Autor Thema: Der Volksleerer - Nikolai Nerling  (Gelesen 1687873 mal)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10275 am: 16. Juni 2020, 02:46:57 »
Leute, weil mich das kenntnisfreie Herumreiten auf seinem angeblich "falschen" Presseausweis langsam nervt, nochmal zum mitschreiben: Presseausweise sind keine offiziellen Ausweise wie ein Personalausweis oder ein Führerschein. Weder ist der Begriff geschützt, noch die Funktion, denn eine rechtliche Funktion hat ein Presseausweis nicht.

:mhk: Bejreift ditte endlich!

Jedermann darf auf ein Stück Papier "Presseausweis" schreiben.
Jedermann darf dann mit diesem Papier zu beliebigen Personen, einschließlich Behörden oder Cops, gehen und dieses mit "Presseausweis" beschriftete Stück Papier vorzeigen.
Jedermann darf dann auch unter Verweis oder ohne Verweis auf dieses mit "Presseausweis" beschriftete Stück Papier behaupten, er oder sie sei "Presse" oder "Journalist" oder "Medienvertreter" oder "Redakteur" oder "Reporter".
Es darf auch eine beliebige Kombination dieser Bezeichnungen verwendet werden.
Es dürfen auch alle Bezeichnungen in beliebiger Reihenfolge verwendet werden.

Das alles ist legal.
Das darf man.
Das ist nicht verboten.
Wirklich!

Der einzige Witz beim Presseausweis ist, dass ein "seriöser" Presseausweis von einem seriösen Aussteller kommt und damit die einzelne Person damit von der Glaubwürdigkeit des Ausstellers profitiert.
Daher kann ein Presseausweis von einem seriösen Aussteller auch Türen öffnen.
Während ein "Presseausweis" von einem unseriösen Aussteller eben nichts bewirkt.

Das ist wie, wenn Ihr eine Papier nehmt, wo draufsteht, dass Ihr schlau seid.
Also einfach "Der (Username) ist schlau."
Wenn Ihr das selber unterschreibt, dann glaubt Euch das keiner.
Aber Ihr dürft das.
Darf man ja schreiben.
Papier ist ja geduldig.
Aber man glaubt es Euch halt vielleicht nicht.

Wenn Ihr den in den Medien derzeit allgegenwärtigen Prof. Dr. Christian Drosten dazu bringen könnt, das zu unterschreiben – dann könnte Euch schon der eine oder andere glauben, dass Ihr schlau seid.

Genau so ist es mit den Presseausweisen.
Wenn Ihr ein Stück Klopapier nehmt und da "Presseausweis" draufschreibt, dann ist das ein echter Presseausweis.
Steht ja drauf.
Presseausweis.

Der hilft nur nix.
Ist nämlich nicht vom richtigen Aussteller.
Daher glaubt Euch niemand, dass Ihr Presse seid.

Aber echt wäre er trotzdem.
Ist ja Euer Klopapier.
Und Eure Unterschrift.

Wenn der jetzt aber von ver.di käme.
Oder vielleicht von der FAZ.
Dann wäre der genauso echt wie Euer Klopapier.
Aber viel wertvoller.
Weil man Euch dann auch glaubt, dass Ihr echte Pressevertreter seid.

Ich hoffe, dass die Hauptsätze jetzt kurz genug waren.
Aber wahrscheinlich waren es dann zuviele.
:facepalm:

Spoiler
Und bevor jetzt hier irgendjemand klug♥♥♥n will, dass es ja seit kurzem wieder "bundeseinheitliche Presseausweise" gibt: Ja. Ist mir bekannt. DE
Wenn ich aber nur "Presseausweis" auf mein Stück Papier schreibe und nicht "bundeseinheitlicher Presseausweis" und das Logo meines eigenen Mediums draufpacke anstatt das des Presserates und ihn auch selbst unterschreibe anstatt die Unterschrit des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz zu fälschen, dann, tadaaa!, ist es keine Fälschung, sondern echt.
Verrückt, nicht?
[close]



