Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1607065 mal)

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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4170 am: 16. Januar 2019, 18:15:08 »
ich hab da ne Idee.
er könnte doch zu dieser bekloppten Griesbach nach Russland ziehen und ihre Kinder unterrichten, damit die nicht genauso verdummen wie die Mutter, die keinen einzigen Satz fehlerfrei schreiben kann. Deutsch wird er ja wohl können, der toitsche Löhrrerrr!
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Offline Pantotheus

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4171 am: 16. Januar 2019, 18:23:05 »
Heute ist jedenfalls ein guter Tag für die deutsche Schuljugend - und vermutlich auch für die Berliner Steuerzahler. Jedenfalls erreicht ALG II nie die Höhe eines Lehrergehalts.
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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4172 am: 16. Januar 2019, 18:28:53 »
Der Anwalt weiß wohl auch nicht so recht, was er will?
Zitat
Der Anwalt des „Volkslehrers“ hatte im Prozess eine Medienkampagne gegen Nikolai N. beklagt, die vom Berliner Senat gesteuert worden sei.

Kurz danach:
Zitat
Nach der Verhandlung war dem Anwalt wichtig, dies zu konkretisieren: Es habe eine Medienkampagne gegeben, auf die der Senat aufgesprungen sei
https://www.tagesspiegel.de/berlin/arbeitsgericht-berlin-selbsternannter-volkslehrer-scheitert-mit-klage-gegen-kuendigung/23872138.html

Hat der Senat "die Kampagne" nun gesteuert oder ist er aufgesprungen? Also, auf eine bereits bestehende, die logischerweise vom Initiator gesteuert würde?   :scratch:

(Richtig ist natürlich: die Kampagne geht vom SSL aus , sowohl Senatsverwaltung wie auch die Justiz werden von uns gesteuert! Von wem auch sonst?)
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Müll Mann

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4173 am: 16. Januar 2019, 18:36:54 »
Richtig ist natürlich: die Kampagne geht vom SSL aus
Nun ja, Mitglieder des SSL waren an der Berichterstattung im Tagesspiegel nicht ganz unbeteiiligt  :whistle:

Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4174 am: 16. Januar 2019, 18:50:38 »
Die Taz hat auch einen ganz netten Bericht, der ein kleines bischen mehr über das erzählt, was im Gerichtssaal so los war. Lustigerweise werden in keinem Bericht bisher seine Fans, die auch da waren, erwähnt, entweder waren die ruhig (was ich bei Reichiprozessen schon ganz anders erlebt habe) oder nicht zahlreich erschienen.

Zitat
Lächerlich und unerträglich

Unser Autor beobachtete in Berlin den Prozess des Ex-Grundschullehrers Nikolai N., der gegen seine Kündigung wegen rechter Hetze geklagt hat.

Man kann die rechte Gefahr ernst nehmen und muss dabei rechte Spinner trotzdem nicht überbewerten. Man muss Rechtsextreme nicht größer machen als sie sind, und kann sich trotzdem entschieden gegen sie positionieren. Je nach Kontext und eigener Funktion kann man dafür den richtigen Ton, die passende Rhetorik wählen.

Genau das hat Richter Arne Boyer vom Berliner Arbeitsgericht am Mittwochmittag im Fall des ehemaligen Grundschullehrers Nikolai N. getan. N., ein notorischer, extrem rechter YouTube-Verschwörungstheoretiker, hatte gegen das Land Berlin geklagt, weil er im Mai von der Vineta-Grundschule in Wedding fristlos gekündigt worden war. N. findet, dass seine Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien.

Auf seinem Kanal „Der Volkslehrer“ verbreitet N. rechte Verschwörungstheorien, stellt den Holocaust und die Schuld der Deutschen im Zweiten Weltkrieg infrage, ruft zu Solidarität mit verurteilten Geschichtsrevisionisten auf.

