Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305978 mal)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2700 am: 9. Juni 2020, 16:18:16 »
Man darf die Wahrheit also nicht mehr sagen in diesem Lande ...
Ich verstehe das so, daß es nicht um das sagen geht, sondern um die Veröffentlichung des Gesagten auf der Website des Innenministeriums.

So isses. Stichwort: staatliche Neutralität. Heißt: Die Person (oder auch der lebende Mensch) Seehofer darf das. In seiner Funktion als  Minister darf er es nicht.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2701 am: 9. Juni 2020, 16:40:51 »
Grundsätzlich darf bei uns fast jeder fast immer fast alles aber eben nicht immer überall alles.
Deshalb finde ich das Urteil sogar gut, auch wenn die AfD jetzt ihren großen Sieg feiert.

Es ist ein Signal, daß wir eben nicht in einem Unrechtsstaat leben, in dem alle nur auf der AfD rumhacken. Es zeigt, daß die AfD die gleichen Rechte wie die anderen Parteien hat, auch wenn sie gerne mal Anderes behauptet.

Und mal ehrlich, hätte er auf der Seite des Innenministeriums über die FDP gelästert oder die Union in den Himmel gelobt, es hätte zurecht Kritik gegeben. Das gehört sich eben einfach nicht für eine Seite des Bundes; das hat einfach ein G'schmäckle, selbst wenn es (verdientermaßen) die AfD trifft.
« Letzte Änderung: 9. Juni 2020, 16:45:11 von theodoravontane »
"Wenn ich mein Leben noch einmal leben könnte, würde ich die gleichen Fehler wieder machen, aber ein bisschen früher anfangen, damit ich mehr davon habe."

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2702 am: 9. Juni 2020, 16:56:55 »
Die Person (oder auch der lebende Mensch) Seehofer darf das. In seiner Funktion als  Minister darf er es nicht.


Das weiß ich natürlich.
Aber es ist mir wurscht.
Den das GG bindet ja zunächst einmal nur die staatliche Gewalt.
Deshalb behaupte ich einfach, was ich will.
Die afd behauptet ja auch einfach, was sie will.
Auf die Weise kann ich sie noch schön ärgern.
Und sie gehen mit fast immer auf den Leim.

;D


Deshalb finde ich das Urteil sogar gut, auch wenn die AfD jetzt ihren großen Sieg feiert.

Es gab auch gleich noch wieder einen Dämpfer heute, die Freude bei der afd hält sich in Grenzen:


Zitat
08.06.2020, 20:55 Uhr
Heimliche Pressearbeit in Karlsruhe

Verfassungsgericht will nur „zuverlässige“ Journalisten vorab über Urteile informieren
Die AfD scheitert mit einer Klage gegen die umstrittene Mitteilungspraxis. Die Verfassungshüter bestehen darauf, sich ihre Presse selbst auszusuchen JOST MÜLLER-NEUHOF
Spoiler
Die AfD ist vorerst damit gescheitert, die umstrittene Vorabinformation über Urteile des Bundesverfassungsgerichts an von diesem ausgewählte Journalisten untersagen zu lassen. Am Montag hat das Karlsruher Verwaltungsgericht eine entsprechende Eilklage der Partei zurückgewiesen, für Dienstag ist ein Urteil des Verfassungsgerichts zu einer Klage der AfD gegen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angekündigt.

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts gibt es keine Vorschrift im Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die der Partei einen Anspruch einräumt (Az.: 3 K 2476/20). Auch sei für die Partei kein Nachteil im politischen Wettbewerb erkennbar. Die AfD hatte damit argumentiert, dass in der Öffentlichkeit ein nachteiliger Eindruck entsteht und ihre Prozessbeteiligten „wie Idi0ten“ wirken, wenn Journalisten das Urteil vorab kennen und vorbereitet sind, sie selbst aber nicht.

Das Gericht rät, dem Medienklub beizutreten
In dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht hat das Bundesverfassungsgericht seine Praxis gerechtfertigt, die Pressemitteilung zum Urteil bereits am Vortag den Mitgliedern des Karlsruher Vereins „Justizpressekonferenz“ mit der Pflicht zur Einhaltung einer Sperrfrist zur Verfügung zu stellen: Es handele sich dabei um Journalisten mit „besonderer Expertise“ und einer „langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts. „Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalistinnen und Journalisten“.

