Autor Thema: WikiMANNia  (Gelesen 25832 mal)

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WikiMANNia

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Re: WikiMANNia
« Antwort #30 am: 26. Oktober 2016, 03:25:41 »
Ich habe noch eine Leseempfehlung, die ich Ihnen ans Herz lege:
Gunnar Kaiser: Von Wahnwichteln und Schlafschafen, Der Freitag am 29. April 2015
http://www.freitag.de/autoren/gkaiser/von-wahnwichteln-und-schlafschafen
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #31 am: 26. Oktober 2016, 03:37:32 »
"Zum Thema Gewaltenteilung [...] Gucken Sie sich eine Mafia an. Da gibt es auch Gewaltenteilung und Arbeitsteilung. Don Corleone hat natürlich Leute, die machen das Grobe. Dann hat er auch einen Consigliere, einen Rechtsberater und natürlich hat er auch jemanden, der für die Finanzen zuständig ist, der zu den Banken geht und so weiter. Bei jeder größeren Gangster-Organisation [...] gibt es auch Gewaltenteilung. Die Größe der Organisation erzwingt es, dass es unterschiedliche Abteilungen gibt." [2]

Gangster-Organisationen (Mafia stand nur Pars pro toto) haben mit Staaten viel gemein: Sie kontrollieren ein Gebiet, nehmen den Bürgern das Geld weg und haben eine Gewaltenteilung.

Dein grundlegendes Problem ist anscheinend ein tiefgreifender Mangel an Wissen und Verständnis.
Gewaltenteilung ist nicht Arbeitsteilung. Mit ein paar sehr einfachen Fragen, wäre dir schon aufgefallen, dass der Vergleich zwischen Staat und
Mafia besten Falls als Scherz dienen kann. In einer Mafia:
Wer trifft alle Entscheidungen? Die trifft einzig der Boss. Hier bricht die Theorie (bereits) zusammen.
Wer erstellt und verabschiedet Gesetze? Es gibt keine Gesetze. Und wenn du die Bedeutung von "Gesetz" so extrem verstümmeln willst, dass damit auch Drohungen gemeint sind, dann würden sie auch vom Boss vorgegeben.
Wer sorgt für die Durchsetzung von Gesetzen? Niemand, da es keine Gesetze gibt. Bei Drohungen: Die Schergen vom Boss.
Wer sorgt für die Rechtsprechung? Gibt es nicht, da es keine Gesetze gibt. Und der Boss führt garantiert keine Verfahren darüber, ob er jemand tötet, der ihm nicht passt oder nicht.
Es gibt weder eine Legislative, noch eine Judikative, noch eine Exekutive und damit auch keine Gewaltenteilung.
Somit ist dieser Unsinn vom Tisch.

Zu der Drei-Elemente-Lehre:
Eine Mafia hat kein Staatsgebiet, da sie kein anerkanntes Staatsgebiet/Staatsgrenzen hat. Hierzu wieder hilfsweise eine Frage:
Mit welchen Staaten haben sie Verträge über Außengrenzen? Es gibt keine.
Unter Staatsvolk versteht man die Summe der Staatsangehörigen und evtl. der ihnen staatsrechtlich gleichgestellten Personen.
Und wenn man sich die Bedeutung von Staatbürgervolk ansieht, wird es noch offensichtlicher, als ohnehin schon:
Unter Staatsbürgervolk versteht man die Gesamtheit derjenigen, die am status activus, insbesondere am Wahlrecht teilhaben.
Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung, Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.
Auch hierbei wird mehr als deutlich, dass der Mafiavergleich nur ein Scherz ist.

Was die Rede von Carlo Schmid betrifft, so wurde dazu ja schon alles von uns ausführlichst erklärt, sodass man die nicht wieder anbrigen braucht. Ein widerlegtes Argument, bleibt widerlegt. Kleine Anmerkung dazu: Es war damals ganz zu Anfang der Arbeit des Parlamentarischen Rats eine Rede von Carlo Schmid vor dem Rat und nichts weiter. Eine offizielle Ansage ist etwas anderes. (->Bildung)
Hier nochmal der Post zu Carlo Schmid:
https://eisenfrass.wordpress.com/2014/10/07/carlo-schmid-ein-kronzeuge-der-reichsburger/
Soviel zu Schmid...


