Ist er erstinstanzlich tatsächlich wegen Landfriedensbruch verurteilt worden? Ich sage mal vorsichtig, dass Tatsachen, die diese Verurteilung begründen könnten, bislang nicht in der Presse zu lesen waren...
Ich hätte ihm den Knast ja wirklich gegönnt, aber der Kollege
@Gerichtsreporter hat schon recht: für die erste Verurteilung wäre das etwas sehr ambitioniert. So bedeutend ist Volxnikkis Dreck dann auch nicht.
Auch 6.000 Kunstgegenstände (zzgl. der Anwalts- und Gerichtskosten) werden ihm wehtun. Betteleierfolge, die in die Staatskasse fließen, sind gut. Egal wie viele.
Und wir sollten nicht vergessen, dass da noch Verfahren ausstehen. Zum Beispiel in Berlin. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Münchener Verfahren rechtskräftig sein. Wenn es noch nicht vollstreckt ist, wird es in die Gesamtstrafe eingehen und könnte diese vielleicht zu einer Freiheitsstrafe werden lassen (wenn nicht, gäbe es einen Rabatt, das wäre natürlich weniger hübsch). Und selbst wenn nicht: Es sieht nicht so aus, als ob unser Obersturmbannleerer seinen Weg verlassen wollte.
Und dieser Weg führt, früher oder später, geradewegs in eine Haftanstalt.