Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1594754 mal)

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Offline Agrippa

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15405 am: 20. August 2022, 16:11:43 »
Ah, ich habe nur gelesen, dass die Verhandlung im LG stattfindet.
Möglicherweise hat sich das AG den Saal geliehen.
Edith weist darauf hin, dass ich von dort berichten werde.
Vielleicht wurde auch wegen Bedeutung der Sache Anklage vorm LG erhoben.
Entweder Ausleihung einer Sitzmöglichkeit oder Bedeutung. Ich halte ersteres für wesentlich wahrscheinlicher.
Die Verurteilung des Nervlings aufgrund seiner Taten in der Gedenkstätte "KZ Dachau" war der erste rechtskräftige Eintrag im Strafregister. Soweit mir bekannt.
Die Taten, die die StA Berlin anklagt liegen zeitlich vor der Verurteilung und teilweise auch vor seiner Straftat in Dachau. Die Ermittlungen dauerten ja mehr als drei Tage. Des Volxes Leerlein müsste dann als "Unbescholtener" vor Gericht gelten. Verhalten nach den angeklagten Taten mal aussen vorgelassen.
Es müssten schon schwerwiegendere Straftaten vorliegen, um direkt am Landgericht anzufangen.
Haben wir diese verpasst? Eher nicht, bei dem Mitteilungsbedürfnis des Nikloleis.

Da Amts- und Landgericht im selbigen Gebäudekomplex residieren, wird das eine triviale Saalnutzung sein. Ich verwette meinen Backfisch darauf, den ich bereitwillig auch bei einer Niederlage abgeben werden. Mit extra viel Remo.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15406 am: 20. August 2022, 16:34:47 »
Als Berliner gefällt mir das gar nicht, wie der hier wieder rumopfert. In einem seiner heutigen Video-Sekrete sinniert er darüber, ob er nicht nach Weissrussland gehen sollte, weil da die Frauen ganz hübsch seien.
Die Revision von Haverbeck ist laut gestrigem Spiegel-Artikel verworfen worden und die Verurteilung rechtskräftig. Das Video des Volksblödis mit ihr war einer der Gründe für ein weiteres Jahr im Knast. Darüber kein Wort vom Volkslügner.

Ich glaube nicht, dass der noch arbeiten geht und der wird sich auch in 1000 Jahren nicht zum treuen und fürsorgenden Vater entwickeln. Alimentedrückebergerei incoming.

Freue mich auf den 26.08.
« Letzte Änderung: 20. August 2022, 16:46:28 von Metamaterie »
 
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Offline ArV

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15407 am: 20. August 2022, 16:40:05 »
Iniative Licht ins Dunkel. Agent ArV hat sein penibel gepflegtes Archiv durchsucht: N.N. verlautbarte "Manchmal mischt das Schicksal günstig seine Karten und so in diesem Fall, denn mir wurde ein Angebot zugestellt […] und zwar vom Amtsgericht Tiergarten. […] und haben mich eingeladen, es ist wirklich eine Ladung,  am 26.08. um 9:30 Uhr bei ihnen mein Geburtstag zu feiern, in der Turmstraße 91." Vgl. #15231
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Offline Staatsdiener

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15408 am: 20. August 2022, 17:23:54 »
Danke!
Aus dem Geschäftszeichen schließe ich, dass N beim Strafrichter und nicht beim Schöffengericht angeklagt ist (Ds-Register). Dessen Strafgewalt ist auf maximal zwei vier Jahre Freiheitsstrafe begrenzt, er ist aber nur zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal zwei Jahren erwartet (s. nächster Beitrag). Obwohl wir den bunten Strauß angeklagter Taten nicht genau kennen, würde ich auf eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und sechs Monaten tippen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden wird. Darüber werden wir dann insbesondere nach genauer Lektüre des § 56 Abs. 2 StGB den Kopf schütteln.   
« Letzte Änderung: 20. August 2022, 18:24:05 von Staatsdiener »
 

Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15409 am: 20. August 2022, 18:07:58 »
Ah, konnte ich auf meinem Streichelfernsprecher nicht erkennen.