...der Streit, Verfassung oder Grundgesetz...

Hier fehlt Wissen in Geschichte und im Bereich der deutschen Sprache.
Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme. Und da ich das Reichis wie dir schon so oft erklärt habe, gibt es hierzu einen alten Post von mir (danke an gewisse Leute vom SSL  ;) ):
Zitat
Weil hier ja immer wieder der Unsinn geschrieben wurde, eine Verfassung muss Verfassung heißen und ein Grundgesetz wäre keine Verfassung. "Es heißt ja nicht ohne Grund anders"... So ein Stuss. Schauen wir uns doch mal an wie es bereits vor 1948 mit der Bedeutung von "Grundgesetz" aussah:
Dass eine Verfassung durchaus auch „Grundgesetz“ heißen darf, steht außer Frage. Dieses
Wort bezeichnet schließlich in korrekter Weise ihre Funktion.
Meyers Großes Konversations-Lexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:
"Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die
Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der
staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen,
die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden.
Regelmäßig sind Veränderungen des Grundgesetzes an erschwerende Bedingungen
geknüpft. … Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 78) erfolgen
Verfassungsänderungen im Wege der Reichsgesetzgebung; ... In Österreich kann
eine Verfassungsänderung nur mit zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden … gültig
beschlossen werden. Auch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 und die
Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 wurden als „Grundgesetze“ des frühern
Deutschen Bundes bezeichnet."

Wie man besonders an den Beispielen sieht, werden „Grundgesetz“ und „Verfassung“ als
Synonyme behandelt. Die Bismarck-Verfassung von 1871 wird ausdrücklich erwähnt, war
also auch ein „Grundgesetz“.
Dieser Sprachgebrauch war aber schon damals nicht neu. Greift man zu Adelungs
Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, erschienen ebenfalls zu
Leipzig, aber schon 1796, so findet man für „Grundgesetz“ die Erklärung:
"Das Grundgesetz, … ein Gesetz, welches den Grund, d. i. die Bestimmung der
Verfassung eines Staates enthält, woraus alle übrigen Gesetze herfließen.
Reichsgrundgesetze, Verträge zwischen dem Haupte und den Gliedern eines
Reiches, worin dessen Verfassung und Regierungsform bestimmt wird."

Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, jenem ehrwürdigen Monument der deutschen Sprache:
"GRUNDGESETZ, n. , ein gesetz, das die grundlage für eine erscheinung darstellt …
oder auf das man sie zurückführt …; 1) zufrühest im 17. jh. als verdeutschung von
leges fundamentales wird grundgesetze von der rechtssprache aufgenommen als
'gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines
reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere
gesetze und rechtsverordnungen sind': was dann in diesen articuln enthalten, gehet die
römische kayserliche majestät und stände des reiches unter sich, ja die grundgesetze
und den reichszustand oder staat an …"

Damit muss jetzt endgültig auch der letzte Mensch kapiert haben, dass Grundgesetz gleichbedeutend mit Verfassung ist. (und bevor man sich aufspielt von wegen "die deutsche Sprache; es hat schon seinen Grund dass es unterschiedlich heißt" usw, sollte man erstmal was über die deutsche Sprache lernen)

