Autor Thema: Adrian Ursache - Die Presse  (Gelesen 32435 mal)

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #30 am: 20. Februar 2018, 17:00:49 »
Nun schreiben wir hier weder Buch noch Rechtsgeschichte, es ist eher ein Fortsetzungsroman, von dem ich anfangs annahm, er sei in drei Wochen durch.
Wir auch. Zumindest mich frustriert das übrigens.

Man kann nicht einen Rechtsstaat auf die Prämisse gründen, dass wir im Zweifelsfall eben einfach "Gefahr im Verzug" rufen.
Den Rechtsstaat gründen wir, extrem verkürzt dargestellt, auf der Prämisse, dass auch der Staat Recht und Gesetz unterworfen ist und sich daran zu halten hat. Weiterhin muss sich jedes staatliche Handeln auf eine Rechtsgrundlage zurückführen lassen.

Mit dem Grundsatz "im Zweifelsfalle rufen wir »Gefahr [im Verzug]!«" ist das Polizeirecht (besser: Gefahrenabwehrrecht) übrigens recht treffend umschrieben. Lies mal das Sicherheits- und Ordnungsgesetz Sachsen-Anhalt (SOG LSA). Der Gerichtsvollzieher hatte gegen Ursache eine Räumung zu vollziehen. Ursache hatte ihn im Vorfeld damit bedroht, ihn "wie eine Sau" abzustechen. Das SOG LSA betrachtet allein das Vorliegen dieser Umstände mindestens als erhebliche abstrakte, angesichts der sonstigen Vorgeschichte Ursaches wohl eher als erhebliche konkrete Gefahr. Die Polizei hatte somit die (gesetzliche) Aufgabe, diese Gefahr abzuwehren, d.h. dafür zu sorgen, dass Ursache den Gerichtsvollzieher gerade nicht absticht. Von den von Dir angesprochenen Haftbefehlen ganz zu schweigen.

Das hat sie getan. Ohne, dass Ursache (dem ich einen entsprechenden "Plan" durchaus zu unterstellen gewillt bin) zu Tode kam.

Oder komplizierter gesagt ein Zusammenfassung der Aussage eines Polizisten: Warum sind Sie denn auf das Grundstück? Weil er die Pistole hatte. Haben Sie die denn von draußen gesehen? nein. Warum sind Sie denn dann auf das Grundstück? Wegen der Pistole. Aber die haben Sie doch nicht gesehen. Doch, als wir auf den Grundstück waren schon.
Das liest sich wie die Bilderbuchbegründung, warum der Rechtsfinder so selten positive Worte über Polizisten verliert.

Dennoch überzeugt mich die Relevanz der Grundstücksfrage nicht. Denn die Personen auf dem Nachbargrundstück waren als Störer zu beurteilen. Selbst wenn sie als nicht verantwortliche Personen i.S.d. § 10 SOG LSA zu qualifizieren gewesen wären – was sich mir auf Grundlage der mir bekannten Faktenlage (erneut… ;) ) nicht erschließt – so wäre eine Beeinträchtigung meines Erachtens nach vom Polizeirecht gedeckt gewesen.

Eine persönliche Anmerkung: Die Videos haben mein Vertrauen in die Polizei gestärkt und nicht etwa geschwächt. Das, was ich gesehen habe, war weitenteils einwandfreies taktisches Vorgehen, eine hohe Geduld und beachtliche Stress-Resistenz. Da ist nichts passiert. Ich habe da zu mehr als einer Gelegenheit in mehr als einem Bundesland ganz andere Erfahrungen mit Polizisten gehabt.

Das war dann auch noch das falsche Grundstück und die Kollegen wussten das nicht mal... Okay, man kann jeden einzelnen Punkt davon wegwischen, das passiert halt im Gedränge.
Wie gesagt, die Grundstücksfrage halte ich für einen roten Hering. Spätestens nach den Ereignissen am Vortag waren sämtliche Anwesenden um das Haus herum zumindest als potenzielle Störer zu betrachten.

Aber geballt? Beamte, die Handys klauen? Ohne Protokoll, ohne auch nur den Besitzer zu vermerken?
Das ist in der Tat nicht gut. Gar nicht gut. Ich hoffe, dass das dienstrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen hat.