Btw, die Strafrichtenden (hallo @Tuska!) haben tatsächlich Strafgewalt bis zu 4 Jahren Freiheitsstrafe. Sie sind zwar nur bei Vergehen (nicht Verbrechen!) mit Straferwartung bis zu 2 Jahren Kerker zuständig, dürfen aber höher gehen, wenn es nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung angezeigt ist.
« Letzte Änderung: 20. August 2022, 18:09:36 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Wildente

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15410 am: 20. August 2022, 19:17:11 »
Beim heutigen Tag der offenen Tür dürfte der Entleerte heute nicht mitspielen. Irgendwie wird sein Presseausweis nicht anerkannt. Mimimimi. ;D

https://twitter.com/VolkslehrerD/status/1561026729472311297
Wir Reichsbürger erklären hiermit einstimmig,
daß es uns nicht gibt, und zeichnen hochachtungsvoll:
Die vereinigten Reichsbürger der Erde. -
(frei nach Christian Morgenstern)
 

Offline Metamaterie

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15411 am: 21. August 2022, 01:15:40 »
Der Volksblödi hat halt eine völlig horizontal verlaufene Lernkurve - weil er mit seinem selbstgedrucktem Presseausweis nicht einmal auf ein öffentliches Klo gelassen wird, soll es jetzt die selbst gedruckte "Fresse"-Armbinde reißen.
Das Thema selbst erstellter oder gekaufter Pressausweise wird auch bestimmt am Freitag noch eine Rolle spielen, ich halte die Armbinde für ein entsprechendes Ausweichverhalten.

Über eine Bewährungsstrafe wäre ich natürlich sehr enttäuscht, zumal er neben all den anderen Delikten gerade Haverbeck in den Knast gebracht hat, die ganz klar mit seiner Zustimmung den Holocaust geleugnet hat und niemand anderes als der Volkslügner hat das entsprechende Video im Netz veröffentlicht.
Sind neben eventuellen Bewährungs-/Haftsstrafen auch wieder ein paar Bazillionen Tagessätze möglich?
« Letzte Änderung: 21. August 2022, 01:28:30 von Metamaterie »
 

Offline Staatsdiener

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15412 am: 21. August 2022, 03:13:19 »
Über eine Bewährungsstrafe wäre ich natürlich sehr enttäuscht, zumal er neben all den anderen Delikten gerade Haverbeck in den Knast gebracht hat, die ganz klar mit seiner Zustimmung den Holocaust geleugnet hat und niemand anderes als der Volkslügner hat das entsprechende Video im Netz veröffentlicht.

Ich würde die beiden als Mittäter sehen, denn N wusste, was H vor der Kamera sagen würde, und sie beide wollten die Veröffentlichung, die N durch eigenes Tun bewirkt hat. Bei der Strafzumessung von H wird erheblich strafschärfend berücksichtigt worden sein, dass sie immer und immer wieder verurteilt worden ist. Wir wissen zwar, dass auch N ein notorischer Fall ist, aber das dürfte sich wohl zumindest nicht so erheblich strafschärfend auswirken wie bei H, weil er vor der Tat nicht verurteilt worden ist; die Verurteilung wegen Dachau erfolgte später. Ich würde aber einen größeren Tatbeitrag sehen, denn N dürfte der eigentliche "Kopf" hinter der Tat gewesen sein. Darum könnte ich mir eine ähnlich hohe Einsatzstrafe für das Video vorstellen wie bei H. - Ist eigentlich das Urteil zu H irgendwo veröffentlich worden? Weiß jemand, ob es etwas zur Mittäterschaft sagt?

Bei der Bewährungs-Frage spielen die fehlenden früheren Verurteilungen ebenfalls eine entscheidende Rolle, weshalb es hier "gut" für N ausgehen könnte. Selbst wenn es zu einer Verurteilung von mehr als einem Jahr kommt, könnte seine künftige Vaterschaft als "besonderer Grund" herangezogen werden. Wär' ich Staatsanwalt, würde ich fragen, wie N denn seinen und des Kindes Lebensunterhalt zu finanzieren gedenkt. Wir wissen ja, dass er wirtschaftlich davon abhängig ist, auch künftig Straftaten zu begehen (Holocaustleugnerindustrie). Sobald er einen Lebensweg ohne Straftaten einschlagen wollte, verlöre er die Finanzierung durch seine Sugar-Daddies. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Amtsgericht bereit und in der Lage ist, so etwas näher aufzudröseln. Intuitiv befürchte ich, dass künftige Vaterschaft sowie der Umstand, dass er vor der Tat nicht verurteilt wurde, für eine Strafaussetzung zur Bewährung ausreichen dürften.

Wie gesagt: Wir wissen nichts über die weiteren Straftaten, die angeklagt sind. Wir können zwar annehmen, dass er schon aus finanziellen Gründen den Nazi-Macker heraushängen lassen wird, aber ich wäre wirklich sehr positiv vom Gericht überrascht, wenn es ihm deshalb die Bewährungsstrafe verhageln würde.

Sind neben eventuellen Bewährungs-/Haftstrafen auch wieder ein paar Bazillionen Tagessätze möglich?

Grundsätzlich geht das nur im Ausnahmefall, nämlich wenn sich der Täter durch die Tat bereichern wollte (§ 41 StGB). Das Video zielte darauf aber nicht ab; es kommt nicht darauf an, dass die Tat insgesamt Teil seines Lebens-Finanzierungs-Konzepts ist.

