In der Weimarer Verfassung dagegen fehlte eine solche Regelung; war die von den Nazis geschrieben?
Wenn ich das richtig im Kopf habe, dann wurde das ab 1922/23 heftig diskutiert.
Geplant war nicht nur die Abschaffung der Todesstrafe, sondern auch die Streichung des § 175.
Gerade die Zeit um 1923 war nun aber ohnehin schwer belastet (Rheinlandbesetzung, Hyperinflation etc) und im Mai 1924 (also einen Monat nach Adolfs Verurteilung zu einer milden Strafe) fanden Kinder die ersten Teile der Opfer von Fritz Haarmann.
Nun war Haarmann nicht nur ein Mörder, sondern auch noch schwul und somit standen die beiden Delikte irgendwie miteinander in Verbindung und somit konnte man der Öffentlichkeit eine Streichung beider Bestimmungen im StGB nicht mehr vermitteln.
Hätte die Todesstrafe 1933 nicht mehr bestanden, so hätten die Nazis sie ziemlich sicher wieder eingeführt, so, wie eigens für van der Lubbe der Tod durch den Strang auf besondere Anweisung Adolfs wieder eingeführt wurde.
Außerdem wurde der § 175 verschärft.
"Das Gesunde Volksempfinden" sollte Richtschnur sein, nicht mehr Rechtsstaatlichkeit.