Autor Thema: AfD im Bundestag  (Gelesen 305999 mal)

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Offline Gutemine

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2595 am: 18. Mai 2020, 13:36:43 »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2596 am: 18. Mai 2020, 14:51:49 »
Kurzmeldung bei spiegel.de: die AfD-Fraktion im brandenburger Landtag hat ihre Geschäftsordnung geändert, Kalbitz kann Mitglied bleiben.

Dann bleibt er sicher auch Fraktionsvorsitzender.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2597 am: 18. Mai 2020, 14:59:03 »
Jo:


Zitat
Trotz Partei-Rauswurf
Kalbitz bleibt Mitglied der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion

Der bisherige Brandenburger AfD-Chef Kalbitz bleibt trotz seines Rauswurfs aus der Partei in der Landtagsfraktion. Dafür wurde sogar die Geschäftsordnung geändert. ALEXANDER FRÖHLICH
Spoiler
Im Machtkampf zwischen dem völkischen Flügel und den Rechtskonservativen um AfD-Chef Jörg Meuthen hat Andreas Kalbitz einen politischen Etappensieg mit Symbolwert errungen. Obwohl der Bundesvorstand ihm die AfD-Zugehörigkeit wegen verschwiegener Mitgliedschaften im rechtsextremem Milieu entzogen hat, kann Kalbitz in der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion bleiben.

Die Fraktion hat am Montag in einer Sondersitzung eigens ihre Geschäftsordnung geändert, damit Kalbitz trotz fehlender Parteimitgliedschaft in der Fraktion bleiben kann. Noch offen ist, ob er auch Vorsitzender der Fraktion bleibt. Kalbitz hatte angekündigt, sich am Dienstag erneut zur Wahl zu stellen.
[close]
https://www.tagesspiegel.de/berlin/trotz-partei-rauswurf-kalbitz-bleibt-mitglied-der-brandenburger-afd-landtagsfraktion/25840098.html


Den Vorsitz läßt er wohl ruhen:


Zitat
Andreas Kalbitz lässt Vorsitz in AfD-Landtagsfraktion ruhen
Die Hausmacht der AfD-Rechtsausleger steht.
Die Potsdamer AfD-Landtagsfraktion hat den aus der Partei ausgeschlossenen Andreas Kalbitz wieder in die Fraktion aufgenommen, den Vorsitz lässt er aber ruhen.
Seine Unterstützer trommeln nun für einen Sonderparteitag.

Jan Sternberg
|
18.05.2020, 14:32 Uhr
https://www.rnd.de/politik/andreas-kalbitz-lasst-vorsitz-in-afd-landtagsfraktion-ruhen-AIJN56MIPBDOPDXROSXHJWALJU.html


Bei der LTO hat man sich mal mit dem Parteiausschluß beschäftigt:


Zitat
AfD-Vorstand beendet Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz
Par­tei­aus­schluss ohne Votum des Schieds­ge­richts?

Gastbeitrag von Florian Zumkeller-Quast

18.05.2020
Andreas Kalbitz soll nicht länger Mitglied der AfD sein. Der AfD-Bundesvorstand hat seine Mitgliedschaft für nichtig erklärt. Dass dieser Beschluss allerdings rechtlich haltbar ist, bezweifelt Florian Zumkeller-Quast.
Spoiler
Der AfD-Bundesvorstand hat am Freitag die Mitgliedschaft des Brandenburger Landes- und Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz per Mehrheitsbeschluss für nichtig erklärt. Hintergrund sind frühere Kontakte im rechtsextremen Milieu.

Das Ende einer Parteimitgliedschaft hat im Regelfall einen von drei Auslösern: Tod des Parteimitglieds, eine Austrittserklärung desselben oder, deutlich seltener, den Parteiausschluss. Dieser ist in § 10 Abs. 4, 5 Parteiengesetz (PartG) abschließend geregelt. Dort wird die Entscheidungskompetenz allein dem Schiedsgericht zugewiesen, entschieden hat im Fall Kalbitz allerdings der Bundesvorstand.