Beamte, die beim Betreten eines fremden Grundstückes & Hauses nicht nur kein Schriftstück in der Hand haben, das ihr Vorgehen legitimiert, sondern die auch nicht mal "Polizei!" rufen oder so ein Schriftstück auch nur von fern gesehen haben?
Auch wenn es sich vielleicht für Krimis schlecht macht: Polizisten haben nicht die Pflicht "Polizei!" zu rufen, wenn sie irgendwo hin oder hineingehen. Bereits ihre Uniform (und im vorliegenden Fall auch die Bewaffnung und ihre Anzahl) sorgt dafür, dass sie als das erkannt werde, was sie sind. Das ist keine Bringschuld. Ganz im Gegenteil, es ist eine Holschuld; ein Polizist muss seinen Ausweis erst dann vorzeigen, wenn das von ihm verlangt wird (§ 12 SOG LSA) und das auch nur, wenn es den Zweck der Maßnahme nicht gefähren würde (angesichts des Einsatzszenarios wohl erst nach der Festnahme).

Ein Schriftstück brauchten sie auch nicht. Ihr Vorgehen wurde vom Gesetz legitimiert. Denn der Störer, der angedroht hatte, andere "wie eine Sau" abzustechen, und der dann mit einer Waffe herumfuchtelte, hatte ja Freunde dabei. Freunde, die vorher unter Gejohle ein Fahrzeug mutmaßlicher Staatsbediensteter unter Gejohle verjagt hatten. Die waren also auch als Störer zu betrachten. Und die gingen im Haus ein und aus. Und hatten teilweise langstielige, Schneidflächenbewehrte Gartengeräte, mit denen sie ggf. auch drohten (vgl. im Video "die Schwiegermutter hat wieder die Stange mit dem Messer"). In der sich hier zeigenden Gemengelage reicht bereits Gefahrenabwehrrecht dazu aus, ein Haus zu betreten und dafür zu sorgen, dass sich dort keine weiteren Störer, am Ende noch bewaffnet, verborgen halten.

Nein, da muss man aus meiner Sicht schon mal fragen dürfen.
Klar muss man das fragen dürfen.
Dass der Einsatz trotz wohl einiger Fehler kein "Desaster" für sich war, muss man aber sagen dürfen.
Toll. Jetzt haben wir "das muss man doch mal sagen dürfen!"-Rhethorik benutzt. Das ist der Punkt, wo ich mich nicht richtig seriös fühle.

Was Jalloh betrifft, merkst du selbst. Ungeachtet der Person, immer. Sonst wird es Willkür, automatisch.
Oury Jalloh wurde aller Wahrscheinlichkeit nach in Polizeigewahrsam getötet, sehr wahrscheinlich auch in hilflosem Zustand.
Ursache hat einen Polizeizugriff, den zu provozieren er sich vorher nach Kräften bemüht hatte, überlebt, obwohl er die Beamten im Zuge des Einsatzes mit einer Schusswaffe bedroht hat.

Selbst wenn sich die Polizei in beiden Fällen Fehlverhalten entgegen halten lassen muss, so liegen zwischen den beidne Fällen dennoch Welten. Ich bleibe dabei: Ursache mit Jalloh auf eine Stufe zu stellen, ist geschmacklos.



An die geschätzten Mitforisten ergeht hiermit die Bitte, das Karma des @stk heraufzusetzen. Wenn nicht aus eigenem Antrieb, dann stellvertretend für mich; mein Kontingent für ihn ist nämlich ausgeschöpft. Danke.
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Offline stk

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #31 am: 20. Februar 2018, 17:06:39 »
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg. Erst wenn irgendwas davon überfällig und uneintreibbar ist, wird es problematisch. Deshalb auch meine Formulierung, dass es am Ende um 4000 Euro gegangen sei, die überfällig waren. Da steht ja nicht, dass er 4000 Euro Schulden hatte, weil das nicht stimmen würde. So aber stimmt es, und deshalb steht es ja auch da.

@Rechtsfinder: Mit dem SOG habe ich gerade zu tun, was das Video betrifft. Nein, Polizei kann nicht mit Ordnungsrecht das Grundgesetz außer Kraft setzen, auch nicht, wenn sie SOG ruft. Dass sie es dennoch tut, heißt nicht, dass es rechtmäßig ist. Es heißt nur, dass sie es kann. Du weißt sicher, dass der Gerichtsvollzieher (als Herr der Maßnahme) 200 Meter entfernt war und dass es sich um zivilrechtliche Haftbefehle handelte (die nur der GV hätte eröffnen dürfen). Wo als fangen wir an bei der Abweichung von der Ordnung? Und wo hört das dann auf? Dass ein Polizeibeamter bei Youtube anruft und unter Verweis auf 13 SOG bittet, ein Video zu sperren, obwohl 11 SOG ihm genau das verbietet, weil danach ein Eingriff in 5 GG nicht zulässig ist?

