Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 33900 mal)

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Offline Sandmännchen

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #45 am: 20. Februar 2018, 18:08:03 »
ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.

Das bezieht sich auf Schulden, die über eine notariell eingegangene Zwangsvollstreckungsunterwerfung abgesichert sind. Muss man nicht machen, wenn man nicht will (aber dann funktioniert der Hauskauf halt auch erst, wenn man das Vermögen im wesentlichen angespart hat).

Auch dann kommt es noch immer darauf an, wie sich der Schuldner verhält. Die Bank hat lediglich ein Interesse daran, ihre Forderungen zu realisieren, abgesehen davon hat sie eher kein Interesse daran, ihren Kunden Haus und Habe wegzupfänden, weil sowas die Runde macht und andere Kunden vergrault. Wie das hier konkret war, entzieht sich unserer Kenntnis. Psiram schreibt von Außenständen von 150.000 € bei mehreren privaten und öffentlichen Gläubigern, die nicht mehr bedient wurden.

Reichsbürger gehen bei Vollstreckungsversuchen regelmäßig in die Totalverweigerung, im Glauben, durch ihre Staatskonstruktion geschützt zu sein, statt sich wenigstens zu bemühen. Damit zwingen sie die Gegenseite in die Gewalt, hier bis in den Schußwechsel. Die Schuld dafür liegt dann aber sicher nicht in einem unbarmherzigen System, sondern im eigenen bockigen Verhalten.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #46 am: 20. Februar 2018, 18:22:25 »
@stk @Rechtsfinder

Vielleicht wieder zurück zum eigentlichen Thema, dem Prozess von Mr. Ur. Die Frage, ob das Verhalten der Polizei nun fehlerhaft war spielt für die Verurteilung des Angeklagten nur eine untergeordnete Rolle und sollte daher abgekoppelt werden.

Für die Verurteilung ist entscheidend, ob die Handlungen des Angeklagten die subjektiven und objektiven Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt haben, sowie ob dies rechtswidrig und schuldhaft erfolgt ist.

Für die Rechtswidrigkeit der Tat spielt ein Fehlverhalten der Polizei in sofern eine Rolle, als dadurch ein Notwehrrecht des Angeklagten gegeben sein könnte. Eine Notwehrsituation stelllt ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff dar. Fremde Männer auf dem Grundstück stellen einen gegenwärtigen Angriff dar, aber es fehlt hier an der Rechtswidrigkeit, da ein Gerichtsbeschluss vorlag. Ob dieser nun durch den Gerichtsvollzieher oder die Polizei eröffnet wird, das spielt für die Rechtswidrigkeit keine Rolle. Der Gerichtsvollzieher kann nämlich die Polizei um Amtshilfe bitten. Zwingend erforderlich ist, dass der Gerichtsvollzieher bei der Maßnahme anwesend ist, ob das bei dem erwähnten Abstand noch der Fall war wäre zu diskutieren.

Der Zeitpunkt der Schussabgabe kann für die Erfüllung des Tatbestands und die Schuldfrage wichtig sein. Angeklagt ist ein vorsätzliches Tötungsdelikt, ein solches setzt aber eine Handlung voraus. Handlung nach der sozialen Handlungslehre ist jedes vom menschlichen Willen beherrschte oder beherrschbare sozial erhebliches Verhalten. Entscheidungserheblich ist, ob der Angeklagte zum Zeitpunkt der Schußabgabe dazu noch willentlich in der Lage war oder ob es sich um eine Reflexreaktion des Körpers auf die erlittenen Treffer gehandelt hat. Dies ist eine Tatsachenfrage, die durch ein Gutachten zu klären wäre. Rechtliche Beurteilungen spielen dabei keine Rolle.

Unbeschadet des Ergebnisses der Beurteilung der Schussabgabe könnte erörtert werden, ob durch das Herumfuchteln mit der Waffe eine Gefahr geschaffen worden ist, deren Verwirklichung dem Angeklagten zugerechnet werden kann. Das Herumfuchteln ist eine Handlung, die Zurechenbarkeit eine Rechtsfrage.