Allein auf diese Begebenheit zu verweisen und damit den Beschluss für rechtlich unhaltbar zu erklären, ist aber vorschnell. Denn auch wenn ein Parteiausschluss im Sinne von § 10 Abs. 4 PartG außerhalb der Kompetenz des Parteivorstandes liegt und ein solcher als ultra vires-Handlung im parteienrechtlichen Gefüge nichtig wäre, verbleiben andere Varianten.

Obwohl der Parteiausschluss in § 10 Abs. 4, 5 PartG abschließend geregelt ist, bleibt er nicht der einzige Weg, eine Parteimitgliedschaft von Seite der Partei aus einseitig zu beenden. Vereinzelte Stimmen halten etwa die Streichung der Parteimitgliedschaft wegen Beitragsnichtzahlung durch den Vorstand für möglich, wenn dies von der Satzung vorgesehen ist. Schon der Wortlaut des § 10 Abs. 2 S. 2 PartG, der lediglich die Möglichkeit des Stimmrechtsentzuges an die Beitragsnichtzahlung knüpft, spricht allerdings klar gegen diese Auffassung.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?

Eine weitere Möglichkeit könnte jedoch eine Anfechtung der Aufnahmeerklärung als Parteimitglied darstellen. Dann wäre gemäß § 142 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Parteimitgliedschaft nichtig. Und tatsächlich lesen sich die öffentlichen Begründungen des Ausschlusses passend zu einer Anfechtung. Der Anfechtungsgrund: Arglistige Täuschung. Die Nichtigerklärung der Parteimitgliedschaft soll sich darauf stützen, dass Kalbitz seine frühere Mitgliedschaft in verschiedenen neonazistischen Vereinigungen und Teilnahme an derartigen Veranstaltungen gegenüber der AfD verschwiegen habe. Impliziert wird dabei, dass Kalbitz andernfalls von der AfD nicht aufgenommen worden wäre.

Grundsätzlich scheinen die Rahmenbedingungen für eine solche Anwendung des § 123 BGB nicht gänzlich abwegig: Eine Parteimitgliedschaft ist immerhin ein durch Willenserklärung zustande gekommenes Verhältnis des bürgerlichen Rechts. Auch wenn die Parteien stark in den Staat hineinwirken, sind sie Organisationen der Zivilgesellschaft. Daher richtet sich ihr Verhältnis zu ihren Mitgliedern nach dem Recht der nicht eingetragenen Vereine, modifiziert durch die Vorschriften des PartG.
Mitgliedschaft in der "Heimattreuen Deutschen Jugend"?

Als Anfechtungsgrund tragen könnte der Vorwurf der Nichtinformation über die Mitgliedschaft in der "Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)". Wenn Medienberichte zutreffen, wonach das Formular zum Parteieintritt, in dem Kalbitz möglicherweise eine Mitgliedschaft in der HDJ hätte angeben müssen, verloren gegangen ist, dürften sich allerdings Beweisstreitigkeiten ergeben.

Ein weiteres Beweisthema ist die Anfechtungsfrist nach § 124 Abs. 1, 2 BGB. Die Jahresfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die AfD eine Täuschung durch Kalbitz entdeckt hatte. Dieser hatte seine Mitgliedschaft in der HDJ immer wieder bestritten. Daher könnte sich das Ende der Täuschung durch tatsächliche Kenntnis der AfD erst später ergeben.

Auch hinsichtlich der Teilnahme von Kalbitz am Sommerlager der "Heimattreuen Jugend" 1993 dürfte die einjährige Frist des § 124 Abs. 1, 2 BGB noch nicht abgelaufen sein. Denn zumindest in der breiten Öffentlichkeit wurde diese erst im August 2019 durch die Berichterstattung des ARD-Politikmagazins Kontraste sowie des rbb-Magazins Brandenburg aktuell bekannt. Eine frühere Kenntnis des AfD-Bundesvorstandes ist nicht bekannt. Anders liegt es hingegen etwa bezüglich seiner Teilnahme am Sommerlager 2007 der damals bereits umbenannten "Heimattreuen Deutschen Jugend" , zu welcher er sich bereits 2018 öffentlich bekannte.

