Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1607089 mal)

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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4140 am: 16. Januar 2019, 12:41:15 »
Nachdem dies gerichtlich so festgestellt wurde, sollte es doch für eine Verurteilung nach 130 reichen?
Langsam wird es langweilig das immer wieder zu wiederholen: Das Infrage stellen alleine reicht nicht, es muss auch in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise erfolgen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4141 am: 16. Januar 2019, 12:42:42 »
Nachdem dies gerichtlich so festgestellt wurde, sollte es doch für eine Verurteilung nach 130 reichen?

Gibt es da eigentlich schon ein Verfahren oder sollte man das dem StA erst noch flüstern?

Die Staatsanwaltschaft ist nicht an die Beurteilung eines Zivilgerichts gebunden und umgekehrt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4142 am: 16. Januar 2019, 12:43:05 »
Der Richter hat auf jeden Fall sehr viel Humor!

Zitat
Arbeitsrichter Boyer schlägt „Volkslehrer“ Nikolai N. Jobalternativen vor: Die AfD ziehe gewiss wieder ins EU-Parlament und betreibe breite Medienarbeit. Möglich sei auch die neue AfD-Fraktion in Brandenburg. Wahl ist im September, AfD in Umfragen stark.
Humor hin oder her, mit diesem "Tipp" komme ich irgendwie nicht ganz klar. Der Richter soll feststellen, ob der Kerl für seinen bisherigen Job geeignet ist und ihm keine Vorschläge zum Eintritt in eine rechte Partei machen. Irgendwie finde ich das unangemessen …
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4143 am: 16. Januar 2019, 12:44:45 »
Nachdem dies gerichtlich so festgestellt wurde, sollte es doch für eine Verurteilung nach 130 reichen?
Langsam wird es langweilig das immer wieder zu wiederholen: Das Infrage stellen alleine reicht nicht, es muss auch in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise erfolgen.

Die Störung des öffentlichen Friedens ist beim § 130 Abs. 3 StGB völlig unproblematisch, wenn die Äußerung in der Öffentlichkeit erfolgt. Problematisch dürfte hier sein, dass der Leerer gerade aus Angst vor dem 130er immerfort verklausuliert und damit nie offen bestreitet.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4144 am: 16. Januar 2019, 13:02:12 »
Problematisch dürfte hier sein, dass der Leerer gerade aus Angst vor dem 130er immerfort verklausuliert und damit nie offen bestreitet.
Ich sag mal so, nicht immer :whistle:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4145 am: 16. Januar 2019, 13:03:37 »
Futsch sind nun die erträumten Millionen :( Dabei war der Leerer doch so auf Angebote gespannt und für alles offen. Hier aus einem schon im Forum behandelten Interview, zur Güteverhandlung im Juni 2018.

Clixx: "Wärst Du denn für ein Vergleich bereit gewesen, hätte Dir das Land Berlin etwas angeboten?"
Leerer: "Naja es ist immer die Frage, wenn ich ausrechne, wenn ich jetzt bis zu meinem Lebensende, wann immer das sein mag, weiterhin angestellt wär, würde ich 2,5 bis 3 Millionen vom Land Berlin noch bekommen. So jetzt ist die Frage, wieviel ist mir denn das wert hier auszuscheiden. Deswegen ich bin für alles offen und ich sehe die Problematik, wenn ich jetzt wieder in eine Schule kommen würde in Berlin, so gern ich es auch wollte, das wird ein riesen Pressetheater geben: Nazileerer darf wieder hetzen und solche Sachen. Muss ich also gucken, dass ich woanders wirke. Also wie gesagt, ich bin auf Angebote gespannt."




 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4146 am: 16. Januar 2019, 13:20:19 »
Ihm dürfte ja noch bis einschließlich April ALG I zustehen.
Danach geht's in Harz IV. Würde ich ihm wirklich gönnen, beim Amt anzustehen und  eventuell Sanktionen zu kassieren.
Beim Tempo der Justiz wird es sicher auch eine Weile bis zur nächsten Verhandlung dauern.