Zu beachten ist jedoch, dass ein mögliches rechtswidriges Verhalten der Polizei noch nicht zum Herumfuchteln mit einer (nach meinem Kenntnisstand illegalen) Waffe berechtigt. Bei den Anhängern von Mr Ur besteht aber diese Vorstellung, die durch einen Presseartikel in diese Richtung noch bestärkt werden würde. Da sind wir dann bei der von @hair mess angemahnten klaren Ausdrucksweise. An dieser Stelle darf die Klarheit nicht den 4000 Zeichen untergeordnet werden.

PS: Wie meinem Avatar zu entnehmen ist, stehe auch ich nicht im Verdacht der Polizei übermäßig wohlgesonnen zu sein. Ich kann aber sehr wohl zwischen "der Polizei" und dem Verhalten einzelner Polizisten unterscheiden.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 18:32:15 von Müll Mann »
 

Offline Nordmann

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #47 am: 20. Februar 2018, 18:34:33 »
Zu beachten ist jedoch, dass ein mögliches rechtswidriges Verhalten der Polizei noch nicht zum Herumfuchteln mit einer (nach meinem Kenntnisstand illegalen) Waffe berechtigt. Bei den Anhängern von Mr Ur besteht aber diese Vorstellung, die durch einen Presseartikel in diese Richtung noch bestärkt werden würde. Da sind wir dann bei der von @hair mess angemahnten klaren Ausdrucksweise. An dieser Stelle darf die Klarheit nicht den 4000 Zeichen untergeordnet werden.
Das in Kombination mit den 4000€, die anscheinend dafür sorgten, dass Herr URsache auf die Straße gesetzt werden sollte setzt in meinen Augen für "Reichis" ein falsches Signal, wenn jetzt sogar die _Lügenpresse_ :troll: auf diesen Zug aufspringt. Nicht falsch verstehen: Ich bin dankbar, dass du als Journalist die Prozesse begleitest und uns das ganze in Kontexte eingeordnet in mundgerechten Häppchen servierst. Vielleicht ist es leicht gesagt, aber einige Informationen sollten u.U. anders gewichtet werden, damit ein anderer Eindruck entsteht.

Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Summe wesentlich höher sein muss, aber wie @hair mess schon sagte, ist das dann irgendwann egal, wenn die Mühlen wegen 4000€ angefangen haben zu mahlen.

Man muss bedenken, dass wir hier der komplette Gegenpol zu dein Reichis sind und daher einiges sehr kritisch sehen. Die Reichis haben lange Zeit fast ungestraft agieren können. Da ist für mich schwer nachvollziehbar, dass Kritik am Staat geäußert wird, wenn dieser anfängt diese (anfänglich tolerierten) Auswüchse zu bekämpfen.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 18:37:08 von Nordmann »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #48 am: 20. Februar 2018, 18:50:35 »
Da ist für mich schwer nachvollziehbar, dass Kritik am Staat geäußert wird, wenn dieser anfängt diese (anfänglich tolerierten) Auswüchse zu bekämpfen.
Der Staat hat sich an seine eigenen Regeln zu halten. Immer. Egal, wem gegenüber. Oder, um @stk zu zitieren:
Ungeachtet der Person, immer. Sonst wird es Willkür, automatisch.
Wenn der Staat sich nicht an seine eigenen Regeln hält, dann ist er dafür zu kritisieren. Immer. Das ist die Bedeutung des Wortes "Rechtsstaatsprinzip", auf den Punkt gebracht.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #49 am: 20. Februar 2018, 19:00:23 »
Wenn der Staat den eigenen gesetzlichen Rahmen verlässt, dann muss man mit dem Finger drauf zeigen. Ihn aber zu schelten wenn er im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit auch mal härter durchgreift, finde ich nicht in Ordnung. :shifty:
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #50 am: 20. Februar 2018, 19:08:15 »
@stk Mich würden die Quellen der eingangs aufgelisteten Tatsachenbehauptungen interessieren. Mir ist klar, dass das eine für manche Leute unangenehme Eigenschaft von mir ist, aber ich glaube nicht alles, was man mir sagt, besonders nicht, wenn es um RD geht. In meiner beruflichen Tätigkeit ist es allerdings nicht anders möglich, als auf klare Belege zu bestehen.