Auf die Frist des § 124 Abs. 3 BGB, die eine Anfechtung nach zehn Jahren gänzlich ausschließt, kommt es hier nicht an. Diese bezieht sich auf das Unterlassen der Angabe der Information gegenüber der AfD und nicht die Teilnahme selbst. Die Relevanz der Angabe derartiger politischer Aktivitäten dürfte für die Aufnahme in einer politischen Partei gegeben sein. Entsprechend könnte die Unterlassung eine Täuschung im Sinne des § 123 BGB darstellen. Ob Kalbitz diese arglistig beging, also mit Vorsatz, wäre von der AfD zu beweisen. Kalbitz behauptete jedenfalls schon 2018 bezüglich der Teilnahme am Sommerlager 2007, dass er sich an diese nicht mehr erinnere.
Parteiausschluss nur durch das Parteischiedsgericht?

Allerdings wäre die uneingeschränkte Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Anfechtung auf die Parteimitgliedschaft problematisch. Die Regelungen des § 10 Abs. 4, 5 PartG sollen gerade sicherstellen, dass ein Parteivorstand nicht missliebige Mitglieder entfernt und so seine Macht sichert. Zwar könnte man darauf abstellen, dass das Verhalten, an das angeknüpft wird, im Falle der Anfechtung gerade zeitlich vor Beginn der Mitgliedschaft liegt und der Wortlaut des § 10 Abs. 4 PartG eine Beschränkung auf Verhalten während der Dauer der Parteimitgliedschaft ermöglicht. Dies würde auf den ersten Blick eine saubere Abgrenzung der Instrumente ermöglichen.

Allerdings wäre eine solche Beschränkung spätestens in solchen Fällen problematisch, in denen die Ausschlussfrist des § 124 Abs. 3 BGB erfüllt ist. Politische Parteien haben aber gerade ein Interesse daran, Mitglieder auch wegen Verhaltens vor der Aufnahme, das erst weit nach dieser bekannt wird, auszuschließen. Der politische Betrieb kennt keine zehnjährige Verjährungsfrist und ein entsprechend schwerer Schaden kann daher auch in diesen Fällen eintreten. Die feinere Abwägungsmechanik des § 10 Abs. 4 PartG bietet in solchen Fällen eine interessengerechtere Lösung und ist daher auch auf Verhalten vor dem Parteieintritt erstreckbar.

Dann würde allerdings die parallele Anwendung der zivilrechtlichen Anfechtungsregeln ein Unterlaufen der Parteiausschlussregelungen ermöglichen: Anstelle der parteipolitisch unmittelbar nicht abhängigen Richter entschiede der Parteivorstand. Eine parallele Anwendung von Anfechtung der Mitgliedschaft und Parteiausschluss muss daher zumindest auf die Fälle beschränkt werden, in denen keine Missbrauchsgefahr gegeben ist. In allen anderen Fällen muss zwingend der Weg des ordentlichen Parteiausschlusses über das Parteischiedsgericht begangen werden.
Kalbitz nur ein "Bauernopfer"?

Im Fall Kalbitz liegt die Missbrauchsgefahr auf der Hand: Denkbar ist, dass der Bundesvorstand mit dem Parteiausschluss lediglich ein öffentlichkeitswirksames Bauernopfer tätigen will, nach dem Motto: "Mit Rechtsextremisten will die AfD nichts zu tun haben."

