Autor Thema: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle  (Gelesen 221043 mal)

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Offline BlueOcean

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #990 am: 30. Juni 2018, 02:43:12 »
Also... bei aller Kritik...

Zitat von: stk
Ursache hat diese Verteidigung mit lautem Geschrei und langen, meistenteils unverständlichen Vorträgen geführt, er hat die Teilnahme an einer normalen Verhandlungsführung verweigert, dem Gericht die Legitimität abgesprochen und mit dem Verlesen der immergleichen ausufernden Vorträge zu eigenen Theorien der Staats- und Völkerrechtslehre selbst seine Sympathisanten auf die Folter gespannt.

Hier beschreibt er eindeutig einen Reichsbürger und das nun wahrlich nicht mit freundlichen Worten. So wie auch der Titel von dem Artikel schlicht "Reichsbürger vor Gericht" lautet; ganz undistanziert.

Ursaches Antrag ist bei ihm nicht mehr als eine "steile These", wo er sich eher darüber zu wundern scheint, dass die Verteidiger sich dem anschließen.

Und dass die Verteidiger jetzt anscheinend selbst erstellte Sachbeweise vorlegen wollen, ist eher ungewöhnlich und allein deswegen berichtenswert. Eine Wertung kann ich da aber nicht erkennen.

Ich sehe da keinen "Pressesprecher" von irgendwem am Werk, sondern nur den Lokalredakteur, der seine Eindrücke aus dem Prozess und die Argumente von beiden Seiten darzustellen versucht.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 02:45:07 von BlueOcean »
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #991 am: 30. Juni 2018, 09:26:27 »
Mir ging es um die Frage, ob aus einer in der Hand gehaltenen Waffe auf eine Tötungsabsicht geschlossen werden kann. Dafür diente das Beispiel. Wenn den Beamten zugestanden wird, nicht töten zu wollen (überhaupt die Waffe einsetzen zu wollen), muss das auch bei einem Zivilisten für möglich gehalten werden.

Warum sollte er dann den Beamten mit einer Waffe in der Hand gegenübertreten? Die hat nur einen einzigen Zweck, von daher würde *ich* als eingesetzter Polizist von einer Tötungsabsicht ausgehen und nach einer angemessenen Zeit handeln, damit mir mein Gegenüber nicht zuvorkommt. Gerade dann, wenn er auf wiederholte, sehr deutliche Aufforderung hin die Waffe nicht niederlegt.
« Letzte Änderung: 30. Juni 2018, 10:04:36 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #992 am: 30. Juni 2018, 09:46:27 »
Ihr vergesst dabei, dass Ursache der Polizei nicht nur mit der Waffe in der Hand, sondern auch mit entsprechendem Begleitgeschrei gegenüber getreten ist.
Gar nicht davon zu reden, wie oft er -alleine in den Stunden vorher- angekündigt hat "sein Reich" bis aufs Blut zu verteidigen ....
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #994 am: 30. Juni 2018, 10:30:20 »
Mir ging es um die Frage, ob aus einer in der Hand gehaltenen Waffe auf eine Tötungsabsicht geschlossen werden kann. Dafür diente das Beispiel. Wenn den Beamten zugestanden wird, nicht töten zu wollen (überhaupt die Waffe einsetzen zu wollen), muss das auch bei einem Zivilisten für möglich gehalten werden.

Warum sollte er dann den Beamten mit einer Waffe in der Hand gegenübertreten? Die hat nur einen einzigen Zweck, von daher würde *ich* als eingesetzter Polizist von einer Tötungsabsicht ausgehen und nach einer angemessenen Zeit handeln, damit mir mein Gegenüber nicht zuvorkommt. Gerade dann, wenn er auf wiederholte, sehr deutliche Aufforderung hin die Waffe nicht niederlegt.

Die Entscheidung muss jeder Polizist für sich treffen, wann und wie wird eingegriffen. Ich habe das zum Beispiel auch schon so erlebt: Mandat wird angeklagt wegen versuchter Körperverletzung, soll auf einer Demo einen Polizisten angegriffen haben. Aussage des Beamten bei Gericht: „der Angeklagte stand mit dem Rücken zu meinem Kollegen, drehte sich dann um. Ich weiß nicht, ob er attackieren wollte, hielt das aber für möglich und habe ihn darauf hin sofort fixiert.“

Ähnlich könnte das bei Ursache sein, dafür sickert zu wenig durch.

Es gibt bei YouTube z.B. das Video von Kinski bei den Dreharbeiten zu Fitzcarraldo. Da schreit er den Produzenten aus Leibeskräften an, mehrfach, „ich schlag dir in die Fresse!“. Wenn man den Ausbruch sieht, denkt man auch, gleich langt er hin. Macht er aber nicht.

