Über eine Bewährungsstrafe wäre ich natürlich sehr enttäuscht, zumal er neben all den anderen Delikten gerade Haverbeck in den Knast gebracht hat, die ganz klar mit seiner Zustimmung den Holocaust geleugnet hat und niemand anderes als der Volkslügner hat das entsprechende Video im Netz veröffentlicht.
Ich würde die beiden als Mittäter sehen, denn N wusste, was H vor der Kamera sagen würde, und sie beide wollten die Veröffentlichung, die N durch eigenes Tun bewirkt hat. Bei der Strafzumessung von H wird erheblich strafschärfend berücksichtigt worden sein, dass sie immer und immer wieder verurteilt worden ist. Wir wissen zwar, dass auch N ein notorischer Fall ist, aber das dürfte sich wohl zumindest nicht so erheblich strafschärfend auswirken wie bei H, weil er vor der Tat nicht verurteilt worden ist; die Verurteilung wegen Dachau erfolgte später. Ich würde aber einen größeren Tatbeitrag sehen, denn N dürfte der eigentliche "Kopf" hinter der Tat gewesen sein. Darum könnte ich mir eine ähnlich hohe Einsatzstrafe für das Video vorstellen wie bei H. - Ist eigentlich das Urteil zu H irgendwo veröffentlich worden? Weiß jemand, ob es etwas zur Mittäterschaft sagt?
Bei der Bewährungs-Frage spielen die fehlenden früheren Verurteilungen ebenfalls eine entscheidende Rolle, weshalb es hier "gut" für N ausgehen könnte. Selbst wenn es zu einer Verurteilung von mehr als einem Jahr kommt, könnte seine künftige Vaterschaft als "besonderer Grund" herangezogen werden. Wär' ich Staatsanwalt, würde ich fragen, wie N denn seinen und des Kindes Lebensunterhalt zu finanzieren gedenkt. Wir wissen ja, dass er wirtschaftlich davon abhängig ist, auch künftig Straftaten zu begehen (Holocaustleugnerindustrie). Sobald er einen Lebensweg ohne Straftaten einschlagen wollte, verlöre er die Finanzierung durch seine Sugar-Daddies. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Amtsgericht bereit und in der Lage ist, so etwas näher aufzudröseln. Intuitiv befürchte ich, dass künftige Vaterschaft sowie der Umstand, dass er vor der Tat nicht verurteilt wurde, für eine Strafaussetzung zur Bewährung ausreichen dürften.
Wie gesagt: Wir wissen nichts über die weiteren Straftaten, die angeklagt sind. Wir können zwar annehmen, dass er schon aus finanziellen Gründen den Nazi-Macker heraushängen lassen wird, aber ich wäre wirklich sehr positiv vom Gericht überrascht, wenn es ihm deshalb die Bewährungsstrafe verhageln würde.
Sind neben eventuellen Bewährungs-/Haftstrafen auch wieder ein paar Bazillionen Tagessätze möglich?
Grundsätzlich geht das nur im Ausnahmefall, nämlich wenn sich der Täter durch die Tat bereichern wollte (§ 41 StGB). Das Video zielte darauf aber nicht ab; es kommt nicht darauf an, dass die Tat insgesamt Teil seines Lebens-Finanzierungs-Konzepts ist.
Wahrscheinlicher ist, dass die rechtskräftige Verurteilung aus Dachau / Landgericht München zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen in eine zu bildende Gesamtstrafe einbezogen wird, falls N noch nicht gezahlt hat. Dabei kommt dann eine einheitliche Haftstrafe heraus; ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Es könnte also gut sein, dass N am Ende sogar noch die 6.000 Euro wegen Dachau nicht wird zahlen müssen. Bei der Gesamtfreiheitsstrafe werden die Einzelstrafen nicht addiert, sondern die höchste Einsatzstrafe (das dürfte hoffentlich das H-Video werden) wird in einer Gesamtwürdigung aller Taten erhöht. Je nachdem, was sonst angeklagt wird, komme ich dann auf meine Schätzung von einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und sechs Monaten.
Ich würd' also für Freitag eher Schnaps als Champagner kaltstellen. Bei den künftigen Verurteilungen dürfte es dann aber für ihn etwas schwieriger werden.