefehle eröffnen kann.
Willst Du wirklich von einem Gerichtsvollzieher verlangen, dass er sich in eine Situation begibt, in der er Gefahr läuft, ange- oder sogar erschossen zu werden? Denn genau das ist die Situation, in der man sich während eines Einsatzes von Spezialeinsatzkräften befindet. Unabhängig davon, ob man Zielperson, SEK-Beamter, ggf. Opfer oder eben Unbeteiligter ist. Die tragen Waffen. Die fackeln auch (zu Recht!) nicht lange. Das ist verdammt gefährlich. Dafür sind Gerichtsvollzieher (zum Glück!!) nicht ausgebildet. Also sollten sie auch in sicherem Abstand warten – und dem SEK nicht im Wege stehen. Wie das z.B. der Heiopei, der da am Pool herumstolziert und nachher wirr davon faselt, die Polizei müsse ihn jetzt erschießen, da er irgendetwas gesehen habe. Randnotiz: Der trägt eine nicht unerhebliche Verantwortung am blutigen Ausgang dieses Einsatzes.

Zitat
Man erachtet es dabei nicht nur das als rechtmäßig, ein Grundstück zu betreten, sondern auch, zur Türöffnung einen Schlosser hinzuziehen. Eine Gilde, die dabei nicht ganz ungefährlich lebt. Und der macht sich dann, da er den Schließzylinder aufbohrt, zumindest einer Sachbeschädigung schuldig ...
Ich glaube nicht, dass die Öffnung von drei Wohnungen als rechtmäßig anzusehen wäre, wenn es bei der ganzen Angelegenheit (Räumung) einzig um eine davon geht.
Wie ich schon darzulegen versucht habe: Unter Gesichtspunten der Gefahrenabwehr (in den Wohnungen könnten sich weitere gewaltbereite, ggf. bewaffnete Störer verbergen) halte ich die Rechtmäßigkeit der Öffnung der ansonsten "unbeteiligten" Wohnungen für nicht prima facie abwegig. Wenn hingegen die Wohnungen planmäßig geöffnet wurden, weil der Einsatz schlampig vorbereitet war ("Wie, die gehörten gar nicht zum Grundstück, das wir räumen sollten? Oh. Also DANN hätte ich keinen Grund gesehen, die zu öffnen, ich dachte, das muss so!"), sieht die Lage schon wieder (sehr!) anders aus.

Vielleicht kannst Du dazu noch etwas ins Detail gehen: Warum hat man die Wohnungen denn geöffnet?

Zitat
Eine solche "eindringliche Bitte" an Youtube stützt sich ja auch nicht auf das SOG LSA, sondern auf ein Gesetz, mit dem genau das vom Gesetzgeber gewollt ist. Nun wäre es ja nicht das erste Mal, daß eine "handwerklich miserable" Arbeit in Karlsruhe entsorgt wird. Nur muß das dann eben auch jemand in Angriff nehmen.
Wie gesagt, ich bewundere die innere Überzeugung, mit denen Foristen hier ihr nicht vorhandenes Wissen spazierenführen. Das ist wirklich beeindruckend. Also zur Klarstellung: Nicht ich unterstelle, dass sie das tut, sondern die Polizei beruft sich AUSDRÜCKLICH auf §13 SOG als Rechtsgrundlage ihres Sperrwunsches.
Naja, wäre nicht das erste Mal, dass die Polizei keine Ahnung hat, was sie tun darf, oder nicht. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Lösch-Bitte an YT aufgrund der polizeilichen Generalklausel verweise ich auf die detaillierten Ausführungen von @Müll Mann, die ich für vertretbar halte. Die Interpretation, dass die Presse nicht über Polizeitaktik berichten dürfe, halte ich indes für äußerst fragwürdig.