Und der letzte Punkt:
"Das Volk wird ausgeplündert":
Auch das ist grundlegend falsch. So eine Aussage kann nur von Leuten kommen, die absolut keine Ahnung davon haben, was unser Staat alles für uns tut, uns ermöglicht und was wir ihm alles zu verdanken haben. Das jetzt alles aufzuzählen dauert mir zu lange. Vielleicht mache ich das später mal. (Man bräuchte sich z.B. nur mal den Haushaltsplan ansehen, aber selbst das ist wohl noch zu schwierig.) 
Ich mache es dir aber auf eine andere Art klar. Etliche Reichsbürger schreien ja immer danach, dass sie ihre gezahlten Steuern zurück wollen.
Die können sie von miraus gerne zurück haben. Dann müssen sie aber auch sämtliche erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Hier mal eine kleine Auswahl der Leistungen: Krankenversorgung, Sozialleistungen wie Hartz4 usw (wird ja von Reichis immer gerne genommen), Benutzung der Infrastruktur (u.a. Straßen, Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasleitungen, Internet für euer Geschwurbel, öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittelversorgung usw.), Zugang zum Arbeitsmarkt durch unzählige Förderungen, Bildung! (auch wenn es da einen Rabatt für Reichis gibt), genereller Schutz u.a. vor Gewalt, und noch unzählige Dinge mehr.
Selbst wenn man das nur mal grob überschlägt, käme man richtig tief ins Minus.
Die Hand haltet ihr immer gerne auf und fordert eure Rechte ein, wenn es dann aber mal um die Pflichten geht, ist das Geheule groß.

Und du scheinst wohl keinen Kontakt zu Kindern zu haben. In der zweiten Klasse fragte uns mal der Klassenlehrer, was ein Staat ist. Ich konnte es ihm beantworten, genauso wie der Rest der Klasse.

Soviel zu deinen Reichi-Theorien. Zu deinem Verhalten schreibe ich jetzt mal nichts.  ;)
VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer: "Das Obsiegen von bloßem Geschwätz aus Betroffenheit oder Empörung ist das Schlimmste, was einem Rechtsstaat passieren kann."
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #32 am: 26. Oktober 2016, 03:48:20 »
@Sandmännchen, welch passender Name!  :))

Zitat
@WikiMANNia, Dein Tonfall ist unangemessen. In Zukunft drückst Du Dich entweder ohne Beleidigungen, persönliche Angriffe und Herabsetzungen aus, oder die Beiträge werden nicht mehr genehmigt, sondern gelöscht.

Leute, die nicht ohne Beleidigungen, persönliche Angriffe und Herabsetzungen auskommen, beschweren sich über "unangemessenen Tonfall".  ::) Fasst Euch doch mal an die eigene Nase! Beleidigungen und Herabsetzungen sind bei Euch doch Programm, siehe schon den Namen des Forums: "Anti-Reichsdeppenforum"

Wieder einmal können diejenigen, die am heftigsten Austeilen nichts einstecken.  :clap: xxxx! xxxx! xxxx:dance:
Verkriecht Euch doch in Euren "Safe Space" oder ruft Mama Ditfurth!  8)

Ihr benehmt Euch in einer Weise, dass man Euch nicht ernst nehmen kann, und beschwert Euch darüber. Was für ein Kindergarten!!!

... und tschüß!!!
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2016, 07:51:49 von KugelSchreiber »
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #33 am: 26. Oktober 2016, 03:54:00 »
Ach @WikiMANNia

Du kannst ja gerne der Meinung sein, dass ein Staat ohne Steuern besser wäre, Nationalstaaten das Non plus ultra sind und was weiß Gott was. Das sind keine nachweisbaren Fakten, sondern nur ideologische Ansichten.

Wenn du aber anfängst, aus 30 Seitigen reden eine paar knappe Zitate zu verwenden, Gesetzestexte verkürzt, verfälschst oder absichtlich in den falschen Kontext stellst, irgendwelche Rechtsebene, wie etwa Naturrecht, dass angeblich "juristisch" über allem anderen steht erfindest (nur um dass klar zustellen, es handelt sich um Beispiele, ich will dir nicht alles davon vorwerfen), dann sind wir nun einmal bei erfassbaren Fakten die du entweder aus Absicht, oder aus fehlendem Verständnis für die Materie deinem persönlichen Weltbild entsprechend zurecht biegst. Da macht es für mich keinen Unterschied, ob du nun juristische Zusammenhänge falsch darstellst, oder einfach nur meinst die Erde sei eine Scheibe. Beides ist objektiv falsch. Es ist nun einmal so das nicht jede Meinung gleichwertig ist. Wenn eine Meinung auf falschen Fakten basiert, dann ist diese Meinung einfach nur dumm... oder sollte ich vielleicht eher sagen depperd.

