Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1567587 mal)

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Offline lobotomized.monkey

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16500 am: 31. März 2024, 10:11:03 »
Braucht das irgendjemand oder kann das direkt weg?
Die Memme, gestern waren doch um die 20 Grad. Und dann geht er so zögerlich in das wohltemperierte Nass, nicht einmal Eisschollen treiben auf dem Wasser. Ein echter Deutscher an der Ostfront hätte sich mit bloßen Händen ein Eisloch gekratzt und wäre dann kalt lächelnd, ohne große Worte, in das erfrischende Nass getaucht und danach ohne Worte, jedoch überlegenden Lächeln, wieder in seine klammen, vereisten Klamotten gestiegen.
Nerling dürfte wohl ein typischer wohlstandsverwahrloster Rechtsextremer (darf man Neonazi sagen?) sein.
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Online Chipmunk

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16501 am: 31. März 2024, 13:39:35 »
Die Memme, gestern waren doch um die 20 Grad. Und dann geht er so zögerlich in das wohltemperierte Nass, nicht einmal Eisschollen treiben auf dem Wasser. Ein echter Deutscher an der Ostfront hätte sich mit bloßen Händen ein Eisloch gekratzt und wäre dann kalt lächelnd, ohne große Worte, in das erfrischende Nass getaucht und danach ohne Worte, jedoch überlegenden Lächeln, wieder in seine klammen, vereisten Klamotten gestiegen.
Nerling dürfte wohl ein typischer wohlstandsverwahrloster Rechtsextremer (darf man Neonazi sagen?) sein.

Beim Eisbaden würde sich dieser Warmduscher doch direkt einsellnern.
« Letzte Änderung: 31. März 2024, 13:41:35 von Chipmunk »
 
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Offline kairo

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16502 am: 31. März 2024, 17:27:17 »
...der Adler im Parteiabzeichen der NSDAP schaute nach links.

Das Parteiabzeichen zeigte keinen Adler, nur ein Hakenkreuz.

Ich meine nicht den Bonbon, den man am Revers oder sonstwo trug. Das komplette Parteiabzeichen sah aus wie das Reichswappen, mit Adler, der einen Eichenkranz mit Hakenkreuz in den Fängen hielt, nur schaute der Adler eben nach links. Da steckt in der traditionellen Heraldik immer irgendeine meist finstere Bedeutung hinter. Hier sicher mit Recht.
« Letzte Änderung: 31. März 2024, 22:26:17 von kairo »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16503 am: 2. April 2024, 21:15:48 »
"Bogdan Beer" legt in Sachen Strafbefehl noch einmal nach und schreibt:

"Mit dem Beitrag vom 29.03.2024 hier auf dem Kanal durften wir erfahren, dass der Volkslehrer (Nikolai Nerling) einen Strafbefehl in Höhe von 4500 Euro oder ersatzweise 150 Tage Freiheitsstrafe erhalten hat. Er soll bestraft werden, weil er wahre Tatsachenbehauptungen über Ukrainer geäußert hat, aber die Wortwahl (56 Sekunden) einem durchgeknallten Staatsanwalt nicht gepasst hat.

Ab Heute kann ich die Ukrainer auch nicht mehr leiden und zwar nur Aufgrund dieses Strafbefehls, denn wenn wahre Tatsachenbehauptungen innerhalb eines getätigten Sachurteils, zu einem Strafbefehl führen, dann läuft hier etwas ganz schön schief.

Der Strafbefehl zeigt auf, dass es gar nicht um eine Volkszugehörigkeit geht, sondern um das Bestrafen einer abweichenden Meinungsbildung mit eigenen Worten aufgrund von Tatsachen.

Die Ukrainer wurden in den Stand von quasi Heiligen mit mehr Rechten als Deutsche erhoben, obwohl obendrein die männlichen Zeitgenossen auch noch Deserteure sind und alle ohnehin illegal hier sind."

Und etwas später:

"Die Aussagen in den 56 Sekunden (wobei eigentlich nur 39 Sekunden „die Ukrainer“ behandelt) sind nicht strafbewehrt da es sich um ein Sachurteil und kein Werturteil handelt. Der Unterschied dabei ist, dass bei einem Werturteil etwas in den Raum gestellt wird, was nicht belegbar ist. Anders hingegen bei einem Sachurteil, wo es belegbar ist (wahre Tatsachenbehauptung). Die Videos zeigen auf, dass es belegbar ist.