Kalbitz selbst hat angekündigt, juristische Mittel gegen die Entscheidung einzulegen. Gut möglich, dass das zuständige Gericht ihn dann einstweilig wieder zum Parteimitglied macht, ihn in seine bisherigen Parteiämter wiedereinsetzt und weiter die Partei zwingt, den "Pfad des Rechts" zu beschreiten. Ob dieser dann am Ende erfolgreich ist und Kalbitz rechtsradikale Aktivitäten einen Verstoß mit ausreichend schwerem Schaden für die Partei darstellen, wie es § 10 Abs. 4 PartG erfordert, muss dann das Parteischiedsgericht entscheiden und im Hinblick auf eine Überprüfung auch durch staatliche Gerichte gut begründen.

Angesichts der Vielzahl von Mitgliedern der AfD, die ins rechtsradikale Milieu vernetzt sind beziehungsweise selbst mit rechtsradikalen und revisionistischen Äußerungen aufgefallen sind, ist dies allerdings alles andere als eine einfache Aufgabe.

Der Autor Dipl.-Jur. Florian Zumkeller-Quast war früher Richter am Bundes- sowie hessischem Landeschiedsgericht der Piratenpartei. Im Rahmen dieser Tätigkeit hat er selbst über zahlreiche Anträge auf Parteiausschluss mitentschieden. Die Entwicklungen des Parteienrechts verfolgt der Unternehmensjurist auch weiterhin aktiv.
[close]
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kalbitz-afd-brandenburg-parteiausschluss-mitgliedschaft-schiedsgericht-anfechtung/
« Letzte Änderung: 18. Mai 2020, 15:28:56 von Reichsschlafschaf »
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2598 am: 18. Mai 2020, 18:55:12 »
18 von 21 wollen den kleinen "Führer" weiterhin haben. Damit ist klar, dass der Flügel wirkt. Jetzt muss der BuVo nur noch den Bundesvorstand abwählen.


Zitat
WELT Nachrichtensender
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Der bisherige Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz bleibt auch nach seinem Rauswurf aus der Partei Mitglied der Landtagsfraktion. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte am Montag in einer Sondersitzung in Potsdam dafür - damit gab die Fraktion ihm Rückendeckung und sandte ein Signal an seine Gegner im Bundesvorstand. Für das Bleiben von Kalbitz in der Fraktion stimmten nach Fraktionsangaben 18 von 21 anwesenden Abgeordneten, zwei waren dagegen, einer enthielt sich. Die Fraktion änderte dafür einstimmig ihre Geschäftsordnung: Bisher konnte ihr niemand angehören, der kein Mitglied der AfD ist. Eine Zwei-Drittel-Mehrheit war nötig.

«Die AfD-Fraktion Brandenburg steht stabil», sagte Kalbitz. Die Entscheidung über den Fraktionsvorsitz werde verschoben, bis der Mehrheitsbeschluss des Bundesvorstands über seinen Rauswurf rechtlich geklärt sei. «Ich bin aber sehr zuversichtlich», sagte er. Kalbitz bekräftigte, juristisch dagegen vorzugehen. «Ob dass das Schiedsgericht klärt oder ein Zivilgericht durch einen einstweiligen Rechtsschutz, das muss man sehen, das ist Sache der Juristen.» Das sei aber «keine Kampfansage» an den Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen persönlich. Meuthen hatte seinen Rauswurf vorangetrieben.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz am Freitag mit einem Mehrheitsbeschluss wegen Kontakten ins rechtsextreme Milieu für nichtig erklärt. In dem Beschluss hieß es, die Mitgliedschaft sei mit sofortiger Wirkung aufgehoben, «wegen des Verschweigens der Mitgliedschaft in der "Heimattreuen Deutschen Jugend"» (HDJ) und «wegen der Nichtangabe seiner Mitgliedschaft» bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994.

Der bisherige Brandenburger AfD-Landeschef warf seinen Gegnern im Bundesvorstand vor, die Entscheidung sei politisch falsch und juristisch wacklig. «Es hat (…) ein enormes Spaltungspotenzial», sagte Kalbitz - und fügte noch an: «Keiner hat ein Interesse an dieser Spaltung.»