Was das Grunsdtück betrifft, würde ich dir zustimmen, wäre es eine bewusste Entscheidung gewesen, also Gefahr, okay, egal, dann eben auch das Grundstück. Aber sie wussten ja offenbar nicht mal, dass es verschiedene Grundstücke waren.

Und "als potentielle Störer zu beurteilen"? Bei aller Liebe: Woher wusste man denn, dass das die Leute vom Vortag waren? Müsste man da nicht wenigstens mal Bescheid sagen, so nach dem Motto: Achtung, wer kein Störer sein will, kommt bitte hier rüber?

Was die Handys betrifft, nein, habe ich nicht mitbekommen, dass das irgendwelche Konsequenzen hatte. Im Gegenteil, die Beamten waren verwundert, dass das jemanden verwunderte. Ihnen schien das völlig normal zu sein.

Sie schienen hingegen im Gegensatz zu dir der Ansicht zu sein, dass sie sie zumindest mit Polizei-Rufen legitimieren hätten müssen, denn im Verfahren haben sie alle ausgesagt, sie hätten das getan.

Die Argumentation mit den Stangen ist dann gleich der des Polizisten: Was war zuerst da? Nein, nicht die Stange.

Was Jalloh betrifft, war ich damals beim Prozess gegen den Dienststellenleiter. Gestatte mir also, dass ich bei dem bleibe, was ich seit 1990 tue: ich bin nicht mit denen befreundet, über die ich schreibe. Aber ich werde auch nicht anfangen, über sie zu Gericht zu sitzen.

« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 17:19:39 von stk »
 

Offline Sandmännchen

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #32 am: 20. Februar 2018, 17:11:59 »
Man kann nicht einen Rechtsstaat auf die Prämisse gründen, dass wir im Zweifelsfall eben einfach "Gefahr im Verzug" rufen. Oder komplizierter gesagt ein Zusammenfassung der Aussage eines Polizisten: Warum sind Sie denn auf das Grundstück? Weil er die Pistole hatte. Haben Sie die denn von draußen gesehen? nein. Warum sind Sie denn dann auf das Grundstück? Wegen der Pistole. Aber die haben Sie doch nicht gesehen. Doch, als wir auf den Grundstück waren schon.

Ursache wurde zwangsgeräumt, und die Polizei war dabei, weil vorherige Besuche des Gerichtsvollziehers scheiterten. Ursache kündigte außerdem an, seine Gegner  "abzuschlachten wie Vieh". Dazu kampierte eine größere Anzahl an nicht bekannten Unterstützern auf dem Gelände.

Der Grund, warum die Polizei auf dem Grundstück war, waren diese Androhungen. Warum sollte unter diesen Umständen der Gerichtsvollzieher wehrlos auf das Grundstück gehen und sich erst abschießen lassen, bevor die Polizei das Grundstück betreten darf?

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #33 am: 20. Februar 2018, 17:15:33 »
Warum sollten die Polizisten das andere Grundstück nicht betreten dürfen, wenn oben doch gesagt wurde, dass es Haftbefehle gegen Schwiegermutter und Schwiegervater gab?
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #34 am: 20. Februar 2018, 17:17:19 »
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.

Den Schwachsinn glaubst Du hoffentlich selbst nicht!

Zitat
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.
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Offline stk

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #35 am: 20. Februar 2018, 17:20:45 »
Warum sollten die Polizisten das andere Grundstück nicht betreten dürfen, wenn oben doch gesagt wurde, dass es Haftbefehle gegen Schwiegermutter und Schwiegervater gab?

Da sagt doch niemand. Es waren aber zivile Haftbefehle, die nur der GV eröffnen kann - wie aber tut er das, wenn er nicht vor Ort ist?
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #36 am: 20. Februar 2018, 17:21:29 »
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.

Den Schwachsinn glaubst Du hoffentlich selbst nicht!

Zitat
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darlehens im Zweifel stets, nach Auszahlung nur in der Regel fristlos kündigen.

Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline dieda

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #37 am: 20. Februar 2018, 17:27:39 »
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg. Erst wenn irgendwas davon überfällig und uneintreibbar ist, wird es problematisch. Deshalb auch meine Formulierung, dass es am Ende um 4000 Euro gegangen sei, die überfällig waren. Da steht ja nicht, dass er 4000 Euro Schulden hatte, weil das nicht stimmen würde. So aber stimmt es, und deshalb steht es ja auch da.

@stk
Entschuldigung, das geht jetzt hier alles bisschen durcheinander weil es auch von unserer Seite emotionalisiert ist. Trotzdem habe ich nochmal eine kurze Frage, gern auch nur mit ja oder nein beantwortet:

Wurde in der Verhandlung vielleicht irgendwann auch das Thema der zuerst betriebenen Zwangsvollstreckung bzw. der folgende "Rückzug" davon durch eine "Privatperson" mit potsdamer Anwälten thematisiert?

