Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 207836 mal)

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Offline Reichsschlafschaf

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1575 am: 24. April 2019, 16:09:07 »
Grad erscheint überall die folgende PM.
Das war doch schon klar?
Wieso jetzt nochmal?



Zitat
"Reichsbürger" verurteilt: Verteidigung beantragt Revision

24.04.2019, 15:55 Uhr | dpa
"Reichsbürger" verurteilt: Verteidigung beantragt Revision. Das Landgericht in Halle

Das Landgericht in Halle. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/Archivbild (Quelle: dpa)

   
Der sogenannte Reichsbürger, Ex-Mister Germany Adrian Ursache, akzeptiert eine siebenjährige Haftstrafe nicht. Die Verteidigung des 44-Jährigen hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Halle mitteilte. Ursache war am 17. April unter anderem des versuchten Mordes an einem SEK-Beamten für schuldig befunden worden. Die Richter sahen es nach 56 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Ursache bei der Zwangsräumung seines Grundstückes im August 2016 in Reuden (Burgenlandkreis) auf den Polizisten geschossen hat.

Der SEK-Beamte sei nur wegen seiner Schutzkleidung nicht tödlich verletzt worden, hieß es zur Urteilsbegründung. Der Verfassungsschutz rechnet Ursache den sogenannten Reichsbürgern zu. Diese sprechen dem Grundgesetz und den Behörden die Legitimität ab, sie gelten auch als gewaltbereit. Ursache bestreitet, ein "Reichsbürger" zu sein. Das SEK war bei der Zwangsräumung zum Schutz der Gerichtsvollzieher angefordert worden.
https://www.t-online.de/nachrichten/id_85635788/-reichsbuerger-verurteilt-verteidigung-beantragt-revision.html
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1576 am: 24. April 2019, 16:20:51 »
Grad erscheint überall die folgende PM.
Das war doch schon klar?
Wieso jetzt nochmal?

Ich vermute, dass die Ursprungsmeldung sich auf die Absichtserklärung, Revision zu beantragen, bezog. Und das ist jetzt sozusagen die "Vollzugsmeldung" der Form "Revisionsantrag ist jetzt eingegangen"?
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline kairo

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1577 am: 24. April 2019, 18:08:18 »
Meines Wissens muss man die Revision innerhalb von sieben Tagen beantragen, hat dann aber einen Monat Zeit für die ausführliche Begründung.
« Letzte Änderung: 24. April 2019, 18:13:54 von Tuska »
 
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Offline Knallfrosch

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1578 am: 24. April 2019, 18:51:10 »
Im Prinzip richtig, wobei noch zu ergänzen ist, dass die Frist zur Einlegung der Revision sieben Tage (nicht Werktage!) nach Verkündung des Urteil läuft, während die Frist zur Revisionsbegründung erst ab der wirksamen Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe zu laufen beginnt. Man kann eben schlecht gegen ein Urteil revidieren, das man nicht schriftlich vorliegen hat.

Kleines Preisrätsel am Rande (aus organisatorischen Gründen ohne Preis):
Rechtsanwalt xy hat viel zu tun. Deshalb wurde die Revisionsbegründung im Fall abc erst am Tag des Fristablaufs fertig. Um 23.55 beginnt die Faxübertragung von 16 Seiten [es kann sich also nicht um eine Revision aus dem Königreich handeln], die Übertragung ist um 0.03 Uhr abgeschlossen. Ist die Revision wirksam begründet?

Zusatzfrage: Fax des Anwalts ist kaputt. Schriftsatz wird um 0.10 Uhr in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen. Wirksam?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1579 am: 24. April 2019, 19:00:50 »
die Übertragung ist um 0.03 Uhr abgeschlossen. Ist die Revision wirksam begründet?

Nein.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1580 am: 24. April 2019, 19:04:37 »
Zusatzfrage: Fax des Anwalts ist kaputt. Schriftsatz wird um 0.10 Uhr in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen. Wirksam?
Wenn Anwalt xy in weiser Voraussicht den Referendar z zum fraglichen Gericht geschickt hat, um einen Verschluss des Nachtbriefkastens/Wechsel des Empfangsbehälters um 00:00 Uhr zu verhindern, dann faktisch ja. ;)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Mr. Devious

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1581 am: 24. April 2019, 19:17:31 »


Zusatzfrage: Fax des Anwalts ist kaputt. Schriftsatz wird um 0.10 Uhr in den Nachtbriefkasten des Gerichts eingeworfen. Wirksam?

