Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1687916 mal)

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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10335 am: 17. Juni 2020, 21:49:08 »
Kontoeröffnungsbetrug, nicht Betrug.



Nachtrag: Sehr schön im Bettelvideo auch die Behauptung, "die Antifa"tm hätte seine Privatadresse veröffentlicht.


Ne, ne, ne. Das war er selbst. Jetzt lassen wir ihn mal sein kleines, nutzloses Köpfchen anstrengen, warum seine Privatanschrift sogar bekannt ist...
« Letzte Änderung: 17. Juni 2020, 22:15:15 von Vollmond »
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10336 am: 17. Juni 2020, 22:30:50 »

Zitat
Spontaner Gedanke ohne Relevanz: kann das ein altes Konto sein? In Freiburg i. Br. hat er ja mal studiert …
Wenn es das ist, dann ist es seine letzte Reserve... gutes Zeichen

NeverEver, der wird sein „DailyBusiness-Konto“ niemals öffentlich machen.
Alle Konten die wir kennen und die er öffentlich macht sind Spendenaammelkonten, so doof sein Hauptkonto in Gefahr zu bringen, ist nicht mal er


Zitat
Zitat von: ArV am Heute um 19:48

Würde mich allerdings nicht wundern, wenn das Konto unter dem Namen eines Dritten liefe.

Oh, ich hoffe doch. Das ergibt dann noch eine Anzeige wegen Betruges

Und wenn ein Dritter der Kontoinhaber ist und einfach sein Konto zur Verfügung stellt?
Sehe noch immer kein Betrug und der VL wird auch nicht so blöd sein und sich irgendwelche gefälschten Dokumente besorgen. Er weiß eh egal unter welchem Namen das Konto läuft, es wird eh angegriffen werden.
« Letzte Änderung: 17. Juni 2020, 22:44:42 von SchlafSchaf »
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10337 am: 17. Juni 2020, 23:18:41 »
Nach dem GwG muss der wirtschaftlich Begünstigte offen gelegt werden.

Wenn er es als sein Spenden- oder-was-auch-immer-Konto angibt (was er ja öffentlich auf YT getan hat), aber bei Eröffnung durch eine dritte Person nicht offen gelegt wurde, dass dieses Konto ihm dient, ist das ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz.

Läuft das Konto unter seinem Namen, ist es der Bank natürlich unbenommen, ihn nicht als Kunden haben zu wollen.
 
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Offline Sandmännchen

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10338 am: 17. Juni 2020, 23:31:00 »
Kontoeröffnungsbetrug, nicht Betrug.

Auf welchen Straftatsbestand beziehst Du Dich? "Kontoeröffnungsbetrug" finde ich im StGB nicht. Nach Betrug sieht das eher nicht aus. Ob das Konto von einem Dritten eröffnet wurde, ist zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Shai Segal

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10339 am: 18. Juni 2020, 00:04:46 »
Kontoeröffnungsbetrug, nicht Betrug.

Was zum Fuchs soll denn bitte Kontoeröffnungsbetrug sein? Ah, gegoogelt, das Wahrheitsministerium, äh, die allwissende Müllhalde bemüht. Verstehe. Dass die manchmal ziemlich doof ist, weisst Du oder?

Ein Operationelles Risiko bei einer Bank ist eines, dass die Bank trägt, einfach, weil sie da ist. Das ist ein Unterschied zu Kredit-, und Marktrisiko. Bei Credit und Market geht eine Bank ein Risiko ein, um Rendite zu erwirtschaften. Bei OpRisk ist das anders, da besteht das Risiko einfach in der Existenz der Bank.

Und das sind die drei Hauptrisikoarten einer Bank. Alle drei muss man abschätzen (d.h. ausrechnen), mit Eigenkapital unterlegen und regelmässig der Aufsicht melden u.v.m.

Du musst Dir das so vorstellen:

OpRisk: Du schlenderst mit einem Stieleis, kopfhörerhörend durch Berlin und wirst von einem Bus erfasst. Folge: Tod.

Marketrisk: Du schlenderst mit einem Stieleis, kopfhörerhörend durch Berlin und siehst ein 50 EUR Schein auf der anderen Strassenseite, hechtest rüber und ... wirst von einem Bus erfasst. Folge: Tod.

Creditrisk: Du schlenderst mit einem Stieleis, kopfhörerhörend durch Berlin und siehst auf Deiner Strassenseite Atti, dem Du noch 50 EUR schuldest und der Dir das rausprügeln würde, Du hechtest rüber und ... wirst von einem Bus erfasst. Folge: Tod.

Also, die simple Tatsache, dass eine Bank Einlagengeschäft betreibt und da Haiopais mit gefälschten Daten ein Konto eröffnen ist ein Operationelles Risiko der Bank. Das ist wie mit dem ersten Beispiel da oben. Du wirst einfach vom Bus überfahren, einfach so. Bei den anderen beiden Risikoarten hast Du hingegen etwas Risiko investiert.