Mich interessiert das wegen der Episode Kohlmann. Dankeschön!
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 17:29:40 von dieda »
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Offline hair mess

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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #38 am: 20. Februar 2018, 17:28:08 »
Mir geht es nicht ein - und ich befürchte, da bin ich stur -
und daher wird es mir auch zukünftig nicht eingehen,
wie man Jemandem,
der so freundebefreit - und die Frage stellt sich, warum - ist, dass er nicht mal dringende 4000 aufbringt,
der dann, sich an einen letzten Strohhalm klammernd, in Videos hetzt (das erklärt die sich getellt habende Frage) und
die herbeieilenden Hilfstruppen nicht um Hilfe, sondern um Unterstützung der hirnverbrannten Ideen bittet,
wie man so Jemandem Artikel schreibt, die auch nur ein Yota Missverständnis zulassen.
Genau solche, für seltsame Ideen anfällige Leute, brauchen eine klare Ansprache und eine Klare Antwort.
Auch und gerade von der schreibenden Zunft. Nein, da lasse ich Sie nicht aus der Verantwortung. Sie sind in der Verantwortung, wenn wieder einer meint, er könne tun, was ihm so einfällt.
Sie sind in der Verantwortung, wenn es wieder zu tödlichen Schüssen kommt.
Alles schon gehabt.
Danke.
Nur wenn man es Ihnen klar sagt, was bei ihnen oder ihren Vorbildern falsch läuft, haben sie eine Chance einen anderen Weg zu sehen und einzuschlagen. Jeder, auch nur irgendwie missverständliche Satz lässt sie in ihrem Irrweg.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #39 am: 20. Februar 2018, 17:34:14 »

Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.

Daran habe ich aber erheblich Zweifel. Ich muss meiner Bank regelmäßig (jährlich) meine finanzielle "Leistungsfähigkeit" darlegen damit mein Darlehensvertrag nicht gekündigt werden kann.
Wenn die Bank zu dem Schluß kam, dass Ursache das Darlehen nicht mehr bedienen kann, was bei der Ansammlung an Schulden oder wegen der weiteren Zwangshypotheken imho vermutlich der Fall war, konnte sie nach meiner Einschätzung eben aufgrund des zitierten Paragraphen das Darlehen fristlos kündigen. Dadurch wird nach meinem Kenntnisstand der Gesamtbetrag fällig. Da eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Pers%C3%B6nliche_Schuld%C3%BCbernahme_und_Zwangsvollstreckungsunterwerfung

ebenfalls Standard bei solchen Verträgen ist (bei mir ist sie Bestandteil des Vertrages), ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #40 am: 20. Februar 2018, 17:39:57 »

Bitte entschuldige, aber: Zwischen der zitierten Aussage und deiner kann ich keinen Zusammenhang feststellen. Oder anders formuliert: Die Aussage von @stk ist sicher verkürzt, im Kern aber richtig.

Daran habe ich aber erheblich Zweifel. Ich muss meiner Bank regelmäßig (jährlich) meine finanzielle "Leistungsfähigkeit" darlegen damit mein Darlehensvertrag nicht gekündigt werden kann.
Wenn die Bank zu dem Schluß kam, dass Ursache das Darlehen nicht mehr bedienen kann, was bei der Ansammlung an Schulden oder wegen der weiteren Zwangshypotheken imho vermutlich der Fall war, konnte sie nach meiner Einschätzung eben aufgrund des zitierten Paragraphen das Darlehen fristlos kündigen. Dadurch wird nach meinem Kenntnisstand der Gesamtbetrag fällig. Da eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundschuld#Pers%C3%B6nliche_Schuld%C3%BCbernahme_und_Zwangsvollstreckungsunterwerfung

ebenfalls Standard bei solchen Verträgen ist (bei mir ist sie Bestandteil des Vertrages), ist die Immobilie schnell weg, wenn man nicht mehr zahlen kann.

Das mag ja alles sein. Dennoch reißt Du die Aussage von @stk aus dem Zusammenhang. Im Kern zielte er darauf, dass alleine hohe Schulden nicht automatisch dazu führen, dass eine Immobilie gepfändet wird. Im Gegenteil müsse dazu – und da hat er Recht – erst Fälligkeit und Unbeitreibbarkeit eintreten. Du hast sicher Recht damit, dass das recht schnell passiert und die Banken durch die Vertragsgestaltung dafür sorgen, dass sie es möglichst einfach haben. Dennoch steht vor jeder Zwangsvollstreckung zunächst jemand, der das vom Staat aktiv einfordert.



