Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 221050 mal)

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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1020 am: 20. Juli 2018, 10:11:19 »
Zum Thema Drogen im 3. Reich:
Norman Ohler: "Der totale Rausch", Kiepenheuer&Witsch 2017, inzwischen auch als Taschenbuch.

Eine Auflistung, was A. H. so alles an Medikamenten nahm/bekam/gespritzt erhielt, findet sich hier: https://www.jkris.dk/jkris/Histomed/hitlermed/hitlermed.htm
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Aldebaraner

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1021 am: 20. Juli 2018, 10:57:19 »
Ob Addi bei Vorlage dieser Liste in Nürnberg wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden wäre?

Permanently stoned ...
 
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Offline John

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1022 am: 20. Juli 2018, 13:50:35 »
Off-Topic:
Opioide, Steroide, Hormone, Vitamine.
Sorry für das OffTopic, aber dazu fällt mir direkt der hier ein


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Offline hair mess

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1023 am: 20. Juli 2018, 14:31:37 »
Wider Drogen kämpfen
wieder Drogen nehmen.
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erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 

Offline mork77

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1024 am: 21. Juli 2018, 15:16:16 »
Drogen, papperlapapp, da gibt es laut Montgomery  Burns etwas viel besseres...

“ Wissen Sie, es ist komisch, Smithers. Ich habe jede Tinktur, jede Packung, jedes Tonikum, jede Patentmedizin probiert. Dabei war das einzige was ich brauchte, das frische Blut eines Knaben.”
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
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Offline Evil Dude

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1025 am: 21. Juli 2018, 15:25:21 »
Erzähl das mal dem Weichkeks. Da kann er eine neue "Schreckensnachricht" draus machen!
Spoiler
In dem Fall behauptet er sicher sogar, die Simpsons wäre ein Dokumentarfilm!
 :rotfl:
[close]
« Letzte Änderung: 21. Juli 2018, 15:31:25 von Evil Dude »
Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1026 am: 21. Juli 2018, 16:42:18 »
Zitat
Und jetzt kommt der Oberknaller des vermutlich Drogensüchtigen Damaschke: Es ist jetzt mittlerweile völlig unerheblich und bedeutungslos wie das Geschoss an den Kragen/Hals des "St 325" kam, es reicht vollkommen aus das es da ist.
Das ist mir irgendwie zunächst entgangen. Wenn der Bericht des Menschen "Gabriel" zutrifft, dann hat offenbar der Staatsanwalt im Verfahren der Darstellung der Verteidigung doch widersprochen.
Wenn mich die Erinnerung nicht trügt, hatte ein Gutachter schon in einer frühen Phase des Verfahrens darauf hingewiesen, dass die Legierung des fraglichen Geschossrests genau die Zusammensetzung der Geschosse in Ursaches Revolver aufweist und eben gerade nicht der Zusammensetzung der Geschosse der Polizeiwaffen entspricht. Daher hatte ich schon damals darauf hingewiesen, dass es nicht so sehr darum gehen kann, wie dieser Geschossrest ins Halstuch eines SEK-Beamten geriet, sondern darum, dass er eben dorthin gelangte. Somit steht fest, dass das Geschoss aus Ursaches Waffe stammen muss, dass diese abgefeuert worden sein muss und dass der SEK-Beamte irgendwie getroffen oder gestreift worden sein muss, denn anders kann der Geschossrest nicht in sein Halstuch gelangt sein. Alle Diskussionen um das genau Wie dieses Hineingelangens, alle Debatten um die angeblich falsch stehende Trommel des Revolvers usw. halte ich demgegenüber für Ablenkungsmanöver der Verteidigung.
Anscheinend hat das auch der Staatsanwalt so gesehen und in der Verhandlung mal gesagt. Dass das den Anhängern Ursaches nicht passt, versteht sich.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1027 am: 27. August 2018, 20:58:26 »
Ich kommentiere den Artikel jetzt nicht....nur soweit: Der Schreiberling zeigt wieder einmal viel Verständnis für den Schönling, ist auch empörend, dass der Richter, nachdem Mr. Tausendschon mal dem Gericht gegenüber mal wieder angekündigt hat: "Ich werde sie jagen wie Vieh", die Beweisaufnahme einfach beendet und dem armen, armen Angeklagen das Wort entzieht.
Spoiler
Ursache-Prozess in Halle „Ich werde Sie jagen wie Vieh“