Das Arbeitsgericht wies N.s Klage am Mittwoch ab, weil dieser und seine Interviewpartner mit dem YouTube-Kanal den Staat und seine Verfassungsorgane „angreifen, verächtlich machen und beschimpfen“. Die Aussagen über den Holocaust nannte der Richter einen Angriff auf „die Grundfesten unseres Selbstverständnisses, nämlich der besonderen Verantwortung aus der deutschen Geschichte“. N.s Kanal sei deshalb ein Propagandamittel.
Irgendwie ein Mann der Medien

Boyer ist Richter. Die Neutralität, die seine Funktion von ihm erfordert, hinderte ihn dennoch nicht daran, das Lächerliche als Lächerliches und dabei das Unerträgliche als unerträglich zu markieren. Etwas subtil. Aber mit dem richtigen Ton. Das tat Boyer, indem er pointierte Stellen aus N.s Videopropaganda vortrug. Er las dessen Selbstdarstellung vor, die der ehemalige Lehrer dem Gericht vorgelegt hatte: „Der Kläger ist ein konservativer Mensch, dem das Nationale und die deutsche Geschichte sehr am Herzen liegen“, der sich deshalb gegen Globalisierung und unbegrenzte Migration artikuliere. Auf den Einwurf von N.s Anwalt, für seinen Mandanten sei der Beruf des Lehrers eine Berufung, antwortete Richter Boyer trocken: „Der Kläger ist ja auch irgendwie ein Mann der Medien.“ Er könne sich vorstellen, dass N. „auf diesem Gebiet zukünftig auch ganz lukrative Arbeitsstellen“ finden könne, etwa bei der AfD.

Nach dem Urteil bestätigte der selbst ernannte „Volkskehrer“ diese Einschätzung. Umgeben von seinen Anhängern, bedankte er sich bei Journalisten der „unausgewogenen“ Medien für die Aufmerksamkeit. Sein Kanal sei erst durch die Berichterstattung so richtig bekannt geworden. Als N.s Kündigung bekannt wurde, hatte er knapp 2.500 Abonnenten. Heute sind es 59.292.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline Rechtsfinder

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4175 am: 16. Januar 2019, 18:59:28 »
Der Obersturmbannleerer hält Den Lehrerberuf für seine Berufung?

Nun.

Der Beruf des Lehrers dient dazu, andere Menschen, in unserem Bildungssystem zumeist Kinder, schlau zu machen.
Dazu ist Obersturmbannleerer Nervling ersichtlich ungeeignet.
Wann immer er den Mund aufmacht, macht er seine Hörer dümmer.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline Reichsschlafschaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4176 am: 16. Januar 2019, 19:00:11 »
Meines Wissens scheiterte der Vergleich an der Ablehnung der Senatsverwaltung.

So steht es jedenfalls im Tagesspiegel:

Zitat
Das Land Berlin lehnte den vorgeschlagenen Vergleich - insbesondere eine Abfindung - ab.
https://www.tagesspiegel.de/berlin/arbeitsgericht-berlin-selbsternannter-volkslehrer-scheitert-mit-klage-gegen-kuendigung/23872138.html
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Offline Gerntroll

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4177 am: 16. Januar 2019, 19:09:17 »
Heut ist ein wunderschöner Tag, die sonne lacht uns so hell....
Das hat ja dann echt fitzig gebothet. :D
Ich liebe Sarkasmus. Es ist wie jemandem die Tastatur in die Fresse zu hauen, nur mit Worten.
 

Offline Pantotheus

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4178 am: 16. Januar 2019, 19:28:39 »
Morgenpost:
Spoiler
Berlin. Den Titel „Volkslehrer“ hat sich Nikolai N. selbst verliehen. Unter dieser Bezeichnung verbreitet der Grundschullehrer im Internet krude Thesen und Verschwörungstheorien, die ihm den Vorwurf der Volksverhetzung einbrachten.
 
Seine Auftritte und Äußerungen seien nicht mit seiner Tätigkeit als Pädagoge an der Vineta-Grundschule in Wedding vereinbar, entschied die Bildungsverwaltung und kündigte ihm fristlos. Dagegen klagte der 37-Jährige vor dem Arbeitsgericht – und verlor. Der Kläger habe mit seinen Auftritten und Äußerungen „Staat und Verfassung in unangemessener Weise verächtlich gemacht“, urteilte das Gericht am Mittwoch nach zweistündiger Verhandlung und wies die Klage ab.
 
Für den Termin hatte das Arbeitsgericht aus Sicherheitsgründen Polizeibeamte angefordert. Wer in den Saal wollte, musste eine Taschenkontrollen über sich ergehen lassen. Bereits zu einen vorab angesetzten Gütetermin im Juni 2018 war der Verhandlungssaal restlos überfüllt, beim Arbeitsgericht eher eine Ausnahme. Der Fall Nikolai N. und die Berichterstattung der Medien hatten viel Staub aufgewirbelt, vor allem Sympathisanten des 37-Jährigen hatten im Internet dazu aufgerufen, zum Gerichtstermin zu erscheinen.
 