Neben Björn Höcke gilt Kalbitz als wichtigster Vertreter des formal aufgelösten rechtsnationalen «Flügels» der Partei, der vom Verfassungsschutz als rechtsextreme Strömung beobachtet wird. Unter Kalbitz holte die AfD 2019 bei der Brandenburger Landtagswahl 23,5 Prozent und wurde zweitstärkste Partei hinter der regierenden SPD.

Nach seinem Rauswurf ist in der AfD ein offener Machtkampf entbrannt. Thüringens Landes- und Fraktionschef Höcke hatte bei Facebook angekündigt: «Die Spaltung und Zerstörung unserer Partei werde ich nicht zulassen.» Eine Minderheit im Bundesvorstand um den Co-Vorsitzenden Tino Chrupalla und die Bundestagsfraktionschefs Alexander Gauland und Alice Weidel halten die Mehrheitsentscheidung für falsch.

Gauland, politischer Ziehvater von Kalbitz, begrüßte die Entscheidung der Landtagsfraktion. Das sei Ausdruck einer gewissen Loyalität, «die ich für richtig halte, dass man nicht jemanden wie eine heiße Kartoffel fallen lässt, wenn etwas umstritten ist», sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Mit Blick auf die Situation der Partei sagte er: «Natürlich kann man das Wort Machtkampf gebrauchen.» Diejenigen, die dies ausgelöst hätten, müssten sich fragen, wie es weitergehe, wenn das Ziel erreicht sei.

Der Antrag auf Mitgliedschaft von Kalbitz ist laut Gauland wohl nicht mehr auffindbar. Kalbitz sagte, er habe ihn online ausgefüllt. «Es gibt keine frühere Mitgliedschaft in der HDJ.» Die HDJ steht auf einer Unvereinbarkeitsliste der AfD: Jeder, der einer der dort aufgeführten Organisationen angehört oder angehörte, kann nicht Mitglied der AfD sein.

CSU-Chef Markus Söder bezeichnete die AfD wegen des Machtkampfes als «Wrack» und «Ruine». «Die AfD hat endgültig ihr wahres Gesicht gezeigt», sagte Söder in München.
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2599 am: 18. Mai 2020, 21:50:30 »
Zitat
Hamburgs Restaurants haben wieder geöffnet – allerdings unter strengen Auflagen. Neben Abstandsregeln und Hygienevorgaben fürs Personal müssen die Gastronomiebetriebe auch die Daten ihrer Gäste aufnehmen. Ein Hamburger AfD-Politiker hält davon überhaupt nichts.

Eugen Seiler ist Mitglied im Landesvorstand der Rechtspopulisten, dazu Vize-Fraktionsvorsitzender in Bergedorf – und offensichtlich kein Freund der Corona-Maßnahmen. Zumindest hat der AfD-Mann in den sozialen Netzwerken hinausposaunt, dass er sich nicht daran hält.

...

Zitat
...
Probleme gibt’s allerdings, wenn die Gäste falsche Angaben machen. „Habe auch nicht meine richtigen Daten angegeben“, offenbart der Politiker. Ist das strafbar? Unklar.
Corona: Falsche Personalien können Folgen haben

Fakt ist: Dieses Verhalten kann zu großen Problemen führen. Dazu lohnt sich ein Blick nach Südkorea.

In der dortigen Hauptstadt Seoul gab es zuletzt wieder einen Corona-Ausbruch, weil ein infizierter 29-Jähriger im Nachtleben zahlreiche Menschen angesteckt hat – und die Behörden große Mühe haben, die Infektionsketten zu verfolgen. Warum? Weil viele Menschen die Registrierungspflicht in Clubs und Bars missachtet – und falsche Angaben gemacht haben.

...

https://www.mopo.de/hamburg/politik/irrsinn-kann-folgen-haben-hamburger-afd-politiker-pfeift-auf-corona-regeln-36702728
 
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Online Reichsschlafschaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2600 am: 19. Mai 2020, 07:20:22 »
Der Bundesrat möchte Motorräder leiser machen.
Oder ggf ein Sonntagsfahrverbot (dafür wäre man in entsprechenden Region - Schwarzwald - womöglich dankbar).