Eventuell kommen dann ja auch noch Anklagen (§130 ?). Die letzen Videos waren ja grenzwertig (Hygiene Museum mit unterlegten Lachern).
Samstag hat er auch die große Chance sich mehr ans Messer zu liefern. Könnte aber auch sein, dass er auf Anraten seines Anwaltes auf Moll umschaltet.
Scheint aber wohl nicht seinem Charakter zu entsprechen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4147 am: 16. Januar 2019, 13:25:15 »
seine Reisetätigkeit wird er mit kargem Hartz4 einstellen müssen. Wenn er was dazu verdient, muss er den Großteil abliefern.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4148 am: 16. Januar 2019, 13:37:20 »
Er sagte doch, er "verdient" zur Zeit soviel wie mit seiner früheren Beschäftigung als Lehrer. Denke also nicht, dass jetzt irgendwie der große Knick kommt.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4149 am: 16. Januar 2019, 13:44:33 »
Mal noch der Vollständigkeit halber...Schaller und Schlimpert machen Werbung für die Veranstaltung am 19.01.

Ich frage mich ja dauernd: Weiß der Obererpel eigentlich davon? Die wollen ja schließlich "alle gemeinsam" rumstehen...zumindest teilweise.  :scratch: :scratch:

Entenbürzelchen träumt ja immer noch von einer Großveranstaltung unter seiner Führung. Auf das HB-Männchen, das er geben wird, wenn er feststellt, dass daraus nichts wird, freue ich mich jetzt schon.


Zitat
Er sagte doch, er "verdient" zur Zeit soviel wie mit seiner früheren Beschäftigung als Lehrer.

Worthülsen sind, wie Papier, geduldig.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4150 am: 16. Januar 2019, 13:46:33 »
Also wie gesagt, ich bin auf Angebote gespannt.

Gab es da nicht einen, der NUR Angebote macht?  :scratch:
Das wäre doch was!
Dann fitzt es auch endlich mit dem Knast!  ;D
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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4151 am: 16. Januar 2019, 14:09:25 »
Er sagte doch, er "verdient" zur Zeit soviel wie mit seiner früheren Beschäftigung als Lehrer.
Er sagt aber auch, dass er 3.300 netto verdienen würde, was aber nicht stimmen kann. Vermutlich hat er da den Zuschuss des Arbeitgebers zur Krankenversicherung mit reingerechnet. Das tatsächliche Netto für E12 Entgeltgruppe 5 oder 6 liegt so zwischen 2930 und 2990 EUR. Die Höhergruppierung der Grundschullehrer in Berlin nach E13 kam erst nach seiner Kündigung, davon hat er nicht mehr profitieren können.

Von daher bin ich skeptisch was die Aussage zu seinem "Gehalt" angeht.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4152 am: 16. Januar 2019, 14:16:44 »
Bericht beim RBB:

Zitat
Der 38-Jährige betreibt einen Youtube-Kanal und interviewte dort unter anderem Holocaustleugner. N. habe in unangemessener Weise Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland verächtlich gemacht, sie angegriffen und verunglimpft, urteilte die 60. Kammer des Berliner Arbeitsgerichts am Mittwoch. Der angestellte Grundschullehrer sei darum dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet.

Zwar sei der angestellte Lehrer nicht wie ein Beamter in besonderer Weise der freiheitlich demokratischen Grundordnung verpflichtet, seine Äußerungen im Internet seien aber trotzdem nicht von der Meiungsfreiheit gedeckt. Es sei nicht tolerabel, dass beispielsweise in den Videos des im öffentlichen Dienst beschäftigten Pädagogen über Opferzahlen des dritten Reiches spekuliert werde und rechtskräftig verurteilte Volksverhetzer Deutschland als "Nicht-Rechtsstaat" verunglimpfen düften, so der Vorsitzende Richter Arne Boyer.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/01/arbeitsgericht-berlin-lehrer-kuendigung-verhandlung.html?utm_source=dlvr.it&utm_medium=facebook
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 

Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4153 am: 16. Januar 2019, 14:46:28 »
Weitere Meldungen der Lügenpresse:

https://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/arbeitsgericht-weist-klage-gegen-kuendigung-von-volkslehrer-ab
Spoiler
Zitat
Nicht für Schuldienst geeignet
Arbeitsgericht weist Klage gegen Kündigung von „Volkslehrer“ ab

 Nikolai N. unterrichtete an einer Grundschule in Berlin-Wedding. Auf YouTube soll er gegen Juden gehetzt haben. Fristlos wurde er gekündigt. Dagegen klagte er - ohne Erfolg.

Das Arbeitsgericht hat die Klage eines Berliner Grundschullehrers gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen. Nikolai N. (38), der Englisch, Musik und Sport an einer Weddinger Grundschule unterrichtete, sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte das Gericht am Mittwoch und gab damit der Bildungsverwaltung Recht.

