Autor Thema: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?  (Gelesen 207278 mal)

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2280 am: 20. September 2025, 10:07:42 »
Viele Stunden dauert es denn, bis die mRNA vollständig ausgeleitet ist? Und kann ich für einen Aufpreis auch meine DNA (vornehmlich die aus dem ZNS) ausleiten lassen? (Es scheint ja schon Zeitgenossen zu geben, bei denen das funktioniert hat...)
« Letzte Änderung: 20. September 2025, 12:04:18 von Knallfrosch »
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2281 am: 20. September 2025, 11:26:52 »
Ich befürchte, dass es genug Deppen gibt, die die Anbieterin inzwischen zur Millionärin gemacht haben.

Zur Millionärin vielleicht nicht, aber es kann gut sein, dass sie auch in den nächsten Monaten nicht arbeiten muss.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2282 am: 21. September 2025, 08:34:41 »
Die nächste Begnadete:





Geistheilung?

Find’ ich gut!

Wird Zeit, dass diese Geister endlich mal geheilt werden!

Frääge: Wer latzt die 130 Stutz?  Die Geister?  ???

Und ist das pro Tag, pro Stunde oder Minute ...

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2283 am: 21. September 2025, 09:45:38 »
Und ist das pro Tag, pro Stunde oder Minute ...

Zitat
6 Anzeigen online

Ich finde, es wäre Zeit für eine weitere Anzeige, ich weiss nur noch nicht, wegen was. Verunsicherte Menschen mit hahnebüchenem Blödsinn auszunehemen ist leider keine Straftat. Das läuft wohl unter Wellness und ist so verboten wie eine Massage.

Aber wenn es soweit sein sollte, ich würde die 130 Kunstgegenstände als Stundensatz sehen und käme auf einen Tagessatz von 1040 €.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2284 am: 21. September 2025, 09:59:50 »
Bei einer Massage knetet wenigstens jemand an dir rum und rück die ein oder andere Verspannung wieder zurecht. Aber bei diesen Betrügern wird ja gar nichts gemacht. Die kneten höchstens vor Erregung ihre Hände, wenn sie die Kohle zählen, die ihnen die Dummen und Hoffnungslosen geschickt haben.

Ich sehe StGb § 263 schon erfüllt.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2285 am: 21. September 2025, 10:14:09 »
... und käme auf einen Tagessatz von 1040 €
Allenfalls das Finanzamt könnte sich unwohl fühlen, wenn es an den Erfolgen der "Heilungen" nicht teilhaben darf.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2286 am: 21. September 2025, 11:31:09 »
Ich sehe StGb § 263 schon erfüllt.

In der derzeitigen Rechtsprechung wird Gesundbeten etc. weder als Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz angesehen noch eine Betrugsstrafbarkeit angenommen. Einige Aufmerksamkeit hat vor 10 Jahren eine Entscheidung des AG Gießen hervorgerufen, mit der ein "Geistheiler" freigesprochen wurde.

https://openjur.de/u/704799.html

Das Gericht knüpft mit der neueren Rechtsprechung des BGH für die Erlaubnispflicht daran an, ob die Behandlung selbst gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, was beim Geistheilen natürlich nicht der Fall ist. Anschließend wird thematisiert, ob eine Erlaubnispflicht bestehe, "wenn die vorgenommene Tätigkeit auch mittelbar Gesundheitsgefährdungen hervorrufen kann, etwa dadurch, dass frühzeitiges Erkennen ernster Leiden, das ärztliches Fachwissen voraussetzt, verzögert werden kann". Das wird dann im konkreten Fall verneint. Diese Ausführungen sind allerdings im rechtlichen Ausgangspunkt abwegig, weil es für die Erlaubnispflicht auf die abstrakte Gefährlichkeit ankommt, nicht auf das (spätere) konkrete Verhalten der betroffenen Person.

Demgegenüber scheidet Betrug in der Tat aus, wenn der betreffenden Person nicht zu widerlegen ist, dass sie selbst an die Wirksamkeit ihres Tuns glaubt.
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2287 am: 21. September 2025, 11:45:17 »
Man wird den Armen-im-Geist-Geheilten nicht verwehren können, selber bestimmen zu dürfen, wem sie das Geld hinterherwerfen oder wie sie mit ihrer Gesundheit umgehen, solange es ihr eigenes Geld ist. Lottospiele sind ja auch nicht verboten (wobei sich der Staat hier einen großen Anteil am Dummheitsgewinn holt).