Wenn es Erzwingungshaftbefehle gegeben hat - davon höre ich hier zum ersten Mal -, warum wurden dann Frau Ursache und deren Eltern nicht festgenommen? Nach meinem Kenntnisstand ist von diesen niemand im Rahmen dieses Einsatzes verhaftet worden. Auf dem geleakten Film ist sogar zu sehen, dass Polizisten diese zwar wegweisen, aber keinerlei Anstalten treffen, sie festzunehmen.
Aus verschiedenen Berichten, auch aus Ursache-nahen Kreisen, ist übereinstimmend die Behauptung der Verteidigung verbreitet worden, es habe keine Haftbefehle gegeben. Eben deswegen sei der Einsatz rechtswidrig gewesen (bei einer Räumung braucht es, ich wiederhole mich, keine Haftbefehle).
Da wüsste ich schon gerne genauer und belastbar, was nun wirklich der Fall war.

Wie ich schon früher schrieb, ist es für eine Zwangsvollstreckung jeglicher Art letztlich unbedeutend, wie hoch eine geschuldete Summe ist. Gerade bei RD geht es ja öfter um Ordnungsgelder von 15, 20 oder 30 Euro, wenn es mal hochkommt. Es geht dabei ums Prinzip: Diese RD wollen aus Prinzip nicht zahlen, und damit der Rechtsstaat nicht ausgehöhlt wird, muss der Staat diese vergleichsweise geringen Forderungen am Ende eben doch zwangsvollstrecken. Es gibt dafür keine Bagatellgrenze.

Was die Frage von Schulden angeht, so gibt es im Privatrecht sehr verschiedene Möglichkeiten, ein Schuldverhältnis zu gestalten. So gibt es zum Beispiel auch Kreditkarten, die auf Guthaben-Basis geführt werden, bei denen also das Kreditkarten-Institut dem Kreditkarteninhaber keinen Kredit einräumt (sondern umgekehrt).
Es ist durchaus auch möglich, einen Kredit so zu gestalten, dass er nicht an der Person des Schuldners haftet, sondern auf dem Grundstück lastet, das als Sicherheit dient. Welche Gestaltung im Fall der Ursaches vorhanden war, kann ich ohne Kenntnis der Verträge nicht sagen. Daher verbietet sich meines Erachtens Spekulation.
Das Gericht, das die Zwangsversteigerung und danach die Räumung angeordnet hat, wird ja wohl die Berechtigung der Forderung geprüft haben.

Dies mal aus meiner Sicht.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #51 am: 20. Februar 2018, 20:01:51 »
Wie ich schon früher schrieb, ist es für eine Zwangsvollstreckung jeglicher Art letztlich unbedeutend, wie hoch eine geschuldete Summe ist.

Auch hier bitte auf die korrekte Terminologie achten. Es ging bei dem folgenschweren Vorfall nicht um eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderung sondern um eine Räumung. Zuständig für die Immobiliarvollstreckung ist nämlich nicht der Gerichtsvollzieher sondern das Vollstreckungsgericht, dann wäre die Maßnahme rechtswidrig gewesen da nicht vom zuständigen Vollstreckungsorgan durchgeführt.

Die Vollstreckung in die Immobilie fand jedoch schon durch den Zuschlag beim Versteigerungstermin statt. Wir erinnern uns, die neuen Eigentümer waren auch bei Adrian und wurden von ihm bedroht und beschimpft. Mit dem Zuschlag bei der Versteigerung findet nach § 93 Abs. 1 ZVG aber gleichzeitig die Vollstreckung auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer statt. Diese Vollstreckung wurde vollzogen, nicht die Vollstreckung wegen 4.000 EUR.