N. betreibt einen Youtube-Kanal unter dem Namen „Der Volkslehrer“. In den bislang rund 300 veröffentlichten Videos hatte er auch gegen Juden gehetzt und Holocaust-Leugner zu Wort kommen lassen. Nachdem er bereits Anfang Januar 2018 vom Dienst freigestellt worden war, folgte im Mai 2018 nach acht Jahren die fristlose Kündigung.

Vielleicht eine Stelle bei der AfD?

Der Lehrer habe die Videos im Internet gezielt als Propaganda-Mittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen, sagte Richter Arne Boyer. In den Videos kamen auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, sagte der Richter. „Dem müssen wir entschlossen entgegentreten.“

Auf den Einwand von Ns. Anwalt, die Existenz seines Mandanten würde auf dem Spiel stehen, er fühle sich zu Unrecht in eine Ecke gedrängt, entgegnete der Richter: „Sie sind doch jetzt auch ein Mann der Medien.“ Er sei sich sicher, es gebe auch andere lukrative Stellen für ihn, bei der AfD zum Beispiel.

Der Lehrer hatte auf Weiterbeschäftigung geklagt, weil er eine politische Motivation hinter seiner Entlassung sah. Über das Urteil zeigte er sich überrascht. Über eine Berufung denke er nach.
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https://www.berliner-zeitung.de/berlin/-fuer-schuldienst-ungeeignet--arbeitsgericht-weist-kuendigungsklage-von--volkslehrer--ab-31886676

Spoiler
Zitat
„Für Schuldienst ungeeignet“ Arbeitsgericht weist Kündigungsklage von „Volkslehrer“ ab

Berlin -

Das Arbeitsgericht hat die Klage des selbsternannten „Volkslehrers“ gegen seine Kündigung abgewiesen. Der 38-Jährige sei als Person dauerhaft für den Schuldienst ungeeignet, weil er auf seinem Youtube-Kanal den demokratischen Rechtsstaat verächtlich mache, führte der Vorsitzende Richter Arne Boyer aus. Außerdem stelle er in seinen Videos im Internet gerade im Gespräch mit Personen, die wegen Volksverhetzung verurteilt sind, den Holocaust im Frage. Damit rüttele er an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Ohnehin müsse sich der Staat in diesen Zeit „hart aufstellen“, weil die Bundesrepublik und ihre demokratischen Institutionen unter Druck geraten. „Dem müssen wir geschlossen entgegentreten“, sagte der Richter.

Dem 38-jährige Lehrer Nikolai N. hatte die Bildungsverwaltung zunächst fristlos gekündigt (AZ: 60 Ca 7170/18). Mit einer Kündigungsschutzklage ging der Mann, der auf seinem Youtube-Kanal als „Volkslehrer“ auftritt, dagegen vor. Offen blieb, ob der Lehrer nun in Revision geht. „Vom Bauchgefühl her würde ich sagen: ja“, sagte sein Anwalt nach der Verhandlung, die unter besonderem Polizeischutz stattfand.

Im Gerichtssaal waren auch etliche Unterstützer von Nikolai N. zugegen, die das Urteil mit Missbilligung zur Kenntnis nahmen. Einzelne Unterstützer verwickelten den Richter dann noch in Diskussionen über eine angeblich voreingenommene Justiz und die „Lügenpresse“. Der Richter führte zudem aus, dass auch Schüler von Nikolai N. dessen Youtube-Kanal geschaut hätten. Von daher habe sein Wirken auch in die Schule hineingewirkt.
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https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article216220187/Volkslehrer-Nikolai-N-klagt-gegen-Kuendigung-und-verliert-vor-Gericht.html

Spoiler
Zitat
„Volkslehrer“ Nikolai N. klagt gegen Kündigung und verliert

Der Grundschullehrer hatte Verschwörungstheorien verbreitet und wurde daraufhin fristlos entlassen. Seine Klage blieb erfolglos.

Berlin. Den Titel „Volkslehrer“ hat sich Nikolai N. selbst verliehen. Unter dieser Bezeichnung verbreitet der Grundschullehrer im Internet krude Thesen und Verschwörungstheorien, die ihm den Vorwurf der Volksverhetzung einbrachten.