Es ist ein typischer Strafbefehl um jemanden der im August 2022 zu 3,5 Jahren Bewährung verurteilt wurde hinter Gitter bringen zu wollen. Auch zeigt schon die astronomische Strafbemessung von 150 Tagessätzen (bei mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft) an, dass es gar nicht um das zu schützende Rechtsgut des öffentlichen Friedens geht, sondern Staatsanwaltschaft und Richter ihre Position missbrauchen.

Auch der 130er setzt eine unwahre Tatsachenbehauptung voraus. Der „Holocaust“ ist ja „offenkundig“ und das die Aussagen des VL auch offenkundig sind, kann man in unzähligen Talkshows und Reportagen von ARD bis PHOENIX sich anschauen. Auch fehlt der zwingende Straftatbestand des Vorsatzes zur Verwirklichung der Straftat (§15 StGB), welches man jedoch durch das Format „Bildung zum Frühstück“ ohnehin hätte erkennen können, da dort tagesaktuelle Themen in den verschiedensten Themenkomplexen kommentiert wurden, so natürlich auch das Ukraine-Thema.

Die Unterstellung einer Straftat ist lediglich politischer und keiner rechtlichen Natur. Hätte das Format „BzF“ sich ausschließlich um Ukrainer gedreht – was es aber nicht getan hat -,wäre es selbst dann nicht strafbewehrt gewesen, weil es sich halt um eine wahre Tatsachenbehauptung gehandelt hat, jedoch wäre da dann wenigstens argumentationstechnisch zur Findung der Strafbemessung der mögliche Vorsatz erfüllt gewesen.

In einem funktionierenden Rechtsstaat, wo gewisse einzelne Personen ihre Position in anvertrauten Machtpositionen nicht missbrauchen dürfen, würde es nun Hausdurchsuchungen bei der Staatsanwaltschaft geben."

Hervorhebungen durch ArV. Die "wahren Tatsachenbehauptungen" von N.N. bestanden in pauschalen Beleidigungen von Ukrainern und falschen Behauptungen.
Hirsche nicht aufs Sofa!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16504 am: 2. April 2024, 21:32:45 »
Es ist ein typischer Strafbefehl um jemanden der im August 2022 zu 3,5 Jahren Bewährung verurteilt wurde

Ein Novum im deutschen Strafrecht...
Ich muss öfter "Bildung zum Frühstück" ansehen!
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Offline BlueOcean

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16505 am: 3. April 2024, 00:49:28 »
Diese Urteilskritik ist ein kompletter Wortsalat in dem die Stanzen und Hülsen neu- und altrechter Ideologie nach ihrer Bedeutung suchen.

Womit beschäftigt sich dieser geistige Hilfsarbeiter sonst noch? Bei seiner gediegenen Ein-Bildung tippe ich auf Verfassungsrecht, Raumfahrt und Kernphysik.
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Offline kairo

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16506 am: 3. April 2024, 09:22:35 »
Diese Urteilskritik ist ein kompletter Wortsalat in dem die Stanzen und Hülsen neu- und altrechter Ideologie nach ihrer Bedeutung suchen.

Womit beschäftigt sich dieser geistige Hilfsarbeiter sonst noch? Bei seiner gediegenen Ein-Bildung tippe ich auf Verfassungsrecht, Raumfahrt und Kernphysik.

Sein Tarnname birgt vielleicht einen Hinweis: Bogdan Beer ... nomen est omen. Anders lässt sich das nur schwer erklären.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16507 am: 3. April 2024, 09:35:24 »
Zitat
Es ist ein typischer Strafbefehl um jemanden der im August 2022 zu 3,5 Jahren Bewährung verurteilt wurde hinter Gitter bringen zu wollen.

Er wurde zu 9 Monaten mit Bewährung verurteilt. Weiß ich aus erster Hand, ich war im Gerichtssaal.