 
Dem Aufruf waren auch am Mittwoch wieder zahlreiche Interessierte gefolgt, darunter vor allem Anhänger des „Volkslehrers“ und sonstige Personen, die dem rechtspopulistischen Lager, wie zum Beispiel den Reichsbürgern, nahe stehen. Vor allem an diese Gruppe richteten sich die Erklärungen, die der Anwalt von N. am Rande der Verhandlung abgab. Sein Mandant sei zum Opfer einer Medienkampagne geworden, auf die der Senat aufgesprungen sei, sagte der Anwalt. Nikolai N. selbst beklagte, die „Mainstream-Medien“ hätten ihn als „Nazi-Lehrer“ abgestempelt. Der 37-Jährige und sein Anwalt wollen jetzt prüfen, ob sie in Berufung gehen.
 
Nikolai N. fiel durch Störungen und Beschimpfungen auf
 
Die Kündigung erfolgte am 27. April vergangenen Jahres wegen „erheblicher Zweifel an seiner persönlichen Eignung“. Die Bildungsverwaltung attestierte N. eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung und erstattete zusätzlich Anzeige wegen Volksverhetzung. Nikolai N. hingegen spricht von einer „politisch motivierten Kündigung“ aufgrund einseitiger Medienhetze gegen seine Person.
 










 
Grund zu Kritik an seinen Internetauftritten hat der 37-Jährige zu genüge provoziert. Mehrfach störte er Veranstaltungen und Auftritte von Politikern. Bei einer Demonstration präsentierte N. ein Schild mit der Aufschrift „Die Geschichte des Holocaust ist eine Geschichte voller Lügen“. In einer Podiumsdiskussion zur Flüchtlingsproblematik brüllte er in den Saal „Nutzt euer Recht zur Selbstverteidigung“. Auf dem Kirchentag im Mai 2017 störte er bei einer Veranstaltung ein stilles Gedenken für ertrunkene Flüchtlinge, und im Herbst 2017 beschimpfte er auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion die Initiatorin des Berliner Holocaust-Mahnmals, Lea Rosh. Bei seinen regelmäßigen Auftritten bei YouTube nannte er Deutschland wiederholt einen besetzten Staat.
 
Aufgefallen war N. bereits lange vor seiner fristlosen Kündigung. Als an einer Grundschule, an der er vor seinem Wechsel nach Wedding unterrichtete, Beschwerden laut wurden, verließ der damals bereits umstrittene Pädagoge die Schule mitten im Schuljahr. Kollegen äußerten, Nikolai N. habe sich nach und nach in erschreckender Weise radikalisiert. Vorbehalte gegen ihn wurden mehrfach geäußert, die Schulaufsicht reagierte allerdings erst, nachdem die Medien über den „Volkslehrer“ und seine Verschwörungstheorien berichtet hatten.
 
„Volkslehrer“ arbeitet jetzt als freier Journalist
 
So genannte Gütetermine, die vor einem Einzelrichter statt vor einer vollständig besetzten Kammer stattfinden, setzen die Richter immer dann an, wenn sie die Möglichkeit eines Kompromisses sehen. Der Anwalt des 37-Jährigen signalisierte dann im Juni auch Kompromissbereitschaft, die Bildungsverwaltung blieb hingegen bei ihrer entschlossenen Haltung und beharrte auf der fristlosen Kündigung. Arbeitsrichter Arne Boyer empfahl der Schulverwaltung daraufhin, bis zum Hauptverhandlungstermin zu prüfen, ob statt einer fristlosen auch eine fristgerechte Kündigung in Frage käme. Immerhin, so der Richter lägen die kritisierten Aktivitäten des Lehrers nicht im schulischen sondern im außerdienstlichen Bereich.
 
Prozessbeobachter hatten in diesen Äußerungen als Indiz dafür gewertet, dass N. mit seiner Klage zumindest in Teilen Recht bekommen könnte. In dem Urteil am Mittwoch sprach Boyer als Vorsitzender der 60. Kammer hingegen Klartext. N. sei nicht zur „Erfüllung seiner Dienstpflichten“ geeignet. Der "Volkslehrer"-Kanal sei nach Ansicht der Kammer ein Propagandamittel, und Nikolai N. wolle publizistische Wirkung erreichen. Es sei nicht davon auszugehen, dass N. bereit sei, sich künftig zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
 
Bildungssenatorin begrüßt Urteil
 
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßte das Urteil vom Mittwoch. „Berliner Lehrkräfte haben neben der Wissensvermittlung den Auftrag, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger zu erziehen. Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, die Holocaustleugnern eine Plattform geben, haben an der Berliner Schule nichts zu suchen“, sagte die Senatorin.
 
Die Kündigung des Verschwörungstheoretikers war nicht nur von den Koalitionsparteien begrüßt worden. Auch die CDU nannte das Vorgehen richtig, beklagte allerdings, die Bildungsverwaltung hätte damit viel zu lange gewartet. Einzig die AfD hatte wenig überraschend die Kündigung kritisiert.
 
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßte das Urteil vom Mittwoch. „Berliner Lehrkräfte haben neben der Wissensvermittlung den Auftrag, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger zu erziehen. Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, die Holocaustleugnern eine Plattform geben, haben an der Berliner Schule nichts zu suchen“, sagte die Senatorin.
 
Nikolai N. teilte am Rande des Prozesses mit, er sei jetzt freier Journalist und verdiene genauso viel wie zuvor als Lehrer. Den Grundschullehrer N. wird es in Berlin nicht mehr geben, den Volkslehrer im Internet aber sehr wohl.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4179 am: 16. Januar 2019, 19:35:06 »
Wie vermutet, will er bis Stalingrad gehen. Wenn er dann obsiege, werde er es sich gut überlegen, ob er sich in den Schuldienst noch einmal hinabbegebe:

https://twitter.com/alx_froehlich/status/1085488211651121152

Stalingrad steht nur bedingt für thoitsche Siege.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4180 am: 16. Januar 2019, 19:44:34 »
Ich habe leider gerade so gar keine Zeit, aber nachdem ich gerade die frohe Nachricht erhalten habe, muss ich doch schnell ein Yippie-ya-yeah da lassen.

Was für ein guter Tag. :-)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4181 am: 16. Januar 2019, 21:02:25 »
Auf Facebook wird der Leerer gefeiert, Kostprobe:

Zitat
Danke lieber Richter. So ein Typ sollte keine Kinder unterrichten.

Zitat
Sehr gut. Witzig von ihm, auch noch eine Abfindung zu wollen :D
Er steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, seine Videos verbreiten Nazitum und Rechtsradikalismus. Er ist nicht Teil unserer Gesellschaft. Finde ich sehr gut, danke, Justitia, mach sie fertig

https://www.facebook.com/photo.php?fbid=1171793406314454&set=a.114732635353875&type=3
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4182 am: 16. Januar 2019, 21:14:53 »
Der Aufruf zu der am kommenden Samstag geplanten Veranstaltung für "deutsche" Kultur in Deutschland führt die Familiennamen der Hauptredner bezeichnenderweise nicht auf.
Dass zum Thema "deutsche Kultur" ausgerechnet Bernhard Schaub auch noch seinen Senf dazu geben muss, wirkt eher peinlich.
 :-X

Jedenfalls wird da Nikolang in guter passender Gesellschaft sein.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4183 am: 16. Januar 2019, 21:21:25 »
Wie vermutet, will er bis Stalingrad gehen. Wenn er dann obsiege, werde er es sich gut überlegen, ob er sich in den Schuldienst noch einmal hinabbegebe:

https://twitter.com/alx_froehlich/status/1085488211651121152

Stalingrad steht nur bedingt für thoitsche Siege.

Es steht für den echten, bis zum letzten Atemzug und letzten Patrone kämpfenden Deutschen - frag den unbeugsamen Paulus! Wobei der - wenn auch spät - dazu gelernt und Einsicht hatte. Aber soweit ist das leere [freiwillige Selbstzensur] in Geschichte wohl nie gekommen.....
As usual, I'm writing slowly because I know you can't read fast.

(Radar writting a letter to his Mom an me, writting Comments for our Customers)
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #4184 am: 16. Januar 2019, 21:35:29 »
Auf FB in den Kommentarspalten bei Spiegel Online trifft sich seine Fanbase.

Erwähnte ich bereits das mich das Urteil wie Bolle freut  ;D
Hat sich klein Nicki übel verschätzt mit seiner Taktik und sich selbst über die Klippe geschubst?  :dance:

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An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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