Der BGH geht davon aus, dass es beim Menschen eine Hemmschwelle gibt, die er überschreitet, wenn er tötet oder zum töten ansetzt. Und es ist nicht einfach, zu entscheiden, wann es bei dem einzelnen so weit war oder ob der zwar äußerst erregt, aber immer noch nicht zum letzten entschlossen war.

Das Gericht wird es sich nicht einfach machen, das ist es nie, wenn über solche Taten zu befinden ist. Aber genau wie die Polizei vor Ort muss auch der Richter die äußeren Umstände bewerten und eine eigene Meinung bilden. Ohne Geständnis kann der Vorsatz des Täters nur aus den Umständen gefolgert werden.

Jetzt habe ich schon wieder mehr geschrieben, als ich wollte, mein Fazit jedenfalls: ich weiß von dem Inhalt des Prozesses zu wenig, um einen soliden Tipp für den Ausgang zu wagen.


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #995 am: 30. Juni 2018, 12:22:47 »
Erstmal: Was @BlueOcean und @Tonto sagen. Beides trifft den Nagel auf den Kopf.

Warum sollte er dann den Beamten mit einer Waffe in der Hand gegenübertreten?
Zum Beispiel, um getötet zu werden. Durchsuch diesen Thread und v.a. den alten Ursache-Thread mal nach "suicide by cop" (da findest Du sogar einen User, dem diese Theorie einen Benutzernamen verschafft hat) bzw. "erweiterter Suizid".

Es gibt mehr als nur ein Indiz, das die Theorie stützt, Ursache war so verzweifelt und in seinen Wahn hineingesteigert, dass er an dem Tag durch eine Polizeiwaffe sterben wollte. Ist ja auch beinahe passiert. Das kommt auch gelegentlich vor, er wäre damit also kein Einzelfall.

Wenn aber seine Absicht war (was insbesondere wir weder beweisen, noch widerlegen können), die Polizisten soweit zu bringen, dass sie ihn an- bzw. erschießen, dann liegt darin eben nicht die Absicht zur (Fremd-) Tötung.

Die hat nur einen einzigen Zweck, von daher würde *ich* als eingesetzter Polizist von einer Tötungsabsicht ausgehen und nach einer angemessenen Zeit handeln, damit mir mein Gegenüber nicht zuvorkommt. Gerade dann, wenn er auf wiederholte, sehr deutliche Aufforderung hin die Waffe nicht niederlegt.
Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Ich halte auch nach den mir vorliegenden Informationen den Schusswaffengebrauch der Polizei für rechtmäßig. Dabei beziehe ich durchaus die Möglichkeit ein, dass die Polizei zuerst geschossen hat (wofür ja eine Menge spricht).

Das hat aber mit der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Ursaches an der Stelle nichts zu tun. Hinsichtlich seines Vorsatzes kommt es allein auf seine Absichten, auf seine Vorstellungen an. Die Vorstellungen, die sich ein Polizist in der Situation von Ursaches Vorstellungen machte, sind irrelevant. Denn das sind ja die Gedanken des Polizisten, nicht die Gedanken von Ursache. Und man kann Ursache nicht für etwas bestrafen, was andere von ihm denken. Bestrafen kann man ihn nur für das, was er gedacht hat.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #996 am: 1. Juli 2018, 01:34:25 »
Wenn man ihn rausläßt, ist die Dummheit, die er dann macht, hoffentlich nicht zu folgenschwer.
Dass er alles als Warnschuss sieht und keine Dummheit mehr macht, kann ich kaum glauben.

Wenn ich der neue Besitzer seines Hauses wäre, würde ich mich schon mal vorsorglich um bewaffneten Wachschutz bemühen!

Was ist eigentlich mit dem Haus passiert, um was es eigentlich "ursächlich" ging? Neue Besitzer und wohnen sie drin? Das wäre schon sehr masochistisch veranlagt, gerade neben den Schwiegereltern. Und die Frau Schönheitskönigin, wohnt sie nebenan bei Ihren Eltern? Das wäre doch mehr wie Konfliktpotential, wenn Herr Adrian doch gewisse Freiheiten haben sollte.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #997 am: 1. Juli 2018, 10:37:02 »
Kann man an Ortsfremde vermieten.  ;D
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #998 am: 1. Juli 2018, 10:42:03 »
Nun ja, hier in Berlin wäre das einfach. Da bräuchte mensch nur verkünden, dass eine international operierende Heuschrecke das Gebäude über einen Strohmenschen gekauft hat und es luxussanieren will. Dann kommen irendwelche Autonomen und besetzen es. Dann können sich Reichsbürger und Autonome um das Haus kloppen.

