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Es wurde von mehreren Berichterstattern und Medien davon berichtet. Die Aufnahme wurde auch als Beweismittel zugelassen. Die Anklage hat behauptet, der Angeklagte habe zuerst geschossen.
So kann es nicht gewesen sein, oder die Aufnahmen wären gefälscht. Er wurde auf jeden Fall durch das SEK neutralisiert.
Es wird sich in den Verfahren noch herausstellen, ob mit der Waffe des Angeklagten überhaupt geschossen wurde und das Projektil, dass den SEK-Beamten verletzte, aus der Waffe des Angeklagten stammte.
Fest steht nur: Der Angeklagte war bewaffnet, der SEK-Beamte wurde verletzt und auf den Angeklagten wurde durch die SEK-Beamten geschossen. Es kann schon sein, dass der Angeklagte hoffte, erschossen zu werden, in dem er die Beamten provozierte. Das hat aber nichts mit der angeklagten Straftat zu tun. Es wird dem Angeklagten vorgeworfen, er habe gezielt geschossen. Wenn die Aufnahmen belegen, dass er zuerst getroffen wurde, ist wohl eher unwahrscheinlich, dass er dann noch gezielt schießen konnte