Wenn man also, und da schaue ich z.B. Dich an, @Metamaterie , feststellt, dass da jemand keinen "echten" (gemeint ist wohl ein "seriöser") Presseausweis hat, dann kann man es dabei bewenden lassen. Denn eine Dokumentenfälschung steht da ja wohl eher nicht in Rede. Anders wäre es wohl, wenn der Presseausweis "täuschend echt" nach einem Hausausweis der SZ oder der NYT aussehen würde, man aber sicher ist, dass die so einen Naziverlierer wie den Nerling nie beschäftigen würden. Aber das scheint ja nicht der Fall gewesen zu sein, bei der fraglichen Polizistin, denn die hat ja wohl erkannt, dass das nicht gerade ein Ausweis vom Spiegel war.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10276 am: 16. Juni 2020, 02:52:21 »

Ich denke das ist hier hinreichend bekannt, dass ein Presseausweis kein amtliches Dokument ist.


Nur ist seiner halt mit Buntstiften selbst gemalt und nicht von einer der üblichen Ausgabestellen. Die Gewerkschaft hat ihm ja nach wenigen Tagen die Mitgliedschaft wieder aberkannt.


Und die Hausdurchsuchung wegen seines vorigen "Presseausweises" ist ja auch hinreichend diskutiert wurden.

Der Volksdepp kämpft gegen den "Faschismus".  :o :facepalm:


Irgendwie wirkt er mit seinen andauernden "das ist Faschismus"-Rufen ein wenig wie Erich Mielke in der Volkskammer, als er beteuert, er würde doch alle Menschen lieben.


Bei 15:50 zeigt sich auch sein Sexismus. Als eine Frau es wagt, diesem Misogyn zu widersprechen, nennt er sie "Schätzchen".


Mit einem Schal ins Gesicht geschlagen?? - Wie dumm sind denn die Pappnasen? Mit solchen intellektuellen Minderleistern gewinnen wir aber keinen Weltkrieg mehr.


Und dann der große Held. Zeigt eine Frau wegen eines Stinkefingers an. Was für ein toitscher Held. - Gibt ihm gleich einen Orden für diese mutige Tat...
« Letzte Änderung: 16. Juni 2020, 03:23:20 von Vollmond »
 

Offline mork77

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10277 am: 16. Juni 2020, 07:58:25 »
noch die Funktion, denn eine rechtliche Funktion hat ein Presseausweis nicht.

Eben, insofern kann sich der Sturmbannleerer sein Gekeife und Herumgewedel damit sparen.

Ansonsten, mein Gott, was für Weicheier. Alle anzeigen. mutig, wirklich. Was für Feiglinge!
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline Neubuerger

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10278 am: 16. Juni 2020, 08:26:03 »
noch die Funktion, denn eine rechtliche Funktion hat ein Presseausweis nicht.

Eben, insofern kann sich der Sturmbannleerer sein Gekeife und Herumgewedel damit sparen.

Das ist so ein wenig wie die "Geheimagentenausweise" aus den YPS Heften früher. Nicht offizielles, aber man fühlte sich toll und groß und gehörte irgendwie dazu. Also so ein ganz kleines bischen. Nicht.
Einerseits ist er voll gegen die "Presse", andererseits versucht er aber ihre "Symbole der Zugehörigkeit" zu kopieren. Vielleicht sollte sich unser toller Freiheitskämpfer mal entscheiden.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10279 am: 16. Juni 2020, 08:30:40 »
Zitat
Vielleicht sollte sich unser toller Freiheitskämpfer mal entscheiden.
Dann kann er nicht mehr jammern.
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10280 am: 16. Juni 2020, 09:09:59 »
Zitat
Vielleicht sollte sich unser toller Freiheitskämpfer mal entscheiden.
Dann kann er nicht mehr jammern.

Nachdem sein Stern auch in der rechten Szene am sinken ist und er jetzt nicht mal mehr mit viel Reichweite bei Youtube punkten kann (das erinnert daran, seine letzten Videos mal wieder zu melden), ist die Frage, bis er da einen "Popularitätsstatus" wie Dingo erreicht. Anerkannt und irgendwie geduldet, weil er "die richtigen" Ideen hat, aber so peinlich, das sich niemand mit ihm zeigen will. Dann droht der Absturz nach Hartz IV, ich denke nicht, dass das noch ewig lange dauert.
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10281 am: 16. Juni 2020, 09:14:52 »
Zitat
Bei 15:50 zeigt sich auch sein Sexismus. Als eine Frau es wagt, diesem Misogyn zu widersprechen, nennt er sie "Schätzchen".