Diese Vorgehensweise stelle sicher, dass die Öffentlichkeit „zeitnah und kompetent“ informiert werden könne. Nichtmitgliedern der „Justizpressekonferenz“ riet das Gericht, dem Verein beizutreten, wenn sie an die Informationen gelangen wollen. Der Deutsche Journalisten-Verband hatte die exklusiven Vorab-Mitteilungen als „befremdlich“ kritisiert. Der Deutsche Richterbund lehnt eine Stellungnahme ab.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/politik/heimliche-pressearbeit-in-karlsruhe-verfassungsgericht-will-nur-zuverlaessige-journalisten-vorab-ueber-urteile-informieren/25898702.html


Den Dämpfer gab's eiegntlich schon gestern, aber so richtig mitbekommen hat man es erst heute.

Wieso eigentlich  „wie Idi0ten“?
;)
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2703 am: 9. Juni 2020, 17:50:26 »
Off-Topic:
Deshalb behaupte ich einfach, was ich will.
Die afd behauptet ja auch einfach, was sie will.

Du bist also wie die AfD?  ;D
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2704 am: 9. Juni 2020, 17:59:54 »
Du bist also wie die AfD? 


Was diese undemokratische staatszersetzende Partei betrifft, bin ich ziemlich skrupellos.

Motto: "Handle so, daß die afd etwas dagegen hätte".
(Emanuel von Kantholz, deutscher Philanthrop, 21. Jahrhundert)


Die SZ kommentiert:

Zitat
„Vom Inhalt seiner Kritik muss Horst Seehofer kein Wort zurücknehmen.“

https://www.sueddeutsche.de/meinung/bundesverfassungsgericht-klage-afd-seehofer-kommentar-1.4931583


Auch nett und von der Lügenpresse oft übersehen:


Zitat
Die Auslagenentscheidung beruht auf § 34a Abs. 3 BVerfGG. Im Organstreitverfahren findet eine Kostenerstattung nur ausnahmsweise statt, wenn besondere Billigkeitsgründe dies geboten erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 20, 119 <133 f.>; 96, 66 <67>; 110, 407 <409>). Solche Gründe sind hier nicht ersichtlich. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist für einen Rückgriff auf § 34a Abs. 2 BVerfGG im Rahmen des § 34a Abs. 3 BVerfGG kein Raum, weil der Organstreit nicht der Durchsetzung individueller Grundrechte, sondern der Klärung der Rechte und Pflichten von obersten Bundesorganen und anderer Beteiligter, die durch das Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind – hierzu zählen auch die politischen Parteien –, dient.
2 BvE 1/19

;D
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2705 am: 9. Juni 2020, 23:20:18 »
In den diversen Gruppen hat man das Urteil mit Jubel aufgenommen und nicht verstanden

[facebook]www.facebook.com/418464895371992/posts/651745462043933/[/facebook]
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

Wir kamen
Wir sahen
Wir traten ihm in den Arsch
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2706 am: 10. Juni 2020, 07:34:27 »
Die "Stürmer-Presse" der Störchin ist mal wieder am rumopfern und hetzen. Die armen, armen "thoitschen Rassismusopfer".
"Der Pfarrer predigt nur einmal!"
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2707 am: 10. Juni 2020, 08:02:43 »
Anderes Thema.
Lt Meldungen meines Radios wollen afd Abgeordnete im Bundestag bei ihren Mitarbeitern den Maskenzwang für Mitarbeiter nicht durchsetzen. Wenn aber ein Mitarbeiter zum Selbstschutz eine Maske tragen will, so stellen sie ihm das frei.
Wer erklärt es ihnen?
Die Masken dienen vorwiegend dem Schutz der Anderen.
Hier fehlt wohl die Fähigkeit, sich auch nur ein Yota um die Befindlichkeit anderer kümmern zu wollen.
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2708 am: 10. Juni 2020, 08:25:06 »
Das wird man ja noch sagen und drucken dürfen!   ;D







Vom FB-Auftritt der MoPo.Naiv oder afd-Fanboy?