Ein Vergleich der jemandem wie dir sicherlich einleuchtet, ist der von "SJW" immer wieder gern angeführte "Gender Pay Gap" in den USA.
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Re: WikiMANNia
« Antwort #34 am: 26. Oktober 2016, 03:59:24 »
@reallife
Zitat
Ein widerlegtes Argument, bleibt widerlegt. Kleine Anmerkung dazu: Es war damals ganz zu Anfang der Arbeit des Parlamentarischen Rats eine Rede von Carlo Schmid vor dem Rat und nichts weiter. Eine offizielle Ansage ist etwas anderes.
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder stimmt die Aussage von Carlo Schmid oder sie stimmt nicht.

Stimmt seine Aussage, ist das Argument allerdings nicht widerlegt.
Stimmt seine Aussage nicht, wurde das Volk vorsätzlich irregeführt. Das würde die Sache nicht besser machen.
Sie kommen aus der Nummer nicht raus.
Und schon gar nicht mit Ihrer bevorzugten Methode, Widersprechende als Spinner, Deppen, Reichsbürger und Nazis zu beleidigen.
Schon Ihre Beleidigungs- und Diffamierungsmethode zeigt, dass ihre Argumentation nicht durchgreift, denn dann hätten Sie das gar nicht nötig. Das zeigt schon die ganze Schwäche der "Anti-Reichsdeppenforum"-Deppen.

Dummerweise steht auf dem Dokument auch noch "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" drauf, sodass man erstens sagen darf, wo Grundgesetz draufsteht, wird wohl auch Grundgesetz drin sein und zweitens wird die Aussage von Carlo Schmid so stimmen, wie sie getätigt wurde.

Sie wollen mir aber weißmachen, sinngemäß, ein Auto, dass wie ein VW Polo aussieht, im Kraftfahrzeugbrief auch VW Polo drinsteht, aber in Wirklichkeit sei es ein Mercedes S-Klasse. So einen Unfug können Sie ohne Nazi-Keule wohl kaum durchsetzen...
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #35 am: 26. Oktober 2016, 04:02:44 »
@GeneralKapitalo
Zitat
Du kannst ja gerne der Meinung sein...
Sie begreifen es einfach nicht, gell?

Ich erkläre es kindgerecht:
Ein nackter Kaiser ist nackt.
Ein Grundgesetz, wo auch Grundgesetz draufsteht und wo auch bei seiner Formulierung und Inkraftsetzung gesagt wurde, dass es ein Grundgesetz ist, ist auch ein Grundgesetz.

Das ist keine "Meinung", sondern "Logik".
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #36 am: 26. Oktober 2016, 04:11:36 »
Zitat
Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme.
Wenn Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme wären, wie erklären Sie sich dann Artikel 146 GG?

Der Satz
Zitat
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
würde überhaupt keinen Sinn ergeben, wenn es Synonyme wäre.

Auch die Rede von Carlo Schmid ergäbe keinen Sinn, wenn er sagte, dass keine Verfassung beschlossen würde. Es war ja erklärte Absicht, ein Grundgesetz zu beschließen. Wäre der Begriff Verfassung ein Synonym für Grundgesetz ergäbe die ganze Rede keinen Sinn. Das Argumentationsniveau des Anti-Reichsdeppenforum ist unterirdisch.

Zitat
Und da ich das Reichis wie dir...

Ich bin kein Reichi und das "Du" habe ich Ihnen auch nicht angeboten. :naughty: Klaro? 8)