Seine Auftritte und Äußerungen seien nicht mit seiner Tätigkeit als Pädagoge an der Vineta-Grundschule in Wedding vereinbar, entschied die Bildungsverwaltung und kündigte ihm fristlos. Dagegen klagte der 37-Jährige vor dem Arbeitsgericht – und verlor. Der Kläger habe mit seinen Auftritten und Äußerungen „Staat und Verfassung in unangemessener Weise verächtlich gemacht“, urteilte das Gericht am Mittwoch nach zweistündiger Verhandlung und wies die Klage ab.

Für den Termin hatte das Arbeitsgericht aus Sicherheitsgründen Polizeibeamte angefordert. Wer in den Saal wollte, musste eine Taschenkontrollen über sich ergehen lassen. Bereits zu einen vorab angesetzten Gütetermin im Juni 2018 war der Verhandlungssaal restlos überfüllt, beim Arbeitsgericht eher eine Ausnahme. Der Fall Nikolai N. und die Berichterstattung der Medien hatten viel Staub aufgewirbelt, vor allem Sympathisanten des 37-Jährigen hatten im Internet dazu aufgerufen, zum Gerichtstermin zu erscheinen.

Dem Aufruf waren auch am Mittwoch wieder zahlreiche Interessierte gefolgt, darunter vor allem Anhänger des „Volkslehrers“ und sonstige Personen, die dem rechtspopulistischen Lager, wie zum Beispiel den Reichsbürgern, nahe stehen. Vor allem an diese Gruppe richteten sich die Erklärungen, die der Anwalt von N. am Rande der Verhandlung abgab. Sein Mandant sei zum Opfer einer Medienkampagne geworden, auf die der Senat aufgesprungen sei, sagte der Anwalt. Nikolai N. selbst beklagte, die „Mainstream-Medien“ hätten ihn als „Nazi-Lehrer“ abgestempelt. Der 37-Jährige und sein Anwalt wollen jetzt prüfen, ob sie in Berufung gehen.

Nikolai N. fiel durch Störungen und Beschimpfungen auf

Die Kündigung erfolgte am 27. April vergangenen Jahres wegen „erheblicher Zweifel an seiner persönlichen Eignung“. Die Bildungsverwaltung attestierte N. eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung und erstattete zusätzlich Anzeige wegen Volksverhetzung. Nikolai N. hingegen spricht von einer „politisch motivierten Kündigung“ aufgrund einseitiger Medienhetze gegen seine Person.

Grund zu Kritik an seinen Internetauftritten hat der 37-Jährige zu genüge provoziert. Mehrfach störte er Veranstaltungen und Auftritte von Politikern. Bei einer Demonstration präsentierte N. ein Schild mit der Aufschrift „Die Geschichte des Holocaust ist eine Geschichte voller Lügen“. In einer Podiumsdiskussion zur Flüchtlingsproblematik brüllte er in den Saal „Nutzt euer Recht zur Selbstverteidigung“. Auf dem Kirchentag im Mai 2017 störte er bei einer Veranstaltung ein stilles Gedenken für ertrunkene Flüchtlinge, und im Herbst 2017 beschimpfte er auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion die Initiatorin des Berliner Holocaust-Mahnmals, Lea Rosh. Bei seinen regelmäßigen Auftritten bei YouTube nannte er Deutschland wiederholt einen besetzten Staat.

Aufgefallen war N. bereits lange vor seiner fristlosen Kündigung. Als an einer Grundschule, an der er vor seinem Wechsel nach Wedding unterrichtete, Beschwerden laut wurden, verließ der damals bereits umstrittene Pädagoge die Schule mitten im Schuljahr. Kollegen äußerten, Nikolai N. habe sich nach und nach in erschreckender Weise radikalisiert. Vorbehalte gegen ihn wurden mehrfach geäußert, die Schulaufsicht reagierte allerdings erst, nachdem die Medien über den „Volkslehrer“ und seine Verschwörungstheorien berichtet hatten.

„Volkslehrer“ arbeitet jetzt als freier Journalist

So genannte Gütetermine, die vor einem Einzelrichter statt vor einer vollständig besetzten Kammer stattfinden, setzen die Richter immer dann an, wenn sie die Möglichkeit eines Kompromisses sehen. Der Anwalt des 37-Jährigen signalisierte dann im Juni auch Kompromissbereitschaft, die Bildungsverwaltung blieb hingegen bei ihrer entschlossenen Haltung und beharrte auf der fristlosen Kündigung. Arbeitsrichter Arne Boyer empfahl der Schulverwaltung daraufhin, bis zum Hauptverhandlungstermin zu prüfen, ob statt einer fristlosen auch eine fristgerechte Kündigung in Frage käme. Immerhin, so der Richter lägen die kritisierten Aktivitäten des Lehrers nicht im schulischen sondern im außerdienstlichen Bereich.