Das ist vom Hochleistungsmasturbierer auch nicht anders zu erwarten. Das hat er in seinen nächtelangen Pornositzungen so gelernt.
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10282 am: 16. Juni 2020, 09:23:43 »
ich denke nicht, dass das noch ewig lange dauert.
Vor allem, wenn er weiter so nach jemandem sucht, der ihm endlich mal eine klatscht. (ist er eigentlich Masochist) und keinen findet, endet er wie Dingo vor einem Krankenhaus mit einer Ketschupwunde am Hinterkopf und jammert etwas von einem Überfall ;D
ia, ia, Cthulhu fhtagn
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10283 am: 16. Juni 2020, 09:29:46 »
Ob er sich dann auch weigert, dem Curd die Nuss zu zeigen?  :whistle:
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10284 am: 16. Juni 2020, 10:45:29 »
http://Dann droht der Absturz nach Hartz IV,

Seit ein paar Wochen scheint er ja auch nicht mehr zu reisen, sondern hängt in Berlin ab und bringt nur noch billig zu produzierenden Videoschund von den Unhygiene-Sausen.

Die Belehrung über den rechtlichen Sachverhalt von Presseausweis ist unnötig (und unnötig arrogant). Das Problem ist doch die Attitude  des Volkslügners: der Ausweis ist Part seiner Verkleidung als vermeintlicher Journalist mit Mikro und Kamera und genauso wie bei den ganzen anderen Maskeraden, zu denen der Volksblödi sonst greift (und auch schon vor seiner Nazi-Karriere gegriffen hat), ist daran nix Echtes sondern alles nur for the Lulz. Deshalb zieht er ja auch ein Fischerhemd aus Norddeutschland an, sobald ein bischen Wasser zu sehen ist oder kombiniert eine lächerliche Lederhose mit einer Hamburger Schiffermütze, um ein "deutsches Restaurant" in Neukölln  heimzusuchen.


Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich als Veranstalter einer Demo nicht das Recht habe, Journalismus-Imitatoren mit selbstgedruckten Presseasuweisen zumindest an den Rand zu verweisen, immerhin hat ein Gericht ihn deswegen aus dem Saal entfernen lassen und eine Hausdurchsuchung veranlasst. Da stammte der (gekaufte) Pressausweis allerdings von einem obskuren Internetportal. Zudem belästigt der Volksblödi meist mit seiner Art der "Pressearbeit" die Demonstranten und stört erkennbar den Ablauf der Veranstaltung.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2020, 11:07:50 von Metamaterie »
 
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Offline Vollmond

Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10285 am: 16. Juni 2020, 12:38:23 »
... und das zeigt ja - abgesehen davon, dass er in einer geschlossenen Telefonzelle mit beiden Händen nicht seinen nationalsozialistisch gepuderten Hintern finden würde - dass er kein Journalist ist.


Ein Journalist ist ein stiller und neutraler Beobachter. Er aber berichtet nicht, er sucht Verbreitung für den Inhalt seines kranken Hirns.


Er betreibt miesen Meinungsjournalismus. Und verdreht wie üblich die Tatsachen. Er wirft anderen Meinungsjournalismus vor, den er aber selbst betreibt. In seiner Phantasiewelt haben alle Anderen den 2. Weltkrieg begonnen, aber nicht die Deutschen. Und das zieht sich durch seine gesamten historischen Ergüsse hindurch. 100% Geschichtsfälschung.


Wenn Personen in ihrer Ehe/Beziehung unglücklich sind, betonen sie immer wieder nach außen hin, wie glücklich sie doch sind. Wenn man kein Journalist ist, erzählt man es allen ungefragt, falls es doch mal jemand glaubt.¹


A lion will never tell you it's a lion.