Jetzt kommt die Stunde der afd! Sie ist nämlich sofort dagegen!


Zitat
SONNTAGS-FAHRVERBOT FÜR MOTORRÄDER?!
AFD-MEUTHEN GRÄTSCHT DAZWISCHEN

Von Patrick Hyslop

Stuttgart - Ob nun sattes Blubbern oder heiseres Kreischen: Für Motorrad-Fahrer zählt auch der satte Sound ihrer Maschinen. Doch der Bundesrat hat davon jetzt die Nase voll und holt die Verbotskeule raus. Da meldet sich AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen (58) zu Wort.
Spoiler
Kurzer Rückblick: Wie die Zeit meldet, fordert der Bundesrat, dass Motorräder in Zukunft weniger Lärm verursachen sollen. Künftig sollen die Zweiräder höchstens noch so laut sein wie ein Rasenmäher oder ein vorbeifahrender Laster.

Und damit nich genug: Auch will die Länderkammer beschränkte Motorrad-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen ermöglichen. Nun muss die Bundesregierung entscheiden, ob (und wann) sie die Anregung umsetzt.

Diese Pläne haben dafür gesorgt, dass sich Jörg Meuthen auf Facebook gemeldet hat - und zwar lautstark! In seinem Beitrag schießt er sich am Montag vor allem auf eine Partei ein: die Grünen.

So säßen "die ökosozialistischen 'Grünen'" zwar nicht in der Bundesregierung, "aber über den Bundesrat üben sie einen erheblichen und zugleich fatalen Einfluss auf die Bundespolitik aus".

Dieser Einfluss stehe, so Meuthen, "in groteskem Gegensatz zu ihren Wahlergebnissen und damit zur Anzahl der gewählten Abgeordneten dieser Partei in den deutschen Parlamenten".

Dann kommt er auf den Einfluss der Grünen im Bundesrat zu sprechen: "Dort sind nur die jeweiligen Landesregierungen vertreten, und erschreckenderweise können die Grünen über 45 der 69 dort verfügbaren Stimmen mitentscheiden."
[close]
https://www.tag24.de/nachrichten/politik/deutschland/parteien/afd/afd-alternative-fuer-deutschland-joerg-meuthen-fahrverbot-motorraeder-sonntag-feiertag-bundesrat-1519744


Da hat er aber seinerseits die Rechnung ohne das Völkchen gemacht, das ebenfalls dagegen ist!






 :rotfl:
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2601 am: 19. Mai 2020, 08:29:11 »
«Die AfD hat endgültig ihr wahres Gesicht gezeigt», sagte Söder in München.

War Herr Söder die letzten Jahre blind und taub?
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Offline hair mess

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2602 am: 19. Mai 2020, 08:30:53 »


Da hat er aber seinerseits die Rechnung ohne das Völkchen gemacht, das ebenfalls dagegen ist!






 :rotfl:

Außer sie heißen Höcke oder Kalbitz.
«Die AfD hat endgültig ihr wahres Gesicht gezeigt», sagte Söder in München.

War Herr Söder die letzten Jahre blind und taub?

Jetzt muss ich - dass mir das passiert, das nehme ich Dir persönlich übel -
Söder in Schutz nehmen.  :-[

Was an dem Wörtchen "endgültig" verstehst Du denn nicht?
Natürlich war das wahre Gesicht schon öfter zu sehen.
Aber erst jetzt    e n d g ü l t i g.   
 
Außerdem dienen solche Wörter  :think: sich zu wiederholen, ohne sich zu wiederholen.
Quasi eine Verstärkung.
Und in diesem Fall eine Verstärkung von Niegesagtem  :-X ,
quasi es so erscheinen zu lassen, 
als hätte er schon mehrfach auf das wahre Gesicht,
das nur zeitweise als Fratze :rage: sichtbar gewesen sei, 
hingewiesen.