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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2709 am: 10. Juni 2020, 08:34:29 »
@hair mess

Scheint nicht nur in Deinem Radio von der "Lügenpresse" verbreitet zu werden.

https://www.frankenpost.de/region/bayern/AfD-Fraktion-will-Maskenpflicht-im-Landtag-nicht-befolgen;art2832,7273822

Zitat
Mund-Nase-Schutz

Bayern
AfD-Fraktion will Maskenpflicht im Landtag nicht befolgen
Die AfD-Fraktion will die ab Montag geltende Maskenpflicht im gesamten bayerischen Landtag in ihren eigenen Büros und Arbeitsbereichen nicht umsetzen. Sie werde der Entscheidung von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) «nicht folgen und im Arbeits- und Verantwortungsbereich der AfD-Fraktion sowohl für Mitarbeiter als auch für Abgeordnete keine Maskenpflicht einführen», teilte die Fraktion am Dienstag in München mit. Stattdessen appelliere sie an die Mündigkeit jedes Mitarbeiters und Besuchers im Landtag.

Zur Begründung sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier: «Es leuchtet nicht ein, warum die strenge Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher gelten soll, nicht aber für Abgeordnete. Diesen Widerspruch trägt die AfD-Fraktion so nicht mit und spricht sich generell gegen eine Maskenpflicht im Maximilianeum aus.»

Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) kündigte an, sich weitere Schritte vorzubehalten. Sie appellierte an das Verantwortungsgefühl der Fraktionen und ihrer Mitarbeiter, teilte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage mit.

Falls dies nicht zum Ziel führen sollte, werde wird sich die Präsidentin über die weitere Vorgehensweise mit den Fraktionen beraten - gegebenenfalls in einer Sondersitzung des Ältestenrates. Wer sich in der gegenwärtigen Situation weigere, Masken zu tragen, handle verantwortungslos.

Am Montag hatte der Landtag mitgeteilt, dass nach Rücksprache von Aigner mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Virologen Oliver T. Keppler ab dem 15. Juni eine Maskenpflicht im Maximilianeum bestehe. An der Besprechung hätten die Vertreter aller Fraktionen teilgenommen, bekräftigte der Sprecher.

Auf dieser Basis gebe es eine Selbstverpflichtung der Fraktionen zum Maskentragen, für alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besteht eine eindeutige Maskenpflicht. Den Abgeordneten selbst könne nicht vorgeschrieben werden, ihr Mandat nur mit Maske ausüben zu dürfen.
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2710 am: 10. Juni 2020, 08:42:39 »
Wer erklärt es ihnen?


Völlig verrückte Idee: Man könnte Wissenschaftler fragen.
Die werden schon bezahlt und man muß nicht eigens eine Studie in Auftrag geben.


Zitat
Schutzmasken wirksam gegen Corona! Studie bringt den Beweis! Schutzmasken verhindern Ausbreitung von Coronavirus

am 09.06.2020

Lange Zeit wurde über die Nützlichkeit von Schutzmasken in der Corona-Krise gestritten. Doch jetzt steht endgültig fest, dass Schutzmasken ein wirksame Mittel sind, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Dies haben jetzt Wissenschaftler von vier verschiedenen Universität in ihrer Studie festgestellt. Das Ergebnis wurde heute in der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz bekanntgegeben.
Spoiler
Studie beweist Wirksamkeit von Mund-Nasen-Schutz

Die Wissenschaftler hatten für ihre Studie die Entwicklung der Infektionszahlen in der thüringischen Stadt Jena mit anderen Städten verglichen. Jena war eine der ersten Städte, die seit dem 6. April eine Maskenpflicht eingeführt hatte. Also schon deutlich vor anderen Städten. Anschließend verglichen die Wissenschaftler die Infektionszahlen der Stadt mit denen von Städten vergleichbarer Größe. Dabei kamen die Forscher zu dem Ergebnis, dass die Infektionszahlen nach Einführung der Maskenpflicht nur noch schwach angestiegen sind. Im Vergleich zu anderen Städten hingegen wurde jedoch „eine signifikante Kluft zwischen den Fallzahlen in Jena und der Vergleichsgruppe ohne Maskenpflicht“ festgestellt. In einem Zeitraum von 20 Tagen mit Maskenpflicht hatte sich die Anzahl der Infizierten in Jena lediglich von 142 auf 158 erhöht. In der gewählten Stadt des Vergleichmodells stieg die Anzahl von 143 auf 205.