Hallo Männchen, das zum Thema "unangemessener Ton", der, wie ich bereits bemerkte, bei Ihnen ja sehr offenkundig Standard ist.
« Letzte Änderung: 26. Oktober 2016, 07:46:38 von KugelSchreiber »
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #37 am: 26. Oktober 2016, 04:27:30 »
Zitat
In seiner Rede vor dem Parlamentarischen Rat erläutert Schmid seine Meinung zum damaligen Zeitpunkt. Diese Sicht wurde schon damals nicht von allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rats geteilt. Inzwischen haben sich die Rahmenbedingungen entscheidend geändert. Deutschland ist geeint, das Besatzungsstatut aufgehoben und der deutsche Staat hat von den ehemaligen Besatzern die volle Souveränität zurückerhalten. Vor diesem Hintergrund ist die Rede definitiv nicht geeignet, die Behauptung, dass Grundgesetz sei heute keine Verfassung und die Bundesrepublik Deutschland kein Staat, zu belegen. Dies gelingt nur, wenn man die Rede – wie es die Reichsbürger machen – kürzt und aus ihrem persönlichen und historischen Kontext reißt. Wenn man ausblendet, dass Schmid die Situation 1948 beschreibt und sich diese seitdem grundlegend geändert hat. Wenn man ausblendet, dass er nicht für alle Mütter und Väter des Grundgesetzes gesprochen hat.
https://eisenfrass.wordpress.com/2014/10/07/carlo-schmid-ein-kronzeuge-der-reichsburger/

Was für ein Geschwurbel. Die Frage, ob Schmid seine Meinung geändert hat oder nicht, ändert nichts daran, dass 1948 ein Grundgesetz beschlossen und inkraft gesetzt wurde. Wenn ich einen VW Polo kaufe und 20 Jahre später meine Meinung ändere, dann die Garage aufmache, dann hat sich der VW Polo auch nicht mal eben so in einen Mercedes verwandelt.

Aber gut, ich weiß jetzt, wir ihr tickt und mit Bullshit-Logik arbeitet. Ich bin Techniker und glaube nicht an wundersame Verwandlungen, auch nicht an die Verwandlung eines Grundgesetzes in eine Verfassung. Ein Vertreter von Laberwissenschaften mag glauben, dass das geht. Soll er mit seinem Glauben glücklich werden...
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #38 am: 26. Oktober 2016, 04:42:07 »
@GeneralKapitalo
Zitat
Du kannst ja gerne der Meinung sein, dass [...] Nationalstaaten das Non plus ultra sind und was weiß Gott was. Das sind keine nachweisbaren Fakten, sondern nur ideologische Ansichten.

Wie Einstein schon richtig festgestellt hat, ist die Richterskala der Dummheit nach unten offen.

Über Nationalstaaten hatte ich gar nichts gesagt, aber wenn Sie behaupten, Nationalstaaten seien keine nachweisbaren Fakten, sondern nur ideologische Ansichten, dann wissen Sie offenbar nicht, dass der Nationalstaat eine Grundvoraussetzung für Demokratie ist. Wenn Sie also offenbar nichts von Nationalstaaten halten, haben Sie im zwingenden Schluss auch nichts für Demokratie übrig... Dann sind Sie also ein Anti-Demokrat.
Aber Ihre "ideologische Ansichten" erlauben sicherlich nicht, das zu erkennen...  O:-)

Es gibt keine Demokratie ohne Nationalstaat!
 

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Re: WikiMANNia
« Antwort #39 am: 26. Oktober 2016, 05:16:51 »
@Reallife
Zitat
"Das Volk wird ausgeplündert":
Auch das ist grundlegend falsch. So eine Aussage kann nur von Leuten kommen, die absolut keine Ahnung davon haben, was unser Staat alles für uns tut, uns ermöglicht und was wir ihm alles zu verdanken haben. Das jetzt alles aufzuzählen dauert mir zu lange.
Das Selbstdenken ist Ihnen wohl auch zu schwierig, gell?

Was passiert eigentlich mit dem Geld, dass Sie als "Rentenversicherungsbeiträge" zahlen? Mit dem Geld werden die Renten der jetzt in Rente befindlichen gezahlt = Umlageprinzip. Was ist mit dem Geld für die so genannte Riesterrente? Dafür wurden Staatspapiere gekauft. Italien und Griechenland sind leider pleite. Sie haben für die Geldzahlungen zwar noch einen Schuldschein, den Sie aber realistisch betrachtet nicht eintreiben können.