Daher, geschätzter @stk , ist die Aussage, dass die Vollstreckung am Tag des Schusswechsels wegen nur 4.000 EUR erfolgte, sachlich falsch. Die Vollstreckung der 4.000 EUR ist bereits mit dem Zuschlag erfolgt. Hier ging es nur noch um die Herausgabeansprüche des neuen Eigentümers. Der Einwurf, die Unterstützer hätten ja für die 4.000 EUR zusammenlegen können, geht daher genauso fehl. Durch Zahlung von 4.000 EUR hätte am Tag der Vollstreckung nichts mehr verhindert werden können.

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #52 am: 20. Februar 2018, 20:48:32 »
Wie ich schon früher schrieb, ist es für eine Zwangsvollstreckung jeglicher Art letztlich unbedeutend, wie hoch eine geschuldete Summe ist.

Auch hier bitte auf die korrekte Terminologie achten.
So richtig die nachfolgenden Ausführungen sind, so unangebracht ist diese Kritik. Es ist deutlich erkennbar, dass ich "Zwangsvollstreckung jeglicher Art" hier als Oberbegriff für verschiedene Arten der Durchsetzung von Forderungen verwendet habe, dies zudem unabhängig vom Fall Ursache. Bei RD kommt z. B. auch oft die Durchsetzung von Geldstrafen in Frage, die sich nicht nach den zivilrechtlichen Vorschriften richtet.
Es ging also erkennbar nicht um ein juristisches, sondern eher um ein "moralisches" Argument, das etwa in die Richtung ginge, dass die zwangsweise durchgesetzte Forderung zu geringfügig sei, als dass sie die Anwendung von Zwang rechtfertige. Dies scheint mir nämlich im Kern die Kritik zu sein, um die es geht.
Wie müsste denn dies "terminologisch korrekt" ausgedrückt werden?
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #53 am: 20. Februar 2018, 20:51:30 »
Wie müsste denn dies "terminologisch korrekt" ausgedrückt werden?
Es ging gar nicht um die Durchsetzung einer Forderung, daher spielt die Höhe keine Rolle.
 
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Offline stk

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #54 am: 20. Februar 2018, 20:58:42 »
Nein, davon war meiner Erinnerung nach nicht die Rede. Allerdings habe ich einen Prozesstag verpasst, aber da waren Zeugen geladen, die dazu nichts hätten sagen können. 

@Pantotheus: Ganz einfach, sowohl die Schwiegereltern als auch die Ehefrau haben gezahlt, das ist ja beim zivilen Haftbefehl eine Möglichkeit von dreien: eidesstattliche Versicherung, zahlen, oder Haft. Deshalb muss, soweit meine Rechtskenntnis, eben auch der GV den Haftbefehl eröffnen - und vorzeigen, das kann nicht irgendein SEK-Mann machen, der ihn weder hat noch jemals gesehen hat.  Anders gesagt und solange mich das Gericht nicht eines anderen belehrt: EHE jemand wegen eines zivilen Haftbefehls verhaftet werden kann, muss er auf die drei Möglichkeiten hingewiesen werden. Die Festnahme erfolgt nur, wenn er weder bereit ist, die Zahlungsunfähigkeit zu erklären noch die Schuld zu begleichen.

Bei den 4000 Euro möchte ich nochmal bitten, sich zu informieren. Ich habe nicht geschrieben, nii geschrieben, dass U. 4000 Euro Schulden hatte und deshalb eine Zwangsversteigerung stattfand und deshalb die nachfolgende Räumung nötig wurde. Ich habe geschrieben, diese 4000 (richtig: 4400) seien der "Auslöser" gewesen.

Ich bitte zudem um Verständnis, dass ich hier nicht alle und schon gar nicht alle Fragen dreimal beantworten kann. Lieder fehlt mir dazu die Zeit, außerdem ist es recht schwierig, auf das ganze Durcheinander an Widerspruch, Nachfrage und Bezichtigung einzugehen.

Aber weil jemand oben auf meine Verantwortung für die Folgen unserer/meiner Berichterstattung bei den Ursache-Fans hinwies, mal grundsätzlich: Nein, die habe ich nicht. Ich berichte nach bestem Wissen und Gewissen, nicht so, wie mir das jemand vorflüstert, und auch nicht so, dass ich möglichst viel Applaus bekomme, aber auch nicht so, dass ich mich danach richte, was geschehen könnte, wenn jemand etwas falsch verstehen würde.