    Von Steffen Könau 27.08.18, 20:00 Uhr

    Richter beendet nach Monolog des Angeklagten überraschend die Beweisaufnahme. Staatsanwalt beantragt acht Jahre wegen versuchten Mordes.

Halle (Saale) -

Die beiden Verteidiger Dirk Magerl und Hartwig Meyer schauen sich für einen Moment verblüfft an. Der Angeklagte, der bis eben in einem stundenlangen Monolog noch einmal Rügen gegen die Verhandlungsführung, völkerrechtliche Theorien und Beleidigungen gegen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei verlesen hatte, erhebt die Stimme, mit der er eben noch in Richtung Gericht und Staatsanwaltschaft gedroht hatte „Ich werde Sie jagen wie Vieh!“.

Doch Jan Stengel, Vorsitzender Richter den 1. Großen Strafkammer am Landgericht Halle, hat den Satz schon gesagt. „Damit beende ich die Beweisaufnahme“, lautete der, gesprochen mitten in den von Adrian Ursache ausufernder Rede wie betäubt sitzenden Verhandlungssaal.
Adrian Ursache leugnet, bewusst und gezielt gefeuert zu haben

Kurz nur ist der Versuch des Widerspruchs der Verteidigung, die auf noch ausstehende Entscheidungen über gestellte Beweisanträge hinweist. „Das erledigen wir mit dem Urteil“, bescheidet Stengel knapp und bittet die Staatsanwaltschaft, ihr Plädoyer zu halten. 

Es ist der 37. Verhandlungstag, er liegt fast auf den Tag genau zwei Jahre nach den Vorfällen, die das kleine Örtchen Reuden in der Elsteraue Ende August 2016 für einen Moment ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückten. Adrian Ursache, heute 42 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei Kindern und früherer Schönheitskönig, hatte Beamte einer SEK-Einheit, die die Zwangsräumung seines Grundstückes durch einen Gerichtsvollzieher absichern sollte, aus einem Revolver beschossen.

Ursache selbst leugnet, bewusst und gezielt gefeuert zu haben, allenfalls, so behauptet er, könne sich ein Schuss gelöst haben, nachdem er selbst von zwei Kugel aus der Waffe eines SEK-Mannes mit dem Dienstkürzel ST321 getroffen worden sei.
Staatsanwaltschaft: Ursache wollte den ihm gegenüberstehenden Beamten töten

Doch diese Darstellung weist der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der wegen Drohungen des Angeklagten in seine Richtung öffentlich nicht namentlich genannt werden will, in seinem Plädoyer entscheiden zurück. Die Beweisaufnahme habe eindeutig ergeben, dass der Angeklagte den ihm gegenüberstehenden Beamten mit der Dienstnummer ST325 habe töten wollen. Dafür spreche schon die Tatvorbereitung, während der sich Ursache einen Revolver der Marke Arminus besorgt und diesen nach dem Eintreffen des Einsatzkommandos aus seiner Garage geholt habe.

Aus einem in einem Erdhaufen versteckten Munitionsvorrat habe er die Waffe mit zwei Patronen geladen und auf die Beamten gezielt. „Das allein impliziert schon, dass er schießen wollte“, so der Staatsanwalt. Alle Aufforderungen der vier ihm gegenüberstehenden Beamten, die Waffe niederzulegen, habe er ignoriert und stattdessen seinerseits gedroht, die SEK-Männer sollten „sich verpissen, sonst knalle ich Euch ab“.