Preisfrage: Wer wird einmal Ihre Rente erwirtschaften?
1. Die geretteten Banken?
2. Die nicht geborenen Kinder??
3. Die zugereisten "Flüchtlinge" ohne Kenntnisse und Fähigkeiten???

Hans-Hermann Hoppe bezeichnet den Staat als Bande von Schutzgelderpressern
http://de.wikimannia.org/Hans-Hermann_Hoppe#Der_Staat_als_Bande_von_Schutzgelderpressern
und ich habe da nicht den Eindruck, dass er übertreibt. Beim Ludwig von Mises Institut finden sich Vorträge von Hoppe, die das weiter ausführen. Sind das in Ihren Augen alles Ahnunglose, Spinner, Deppen, Reichsbürger und Nazis?
Also, "Alles Nazis außer Mutti?"

Schon mal darüber nachgedacht, dass vielleicht Sie der Ahnunglose, Spinner, Depp, Reichsbürger und Nazi sind?
 

Offline Richard Sharpe

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Re: WikiMANNia
« Antwort #40 am: 26. Oktober 2016, 06:27:45 »
Noch etwas zu den angeblichen Fakten:

Zitat
Zwar wurde die Weimarer Verfassung durch die National­sozialisten 1935 mit dem "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" und der Schaffung des Landes Sachsen-Anhalt völker­rechts­widrig außer Kraft gesetzt, doch sind diese völker­rechts­widrigen Gesetze der National­sozialisten durch das SHAEF-Gesetz Nr. 1 der Alliierten wieder aufgehoben worden. Damit ist der Verfassungs­zustand vom 30.01.1933 wieder­her­gestellt worden

Mal davon abgesehen, dass die Weimarer Verfassung bereits 1933 durch das sogenannte Ermächtigungsgesetz außer Kraft gesetzt wurde, hat da erstens jemand nicht verstanden, was der Begriff Gleichschaltung bedeutete, de facto nämlich die Abschaffung der Bundesländer und nicht die Schaffung neuer Bundesländer, und zweitens gibt es das Land Sachsen-Anhalt erst seit 1947.
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Re: WikiMANNia
« Antwort #41 am: 26. Oktober 2016, 07:19:36 »
Es gibt nur zwei Möglichkeiten, entweder stimmt die Aussage von Carlo Schmid oder sie stimmt nicht.

Hier geht es nicht um die Aussage, sondern ihre Bedeutung, Interpretation und historische Einordnung.

Zitat
Dummerweise steht auf dem Dokument auch noch "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" drauf, sodass man erstens sagen darf, wo Grundgesetz draufsteht, wird wohl auch Grundgesetz drin sein und zweitens wird die Aussage von Carlo Schmid so stimmen, wie sie getätigt wurde.

Auf meinem Emmentaler steht "Emmentaler" - ist er deswegen kein Käse?

Zitat
Sie wollen mir aber weißmachen, sinngemäß, ein Auto, dass wie ein VW Polo aussieht, im Kraftfahrzeugbrief auch VW Polo drinsteht, aber in Wirklichkeit sei es ein Mercedes S-Klasse. So einen Unfug können Sie ohne Nazi-Keule wohl kaum durchsetzen...

Nein. Wir wollen erklären, dass ein Polo und eine S-Klasse beides Autos sind...


Ein Grundgesetz, wo auch Grundgesetz draufsteht und wo auch bei seiner Formulierung und Inkraftsetzung gesagt wurde, dass es ein Grundgesetz ist, ist auch ein Grundgesetz.


Das bestreitet auch keiner. Trotzdem ist das Grundgesetz auch eine Verfassung. Ein Polo ist auch ein Auto und ein Emmentaler ein Käse. .

Ich bin Techniker und glaube nicht an wundersame Verwandlungen, auch nicht an die Verwandlung eines Grundgesetzes in eine Verfassung.

So wie ich mich in technischen Fragen auf die Fachleute verlasse, sollten Sie es in staatsrechtlichen und juristischen Dingen tun...

« Letzte Änderung: 26. Oktober 2016, 07:22:59 von vollstrecker »
 

Offline kairo

Re: WikiMANNia
« Antwort #42 am: 26. Oktober 2016, 07:27:11 »
Wie Einstein schon richtig festgestellt hat, ist die Richterskala der Dummheit nach unten offen.