Prozessbeobachter hatten in diesen Äußerungen als Indiz dafür gewertet, dass N. mit seiner Klage zumindest in Teilen Recht bekommen könnte. In dem Urteil am Mittwoch sprach Boyer als Vorsitzender der 60. Kammer hingegen Klartext. N. sei nicht zur „Erfüllung seiner Dienstpflichten“ geeignet. Der "Volkslehrer"-Kanal sei nach Ansicht der Kammer ein Propagandamittel, und Nikolai N. wolle publizistische Wirkung erreichen. Es sei nicht davon auszugehen, dass N. bereit sei, sich künftig zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Die Kündigung des Verschwörungstheoretikers war nicht nur von den Koalitionsparteien begrüßt worden. Auch die CDU nannte das Vorgehen richtig, beklagte allerdings, die Bildungsverwaltung hätte damit viel zu lange gewartet. Einzig die AfD hatte wenig überraschend die Kündigung kritisiert. Nikolai N. teilte am Rande des Prozesses mit, er sei jetzt freier Journalist und verdiene genauso viel wie zuvor als Lehrer. Den Grundschullehrer N. wird es in Berlin nicht mehr geben, den Volkslehrer im Internet aber sehr wohl.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4154 am: 16. Januar 2019, 14:48:44 »
http://m.spiegel.de/lebenundlernen/schule/verschwoerungstheoretiker-umstrittener-berliner-lehrer-scheitert-vor-gericht-a-1248339.html

Auch die überregionale System- und Lügenpresse berichtet recht ausführlich.

Spoiler
Zitat
Weil er Staat und Verfassung in unangemessener Weise beschimpft und verächtlich gemacht hat, ist Nikolai N. zu Recht aus dem Schuldienst entlassen worden. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage des umstrittenen Berliner Grundschullehrers gegen seine Kündigung am Mittwoch abgewiesen, berichtet "Der Tagesspiegel".

Im Internet hatte der 38-Jährige Verschwörungstheorien verbreitet und gegen Juden gehetzt. Unter anderem hatte er die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, den Zuzug von Migranten und eine "Überfremdung" der "weißen Nationalstaaten" in Europa kritisiert. Tagsüber unterrichtete er an einer Grundschule in Berlin-Gesundbrunnen Englisch, Musik und Sport.

Der Mann sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, urteilte nun das Gericht - und gab damit der Bildungsverwaltung Recht (AZ: 60 Ca 7170/18). Richter Arne Boyer sagte, der Lehrer habe die Videos gezielt genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen.

Darin seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort gekommen. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, sagte der Richter. "Dem müssen wir entschlossen entgegentreten.

Der Anwalt des "Volkslehrers" hatte im Prozess eine Medienkampagne gegen Nikolai N. beklagt, die vom Berliner Senat gesteuert worden sei. N. hatte auf Weiterbeschäftigung geklagt. Über das Urteil zeigte er sich überrascht. Über eine Berufung denke er nach, sagte er nach der gut besuchten Verhandlung.

Auch der Verschwörungstheoretiker und Erdogan-Huldiger Martin Lejeune ist im Arbeitsgericht, das gleich die Kündigung des „Volkslehrers“ Nikolai N. verhandelt.

Im Mai 2018 hatte die Senatsschulverwaltung dem Lehrer fristlos und außerordentlich gekündigt. Er war bereits seit Januar 2018 vom Unterricht freigestellt. Die Senatsverwaltung für Bildung hatte damals der Innenverwaltung gemeldet, bei N. könnte es sich um einen sogenannten Reichsbürger handeln und Strafanzeige gestellt.

"Reichsbürger" lehnen die Bundesrepublik ab, Behörden und Gesetze erkennen sie nicht an. Die Bewegung wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. In seinen Videos streitet N. ab, gegen die Verfassung zu sein.

N. hatte Anfang des vergangenen Jahres gelassen auf die Vorwürfe gegen ihn reagiert. Als Reaktion auf die Berichterstattung über seine Freistellung veröffentlichte er auf seinem YouTube-Kanal ein weiteres Video, in dem er sich über das Medienecho freut. Seine Klickzahlen seien somit in die Höhe gegangen.
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Journalist Martin Lejeune  ;D  war natürlich auch vor ort
 
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