Wegen dieser Drohung sei es ST321 gestattet gewesen, seinerseits zu feuern, so das Plädoyer, das über weite Strecken weniger nach einer Anklage als nach einer Verteidigung der Polizeistrategie klang. Da Ursache auch nach zwei Schüssen noch „keine Wirkung gezeigt, sondern sicher gestanden und seinerseits gezielt geschossen habe“, sei es auch zulässig gewesen, weitere Schüsse auf den Oberkörper des von den Behörden als „Reichsbürger“ eingeordneten früheren Mister Germany abzugeben.
Ursache selbst habe sich durch die Polizei bedroht gefühlt

Adrian Ursache hockt während der einstündigen Verlesung des Plädoyers vor der Anklagebank, hinter der er seit Prozessbeginn im Oktober letzten Jahren nie Platz genommen hat. Er schüttelt den Kopf und kommentiert die Sichtweise der Staatsanwaltschaft mit verzogener Miene, vor allem als der Staatsanwalt erwähnt, dass die auf ihn gezielten Schüsse des in der Situation einzige und angemessene Mittel gewesen seien, eine akute Bedrohungslage zu beenden. Ursache selbst hatte stets argumentiert, er selbst habe sich durch die Polizei bedroht gefühlt und daraus ein recht auf Notwehr abgeleitet.

Das aber hätten nur die Polizeibeamten gehabt, argumentiert die Staatsanwaltschaft, denn Ursache sei „zu allem entschlossen“ gewesen, wie die Hauptverhandlung ergeben habe, in der sich der Angeklagte weiterhin zu seinen staatsleugnenden Überzeugungen bekannt habe.

„Er wollte nicht den Rechtsweg gegen die gegen ihn laufenden Zwangsmaßnahmen ergreifen, weil er die Bundesrepublik damit aus seiner Sicht anerkannt hätte“, heißt es. Stattdessen habe er einen Rückgriff auf Gewalt für sich für legitim erachtet, um seinen Fantasiestaat „Ur“ gegen die von ihm als „Angestellte des Scheinstaates Bundesrepublik“ zu verteidigen.
Staatsanwaltschaft sieht Indiz für niedere Beweggründe

Die Staatsanwaltschaft sieht im Umstand, dass Adrian Ursache seine Wut auf das „System“ auf diese Weise gegen einen beliebigen SEK-Mann gerichtet habe, ein Indiz für niedere Beweggründe, die als Mordmerkmal gelten.

„Das ist eine Degradierung des Opfers zum bloßen Objekt und eine totale Nichtachtung des Lebensrechtes jedes Menschen aus einem nichtigen Tatanlass.“ Gerade ein Angriff auf Repräsentanten des Staates aber müsse mit aller Härte bestraft werden, zumal Ursache auch am letzten Prozesstag keine Einsicht und keine Reue gezeigt habe. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz fordert die Staatsanwaltschaft acht Jahre Haft für Ursache.

Ob der Prozess Anfang September mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden kann, ist noch unklar. Ursaches Anwalt Hartwig Meyer hat wegen eines am vorletzten Prozesstag nach Ansicht der Verteidiger noch nicht entlassenen Zeugen Widerspruch gegen das Ende der Beweisaufnahme eingelegt. (mz)
[close]
https://www.mz-web.de/halle-saale/ursache-prozess-in-halle--ich-werde-sie-jagen-wie-vieh--31174862
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1028 am: 27. August 2018, 22:22:55 »
So mitfühlend finde ich den Artikel nicht. Mich wundert eher, dass gleich mehrfach in dem Artikel steht, dass Ursache leugne, bewusst und gezielt geschossen zu haben. Als ob das eine Tatsache sei. Dabei ist das bisher eigentlich nur die Sicht der Staatsanwaltschaft.

Und das große Erstaunen über das Ende der Beweisaufnahme scheint mir eher die allgemeine Überraschung, dass dieser ewige Endlos-Prozess nun doch an sein Ende gelangt. Selbst die zuvor so dauer-bissigen Verteidiger sind da wohl auf dem falschen Fuß erwischt worden; was ich daraus schlussfolgere, dass ihr Widerspruch gegen das Ende der Beweisaufnahme wohl erst nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft erfolgt ist.

