Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1771599 mal)

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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11700 am: 27. November 2020, 18:35:34 »
Toller Sieg: "Verharmlosen" reicht schon.
Beim "Verharmlosen" verlangt die Rechtsprechung aber eine deutlichere Prüfung (und Begründung) der strafbegründenden Friedensstörung. Mit anderen Worten: Wird der Holocaust geleugnet, dann liegt bereits darin jedenfalls die Vermutung, dass das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Wird er "lediglich" verharmlost, muss auf die Eignung zur Friedensstörung mehr Aufmerksamkeit gelegt werden. Insofern steckt darin schon ein kleiner Sieg.

Die Begründung dürfte in diesem Fall nicht allzu schwer sein - siehe nur hier.

Btw, ob der Antrag der StA wohl durchgeht? Ein Durchgreifen wäre ja mal erfreulich!
« Letzte Änderung: 27. November 2020, 18:37:06 von Rabenaas »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11701 am: 27. November 2020, 18:36:48 »
Er hatte doch gestern sein kurz vor Prozessbeginn vermurkstes Video bei Telegram wieder entfernt.
Das hier? (Hier eine geschnittene Version)




Ja, das meinte ich. Bei Telegram hat er es gestern wieder gelöscht.


Noch ein Nachtrag zum gestrigen Twitter-Post des Dachauer Fördervereins:
 
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Offline lobotomized.monkey

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11702 am: 27. November 2020, 18:37:44 »
Warum nicht? Wäre doch der langersehnte Beweis dieses Unrechtsstaates. Der Staat ist sogar so grausam, dass Geschlechtertrennung in den Zellen herrscht; mit Haverbeck zusammen wäre das doch (s)ein Traum.
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Offline Rabenaas

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11703 am: 27. November 2020, 18:43:46 »
Off-Topic:
Wie, nekrophil isser auch noch?! :puke:
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11704 am: 27. November 2020, 18:59:27 »
Btw, ob der Antrag der StA wohl durchgeht? Ein Durchgreifen wäre ja mal erfreulich!

Ok, es ist Bayern, aber eine Erstverurteilung unter 1 Jahr gleich ohne Bewährung ist schon ungewöhnlich. Außerdem fände ich es lustiger, wenn der Volxhopser sich zukünftig bei jeder Aktion überlegen müsste, ob ihn das seine Bewährung kosten kann. Wir erinnern uns wie handzahm der sonst so eklige Dennis auf einmal sein konnte.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11705 am: 27. November 2020, 19:16:06 »
Außerdem fände ich es lustiger, wenn der Volxhopser sich zukünftig bei jeder Aktion überlegen müsste, ob ihn das seine Bewährung kosten kann.

Aber das wäre doch faktisch ein "Berufsverbot" für N. N. Wovon soll der arme Mensch denn leben? Arbeit?
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11706 am: 27. November 2020, 19:17:57 »
Bei dem Antrag der StA dürfte die von mir dereinst aufgeworfene Frage geklärt sein, ob diese ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat. Sonst würde ja Reformatio in Pius greifen...
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11707 am: 27. November 2020, 19:22:31 »
Bei dem Antrag der StA dürfte die von mir dereinst aufgeworfene Frage geklärt sein, ob diese ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt hat. Sonst würde ja Reformatio in Pius greifen...


Wenn Du die erste Runde vor einem Jahr vorm AG Dachau meinst - ja. Beide Seiten haben Revision eingelegt.


Die StA wollte damals auch eine Haftstraße. Er will natürlich die Geldstrafe drücken.
« Letzte Änderung: 27. November 2020, 19:27:22 von Vollmond »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11708 am: 27. November 2020, 19:23:45 »
Beide Seiten haben Revision eingelegt.
Nein, Berufung. Wenn es Revision gewesen wäre, dann läge die Sache beim OLG und nicht beim LG.  ::)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11709 am: 27. November 2020, 19:26:57 »
Reformatio in Pius


Wer is fromm?

A und ab, ex und e ... lautet der Spruch!
Also entweder "in Pium" --> gegen den Pius oder "in Pio" --> im Pius


Oder Du meinst die Reformatio in Peius: dann haben wir "in" plus Akkusativ, da beim Neutrum der Akkusativ (Anklagefall!) wie der Nominativ lautet!  ;D


Sorry, das bot sich jetzt so an ... ;)
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11710 am: 27. November 2020, 19:28:49 »
Warum nicht? Wäre doch der langersehnte Beweis dieses Unrechtsstaates. Der Staat ist sogar so grausam, dass Geschlechtertrennung in den Zellen herrscht; mit Haverbeck zusammen wäre das doch (s)ein Traum.



Haverbeck wurde aber kürzlich entlassen. Das muss er wohl ein paar Monde auf sie warten, bis sie wieder da ist. Aber Bielefeld ist wohl zu weit.


Beide Seiten haben Revision eingelegt.
Nein, Berufung. Wenn es Revision gewesen wäre, dann läge die Sache beim OLG und nicht beim LG.  ::)



Stimmt. Verwechselt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11711 am: 27. November 2020, 19:51:09 »
Haverbeck steht wieder vor Gericht, das könnte zeitlich schon passen.


Nerling auf TG (19:46):
Zitat
Fast alles ist durch. Gleich kommen meine letzten Worte!
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11712 am: 27. November 2020, 19:52:03 »
Nichtsdestotrotzdem hat er sein Grundwasserniveau aus der Hose zum Jankerkragen erhoben.
Wayne interessiert es, ob ihm die StA München aufs Dach haut, wenn die Berliner und Frankfurter und Dresdener und Leipziger und Celler und die weiteren ihm ans Zaum flicken wollen, wenn er keine Zähne mehr hat?
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11713 am: 27. November 2020, 20:11:32 »
Die Verteidigung hat also anderthalb Stunden durchgelabert äh plädiert. Was man nicht alles für die Galerie tut...
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #11714 am: 27. November 2020, 20:31:03 »
Reformatio in Pius

ich meinte Reformatio in Peius.

Ich sehe, wir haben beide eine lateinische Vergangenheit...

Das hat mir Frau Autokorrektur korrigiert in "Reformation in Pius". Ich habe mich gefreut, als die ich erste Verschlimmbesserung erkannt habe, da ist mir der zweite Fauxpas entgangen.

Viele Grüße an alle Pias/Piae und Pius' (oder heißt es etwa Pii?) da draußen...

Am Rande: interessanter wird es ja dann, wenn eine Seite (innerhalb einer Woche) Berufung und die andere Seite ein nicht näher bezeichnetes Rechtsmittel einlegt.

« Letzte Änderung: 27. November 2020, 20:39:48 von Knallfrosch »
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