Pooah, wie ich das wieder rumgebogen habe.  >:D :))

« Letzte Änderung: 19. Mai 2020, 08:43:44 von hair mess »
Fällt Dir nur Unsinn ein und immer,
erzähle nichts, sonst wird es schlimmer.
 
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dtx

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2603 am: 19. Mai 2020, 08:38:32 »
Der Bundesrat möchte Motorräder leiser machen.
Oder ggf ein Sonntagsfahrverbot (dafür wäre man in entsprechenden Region - Schwarzwald - womöglich dankbar).

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Zitat
SONNTAGS-FAHRVERBOT FÜR MOTORRÄDER?!
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Stuttgart - Ob nun sattes Blubbern oder heiseres Kreischen: Für Motorrad-Fahrer zählt auch der satte Sound ihrer Maschinen. Doch der Bundesrat hat davon jetzt die Nase voll und holt die Verbotskeule raus. Da meldet sich AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen (58) zu Wort.

Ob man sich nicht sogar wünschen sollte, des Meuthens infolge seiner scheinheiligen Angriffe auf den "Flügel" verlustig zu gehen? Der ist halt nur auf andere Art lästig und sozialschädlich als Kalbitz. Natürlich muß so ein Plastik-Roller richtig Krach machen. Und das natürlich in einer höheren Frequenz, damit die Schulbubis auch den Leuten am anderen Ende der Stadt auf die Nerven fallen können.

Hat der Meuthen etwas anderes gewollt? Dumpfe Motorräder stören ja nur dort, wo sich eine größere Zahl von Leuten so ein Ding leisten kann. Und das sind nicht so die Hochburgen der AfD.

Außer sie heißen Höcke oder Kalbitz.

Na ja, das Idiom des Verstrahlten stammt schon aus einer Gegend, wo die Himmelblauen auf Alteingesessene zurückgreifen können. Insofern hat er schon irgendwie Recht.

Was an dem Wörtchen "endgültig" verstehst Du denn nicht?
Natürlich war das wahre Gesicht schon öfter zu sehen.
Aber erst jetzt    e n d g ü l t i g.     

Nö, wieso? Söder verbraucht völlig ohne Not vorzeitig die Steigerungsmöglichkeiten seiner Rhetorik. In Bayern hat die AfD noch viel Luft nach oben (und wird sie nutzen). Und woanders kommt es auf das Argument so schon lange nicht mehr an. Da stellt sich eher die Frage, ob man der PiS Unrecht täte, wenn man diese Gebiete Polen zuschlüge.


« Letzte Änderung: 19. Mai 2020, 08:56:55 von dtx »
 
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Offline SchlafSchaf

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2604 am: 19. Mai 2020, 10:07:24 »
:rofl:

Genau, wenn du gewählt wirst, bist du kein Rechtsextremist  :facepalm:

Zitat
Herr Kalbitz hat ja bewiesen in den letzten Jahren, dass er politisch fähig ist und dass er kein Rechtsextremist ist. Sonst hätten ihn ja nicht 23,5 Prozent der Brandenburger gewählt.

https://www.deutschlandfunk.de/dennis-hohloch-afd-es-braucht-einen-neuen-bundesvorstand.694.de.html?dram:article_id=476938
An Rüdiger Hoffmann: Der Faschist sagt immer, da ist der Faschist  (in Anlehnung an die Signatur des geschätzten MitAgenten Schnabelgroß)

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Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2605 am: 19. Mai 2020, 10:48:15 »
Ich fürchte eher, 15 % der Brandenburger haben ihn gewählt, weil er ein Rechtsextremist ist und weitere 8,5 % hat es nicht gestört.
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Offline John

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2606 am: 19. Mai 2020, 11:22:08 »
So säßen "die ökosozialistischen 'Grünen'" zwar nicht in der Bundesregierung, "aber über den Bundesrat üben sie einen erheblichen und zugleich fatalen Einfluss auf die Bundespolitik aus".