Aber in der beinahe-sächsischen Pampa? Das Haus an andere Reichsbürger verscherbeln. Dann können sich der Staat Ur und zB das KRD gegenseitig den Krieg erklären.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #999 am: 1. Juli 2018, 10:56:56 »
Aber in der beinahe-sächsischen Pampa? Das Haus an andere Reichsbürger verscherbeln. Dann können sich der Staat Ur und zB das KRD gegenseitig den Krieg erklären.

Lustige Idee, die uns für lange Zeit die Unterhaltung sichern würde. Die Sache hat nur einen Haken: Du müsstest Reichsdeppen finden, die ausreichend finanzstark sind. Ich würde mich in dem Fall nur darauf einlassen, wenn die gesamte Summe gezahlt wird.
« Letzte Änderung: 1. Juli 2018, 11:30:34 von Neubuerger »
Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1000 am: 1. Juli 2018, 10:58:22 »
Du müsstest Reichsdeppen finden, die ausreichend finanzstark sind. Ich würde mich in dem Fall nur darauf einlassen, wenn die gesamte Summe gezahlt wird.

Dann holen wir noch irgendwelche Alt-Nazis ins Boot, die haben genug finanzielle Rückendeckung, siehe Kubitschek und Konsorten.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1001 am: 1. Juli 2018, 22:27:00 »

Aber in der beinahe-sächsischen Pampa? Das Haus an andere Reichsbürger verscherbeln. Dann können sich der Staat Ur und zB das KRD gegenseitig den Krieg erklären.

Interessante Idee mit makaberen Unterhaltungswert. Da wird es lustig, was die UN dazu sagt und auf wessen Seite sich Trump oder Putin schlägt. Und Kim könnte ja als Weltmacht auch noch mitspielen.
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1002 am: 2. Juli 2018, 12:58:14 »
Einfach aufkaufen, 20 Kästen Sterni reinstellen, draussen Freibier dranschreiben und warten bis Ursache aufschlägt.
 
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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1003 am: 5. Juli 2018, 14:35:54 »
Ziemlich schwammiger Artikel. was "der Mann" nun genau gemacht hat, bleibt unklar.
Er gehörte wohl zu Adrians Entourage, die sich versammelt hatte?

Zitat
Streit bei Räumung von Ex-Mister Germany: Mann verurteilt
05.07.2018 | 14:02


Knapp zwei Jahre nach dem Polizeieinsatz bei der Zwangsräumung des Grundstücks des früheren Mister Germany, Adrian Ursache, hat das Amtsgericht Zeitz einen Mann zu elf Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Der Mann wurde wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Er habe ein umfassendes Geständnis abgelegt. "Sein Verteidiger und der Vertreter der Staatsanwaltschaft ließen erkennen, dass das Urteil rechtskräftig werden wird", teilte das Amtsgericht mit. Der Mann gab laut Gericht an, nicht der sogenannten Reichsbürgerszene anzugehören.

Unterdessen muss sich Ursache seit Oktober 2017 am Landgericht Halle wegen versuchten Mordes an einem SEK-Beamten verantworten. Bei der Zwangsräumung seines Grundstücks im August 2016 in Reuden (Burgenlandkreis) kam es zu einer Schießerei mit der Polizei. Auf dem Grundstück hielten sich nach Videoaufnahmen mehrere Menschen auf, darunter auch der jetzt Verurteilte. Ursache soll laut Anklage auf einen SEK-Beamten geschossen haben. Bei dem Polizeieinsatz wurde er schwer verletzt.

Für die Staatsanwaltschaft gehört Ursache der "Reichsbürger"-Szene an. Er bestreitet das. Sogenannte Reichsbürger erkennen die Gesetze der Bundesrepublik und deren Vertreter nicht an. Ursache hatte auf seinem Grundstück ein eigenes Staatsgebiet ausgerufen.

Quelle: DPA


https://www.rtl.de/cms/streit-bei-raeumung-von-ex-mister-germany-mann-verurteilt-4187362.html

https://www.t-online.de/nachrichten/id_84066794/streit-bei-raeumung-von-ex-mister-germany-mann-verurteilt.html
Merke: Es genügt natürlich nicht, dämlich zu sein. Es soll schon auch jeder davon wissen!

„Nur weil es Fakt ist, muß es noch lange nicht stimmen!“ (Nadine, unerkannte Philosophin)
 
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Offline Pantotheus

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Re: Adrian Ursache - Die Abrechnung a.k.a. Der Prozess vor dem LG Halle
« Antwort #1004 am: 5. Juli 2018, 15:17:01 »
Das war aber nicht etwa der "Mann am Pool"?
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )