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Berlin. Den Titel „Volkslehrer“ hat sich Nikolai N. selbst verliehen. Unter dieser Bezeichnung verbreitet der Grundschullehrer im Internet krude Thesen und Verschwörungstheorien, die ihm den Vorwurf der Volksverhetzung einbrachten.
Seine Auftritte und Äußerungen seien nicht mit seiner Tätigkeit als Pädagoge an der Vineta-Grundschule in Wedding vereinbar, entschied die Bildungsverwaltung und kündigte ihm fristlos. Dagegen klagte der 37-Jährige vor dem Arbeitsgericht – und verlor. Der Kläger habe mit seinen Auftritten und Äußerungen „Staat und Verfassung in unangemessener Weise verächtlich gemacht“, urteilte das Gericht am Mittwoch nach zweistündiger Verhandlung und wies die Klage ab.
Für den Termin hatte das Arbeitsgericht aus Sicherheitsgründen Polizeibeamte angefordert. Wer in den Saal wollte, musste eine Taschenkontrollen über sich ergehen lassen. Bereits zu einen vorab angesetzten Gütetermin im Juni 2018 war der Verhandlungssaal restlos überfüllt, beim Arbeitsgericht eher eine Ausnahme. Der Fall Nikolai N. und die Berichterstattung der Medien hatten viel Staub aufgewirbelt, vor allem Sympathisanten des 37-Jährigen hatten im Internet dazu aufgerufen, zum Gerichtstermin zu erscheinen.
Dem Aufruf waren auch am Mittwoch wieder zahlreiche Interessierte gefolgt, darunter vor allem Anhänger des „Volkslehrers“ und sonstige Personen, die dem rechtspopulistischen Lager, wie zum Beispiel den Reichsbürgern, nahe stehen. Vor allem an diese Gruppe richteten sich die Erklärungen, die der Anwalt von N. am Rande der Verhandlung abgab. Sein Mandant sei zum Opfer einer Medienkampagne geworden, auf die der Senat aufgesprungen sei, sagte der Anwalt. Nikolai N. selbst beklagte, die „Mainstream-Medien“ hätten ihn als „Nazi-Lehrer“ abgestempelt. Der 37-Jährige und sein Anwalt wollen jetzt prüfen, ob sie in Berufung gehen.
Nikolai N. fiel durch Störungen und Beschimpfungen auf
Die Kündigung erfolgte am 27. April vergangenen Jahres wegen „erheblicher Zweifel an seiner persönlichen Eignung“. Die Bildungsverwaltung attestierte N. eine Nähe zur Reichsbürgerbewegung und erstattete zusätzlich Anzeige wegen Volksverhetzung. Nikolai N. hingegen spricht von einer „politisch motivierten Kündigung“ aufgrund einseitiger Medienhetze gegen seine Person.
Grund zu Kritik an seinen Internetauftritten hat der 37-Jährige zu genüge provoziert. Mehrfach störte er Veranstaltungen und Auftritte von Politikern. Bei einer Demonstration präsentierte N. ein Schild mit der Aufschrift „Die Geschichte des Holocaust ist eine Geschichte voller Lügen“. In einer Podiumsdiskussion zur Flüchtlingsproblematik brüllte er in den Saal „Nutzt euer Recht zur Selbstverteidigung“. Auf dem Kirchentag im Mai 2017 störte er bei einer Veranstaltung ein stilles Gedenken für ertrunkene Flüchtlinge, und im Herbst 2017 beschimpfte er auf einer öffentlichen Podiumsdiskussion die Initiatorin des Berliner Holocaust-Mahnmals, Lea Rosh. Bei seinen regelmäßigen Auftritten bei YouTube nannte er Deutschland wiederholt einen besetzten Staat.
Aufgefallen war N. bereits lange vor seiner fristlosen Kündigung. Als an einer Grundschule, an der er vor seinem Wechsel nach Wedding unterrichtete, Beschwerden laut wurden, verließ der damals bereits umstrittene Pädagoge die Schule mitten im Schuljahr. Kollegen äußerten, Nikolai N. habe sich nach und nach in erschreckender Weise radikalisiert. Vorbehalte gegen ihn wurden mehrfach geäußert, die Schulaufsicht reagierte allerdings erst, nachdem die Medien über den „Volkslehrer“ und seine Verschwörungstheorien berichtet hatten.
„Volkslehrer“ arbeitet jetzt als freier Journalist
So genannte Gütetermine, die vor einem Einzelrichter statt vor einer vollständig besetzten Kammer stattfinden, setzen die Richter immer dann an, wenn sie die Möglichkeit eines Kompromisses sehen. Der Anwalt des 37-Jährigen signalisierte dann im Juni auch Kompromissbereitschaft, die Bildungsverwaltung blieb hingegen bei ihrer entschlossenen Haltung und beharrte auf der fristlosen Kündigung. Arbeitsrichter Arne Boyer empfahl der Schulverwaltung daraufhin, bis zum Hauptverhandlungstermin zu prüfen, ob statt einer fristlosen auch eine fristgerechte Kündigung in Frage käme. Immerhin, so der Richter lägen die kritisierten Aktivitäten des Lehrers nicht im schulischen sondern im außerdienstlichen Bereich.
Prozessbeobachter hatten in diesen Äußerungen als Indiz dafür gewertet, dass N. mit seiner Klage zumindest in Teilen Recht bekommen könnte. In dem Urteil am Mittwoch sprach Boyer als Vorsitzender der 60. Kammer hingegen Klartext. N. sei nicht zur „Erfüllung seiner Dienstpflichten“ geeignet. Der "Volkslehrer"-Kanal sei nach Ansicht der Kammer ein Propagandamittel, und Nikolai N. wolle publizistische Wirkung erreichen. Es sei nicht davon auszugehen, dass N. bereit sei, sich künftig zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.
Bildungssenatorin begrüßt Urteil
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßte das Urteil vom Mittwoch. „Berliner Lehrkräfte haben neben der Wissensvermittlung den Auftrag, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger zu erziehen. Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, die Holocaustleugnern eine Plattform geben, haben an der Berliner Schule nichts zu suchen“, sagte die Senatorin.
Die Kündigung des Verschwörungstheoretikers war nicht nur von den Koalitionsparteien begrüßt worden. Auch die CDU nannte das Vorgehen richtig, beklagte allerdings, die Bildungsverwaltung hätte damit viel zu lange gewartet. Einzig die AfD hatte wenig überraschend die Kündigung kritisiert.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) begrüßte das Urteil vom Mittwoch. „Berliner Lehrkräfte haben neben der Wissensvermittlung den Auftrag, junge Menschen zu mündigen und demokratischen Bürgerinnen und Bürger zu erziehen. Personen, die nicht zu unserem Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, die Holocaustleugnern eine Plattform geben, haben an der Berliner Schule nichts zu suchen“, sagte die Senatorin.
Nikolai N. teilte am Rande des Prozesses mit, er sei jetzt freier Journalist und verdiene genauso viel wie zuvor als Lehrer. Den Grundschullehrer N. wird es in Berlin nicht mehr geben, den Volkslehrer im Internet aber sehr wohl.