Dieser Satz lässt auch mal wieder tief in die blaue braune Seele der AfD blicken.
Meuthen kritisiert, dass das Verfassungsorgan, welches die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sicherstellt, von Parteien beeinflusst wird, die nicht in der Bundesregierung vertreten sind.

Um es mal mit anderen Worten auszudrücken. Er stört sich offenkundig daran, dass hier ein Verfassungsorgan vorhanden ist welches nach dem Ends... äh des Wahlgewinns mit absoluter Mehrheit die AfD ausbremsen könnte. Meuthen wünscht sich also als ein vertreter der gemäßigten innerhalb der AfD einen Zentralstaat ohne Kontrollmöglichkeiten...
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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2607 am: 19. Mai 2020, 11:32:53 »
Er stört sich offenkundig daran, dass hier ein Verfassungsorgan vorhanden ist welches nach dem Ends... äh des Wahlgewinns mit absoluter Mehrheit die AfD ausbremsen könnte


Die Initiative des Bundesrats beruht auf den Aktivitäten der Bürger.
Die haben nämlich das getan, was sie nach GG dürfen: An ihre MdL und MdB herantreten und Wünsche äußern.

Zum Beispiel, daß sie Lärm im Schwarzwald oder in Kurorten oder auch in Schwarzwälder Kurorten nicht möchten, aber vor allem am Sonntag nicht möchten, weil Lärm nämlich krank macht und sie vor allem am Sonntag ihre Ruhe haben möchten:

https://www.badische-zeitung.de/die-mehrheit-empfindet-den-laerm-als-belaestigung--183267585.html

https://www.badische-zeitung.de/motorradlaerm-im-kurort-im-visier--136730613.html

https://motorradlaerm.de/motorradlarm-de/

https://www.moto.ch/intoleranz-trifft-ignoranz/

https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/Motorradlaerm-als-Plage-Anwohner-wehren-sich-gegen-Belaestigung-und-wenden-sich-an-Politik;art417930,9684683



Die Bürger machen also genau das, was die afd als Mittel gegen "die da oben" empfiehlt. Basisdemokratie.

Und warum sollte man als Landkreis- oder Gemeindeverwaltung nicht an bestimmten kritischen Punkten ein Sonntagsfahrverbot verhängen dürfen? Bei den Lkw geht es ja auch. Handeln der Behörde natürlich nur auf gesetzlicher Grundlage.

Das weiß der saubere Herr Professor natürlich ganz genau!
Aber was ist die afd?

Rüüchdüüch! Dagegen!


.
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Offline Rabenaas

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2608 am: 19. Mai 2020, 12:05:41 »
Zitat
Der Druck hat gewirkt

Kalbitz bleibt auch nach dem Parteiausschluss Teil der AfD-Fraktion in Brandenburg. Der Partei droht die Spaltung.

Es braucht kein Parteibuch, um als Rechtsextremer in der AfD zu wirken. Andreas Kalbitz darf auch nach seinem Parteiausschluss weitermachen, als Teil der Brandenburger AfD-Fraktion. Mit dieser Rückendeckung wird er versuchen, seine Niederlage, die die Entscheidung von Parteichef Jörg Meuthen und seiner Getreuen bedeutete, doch noch in einen Sieg umzuwandeln. Ein Sieg von Kalbitz würde Meuthen unweigerlich den Kopf kosten und die Positionierung der AfD im nationalistisch-völkischen Lager besiegeln.

Erik Peter, taz.de am 19.05.2020

Hoffentlich wird es so kommen und die AfD den Weg der Republikaner, DVU und wie sie alle hießen in die Bedeutungslosigkeit gehen.
Das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
 
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Offline Jimmy

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Re: AfD im Bundestag
« Antwort #2609 am: 19. Mai 2020, 12:10:51 »
Das wird dann ja ne Suppe aus Widerstand2020, 2 AFD-Splitterparteien, NPD, wasessonstnochgibt.

Klingt vielversprechend. Zumindest könnten wir die >20% Parlamentsbeiteiligungen loswerden.
 
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