Eine Beschlagnahme des vom Volksblenders aufgenommenen Videomaterials könnte hier Klarheit verschaffen.
Dafür müsste es erstmal zu einem Strafverfahren kommen, was einen Anfangsverdacht voraussetzt, also tatsächliche Anhaltspunkte, dass er sich da volksverhetzend betätigt hat. Was ich bisher so gesehen habe, ist zwar sehr geschmacklos, aber so einen greifbaren Punkt, wo direkt Verbrechen verharmlost werden, ist mir jetzt auch nicht aufgefallen.
Auch die antisemitischen Ausfälle sind immer so "getarnt", das da nichts wirklich greifbar ist im Sinne von direkt zum Hass gegen Juden aufstacheln.
Und bei mehrdeutigen Aussagen muss im Zwiefel immer so interpretiert werden, dass noch die zulässige Variante gemeint ist (Vermutung für die freie Rede wegen der Meinungsfreiheit). Deshalb dürfte es auch bei der Sache mit dem Schild schwierig werden.
Aber keine Ahnung, vielleicht reicht es hier jedenfalls zu einem Anfangsverdacht, das kann man ohne das, was in den Anzeigen mitgeteilt wurde, einfach nicht beurteilen.