Worauf ich hinaus will, wenn jemand mit falschen Dokumenten ein Konto eröffnet und damit einen Schaden verursacht, fällt das unter die Basel Eventklasse I "External Fraud" und dann unter die Basel Eventklasse II "Theft and Fraud" für Operationelles Risiko. Damit wird es juristisch von der Bank, von allen Notenbanken und von der Aufsicht als Betrugsfall eingestuft.

Ende der Durchsage.

 

 
« Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 00:08:18 von Shai Segal »
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10340 am: 18. Juni 2020, 00:12:17 »
Nun verrate uns mal @Vollmond wo hier zB der rechtswidrige Vermögensvorteil sein soll? Oder der Vermögensschaden?
Ich bin zwar weder Vollmond noch irgendwie beleckt in der Materie, aber:

Wenn ich ein Konto habe, auf das Geld eingeht, dann fragt mich mein Steuerberater, was es damit auf sich hat, weil das im Zweifelsfall (also sicher) auch das Finanzamt interessiert. Wenn dieses Konto jetzt zwar auf mich läuft, ich aber nicht über das Geld verfügen kann, ich es aber trotzdem versteuern muss, dann würde ich schon sagen, daß mir da ein Schaden entsteht.
Oder ist das verar***en des Finanzamts so einfach? Ich muss einfach nur sagen, ja, ist mein Konto, aber nicht mein Geld?
Dann sollte ich das mal dem Steuerberater verraten ...  ;D

Aber wie gesagt, ich habe keine Ahnung außerhalb meiner Rolle als Steuerzahlerin.
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10341 am: 18. Juni 2020, 00:35:52 »
Vielleicht beenden wir jetzt einfach mal den ganzen  :spekulatius:
Hauptsache das Konto wird gegrillt
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10342 am: 18. Juni 2020, 01:26:29 »
Betrug ist

Zitat
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nun verrate uns mal @Vollmond wo hier zB der rechtswidrige Vermögensvorteil sein soll? Oder der Vermögensschaden?

Ich drösel das, was der @Gerichtsreporter da völlig zu Recht aus dem StGB zum Betrug zitiert hat (einen eigenen Straftatbestand des "Kontoeröffnungsbetruges" gibt es nicht und zur Kontoeröffnung später):

Betrug setzt zunächst voraus, dass es eine Täuschung über Tatsachen geben muss. Das ist z.B. wenn ich aus dem Fenster sehen kann, wo im Sonnenstaaatland strahlendster Sonnenschein herrscht, ich aber dem @SchlafSchaf (weil es gerade über mir gepostet hat) erzähle, es würde regnen. Ich erzähle also etwas falsches (=täuschen) über etwas, dessen Bestehen oder Nichtbestehen bewiesen werden kann (=Tatsache).

Dann müsste das SchlafSchaf aufgrund der Täuschung einen Irrtum erleiden, sich also etwas vorstellen, was in Wahrheit ganz anders ist. Um im Beispiel zu bleiben: Da das SchlafSchaf den Rechtsfinder als einen äußerst korrekten und wahrheitsliebenden Mithetzer kennt, glaubt es ihm natürlich sofort, dass es draußen regnet und erleidet damit einen Irrtum.

Nun müsste das SchlafSchaf aufgrund des Irrtums auch noch eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögen ist, grob formuliert, so ziemlich alles, was einem gehört und eine Verfügung ist, grob formuliert, eine Veränderung dieses Vermögens. Um im Beispiel zu bleiben, gibt das SchlafSchaf dem Rechtsfinder vielleicht Geld, damit dieser die Chemtrail-Staffel besticht, um für Sonnenschein zu sorgen.

Und nun müsste auch noch ein Vermögensschaden vorliegen. Zum Beispiel beim SchlafSchaf. Das hat ja jetzt weniger Geld, ohne dass sich sonst irgendetwas geändert hätte. Könnte man so vertreten.

Und schon kommt @Tuska mit dem Banhammer und haut dem Rechtsfinder auf die Finger. Aua.
Was lernen wir daraus? Betrug ist ein kompliziertes Delikt, aber wenn man erwischt wird, tuts weh.
Nicht machen.



Kontoeröffnungsbetrug?
Ich hatte ja erst gedacht, ein sogenannter "Eingehungsbetrug" sei gemeint gewesen. Das ist der Betrug, der darauf basiert, dass man jemanden täuscht, um mit diesem ein Geschäft einzugehen (daher der Name), das man gar nicht auszuführen plant. Das ist, wenn der Rechtsfinder dem SchlafSchaf die Wolle bei der Sommerschur für ihr Gewicht in Gold abzunehmen verspricht, dabei schon plant(! das ist wichtig!) das nie zu bezahlen und dann nach Lieferung der Wolle damit hinter dem Horizont verschwindet.