Bei der Liste vorgeworfener und erfreulich schnörkellos und direkt untermauerter Straftaten überrascht mich aber, dass die Staatsanwaltschaft dafür "nur" 8 Jahre Freiheitsstrafe fordert. Im Urteil wird sich erweisen, ob das Gericht in den großen Strohfeuern der Verteidigung Substanz sieht oder nur heiße Luft.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1029 am: 27. August 2018, 22:36:52 »
Bei der Liste vorgeworfener und erfreulich schnörkellos und direkt untermauerter Straftaten überrascht mich aber, dass die Staatsanwaltschaft dafür "nur" 8 Jahre Freiheitsstrafe fordert.
Wenn die StA schon niedere Beweggründe und versuchten Mord sieht, erstaunt das in der Tat, wobei ich schon eingerechnet habe, dass angesichts des doch eher sogar wenig tauglichen Versuchs nicht eine lebenslange Strafe beantragt werden würde.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1030 am: 28. August 2018, 02:35:24 »
Ich kommentiere den Artikel jetzt nicht....nur soweit: Der Schreiberling zeigt wieder einmal viel Verständnis für den Schönling, ist auch empörend, dass der Richter, nachdem Mr. Tausendschon mal dem Gericht gegenüber mal wieder angekündigt hat: "Ich werde sie jagen wie Vieh", die Beweisaufnahme einfach beendet und dem armen, armen Angeklagen das Wort entzieht.

"Etwas mehr Respekt!" ;-)

Denn:
So mitfühlend finde ich den Artikel nicht. Mich wundert eher, dass gleich mehrfach in dem Artikel steht, dass Ursache leugne, bewusst und gezielt geschossen zu haben. Als ob das eine Tatsache sei. Dabei ist das bisher eigentlich nur die Sicht der Staatsanwaltschaft.

Tatsächlich stellt der gute @stk das als Tatsache dar (Hervorhebung vom Rechtsfinder):
Zitat von: stk
Adrian Ursache, heute 42 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei Kindern und früherer Schönheitskönig, hatte Beamte einer SEK-Einheit, die die Zwangsräumung seines Grundstückes durch einen Gerichtsvollzieher absichern sollte, aus einem Revolver beschossen.

Und dass er das Plädoyer stellenweise als eine Verteidigung der Polizei verstand: Geschenkt.

Einerseits gehört zur Begründung dass Ursache kein Notwehrrecht zustand. Das wiederum setzt voraus, dass es gerade keinen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegen ihn gab (vgl. § 32 StGB). Einen Angriff gab es (mehrere bewaffnete Polizisten, die ihn sogar beschossen hatten – je nach Zeitablauf, für uns nicht aufklärbar) und der war durchaus gegenwärtig. Wäre das Handeln der Polizisten rechtswidrig gewesen, so hätte Ursache seinerseits ein Rechtfertigungsgrund zur Seite gestanden. Somit hätte er nicht rechtswidrig, sondern rechtmäßig gehandelt. Die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit seiner Handlung ergab sich aus der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit der Handlung der Polizisten. Wenn also begründet werden sollte, dass er rechtswidrig handelte, dann musste zuvor begründet werden, dass die Polizisten rechtmäßig handelten. So sind Juristen halt drauf, der Staatsanwalt wird da keine Ausnahme machen.

Andererseits leben wir – glücklicherweise! – in einem Land, in dem Polizisten sich nach tödlichen Schüssen sehr unangenehme Fragen stellen müssen. Unsere Erwartungshaltung ist nämlich, dass polizeiliche Einsätze unblutig von statten gehen. Etwas, das, ich alter Polizeikritiker kann nicht glauben, dass ich das schreibe, in den aller-allermeisten Fällen sehr, sehr gut funktioniert. Bei Ursache ist halt – wohl auch aus polizeilicher Sicht – etwas schief gelaufen. Sehr verständlich, dass jetzt (zu und mit Recht) begründet wird, dass das nicht an der Polizei lag, sondern eben an Ursache.