Dennoch, als Gerichtsreporter sollten Sie sich auf den abzuurteilenden Sachverhalt konzentrieren, nicht auf Nebenschauplätze.
1. Ich bin kein "Gerichtsreporter"
2. Ich halte den Umstand, dass Polizisten vor Gericht eine fürchterliche Vorstellung geben, dass ein Ermittlungsverfahren lauter Pannen offenbart und dass ein Einsatz im sensiblen Bereich der Reichsbürger letztlich trotz Kenntnis der "politischen Schiene" (Zitat des Ermittlungsführers) so vor den Baum geht, dass sich die RB in ihren Ansichten bestätigt sehen, nicht für einen "Nebenkriegsschauplatz".
Ich halte die Ermittlungspannen durchaus für ein "Desaster", um bei unseren Wortklaubereien zu bleiben. Den Einsatz jedoch (noch) nicht. Den halte ich weiterhin für rechtmäßig. Ich gestehe jedoch ein, dass mich die Sache mit den Wohnungsöffnungen inzwischen etwas zweifeln lässt (s.o.). Von einem "Desaster" ist der Einsatz dennoch weit entfernt, finde ich.

Was meinte der Ermittlungsführer eigentlich mit "politischer Schiene"?

Zitat
Das Andere wäre ein Kommentar, da gestehe ich so etwas zu. Aber dann ist es als Kommentar zu kennzeichnen. Jedem steht eine Meinung zu, so seltsam sie ist.
Wieso Berichte darüber, die auf Fakten beruhen und diese beschreiben, "Kommentare" sein sollen, erschließt sich mir nicht. Weil die Fakten Ihrer Auffassung widersprechen?
Nein, weil die Interpretation der Fakten seiner Interpretation der Fakten widersprechen. Aber das hatten wir schon… ;)

Zitat
Jedoch sollte ein Berichterstatter beim Bericht bleiben. Da haben wir in unserem Forum schon Besseres gesehen. Und so lange Sie das vermischen brauchen Sie sich auch nicht zu beschweren, in ein gewisses Licht gerückt zu werden. In dieses Licht stellen Sie sich selbst.
Ich beschwere mich nicht. Ich weiß ja nun, wo ich hier mitdiskutieren durfte, woher es kommt. Erstaunlicherweise halten Sie sich hier für aufgeklärte, informierte Bürger auf der guten Seite. Guckt man dann rein, stellt man dieselbe Borniertheit, dassselbe unmenschliche Diskutieren auf einer persönlichen Ebene, dieselbe Art der Nutzung von bösartigsten Unterstellungen, denselben Hang zum Denunzieren ohne tiefere Kenntnis und das Festhalten an einem Glauben fest, der von Tatsachen einfach nicht zu besiegen ist.
Wow, das ist hart. Ich erlebe den Umgang mit Dir hier für meine sonstigen Diskussionserfahrungen im Internet als ausgesprochen höflich. Diejenigen Diskussionsbeiträge, die ich für "grenzwertig" halte, sind immer noch weit von dem entfernt, was ich "für gewöhnlich" in Diskussionen erlebe – online wie offline. "Unmenschlich" ist schon wirklich ein starker Vorwurf. Ich muss sagen: Der trifft mich hart.

Was ich Dir allerdings zugeben muss: Ja, wir halten uns für aufgeklärte, informierte Bürger auf der guten Seite. Und ja, wir sind vor Borniertheit und vor allem Vorurteilen gegenüber "der Kundschaft" (d.h. Staatsleugnern, Reichsbürgern, Selbstverwaltern und wie sie alle heißen) sicher nicht gefeit.

Wie die Typen von der anderen Seite haben Sie sich hier ein Nest gebaut, in dem sie sich gegenseitig so intensiv auf die Schulter klopfen, dass Sie  - nicht alle von Ihnen, aber sichtlich doch einige - augenscheinlich der Ansicht sind, was nicht ihre strikten Glaubensgrundsätze teilt - keine Plattform bieten, nur schreiben, was zum Weltbild passt, einordnen in gute und schlechte Angeklagte und in nützliches Recht und in bestimmten Fällen unnützes - ist zu verurteilen.
Nun, Du teilst unsere "strikten Glaubensgrundsätze" nicht. Trotzdem erhältst Du hier eine Plattform. Auf Einladung. Wie oben dargestellt, wird Deiner Beteiligung an der Diskussion weitenteils Wertschätzung entgegengebracht. Persönlich, wie sachlich.