¹ Als Alex Jones von den Eltern der Opfer an der Sandy Hook für die Behauptung, es hätte keine Opfer gegeben und es wären 'crisis actors' gewesen, verklagte wurde, hatte er ja die Chuzpe sich hinzustellen, er macht keine Nachrichten oder Informationen, sondern Unterhaltung. - Der VL macht auch keine Bildung oder Information, sondern einfach nur intellektuelles Unterschichtenfernsehen für alle, die gerade noch mit YouTube umgehen können, es aber für mehr nicht gereicht hat...
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10286 am: 16. Juni 2020, 12:47:16 »
Die Berliner Cops geben eine wirklich schlechte Leistung ab, da fällt der Polizistin schon der falsche Presseausweis auf und dann hakt sie trotzdem nicht richtig nach. Sie ignorieren auch die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Demonstranten, die am Ende der Veranstaltung nicht weiter gefilmt werden wollen (Volkslügner: Dann verklag mich doch!).

Was die Persönlichkeitsrechte der Demonstranten betrifft: man darf Demonstranten auch beim An- oder Abmarsch zur bzw. von der Demo filmen. Ihr erinnert euch an den Hutbürger?

Zum Presseausweis: stimmt, ein Presseausweis ist kein amtliches Dokument. Allerdings werden Presseausweise bundesweit einheitlich vom Deutsche Journalisten-Verband (DJV), die Gewerkschaft dju in ver.di, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) sowie der Fotografenverband Freelens für hauptberuflich Tätige ausgegeben; Nerling soll sich aus England einen zum Verwechseln ähnlichen Ausweis beschafft und verwendet haben (was ist eigentlich aus den diesbezüglichen Ermittlungsverfahren wg. Urkundenfälschung geworden?).
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10287 am: 16. Juni 2020, 13:35:55 »
Die Belehrung über den rechtlichen Sachverhalt von Presseausweis ist unnötig
Offensichtlich nicht. Denn trotz der Belehrung über die Rechtslage, also darüber, dass sein Presseausweis zwar "selbstgebastelt" aber nicht "falsch" ist, raunst Du munter weiter etwas von "nicht echt" und "Gericht hat deswegen ja Hausdurchsuchung veranlasst".

Wenn die Hausdurchsuchung wegen des Stücks Papier stattfand, das er derzeit um den Hals trägt, dann gebe ich Dir Brief und Siegel darauf, dass am Ende nichts dabei rumkommt. Denn das ist kein "gefälschter" Presseausweis. Der ist echt (siehe oben) aber halt wirkungslos, weil kein bundeseinheitlicher (siehe oben).

Wenn die Hausdurchsuchung wegen eines anderen Stücks Papier stattfand, dann lässt sich daraus keine Aussage über das aktuelle Stück Papier ableiten.

(und unnötig arrogant).
Das sagt genau der Richtige.
Das Gros unnötiger Arroganz in diesem Faden, mein Lieber, stammt von Dir.

Regelmäßig machst Du Dich über Dinge lustig, über die lustig zu machen Dir nicht gut zu Gesicht steht, da Du Dich aufgrund falscher Annahmen lustig machst.
Mit anderen Worten: Du gießt Spott und Häme aus Gründen, die weder zu Spott, noch zu Häme einladen sollten, sondern schlicht zu schweigendem Übergehen, da es keine so großen Sachen sind, wie Du glaubst. Auch an anderer Stelle, etwa wenn es um die korrekte Benutzung von Masken geht, umgibst Du Dich mit dem Nimbus desjenigen, der die Wahrheit nicht nur gepachtet hat, sondern sie sich gleich hat auflassen lassen. Dabei argumentierst Du stets für ein Extrem und übersiehst regelmäßig die Grautöne. Deutlicher: Du bist bei weitem nicht so schlau, wie Du glaubst.

Und lautes Rumkrakelen bei gleichzeitiger Kenntnisfreiheit: Das, lieber @Metamaterie , ist das Lehrbuchbeispiel für unnötige Arroganz.



Was die Frage nach dem Verweis von Möchtegernjournalisten von Versammlungen angeht: Im Prinzip läuft das auf eine Abwägung der Versammlungsfreiheit gegen die Pressefreiheit hinaus. Im Falle von Nerling dürfte die nicht zu seinen Gunsten ausfallen.
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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10288 am: 16. Juni 2020, 13:42:11 »
Ob Journalist oder nicht ist für das Umhergefilme nicht so entscheidend. Abseits vom § 201a StGB kommen für die Regelung des Erstellens von Bildaufzeichnungen von Menschen die DSGVO, ggf. mit dem Datenschutzgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Landes und das Kunsturhebergesetz in Frage.