Das ist nämlich, und ehrlich, ich habe ziemlich genau ein Vierteljahrhundert Erfahrung damit, angefangen mit den Treuhand-Prozessen und dem ganzen Stasizeug damals, einfach nicht möglich. Bei 177000 Zeitungsleser versteht immer jemand was falsch oder gar nicht, einer findet es gut, der andere ist empört. Wenn man erst anfängt, sich beim schreiben daran zu orientieren, sucht man sich besser einen anderen job.

Ich halte es so: Es muss stimmen, es muss faktisch richtig sein und wenn es doch mal falsch ist, das kommt ja öfter vor als man möchte, muss ich möglichst erklären können, warum ich wo einen Fehler gemacht habe. Alles andere liegt beim verständigen Leser, ich bin ja nicht in der Volkserziehung. Und ich bin auch kein schreibendes Schnellgericht. Wo Schuld ist, muss sie von der Justiz festgestellt werden, nicht von mir. Wer bin ich denn, dass ich mir das anmaßen könnte?
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 21:23:12 von stk »
 
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #55 am: 20. Februar 2018, 21:11:32 »
Wie müsste denn dies "terminologisch korrekt" ausgedrückt werden?
Es ging gar nicht um die Durchsetzung einer Forderung, daher spielt die Höhe keine Rolle.
Das ist nicht eine Antwort auf meine Frage. Ich habe allmählich Zweifel an der Lesekompetenz von Müll Mann. Ich habe nicht auf den Fall Ursache bezogen argumentiert. Darauf bezogen könnte ich nämlich, wie ich bereits schrieb, gar nicht argumentieren, weil mir nicht genügend Informationen über die Finanzierung des Anwesens, über die Vorgeschichte, die zu Versteigerung mit all ihren Folgen führte usw. verfüge.
Es geht hier auch nicht um juristische Argumente. Denn das RD-typische Argument lautet etwa so:
"Ursache hatte nur 4000 Euro Schulden. Deswegen hat man ihm das Haus weggenommen."
Dabei wird unterstellt, dass dies unmoralisch sei, weil 4000 Euro Schulden nicht die Wegnahme eines Grundstückes mit Haus darauf und die Vertreibung aus dem gewohnten Lebensumfeld rechtfertige.
Dass das völliger Quatsch ist, wissen wir beide. Darum geht es hier auch nicht.
Es geht nämlich bei diesem "Argument" nicht um eine juristische, sondern um eine "moralische" Debatte. Genau das ist der springende Punkt.

Daher noch einmal die Frage: Wie muss ich diesen Gedanken ausdrücken, damit selbst ein @Müll Mann ihn nachvollziehen kann?
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Offline Mark US P

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #56 am: 20. Februar 2018, 21:13:34 »
So ich habe mal in meinem Archiv gesucht. Herr Ur hat in dem Video, welches er auf YouTube veröffentlicht hat, neben der Veröffentlichung der Privatadresse folgendes gesagt:

Zitat „am 24.08. hat sich eine Drecksau (Name des OGV/GV) die der Meinung ist, dass sie im Staat Ur räumen darf, begründet auf einer Fiktion, also einer Person“
„ das alles werden wir am 24.08.2016 um 9:00 Uhr live im Staat Ur klären. Also wer Bock hat, oder so, kommt einfach ein, zwei Tage ehr nach Ur, ihr könnte Zelten, wir machen ein Stadtfest“
dann spricht er an, dass die Straßen gesperrt sein könnten, deswegen wäre es gut ein, zwei Tage früher zu kommen.
„eins vorneweg, sollten diese Pisser versuchen mich in irgendeiner Weise von meinem Staat fern zu halten um diesen 24. Termin, dann ist jeder der sich berufen fühlt und in der Lage ist an dem Tag seinen Mann zu stehen
(Einblendung § 859Selbsthilfe des Besitzers
(1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.)
"ist automatisch der Diener des Staates Ur und er kann natürlich in Abwesenheit des Besitzers jederzeit zur selbigen Gewalt greifen"
(Einblendung § 860 Selbsthilfe des Besitzdieners
Zur Ausübung der dem Besitzer nach § 859 zustehenden Rechte ist auch derjenige befugt, welcher die tatsächliche Gewalt nach § 855 für den Besitzer ausübt.) "wie der Besitzer selbst.“