Und wo Nachfrage ist, findet sich in einer Marktwirtschaft ein Angebot.

Befremdlich finde ich, dass das alles das Mäntelchen einer Erlaubnis tragen darf, und man müsste die offene Werbung mit Heilsversprechen dafür unterbinden. "Ich ändere negative Lebensumstände in positive" ist ein Verprechen eines Ergebnisses und nicht nur eines Tätigwerdens. Ein bisschen Steuernachschau wäre auch sinnvoll.

Und warum dürfen diese Angebote ohne Umsatzsteuer oder etwas Analoges zur Lotteriesteuer berechnet werden? Sie sind objektiv nicht zur Krankheitstherapie geeignet, sollten also auch nicht so behandelt werden. Sie sind schädlich für das Individuum und auch für die Gesellschaft. § 4 Nr. 14 UStG ist der Ansatzpunkt.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2288 am: 21. September 2025, 11:47:28 »
Ich habe dazu eine kleine Ergänzung. Es gibt einen "Dachverband für geistiges Heilen" (oder so ähnlich), der versucht, seinem Tun einen gewissen seriösen Anstrich zu vermitteln. Ich lass das mal umkommentiert, denn es geht mir um etwas anderes. Dieser Verband empfiehlt seinen Mitgliedern, für Geistheilen (gemeint ist Fernheilen, also ohne physischen Kontakt Heiler - zu Heilender) kein Honorar zu vereinbaren (wäre dann ja ein Dienstvertrag), sondern eine freiwillige Zuwendung. Damit glaubt man, die Angriffsfläche für strafrechtliche Ermittlungen gerade beim Misslingen der Heilung geringer zu halten.

Ich habe dazu in meinem Archiv Literatur, nur ist dieses Archiv gerade nicht da, wo ich gerade bin.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2289 am: 21. September 2025, 11:49:56 »
Man könnte es durchaus auch unter § 138 BGB fallen lassen. Dann besteht keine Zahlungspflicht. Zu versteuern wäre es dennoch.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2290 am: 21. September 2025, 13:54:04 »
Befremdlich finde ich, dass das alles das Mäntelchen einer Erlaubnis tragen darf, und man müsste die offene Werbung mit Heilsversprechen dafür unterbinden. "Ich ändere negative Lebensumstände in positive" ist ein Verprechen eines Ergebnisses und nicht nur eines Tätigwerdens.

Aber ist es auch ein Heilversprechen? Negative Lebensumstände in positive zu ändern kann auch bedeuten, einfach mal die versiffte Bude aufzuräumen, und schon fühlt man sich wohler. Eine Wirkaussage ist es indes schon, und die sind, wie ich lesen konnte, wohl auch problematisch.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2291 am: 26. September 2025, 12:09:26 »


https://www.fnp.de/wirtschaft/noch-mehr-trump-zoelle-arzneimittel-moebel-und-lastwagen-zr-93955532.html

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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2292 am: 26. September 2025, 13:17:09 »
Und damit werden dann im Ausland hergestellte Arzneimittel deutlich billiger? Einfach genial, der Plan. :facepalm:
 
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2293 am: 26. September 2025, 13:36:28 »
Die Kundschaft wird’s freuen.

Insulin- und andere Patienten wohl eher nicht so …

Was ich interessant finde, ist der Hinweis, dass der Arzneimittelmarkt in den USA nicht so stark reguliert wird wie in anderen Ländern. Trump jammert aber, dass die Preise so hoch seien. Kann ja sein, aber statt die Preise durch Zölle weiter in die Höhe zu treiben, könnte er ja mal in den Markt eingreifen. Aber das würde ja vielleicht funktionieren, also macht er das nicht.
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Re: Wer heilt, hat Recht? Homöopathie?
« Antwort #2294 am: 26. September 2025, 13:50:24 »
Und damit werden dann im Ausland hergestellte Arzneimittel deutlich billiger? Einfach genial, der Plan.

Paracetamol dürfte, wie so viele Standardschmerzmittel, aus Indien kommen. Und wir wissen alle, dass Paracetamol Ungeborene zu Autisten macht. Trump kümmert sich, make America healthy again!
"It’s easy. A lobotomized monkey could do it."
"And where are we going to find a lobotomized monkey at this time of night?"
— Jasper Fforde
 
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