Die von @Rabenaas bezeichnete Rechtslage ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG. Vor Inkrafttreten der DSGVO war dies die abschließende Regelung. Diese betraf jedoch nur das Verbreiten und zur Schau stellen. Das Filmen und Fotografieren war somit immer zulässig (in den Grenzen des § 201a StGB), nur durfte die Bilder nicht verbreitet werden.

Die DSGVO sieht jedoch Bilder mit Personen als personenbezogene Daten und regelt damit auch das Erfassen dieser Daten, sprich die Erstellung der Aufnahme (Fun fact: Die DSGVO gilt nicht für die analoge Fotografie, außer die Bilder werden in einem Ordnungssystem verwaltet). Wegen des Anwendungsvorrangs von europäischem Recht geht die DSGVO dem KunstUrhG vor. Die DSGVO sieht in Art. 85 vor, dass die Mitgliedsstaaten abweichende Regelungen für Journalisten, Künstler, Autoren und Wissenschaftler treffen könne. Solche Ausnahmen wurden durch das Medienprivileg in den einzelnen Bundesländern geschaffen.

In Berlin ist dies in § 19 Abs. 1 BlnDSG geregelt. Demnach gilt die DSGVO nur eingeschränkt für die Ausübung der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit aus jornalistischen, literarischen oder künstlerischen Zwecken. Dabei sind die Grenzen des § 23 KunstUrhG zu beachten. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Leerling sich einen bunt bemalten Zettel um den Hals hängt oder nicht.

Allerdings gilt Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO trotzdem. Nach diesem muss der Umfang der Datenverarbeitung auf das für den Zweck notwendige Maß beschränkt sein. Da ergeben sich doch Zweifel.

Letztendlich geht es aber genau darum. Das Provozieren und Anzeigen dient in Nazi-Kreisen dazu, Namen und Anschriften von Antifaschisten zu erlangen. Wenn also jetzt eine der gefilmten Personen den Journalisten-Immitator auf Unterlassung in Anspruch nimmt, dann hat er genau das was er will. Genauso wenn ihn wer anzeigt oder ihm selbst Gelegenheit für eine Anzeige liefert.

Deswegen ist es bei solchen Krawallhanseln immer am Besten, die komplett zu ignorierern. Schild (ohne Gewaltanwendung) vor die Kamera halten ist übrigens nicht verboten, aber mit Gewalt wegschieben oder sich dagegen zu wehren, dass das Schild wiederum weggedrückt wird, kann strafbar sein.

In Ergänzung zum @Rechtsfinder
Verweis von einer Versammlung ist nur bei gröblicher Störung im Versammlungsgesetz vorgesehen und zwar nur durch die Polizei und nicht die Ordner (§ 19 Abs. 4 Versammlungsgesetz).

Ansonsten finde ich es schade, dass in diesem Faden das Niveau teilweise auf das des Antänzers gesenkt wird. Jede Kundgabe von Ekel und Aufregen über das provozierende Auftreten bewirkt nur einen erhöhten Kleenexverbrauch und die Bildung eines Tennisarmes bei Nikolai. Warum ihm diese Genugtuung geben?
« Letzte Änderung: 16. Juni 2020, 14:00:34 von Gerichtsreporter »
Frei nach Loriot: Ein Leben ohne Hut-Mops ist möglich - aber sinnlos.
 
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Offline Gregor Homolla

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Re: Der Volksleerer - Nikolai Nerling
« Antwort #10289 am: 16. Juni 2020, 13:50:14 »
Ihn wird es nicht stören.
Punkt,
« Letzte Änderung: 16. Juni 2020, 13:52:37 von Gregor Homolla »
Nie geraten die Deutschen so außer sich, wie wenn sie zu sich kommen wollen. (Tucholsky)
Manchmal ist etwas leiser schon viel lauterer als laut.(G.H.)
 
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