Kommt wieder der Tuska mit dem Banhammer.
Schlechte Idee.



Aber das war ja beim Volksentleerer gar nicht gemeint, oder?

Beim Volksentleerer gab es ja das :spekulatius: (!) dass das vielleicht gar nicht sein Konto ist, auf das die Kohle soll.

Dass es da vielleicht die eine oder andere Täuschung und den einen oder anderen Irrtum geben könnte, da gehe ich ja vielleicht noch mit.
Könnte ja sein, dass der Überweisende über die Rechte am Konto getäuscht wurde und sich darüber irrt.
Könnte auch sein, dass die Bank darüber irrt, für wen das Geld am Ende wirklich ist.

Und mit der Überweisung gehe ich ja auch mit, dass es eine Verfügung gibt.
Aber ich frage mich, genau wie der Gerichtsreporter, wo denn da der Vermögensschaden sein soll.
Denn für den Überweisenden ist das Geld ja nicht weg. Sondern nur woanders. Genauer: Da, wo es seiner Meinung nach sein soll. Dann hat er ja erreicht, was er mit seinem Vermögen anstellen wollte. Einen Schaden sehe ich da nicht.



Etwaige Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sind dann übrigens genau das, aber nicht notwendigerweise Betrug. Bzw. da hätte ich dann die o.g. Merkmale ebenfalls genauer dargelegt, bitte.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 

Offline lobotomized.monkey

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10343 am: 18. Juni 2020, 07:12:00 »
Falls es noch keiner geschrieben hat: Die VL-Gemeinschaft verkündet ihre Solidarität, in eher geringem Ausmaße ihre finanzielle Solidarität. Gelegentlich besteht ihre finanzielle Solidarität in der Aussage, dass sie auch nicht so viel Kohle haben und H4 doch gar nicht so schlecht wäre.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10344 am: 18. Juni 2020, 09:13:01 »
Off-Topic:
Immer auf das arme SchlafSchaf...mähhhh
;)
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10345 am: 18. Juni 2020, 09:23:11 »
Zitat
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Ich befürchte, du hast recht. Ich hoffe, ich habe recht.
Ob er zu doof ist, sein Hauptkonto in Gefahr zu bringen, bin ich mir auch unsicher
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10346 am: 18. Juni 2020, 09:54:19 »
Da er nicht die Summe genannt hat, die er der pösen BRD-GmbH in den Rachen werfen soll, gehe ich erst einmal wieder von einer Lüge aus.

Damit liegt man bei Nikki meistens richtig.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10347 am: 18. Juni 2020, 09:59:01 »
Die Summe wird er wohl nicht nennen wollen, weil seine Unterstützer sonst mitkriegen, wie viel Geld ihr Idol so in den Rachen geworfen bekommt und das die Spendenbereitschaft limitieren bzw den Neid hochfahren könnte. Auch den der anderen Spenden-Patrioten.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10348 am: 18. Juni 2020, 10:14:29 »
@Gerichtsreporter danke für den Videolink; man könnte N.N. jeden einzelnen Satz um die Ohren hauen, aber zum Glück haben das die werten Mitagenten schon vor zwei Jahren gemacht. Aber schön zu sehen, dass es ihm gelungen ist das Niveau so lange so niedrig zu halten, wofür er bestimmt hart "arbeiten" musste.

Beim Thema Bankkonto sollten wir vielleicht, da der Schmutzling hier vermutlich noch immer mitliest, eher still unsere Arbeit verrichten und unseren bescheiden Teil dazu beitragen, dass er auch das aktuelle Konto schnell beerdigen muss, anstatt ihm noch Hinweise zu geben auf was er alles achten sollte, sonst bekommt er ja von uns quasi einen Businessplan frei Haus geliefert.

Edit hat den Fehlerteufel vertrieben.
« Letzte Änderung: 18. Juni 2020, 10:40:23 von ArV »
Hirsche nicht aufs Sofa!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10349 am: 18. Juni 2020, 10:16:47 »
Beim Thema Bankkonto sollten wir vielleicht, da der Schmutzling hier vermutlich noch immer mitliest, eher still unsere Arbeit verrichten und unseren bescheiden Teil dazu beitragen, dass er auch das aktuelle Konto schnell beerdigen muss, anstatt ihm noch Hinweise zu geben auf was er all sollte, sonst bekommt er ja von uns quasi einen Businessplan frei Haus geliefert.

Keine Sorge, läuft. Kennst Du nicht das Heul-Video wegen seiner Finnischen Bank? Oder das Video wo er mit einer Sitzbank durch die Gegend rennt und seine "Neue" vorstellt? Der weiß schon länger, wer da an seinen Konten sägt.
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