Forscher untersuchen Fallzahlen von anderen Städten

Der zweite Schritt der Studie bestand dann darin, die Entwicklung der Fallzahlen in den Städten und Kreisen zu untersuchen, welche die Maskenpflicht erst wesentlich später zum 22. April eingeführt hatten. Diese Ergebnisse verglichen sie mit den Fallzahlen von Kommunen, die erst zum 27. April oder später eine Maskenpflicht eingeführt hatten. Auch bei dieser Untersuchung stießen die Forscher auf signifikante Unterschiede. „Zusammenfassend kann man sagen, dass die Einführung der Maskenpflicht in den jeweiligen Kreisen zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von Covid-19 beigetragen hat“, gab Klaus Wälde von der Universität Mainz als Ergebnis der Studie bekannt. Epidemiologen und Virologen bestätigen dieses Ergebnis, da ein Mund-Nasen-Schutz die Übertragung infektiöser Partikel stark eindämmt.

[close]
https://www.androidkosmos.de/schutzmasken-wirksam-gegen-corona-studie-bringt-den-beweis-schutzmasken-verhindern-ausbreitung-von-coronavirus/#



Aber Wissenschaftler mit ihren wissenschaftlichen Methoden zu befragen, ist wirklich eine ganz verrückte Idee! Am Ende haben die auch noch recht?   ???
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2711 am: 10. Juni 2020, 09:55:46 »
Das wird man ja noch sagen und drucken dürfen!   ;D
Jetzt überlege ich mir tatsächlich, ein Exemplar zu kaufen!

Zitat
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Ja, unabhängig darf schreiben, was will. Differenziert ist nicht nötig, wenn unabhängig. Man braucht keine Lügenpresse kaufen, es gibt im Izdatelstvo Pravda sicher genug elektronische und gedruckte Erzeugnisse, die nach Nase passen. Die dürfen dann natürlich, das findet man dann gut. Vielleicht steht in der Jungen Freiheit Passenderes. Der Kroppzeugverlag ist dahingehend gut sortiert.
« Letzte Änderung: 10. Juni 2020, 09:58:19 von Anmaron »
Wer sich politisch nicht engagiert, hilft im Grunde jenen, die das Gegenteil von dem wollen, was man selber für wichtig und richtig hält. (Alain Berset)
Die Demokratie ist so viel wert wie diejenigen, die in ihrem Namen sprechen. (Robert Schuman)

Anmaron, M. Sc. univ. Universität Youtübingen
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2712 am: 10. Juni 2020, 10:58:30 »
Das wird man ja noch sagen und drucken dürfen!   ;D

Hm, kann ein Nordlicht bestätigen, dass das tatsächlich das heutige MoPo-Titelbild ist? Hier ganz im Süden liegt die halt nicht am Kiosk...
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2713 am: 10. Juni 2020, 18:55:30 »
Bei drei Verkaufsstellen nicht mehr aufzutreiben gewesen, Verkäufer hat es aber bestätigt

[facebook]https://www.facebook.com/hamburgermorgenpost/photos/a.10150465230217520/10158404386767520/?type=3[/facebook]
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2714 am: 11. Juni 2020, 12:34:21 »
Laut
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-andreas-kalbitz-reicht-zivilklage-gegen-parteiausschluss-ein-a-0a85d66b-661a-4471-829b-0f0a321315d0
spiegel.de hat Kalbitz gegen seinen Rausschmiß Klage beim LG Berlin eingereicht.

Her mit dem Popcorn!

Globaler Moderator Kommentar Link repariert.  ;)
« Letzte Änderung: 11. Juni 2020, 12:54:28 von Gutemine »
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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