Außerdem ist es so, selbst wenn sich keiner von euch traut (sinnhaft verkürzt), sobald ich, oder meine Nachfahren wieder da sind, werden wir jeden abschlachten, der sich zu unrechtmäßig in unserem Staat aufhält.

„Das ist eine Blutverbindung zwischen mir und dem heiligen Boden in Ur und diese Blutverbindung wird auch nur mit Blut verteidigt.“

(Weiter Sinngemäß) Wenn eine Sau versucht uns hier zu vertreiben wird das mit Blut bezahlt werden.

„Also diese Dreckssau (Name des OGV/GV) wenn du am 24.08.2016 um 9:00 Uhr auftauchst, sei bereit zu sterben. Solltest du ohne Rechtsgrundlagen versuchen den heiligen Boden in Ur zu berühren, wer ich dich, der aus Ur kommende, Ich bin der ich bin töten wie eine Sau, ich werde dich abschlachten wie Vieh und werde dich in deinem Blut liegen lassen. Nur dass das klar ist, du Drecksschwein.“

 „diese kriminelle Obersau (Name des OGV/GV) und mein heiliges Versprechen an Ihn, sollte er tatsächlich am 24.08.2016 auftauchen, es wäre ja zu wünschen, denn das Video heißt ja nun mal Finale, dann wird er tatsächlich auch dieses Finale am eigenem Leib spüren, und alles andere ist ja bereits gesagt, in dem Video.“

@stk ich bin nur ein einfacher Bürger der Bundesrepublik. Aber mein Rechtsverstädnis sagt mir, dass der Polizeieinsatz mehr als gerechtfertigt war, unter dem Hintergrund, was Herr U. da so von sich gegeben hat. Was hätten Sie denn an Stelle des GV gemacht? Das würde mich mal intressieren.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 21:36:31 von Mark US P »
 

dtx

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #57 am: 20. Februar 2018, 21:35:59 »
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.

Den Schwachsinn glaubst Du hoffentlich selbst nicht!
...


Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.

Daran habe ich aber erheblich Zweifel. ...
Da eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Pers%C3%B6nliche_Schuld%C3%BCbernahme_und_Zwangsvollstreckungsunterwerfung

ebenfalls Standard bei solchen Verträgen ist (bei mir ist sie Bestandteil des Vertrages), ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.

@Evil Dude

Die Kündigung eines Kreditvertrages und das Fälligstellen der Kreditsumme bewirkt aber für sich gesehen noch gar nichts, wenn man davon absieht, daß in so einem Fall der eine oder andere Schuldner auch mal das Geld freiwillig auftreibt.
Die Bank müßte dann nämlich auch erst ein gerichtliche Zwangsversteigerungsverfahren in Gang bringen, für dessen Kosten sie in Vorleistung zu gehen hätte. Und gesetzt den Fall, sie hätte in der Reihenfolge der zu befriedigenden Gläubiger nicht weit genug oben gestanden, daß ihr vom Versteigerungserlös etwas zufiele (denn bei der Zwangsversteigerung werden nicht alle zu gleichen Anteilen, sondern der Reihe nach vollständig befriedigt, bis nichts mehr da ist), dann hätte sie die Zwangsversteigerung bezahlt, damit andere die Ernte einfahren können. So etwas macht man nicht, wenn man bei klarem Verstand ist.

