In Anbetracht des großen Unterschieds zwischen Vergleichsvorschlag und Urteil schheint dies einer der wenigen Fälle zu sein, wo die ehrenamtlichen Richter den Berufsrichter überstimmt haben. Un das auch noch "Im Namen es Volkes"
In die Berufung kann (und wird) Nikki noch gehen. Einen evtl. Antrag auf Weiterbeschäftigung hat sich mit dem klageabweisenden Urteil in erster Instanz auch erledigt. In der zweiten Instanz geht es dann nur noch ums Geld. Auf Schüler (einer staatlichen Schule) wird der Volxpfosten jetzt jedenfalls nicht mehr losgelassen.
Am Anwaltszwang wird es nicht scheitern, es wurdebereits ausgeführt, dass Nikki auch in der ersten Inszanz anwaltlich vertreten war und diesen Anwalt, unabhängig vom heutigen Urteil, selbst bezahlen muss.
Abzuwarten bleibt, wie er seinen Frust jetzt auslebt. Meine Erwartung: Er wird jetzt noch krasser.
Vielliecht sehen wir ihn am Samstag ja schon nicht mehr um eine klare Aussage rumlavieren und er kann Oma Hetz und dem Keinbein-Nazi bald Gesellschaft leisten.
Ich hätte mir gewünscht, dass auch ständige bösartige Angriffe auf Juden, das Hauptziel des Leerers, Erwähnung in der Urteilsbegründung gefunden hätten.
Da diese hauptsächlich nach der Kündigung erfolgten, sind sie nicht geeignet die Kündigung zu begründen. Das wäre nur interessant gewesen, wenn die Kündigung als nicht wirksam angesehen worden wäre, ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung aber trotzdem verneint worden wäre.