Zitat
Auch zeigt schon die astronomische Strafbemessung von 150 Tagessätzen (bei mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft) an, dass es gar nicht um das zu schützende Rechtsgut des öffentlichen Friedens geht, sondern Staatsanwaltschaft und Richter ihre Position missbrauchen.

Einem wegen einschlägiger Taten vorbestraften Bewährungsversager einen Strafbefehl zu Geldstrafe verpassen grenzt an Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt.

Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16508 am: 3. April 2024, 11:44:53 »
NSDAP-Abzeichen mit Adler, nach links schauend:


Heraldiklinks ist Patientenlinks

Qualle, wie immer, Lügipedia



Direktbild auf vielfachen Wunsch gelöscht, obwohl es zu Dokumentationszwecken dient und daher nicht klar ist, warums gelöscht gehört.
« Letzte Änderung: 3. April 2024, 12:06:24 von Anmaron »
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16509 am: 3. April 2024, 12:13:29 »
Off-Topic:
Dann hättest du erklären müssen, warum genau du es zeigst. Einfach unkommentiert das Federvieh mit Hakenkreuz zeigen geht gar nicht!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16510 am: 3. April 2024, 12:18:27 »
Deswegen:

Bei genauer Betrachtung fällt mir auf, dass der Adler in der Ecke nach links schaut (heraldisch betrachtet). Es ist eine alte heraldische Regel, dass Wappentiere stets nach rechts schauen oder schreiten. So ist/war es auch seit jeher beim deutschen Adler.

Aber es gab eine Ausnahme: der Adler im Parteiabzeichen der NSDAP schaute nach links. Allerdings sah der ein wenig anders aus, und überhaupt ist das ja alles nur ein dummer Zufall. Irgendwo muss der arme Piepmatz ja hinschauen. (Natürlich kann man fragen, wozu der überhaupt einen Adler braucht. Bietet er auch Flugstunden an?)

Zitat von: Rabenaas
Das Parteiabzeichen zeigte keinen Adler, nur ein Hakenkreuz.


Die Forenstruktur hats mir wieder versaut, da es zu lange her ist und ich es erst heute als neuen Beitrag gesehen habe. Wahrscheinlich ist der Bezugshorizont zu kurz.

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16511 am: 3. April 2024, 12:25:17 »
Seufz... der "Parteiadler" ist kein Abzeichen, sondern ein Wappen.
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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16512 am: 4. April 2024, 17:41:23 »
Zitat
Auch zeigt schon die astronomische Strafbemessung von 150 Tagessätzen (bei mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft) an, dass es gar nicht um das zu schützende Rechtsgut des öffentlichen Friedens geht, sondern Staatsanwaltschaft und Richter ihre Position missbrauchen.

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Endstation Rechts berichtet darüber, das Nerling hier Einspruch eingelegt habe, er hofft wohl auf eine geringere Strafe. Ich finde ja, hier sollte auf jeden Fall ein Bewährungswiderruf anstehen. Interessant auch, dass er jetzt angeblich bei Hamburg wohnen soll.





https://twitter.com/ER_Bund/status/1775908243660825069
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16513 am: 4. April 2024, 18:27:31 »
Lüneburg liegt ja in der Nähe von Hamburg.

Würde mich nicht wundern, wenn er bei den Eltern untergekommen wäre.

Eltern verzeihen viel wenn sie dafür regelmässig den Enkel treffen können.

Zitat
Seufz... der "Parteiadler" ist kein Abzeichen, sondern ein Wappen.

Auf dem Dienst-Abzeichen des österreichischen Zivildienstes ist aber auch ein Adler...

https://de.wikipedia.org/wiki/Abzeichen#Beispiele_f%C3%BCr_Abzeichen
« Letzte Änderung: 4. April 2024, 18:30:01 von mork77 »
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #16514 am: 4. April 2024, 19:31:44 »
Interessant auch, dass er jetzt angeblich bei Hamburg wohnen soll.

Lüneburg ist knapp 20 Kilometer entfernt, Hamburg ca. 50. Sophia Fuchs, die Nachwuchsspenderin, soll kommt aus dem Umland von Hamburg.

Wenngleich die Seenlandschaften, die in den Videos von N.N. zu sehen waren, nebst den Wäldern m.E. nach Brandenburg aussehen.
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