Nun hatte Herr Ursache nicht nur Bank- und Privatschulden, sondern auch Schulden bei der Kommune und bei Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen. Und die ticken nun - nicht ganz unberechtigt - etwas anders, weil sie Gelder der Allgemeinheit zu verwalten haben. Folglich kommt es schon bei weitaus geringeren Schuldsummen zu Anträgen auf eine Immobilienversteigerung, nämlich dann, wenn die Öffentliche Hand den Eindruck gewinnt, daß sie ihre Forderungen anders nicht mehr realisieren kann. Ist der Stein einmal ins Rollen gebracht, wie hier bereits geschrieben wurde, MÜSSEN sich alle anderen Gläubiger dem anschließen, wenn sie ihre Rechte nicht verlieren wollen.

Soweit vorweg. Im konkreten Fall hatten wir es, lieber @stk leider nicht nur mit einer juristisch etwas unbeschlagenen, sondern auch durch die vorangegangenen Äußerungen Ursaches verblendeten Publikum zu tun, der in einem früheren Seminar nicht nur auf die tatsächlichen Größenordnungen seiner Schulden zum Besten gab (aber die Kundschaft ist bekanntlich vergeßlich), sondern auch Andeutungen gemacht hatte, die man als "erweiterten Suizid" auffassen mußte.
So erklärt sich womöglich aus psychologische Sicht auch die martialische Ansprache Ursaches via Youtube, die er (Edit: wie von @Mark US P inzwischen eindrucksvoll dargelegt) nicht nur an den Gerichtsvollzieher, sondern an jeden richtete, die/der gegen seinen Willen sein Grundstück betreten würde. Dieses Video war der Polizei mehrere Tage vor dem Räumungstermin bekannt, was Ursache ja wohl auch beabsichtigt hatte.

Wir müssen uns jetzt nicht unterhalten, welche Sorte Leute dann noch die Nähe und Gastfreundschaft eines solchen Menschen sucht. Tatsache ist aber, daß die in der juristisch sicher zutreffenden Formulierung, das Haus sei lediglich wegen 4.000 Euro Schulden unter den Hammer gekommen, schreiendes Unrecht und die Bestätigung dafür sahen, Ursache habe darüber hinaus keinen einzigen Cent Schulden gehabt und sei im Übrigen der unbescholtenste Bürger auf dieser Erde, den man nur finden könne.
Man kann sich also schon die Frage stellen, ob für das Verständnis auch der nicht verblendeten Leserschaft eher diese (in der Gesamtschau im Verhältnis zum Wert der Immobilie eher belanglose) Forderung oder die Angabe der letztlich in der Zwangsversteigerung (an der sich die Bank ja beteiligte, wenn auch nicht als Antragsteller) zur Debatte stehenden Gesamtforderungen, die durch den Erlös letztlich nicht einmal vollständig befriedigt werden konnten, wesentlich gewesen wären. Denn die Bank wäre zweifelsohne nicht einverstanden gewesen, wenn die Immobilie für einen Betrag weggegangen wäre, der den AZV befriedigt und die Kosten gedeckt hätte. Da hätten womöglich auch Ursaches Schwiegereltern noch mitbieten und das Haus aus dem Feuer ziehen können.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 21:49:20 von dtx »
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #58 am: 20. Februar 2018, 21:54:14 »
Ja, da gehe ich mit. Bitte bedenke aber, dass ich die 4000 in einem Text erwähnt habe, der sich nun gerade nicht dem Prozessgeschehen widmete, sondern der Person des A.U., dessen Beweggründe und Motivationen ich da versucht habe, zu ergründen oder zumindest zu beschreiben, soweit sie mir aus dem Bild ablesbar waren, das er mir - zusammen mit unseren bizarren Dialogen Anfang 2016 - bis dahin geboten hatte.

Dazu gehört dann eben aus meiner Sicht, seine Sicht zu zeigen, und nach der waren eben die auslösenden 4000 4400 Euro ausschlaggebend. Nochmal: Schulden kann man haben, prekär wird es erst, wenn man die Raten nicht mehr zahlt - und dann ist erstmal nicht entscheidend, wie hoch die gesamten Schulden sind, sondern mit welchen Beträgen man akut im Feuer steht. Dass das dann irgendwann plötzlich alles ist, wenn der/die Gläubiger zur Überzeugung kommen, dass der Schuldner nicht zahlen will/kann und wird, ist die zweite Stufe.