Wahrscheinlicher ist, dass die rechtskräftige Verurteilung aus Dachau / Landgericht München zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen in eine zu bildende Gesamtstrafe einbezogen wird, falls N noch nicht gezahlt hat. Dabei kommt dann eine einheitliche Haftstrafe heraus; ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe. Es könnte also gut sein, dass N am Ende sogar noch die 6.000 Euro wegen Dachau nicht wird zahlen müssen. Bei der Gesamtfreiheitsstrafe werden die Einzelstrafen nicht addiert, sondern die höchste Einsatzstrafe (das dürfte hoffentlich das H-Video werden) wird in einer Gesamtwürdigung aller Taten erhöht. Je nachdem, was sonst angeklagt wird, komme ich dann auf meine Schätzung von einem Jahr und zwei Monaten und einem Jahr und sechs Monaten.

Ich würd' also für Freitag eher Schnaps als Champagner kaltstellen. Bei den künftigen Verurteilungen dürfte es dann aber für ihn etwas schwieriger werden.
 

Offline lobotomized.monkey

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15413 am: 21. August 2022, 09:19:05 »
Ich bin da ein weniger optimistischer als @Schreibtischtäter, vielleicht auch deshalb, weil ich im juristischen Bereich vollkommen ahnungslos bin. Den Hebel sehe ich beim Nerling bei der Bewährungsdauer, denn auch so ein Typ wie Dingo war während seiner Bewährungszeit auffallend still was wiederum sein Geschäftsmodell nicht förderte.
Nerling ist eine Soloshow, in der Szene mag ihn keiner und ohne passenden content gibt es wahrscheinlich keine Kohle aus der Szene. Die AfD wird ihn nicht haben wollen, das compact-Magazin dürfte auch nicht so gut laufen (sofern ich mich richtig an die letzten Bilanzen erinnere) und für die normalen Neonazis hat der Nerling zu wenige Tattoos (die man in der Öffentlichkeit abkleben muss) und in der freien Wirtschaft dürfte es keine passende Stelle für ihn geben.
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15414 am: 21. August 2022, 09:31:46 »
Müßige Spekulationen. Wir wissen nicht mal, was angeklagt ist.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15415 am: 21. August 2022, 10:04:17 »
Ihr braucht euch keine Gedanken zu machen. Sein Weg ist vorgezeichnet und wenn ihn nicht eine Frau oder ein Meteoriteneinschlag aufweckt, wird es steil - weiter - bergab gehen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15416 am: 21. August 2022, 15:40:55 »
"Im Garten des Ministeriums für Wirtschaft und Gedöns starte ich in den zweiten Tag des offenen Arsches. 😃
Und ich sage euch jetzt schon: der Tag wird gut!"

No comment.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15417 am: 21. August 2022, 16:17:28 »
Das der Volksblödi Probleme mit seinem Rektum hat, weiß man doch schon wegen der inhaltlichen Qualität seiner Lebenszeichen. Wenigstens hat er für Notfälle immer diesen hölzernen Plug um den Hals baumeln.
Und wenn doch mal was daneben geht - bitte den Hundekotbeutel benutzen, wir sind hier nicht bei den Reichsbürgern.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15418 am: 21. August 2022, 16:50:25 »
Müßige Spekulationen. Wir wissen nicht mal, was angeklagt ist.
Am 17. März 2020 berichtete Belltower News über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin, den Nervling betreffend.
Damals dreht es sich um die Verharmlosung von Gräueltaten des Nationalsozialismus, Leugnen der Schoah, Zeigen des Hitlergrußes sowie Beleidigung und körperliche Misshandlung.
Anklageschrift wurde im März 2021 beim Amtsgericht eingereicht. Nun ist Verhandlung. Wer weiß, was von den Ermittlungen übriggeblieben ist.
https://www.belltower.news/volksverhetzung-der-volkslehrer-bettelt-sich-durch-die-krise-97149/
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #15419 am: 21. August 2022, 20:33:25 »
Auch wenn es völlig unerheblich ist: N.N. und das arg angetrunkene aktivistische Männchen säuseln gemeinsam in die Kamera, gekonnt ungekonnt und völlig inhaltsleer pinseln sie sich gegenseitig die mit Bier und Fusel schwangeren Bäuche, was einmal mehr zeigt, dass zumindest für N.N. die 'Karriere" seinem löchrigen Ego geschuldet ist.

Aber immerhin schön zu sehen, dass das Sicherheitspersonal gut gebrieft ist und Gestalten wie N.N. und A.M. -Moment, das könnte auch [...] bedeuten, aber lassen wir das- den Zutritt zu den Ministerien verwehrt.
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