Protest. Einstein hat nichts dergleichen gesagt.
 
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Re: WikiMANNia
« Antwort #43 am: 26. Oktober 2016, 08:05:43 »
Wenn Verfassung und Grundgesetz sind Synonyme wären, wie erklären Sie sich dann Artikel 146 GG?
Der Satz
Zitat
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
würde überhaupt keinen Sinn ergeben, wenn es Synonyme wäre.

Tja, da müsste man sich mit den Feinheiten der deutschen Sprache etwas auskennen. Aber wenn man nur immer den Quark anderer nachbetet, statt mal selber den Denkapparat einzuschalten, dann wird das halt auch nichts.

1. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist eine Verfassung. Punkt. Siehe das Zitat von @Reallife . Das wiederhole ich hier nicht noch mal.
2. Bei der ersten Erwähnung "Grundgesetz" muss natürlich "Grundgesetz" stehen, weil das Schriftstück ja so heißt. Man könnte hier auch schreiben "Diese Verfassung, die vorstehend als 'Grundgesetz' bezeichnet wird...".
3. Falls einmal eine neue Verfassung beschlossen wird, dann muss diese nicht zwingend "Grundgesetz" heißen. Insofern muss bei der zweiten Erwähnung der generische Begriff "Verfassung" benutzt werden, da kann man nicht wieder "Grundgesetz" schreiben. Üblicherweise wird sie dann aber auch wieder "Grundgesetz" oder halt einfach "Verfassung" heißen.

Wenn wir den Satz noch weiter auseinander nehmen:
- Das Grundgesetz ist nicht für die Ewigkeit gemacht, eine Ablösung durch eine andere Verfassung ist ausdrücklich zugelassen.
- Eine Ablösung ist aber nur dann zulässig, wenn die ablösende Verfassung "vom deutsche Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist", wenn sie ihm also nicht aufgezwungen wurde (z.B. aufgrund eines Staatsstreichs - dann nämlich bliebe die alte (unser "Grundgesetz") in Kraft).
- An dem Tag, an dem diese neue, die alte ablösende Verfassung in Kraft tritt, entfällt die alte Verfassung (das, was wir heute als "Grundgesetz" kennen). Ist klar, weil nicht zwei Verfassungen parallel existieren können.
- Solange keine neue Verfassung existiert, die den im Grundgesetz genannten Kriterien genügt, bleibt die alte ohne Bedingungen gültig.

Ist das denn so schwer zu verstehen?  :scratch:
Ich habe mir bereits eine feste Meinung gebildet! Verwirren Sie mich bitte nicht mit Fakten!
 
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Offline kairo

Re: WikiMANNia
« Antwort #44 am: 26. Oktober 2016, 08:15:46 »
Ist das denn so schwer zu verstehen? 

Muss wohl. Dabei ist die Aussage von Art. 146 gar nicht, dass das Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt werden kann. Das ist trivial. Wichtig war die Forderung der alten Fassung, dass eine solche Verfassung frei vom gesamten deutschen Volk beschlossen werden muss.

Das ist inzwischen geschehen. Das gesamte deutsche Volk hat sich frei für das Grundgesetz als Verfassung entschieden (die einen 1949, die anderen 1990). Der Art. 146 wurde in geänderter Fassung wohl mehr aus Pietät beibehalten; die Kernaussage ist nunmehr, dass der Wiedervereinigungsauftrag von 1949 erfüllt worden ist.

Natürlich kann das Grundgesetz auch weiterhin durch eine andere Verfassung abgelöst werden. Das geht immer. Und ein neuer Verfassungsgeber ist an die alte Verfassung auch nicht gebunden, so dass die Forderungen aus Art. 146 als solche wenig Wert haben. Dem neuen Verfassungsgeber stünde es frei, sich daran zu halten oder auch nicht. Vermutlich würde er wohl, denn das sind sicherlich Grundbausteine des Staatsrechts, auch ohne GG.