Betrug ist
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nun verrate uns mal @Vollmond wo hier zB der rechtswidrige Vermögensvorteil sein soll? Oder der Vermögensschaden?
Ich drösel das, was der
@Gerichtsreporter da völlig zu Recht aus dem StGB zum Betrug zitiert hat (einen eigenen Straftatbestand des "Kontoeröffnungsbetruges" gibt es nicht und zur Kontoeröffnung später):
Betrug setzt zunächst voraus, dass es eine
Täuschung über Tatsachen geben muss. Das ist z.B. wenn ich aus dem Fenster sehen kann, wo im Sonnenstaaatland strahlendster Sonnenschein herrscht, ich aber dem
@SchlafSchaf (weil es gerade über mir gepostet hat) erzähle, es würde regnen. Ich erzähle also etwas falsches (=täuschen) über etwas, dessen Bestehen oder Nichtbestehen bewiesen werden kann (=Tatsache).
Dann müsste das SchlafSchaf aufgrund der Täuschung einen
Irrtum erleiden, sich also etwas vorstellen, was in Wahrheit ganz anders ist. Um im Beispiel zu bleiben: Da das SchlafSchaf den Rechtsfinder als einen äußerst korrekten und wahrheitsliebenden Mithetzer kennt, glaubt es ihm natürlich sofort, dass es draußen regnet und erleidet damit einen Irrtum.
Nun müsste das SchlafSchaf aufgrund des Irrtums auch noch eine
Vermögensverfügung vornehmen. Vermögen ist, grob formuliert, so ziemlich alles, was einem gehört und eine Verfügung ist, grob formuliert, eine Veränderung dieses Vermögens. Um im Beispiel zu bleiben, gibt das SchlafSchaf dem Rechtsfinder vielleicht Geld, damit dieser die Chemtrail-Staffel besticht, um für Sonnenschein zu sorgen.
Und nun müsste auch noch ein
Vermögensschaden vorliegen. Zum Beispiel beim SchlafSchaf. Das hat ja jetzt weniger Geld, ohne dass sich sonst irgendetwas geändert hätte. Könnte man so vertreten.
Und schon kommt
@Tuska mit dem Banhammer und haut dem Rechtsfinder auf die Finger. Aua.
Was lernen wir daraus? Betrug ist ein kompliziertes Delikt, aber wenn man erwischt wird, tuts weh.
Nicht machen.
Kontoeröffnungsbetrug?
Ich hatte ja erst gedacht, ein sogenannter "Eingehungsbetrug" sei gemeint gewesen. Das ist der Betrug, der darauf basiert, dass man jemanden täuscht, um mit diesem ein Geschäft einzugehen (daher der Name), das man gar nicht auszuführen plant. Das ist, wenn der Rechtsfinder dem SchlafSchaf die Wolle bei der Sommerschur für ihr Gewicht in Gold abzunehmen verspricht, dabei schon plant(! das ist wichtig!) das nie zu bezahlen und dann nach Lieferung der Wolle damit hinter dem Horizont verschwindet.
Kommt wieder der Tuska mit dem Banhammer.
Schlechte Idee.
Aber das war ja beim Volksentleerer gar nicht gemeint, oder?
Beim Volksentleerer gab es ja das

(!) dass das vielleicht gar nicht sein Konto ist, auf das die Kohle soll.
Dass es da vielleicht die eine oder andere Täuschung und den einen oder anderen Irrtum geben könnte, da gehe ich ja vielleicht noch mit.
Könnte ja sein, dass der Überweisende über die Rechte am Konto getäuscht wurde und sich darüber irrt.
Könnte auch sein, dass die Bank darüber irrt, für wen das Geld am Ende wirklich ist.
Und mit der Überweisung gehe ich ja auch mit, dass es eine Verfügung gibt.
Aber ich frage mich, genau wie der Gerichtsreporter, wo denn da der Vermögensschaden sein soll.
Denn für den Überweisenden ist das Geld ja nicht weg. Sondern nur woanders. Genauer: Da, wo es seiner Meinung nach sein soll. Dann hat er ja erreicht, was er mit seinem Vermögen anstellen wollte. Einen Schaden sehe ich da nicht.
Etwaige Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sind dann übrigens genau das, aber nicht notwendigerweise Betrug. Bzw. da hätte ich dann die o.g. Merkmale ebenfalls genauer dargelegt, bitte.