Das kommt drauf an...
 
Hat er den Defekt erst zu einem Zeitpunkt bemerkt, als eine vollständige Telefaxübertragung vor Fristablauf sowieso nicht mehr möglich gewesen wäre, ist der Defekt kein Wiedereinsetzungsgrund.

Hat er den Defekt so frühzeitig bemerkt, dass noch ein anderer, fristwahrender Übermittlungsweg gewählt werden konnte, gibt es ebenfalls keine Wiedereinsetzung.

Jeder Jurist wird sich da vor Festlegungen hüten.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1582 am: 24. April 2019, 19:20:49 »
Ja, wie möchtest Du jetzt das FAX vom Anwalt zeit-genau kaputt bekommen?
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1583 am: 24. April 2019, 19:25:22 »
Bei der Zusatzfrage wollte ich genau auf das 'Kommt drauf an' hinaus. Gut beweisbar könnte z.B. der unvorhersehbare Netzausfall des Netzbetreibers sein.
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Offline Mr. Devious

Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1584 am: 24. April 2019, 19:27:35 »
Ja, wie möchtest Du jetzt das FAX vom Anwalt zeit-genau kaputt bekommen?

Ein guter Anwalt wird den Sachverhalt schon in seinem Sinn darzustellen wissen. Merke: Die Starrheit des Gesetzes erfordert die Flexibilität des Sachverhalts!
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Offline hair mess

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1585 am: 24. April 2019, 19:31:12 »
Da habe ich mal was schönes im Steuerrecht gelesen: Das war etwa so in einem Schreiben an einen Anwalt rausgegangen.

Zitat
Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt führt in der Tat zu einer weit niedrigeren Steuer,
 hat jedoch beim Abgleich mit der Realität mit genau dieser nichts zu tun.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1586 am: 24. April 2019, 20:36:50 »
Wer zahlt bei der Revision dann eigentlich die Anwalts- bzw. Gerichtskosten?
Es ist schlimmer als wie du denkst!
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1587 am: 24. April 2019, 20:45:06 »
- wenn am Ende ein (kompletter) Freispruch rauskommt: die Staatskasse;
- bei Teilfreispruch der Verurteilte alles, bis auf die durch den Freispruch ausschaltbaren Kosten, welche die Staatskasse zu tragen hat;
- bei (erneuter) Verurteilung: der Verurteilte

Ja, ich weiß, dass es hier noch zahlreichen Sonderfälle gibt.
Übrigens: nicht jede Rechtsschutzversicherung deckt auch das Strafrecht ab.
« Letzte Änderung: 24. April 2019, 20:47:30 von Knallfrosch »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1588 am: 24. April 2019, 20:48:38 »
Off-Topic:
Das mit dem Fax gestaltet sich mMn* recht simpel, die Frage ist doch: Hat der Anwalt die Fristversäumnis selbst zu vertreten?

Falls ja - ist es eine Fristversäumnis und die Frist gilt.
Falls nein - muss eine Verschiebung der Frist gewährt werden.

Da Faxgeräte eine veraltete Technologie sind finde ich, dass das immer mir "Ja" zu beantworten ist. Selbst schuld wenn man Crap einsetzt, statt modernen Alternativen.
Im Normalfall würde ein Stromausfall oder ein plötzliches Totalversagen eines halbwegs aktuellen Gerätes jedoch etwas sein das der Anwalt nicht selbst zu vertreten hätte.
Eine leere Tintenpatrone oder Toner jedoch schon, wobei der beim Senden ja eigentlich unwichtig ist.

**das basiert natürlich auf meinen Laienwissen, das primär aus dem Umgang mit Verwaltungen und Co entstammt. Ich vermute jedoch, dass es sich bei Gerichten zumindest ähnlich verhält.
NWO-Agent auf dem Weg zur uneingeschränkten Weltherrschaft

*mMn - meiner (ganz persönlichen) Meinung nach
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1589 am: 24. April 2019, 20:56:44 »
@Schattendiplomat:

Nach meiner Erfahrung ist das Fax im Rechtsverkehr nach wie vor das am häufigsten eingesetzte Kommunikationsmittel.

Off-Topic:
Einige wenige progressive Vertreter der Zunft verzichten immerhin inzwischen darauf, den Schriftsatz nochmals per Briefpost einzureichen.
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