Dass er zu der Zeit schon nicht mehr von seinem Trip heruntergekommen wäre, wenn das ganz an dieser Stelle noch einmal hätte beigelegt werden können, würde ich wetten. Da war einfach schon zuviel von dem zu haben, was er m.E.n. sucht, öffentliche Anhimmelung, in dem Fall durch die RB-Szene.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #59 am: 20. Februar 2018, 22:17:06 »
Da sind wir nun grundsätzlich unterschiedlicher Ansicht. Du hälst den Einsatz für okay, ich habe aber im Prozess langsam Zweifel bekommen. Man kann nicht einen Rechtsstaat auf die Prämisse gründen, dass wir im Zweifelsfall eben einfach "Gefahr im Verzug" rufen. Oder komplizierter gesagt ein Zusammenfassung der Aussage eines Polizisten: Warum sind Sie denn auf das Grundstück? Weil er die Pistole hatte. Haben Sie die denn von draußen gesehen? nein. Warum sind Sie denn dann auf das Grundstück? Wegen der Pistole. Aber die haben Sie doch nicht gesehen. Doch, als wir auf den Grundstück waren schon.

Das war dann auch noch das falsche Grundstück und die Kollegen wussten das nicht mal...

Das mussten sie auch nicht wissen. Aber der Reihe nach.

Wir reden über verschiedene Struktureinheiten der Polizei, einerseits SEK, andererseits BFE-Hundertschaft. Das SEK nahm den unmittelbaren Einsatz in Richtung Zielperson vor. Ja, es wird von "Zielperson" gesprochen, aber nicht als Waffenziel sondern als Ziel der Polizeimaßnahme. Es ist wichtig, eingeübte unmissverständliche Vokabeln zu nutzen. Die Beamten waren uniformiert, es gab mehrfach den Schriftzug POLIZEI. Die martialische Ansprache dient der Einschüchterung und Verwirrung der Zielperson um im Idealfall den Widerstand ohne oder mit einfacher körperlicher Gewalt zu brechen.

Teile der BFE-Hundertschaft dienten der äußeren Absicherung der polizeilichen Maßnahme: Zuerst muss das Eingreifen weiterer Personen unterbunden werden, danach nach Möglichkeit diese Personen in Sicherheit gebracht werden. Slebstverständlich lag Gefahr im Verzug vor, das Betreten fraglicher fremder Grundstücke ist rechtlich gedeckt.

Ich kann nur empfehlen, die Rechtsgrundlagen auch zur Kenntnis zu nehmen, hier insbesondere "Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt" §2 sowie §43, bei §43 möge Abs 7 zur Kenntnis genommen werden. http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=SOG+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true

Jede Beurteilung von außen ist subjektiv. Meine Beurteilung ist: Der Einsatz lief mustergültig. (Es mag sein, dass in unserer Konsenswelt das Video trotzdem verstört.)

Ihre Berichterstattung kritisiere ich an diesem Punkt: Sie erwecken gewollt oder ungewollt den Eindruck, dass es rechtmäßig ist oder sein kann, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu leisten. Nein, ist es nicht, siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/113.html
Auch ist Anweisungen der Polizei Folge zu leisten, Beispiel Platzverweis.

Mit Ihrer Berichterstattung (zu diesem Einzelpunkt) sehe ich die Gefahr, dass weitere Personen aus dem Raum der "Reichsbürger" sich ermutigt sehen können, ähnlich zu handeln, ihr Handeln gar für rechtmäßig zu halten.

Festnahme Schwiegereltern, Frau Ursache: Im Zuge der Durchsuchung des Flachbaus werden Frau Ursache und Frau Schwiegermutter abgeführt, Frau Schwiegermutter offenbar an den Händen gefesselt. Das spricht für eine (mindestens) vorläufige Festnahme.   
 
Folgende Mitglieder bedankten sich: Nordmann, Evil Dude, Tuska, Pirx, Gast aus dem Off