Bitte, lasst uns alle tief durchatmen, bevor wir hier weiter posten. Die Emotionalisierung der Diskussion hilft niemandem weiter. Wir sind die Guten!
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #41 am: 20. Februar 2018, 17:45:12 »
@Rechtsfinder: Mit dem SOG habe ich gerade zu tun, was das Video betrifft. Nein, Polizei kann nicht mit Ordnungsrecht das Grundgesetz außer Kraft setzen, auch nicht, wenn sie SOG ruft.

Außer Kraft setzen nicht, aber einschränken, wird ja auch im § 11 SOG LSA so geschrieben.

Zu dem Thema Video wäre zunächst zu klären, ob eine "Bitte" überhaupt einen Eingriff darstellt. Neben der Einschränkung von Grundrechten gäbe es auch noch die Schranken von Grundrechten zu beachten, die verfassungsimmanenten Schranken. Ein Grundrecht findet seine Beschränkung da, wo andere Grundrechte tangiert werden. Für verfassungsimmanente Schranken und den qualifizierten Gesetzesvorbehalt gilt das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG nicht.

Das SOG LSA ist sogar so fortschrittlich, dass die Einschränkbarkeit des Versammlungsrechts nach Art. 8 GG erwähnt wird. Andere Bundesländer dagegen müssen in die Trickkiste greifen, wenn sie bei Versammlungen Maßnahmen des Polizeirechts anwenden wollen.
« Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 17:50:59 von Müll Mann »
 
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« Antwort #42 am: 20. Februar 2018, 17:51:02 »
Auch wenn 4000 Euro der Auslöser waren, gewesen sein sollen: Wenn der Stein rollt, dann rollt er.
Mag heißen. Erst wird aus einem kleinen nachrangigen Recht oder wegen ausstehender Teilzahlungen Zwangsversteigerung beantragt. Dann wird Zweitens von jedem Gläubiger alles zur Versteigerung angemeldet und die Sache läuft, selbst, wenn der ursprüngliche Auslöser erledigt sein sollte. Daher bei Immobilienbesitz und Zahlungsverzug die Augen offen halten und "diplomatisch" agieren. Wer sich selbst auf stur stellt, zerstört das Vertrauen, das man zur Rettung bei seinen Gläubigern dringend braucht.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #43 am: 20. Februar 2018, 17:55:39 »
Also bei einem einzelnen Satz

Zitat
Noch mal zur Klarstellung: Du kannst so viele Schulden haben, wie du willst, niemand nimmt dir deshalb dein Haus oder sonstwas weg.

kann man imho nicht viel aus dem Zusammenhang reißen!

Das mag ja alles sein. Dennoch reißt Du die Aussage von @stk aus dem Zusammenhang. Im Kern zielte er darauf, dass alleine hohe Schulden nicht automatisch dazu führen, dass eine Immobilie gepfändet wird. Im Gegenteil müsse dazu – und da hat er Recht – erst Fälligkeit und Unbeitreibbarkeit eintreten. (Das bezweifle ich. Schon im BGB steht ja, dass es ausreicht, wenn "eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht" damit der Darlehensvertrag gekündigt werden kann), Du hast sicher Recht damit, dass das recht schnell passiert und die Banken durch die Vertragsgestaltung dafür sorgen, dass sie es möglichst einfach haben. Dennoch steht vor jeder Zwangsvollstreckung zunächst jemand, der das vom Staat aktiv einfordert.



Bitte, lasst uns alle tief durchatmen, bevor wir hier weiter posten. Die Emotionalisierung der Diskussion hilft niemandem weiter. Wir sind die Guten!


Aber keine Sorge, ich bin weg bis morgen.
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Re: Adrian Ursache - Die Presse
« Antwort #44 am: 20. Februar 2018, 18:01:19 »
Auf die Gefahr hin, dass ich jetzt kleinkariert bin: Die Veränderung von Vertragsbeziehungen hat mit der Vollstreckung bereits bestehender oder daraus erwachsender Forderungen nichts zu tun.

Ob Darlehensvertrag oder nicht, Schulden sind Schulden. Vielleicht mit unterschiedlicher Fälligkeit, je nach Lage. Aber das Bestehen von Schulden sorgt nicht automatisch für Zwangsvollstreckung. Sonst zahle ich nie wieder mit Kreditkarte. Die Bank gewährt mir da nämlich auch ständig Darlehen und damit habe ich dann Schulden…
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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