Insofern musste die Polizei ggf. tatsächlich vor expliziten Vorwürfen (der Verteidigung) und impliziten Vorwürfen (fast aller Seiten) in Schutz genommen werden. Ist doch in Ordnung.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1031 am: 28. August 2018, 05:06:48 »
Bei Ursache ist halt – wohl auch aus polizeilicher Sicht – etwas schief gelaufen.

Da ich das nicht so sehe: Was ist bei der polizeilichen Maßnahme aus Deiner Sicht schiefgelaufen?
 

Offline Sandmännchen

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1032 am: 28. August 2018, 08:38:10 »
Beabsichtigt war wohl eher, dass Ursache angesichts der Übermacht aufgibt. Dass es überhaupt eine Schießerei gab, ist auch aus polizeilicher Sicht schief gelaufen.

@Rechtsfinder hat mit dieser Formulierung aber gerade nicht ausgedrückt, dass er die Verantwortung dafür bei der Polizei sieht.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1033 am: 28. August 2018, 10:52:15 »
Wenn die StA schon niedere Beweggründe und versuchten Mord sieht, erstaunt das in der Tat, wobei ich schon eingerechnet habe, dass angesichts des doch eher sogar wenig tauglichen Versuchs nicht eine lebenslange Strafe beantragt werden würde.

Für den Versuch gelten die Strafminderungsregeln des § 49 Abs. 1 StGB. Aus der lebenslangen Freiheitsstrafe wird dabei eine Mindeststrafe von 3 Jahren. Damit handelt es sich um eine zeitige Freiheitsstrafe nach § 38 Abs. 1 StGB und das Höchstmaß liegt gemäß § 38 Abs. 2 StGB bei 15 Jahren.

Die beantragte Freiheitsstrafe liegt damit etwa in der Mitte des verfügbaren Strafrahmens. Gemäß Fischer, Rn. 17 zu § 46 StGB ist ein Strafmaß oberhalb des rechnerischen Mittels nur zulässig, wenn Strafschärfungsgründe festgestellt sind. Da der Urian selbst erheblich verletzt wurde und sich der Prozess schon zwei Jahre hinzieht, liegen eher Strafminderungsgründe vor. Mit 8 Jahren hat der Staatsanwalt den Rahmen des Machbaren schon ziemlich ausgeschöpft.

Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe für die vollendete Tat kann von einer Strafrahmenminderung nur abgesehen werden, wenn besonders gewichtige Umstände dagegen sprechen (Fischer, Rn. 3 zu § 49 StGB). Also waren 9 Jahre das gesetzlich mögliche Maximum was die Staatsanwaltschaft beantragen konnte.

 
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« Antwort #1034 am: 28. August 2018, 12:29:38 »
@Wittenberger: Was der Kollege @Sandmännchen sagt.

Beabsichtigt war wohl eher, dass Ursache angesichts der Übermacht aufgibt. Dass es überhaupt eine Schießerei gab, ist auch aus polizeilicher Sicht schief gelaufen.

@Rechtsfinder hat mit dieser Formulierung aber gerade nicht ausgedrückt, dass er die Verantwortung dafür bei der Polizei sieht.

Ich unterstelle der Polizei nicht, dass die Quintessenz der Einsatzbesprechung war: "Alles gut gelaufen, den Irren planmäßig angeschossen und überlebt hat ers auch – nix passiert."
Stattdessen unterstelle ich der Polizei, dass die Quintessenz der Einsatzbesprechung war: "Mist, wir mussten schießen. Wir haben uns zwar vollständig rechtmäßig verhalten, aber der Schusswaffeneinsatz war nur unser Plan B für den Fall, dass Plan A schiefgeht. Warum hat der Irre auch seine Waffe nicht hingelegt, wie es unser Plan A vorsah?"

Was für mich bedeutet: Da lief was schief. Ist aber natürlich alles nur :spekulatius:, kann auch sein, dass die Polizei den Einsatz als Erfolg auf ganzer Linie verbucht. Fänd ich nicht so gut, aber müsste ich dann mit leben.
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