Insbesondere möchte ich den Vorwurf, in "gute" und "schlechte" Angeklagte einzuteilen, scharf zurückweisen. Den beziehe ich nämlich auf mich und meine Kritik am Vergleich von Ursache und Jalloh. Und auch der trifft mich hart.

Ebenso wie Oury Jalloh, Nelson Mandela, Alice Schwarzer, Jörg Kachelmann, Martin Luther King, Wilhelm KeitelGODWIN!, Erich Mielke und Hans Meier (der Ladendieb um die Ecke) hat natürlich auch Adrian Ursache ein Recht darauf, von der Polizei nach den Buchstaben des Gesetzes und den Sprüchen der Gerichte behandelt zu werden. Ohne Unterschied. Auch, wenn sein Treiben verwerflich war. Was ich kritisieren wollte, war, dass zumindest ich Oury Jalloh als ein Symbol für einen ŕassistischen Polizeimord, der danach zu vertuschen versucht wurde, betrachte. Die Verfehlungen der Polizei ggü. Ursache stehen dazu, wie ich finde, außer jedem Verhältnis, sodass die Fälle in ihrer Symbolwirkung auf keinen Fall vergleichbar sind.

Und was nützliches und unnützes Recht angeht: Wenn es um die Zweckerreichung geht, gibt es nützliches Recht und unnützes Recht. Wenn ich von meinem Mieter Miete eintreiben will, dann ist Strafverfahrensrecht für mich "unnütz", weil es mir nicht hilft, den angestrebten Zweck zu erreichen. Ebenso wie ein Hammer eher ungeeignet ist, eine Schraube aus einer Wand rauszuholen. Die Forderung nach willkürlicher Anwendung des Rechts in Ansehung der Person habe ich hier hingegen nicht vernommen. Ich würde ihr auch aufs Schärfste entgegentreten. Denn:
Ungeachtet der Person, immer. Sonst wird es Willkür, automatisch.

Ich bedanke mich für die Möglichkeit, hier mitreden zu dürfen, es war den Versuch wert.
Ich möchte mich für Deine Beteiligung an der Diskussion hier bedanken. Du hast sie bereichert.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Müll Mann

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #73 am: 21. Februar 2018, 11:35:22 »
Was gerade schwierig ist: Die Diskussion zersplittert in viele Einzelargumente, die dann aufgrund der vielen Beteiligten unübersichtlich werden. Wenn jemand einen Vorschlag hat, wie das verbessert werden kann, dann her damit ;)

Das Zauberwort heißt Moderation. Die Diskussion in einen eigenen Faden auslagern und Schreibrechte auf wenige Leute verteilen. Wer Fragen oder Anmerkungen hat schickt diese an die Moderatoren und die müssen dann filtern und priorisieren.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #74 am: 21. Februar 2018, 11:49:52 »
Dann wäre es ein Weg gewesen,  ihn wegen Nötigung anzuzeigen, anzuklagen etc. Es ist nicht meine Baustelle, da einen Weg zu finden. Ein  ziviler Haftbefehl, der dem Betreffenden nicht eröffnet wird, hat sich aus meiner Sicht als untauglich herausgestellt.
Es gab einen Strafbefehl über eine durchaus nicht unerhebliche Anzahl an Tagessätzen, die Ursache während seiner Haftzeit ja auch in Ersatzhaft abgesessen hat. Gegenstand dessen war, wenn ich mich recht erinnere, auch Nötigung (ggf. sogar Erpressung). Dieser Weg wurde also auch begangen.

Die Spottoelpel haben den Strafbefehl damals veröffentlicht: https://spotttoelpel.net/staatur/2016/11/21/ein-paar-neue-informationen-zum-adrian-staat-ur-illegaler-strafbefehl/ (Ab Seite 3 PDF; Das Geschwurbel überscrollen)
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