Erstens: Ich freue mich sehr, dass Nikolang auf ganzer Linie Schiffbruch erlitten hat. Dies war wohl verdient.
Zweitens: Der Vergleichsvorschlag des Gerichts, so weit er bekannt ist, liegt deutlich unter dem, was ich als worst case befürchtet hatte. Ich erinnere daran, dass sich die Frage stellte, ob die Bildungsverwaltung nicht zu lange getrödelt hat, bis sie die fristlose Kündigung aussprach. Dass ein wichtiger Grund vorlag, der eine solche rechtfertigt, habe ich nie bezweifelt.
Wie auch
@Müll Mann hatte ich nach dem Ergebnis des Gütetermins ja befürchtet, dass die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgewandelt werden könnte. Bei Lehrern ist die Kündigung allerdings nur auf Ende eines Schulhalbjahres erlaubt, der nächste Termin, auf den ordentlich gekündigt werden könnte, wäre also der 31. Januar 2019. Das Gericht hat aber vorgeschlagen, das Arbeitsverhältnis schon Ende 2018 als beendet anzusehen und das Arbeitsentgelt nur bis zu diesem Zeitpunkt nachzuzahlen. Die 20.000 Abfindung kann man evtl. auch als "keine Chance auf Wiedereinstellung" deuten. Schlimmstenfalls wäre damit zu rechnen gewesen, meine ich, dass vorgeschlagen wird, auf den nächsten möglichen Kündigungstermin gleichsam "ordentlich" zu kündigen. Da die Kündigungsfrist für den 31. 1. längst abgelaufen ist, wäre dies dann der 31. 7. 2019. Bei einem solchen Szenario wäre wohl weit mehr als die vorgeschlagene Summe herausgekommen.
Bei einem Vergleichsvorschlag ist zudem zu bedenken, dass dieser von beiden Parteien angenommen werden muss. Man kann daher auch einem Kläger, der keine Aussicht auf gar nichts im streitigen Verfahren hat, auch nicht ernsthaft nichts anbieten. Vielleicht wurde hier einfach versucht, Nikolang die Einwilligung in einen Vergleich schmackhaft zu machen. Von den Millionen, die er sich erträumt hat (und wie
@Müll Mann und ich bereits früher einmal berechnet hatten, ist diese Vorstellung reichlich fantastisch), war der Vergleichsvorschlag weit entfernt.
Was nun zählt, ist die Abweisung seiner Klage. Er hätte mehr erreichen können, wenn er dem Vergleich zugestimmt hätte.