"Zum Thema Gewaltenteilung [...] Gucken Sie sich eine Mafia an. Da gibt es auch Gewaltenteilung und Arbeitsteilung. Don Corleone hat natürlich Leute, die machen das Grobe. Dann hat er auch einen Consigliere, einen Rechtsberater und natürlich hat er auch jemanden, der für die Finanzen zuständig ist, der zu den Banken geht und so weiter. Bei jeder größeren Gangster-Organisation [...] gibt es auch Gewaltenteilung. Die Größe der Organisation erzwingt es, dass es unterschiedliche Abteilungen gibt." [2]
Gangster-Organisationen (Mafia stand nur Pars pro toto) haben mit Staaten viel gemein: Sie kontrollieren ein Gebiet, nehmen den Bürgern das Geld weg und haben eine Gewaltenteilung.
Dein grundlegendes Problem ist anscheinend ein tiefgreifender Mangel an Wissen und Verständnis.
Gewaltenteilung ist nicht Arbeitsteilung. Mit ein paar sehr einfachen Fragen, wäre dir schon aufgefallen, dass der Vergleich zwischen Staat und
Mafia besten Falls als Scherz dienen kann. In einer Mafia:
Wer trifft alle Entscheidungen? Die trifft einzig der Boss. Hier bricht die Theorie (bereits) zusammen.
Wer erstellt und verabschiedet Gesetze? Es gibt keine Gesetze. Und wenn du die Bedeutung von "Gesetz" so extrem verstümmeln willst, dass damit auch Drohungen gemeint sind, dann würden sie auch vom Boss vorgegeben.
Wer sorgt für die Durchsetzung von Gesetzen? Niemand, da es keine Gesetze gibt. Bei Drohungen: Die Schergen vom Boss.
Wer sorgt für die Rechtsprechung? Gibt es nicht, da es keine Gesetze gibt. Und der Boss führt garantiert keine Verfahren darüber, ob er jemand tötet, der ihm nicht passt oder nicht.
Es gibt weder eine Legislative, noch eine Judikative, noch eine Exekutive und damit auch keine Gewaltenteilung.
Somit ist dieser Unsinn vom Tisch.
Zu der Drei-Elemente-Lehre:
Eine Mafia hat kein Staatsgebiet, da sie kein anerkanntes Staatsgebiet/Staatsgrenzen hat. Hierzu wieder hilfsweise eine Frage:
Mit welchen Staaten haben sie Verträge über Außengrenzen? Es gibt keine.
Unter Staatsvolk versteht man die Summe der Staatsangehörigen und evtl. der ihnen staatsrechtlich gleichgestellten Personen.
Und wenn man sich die Bedeutung von Staatbürgervolk ansieht, wird es noch offensichtlicher, als ohnehin schon:
Unter Staatsbürgervolk versteht man
die Gesamtheit derjenigen, die am status activus, insbesondere
am Wahlrecht teilhaben.
Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung, Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.
Auch hierbei wird mehr als deutlich, dass der Mafiavergleich nur ein Scherz ist.
Was die Rede von Carlo Schmid betrifft, so wurde dazu ja schon alles von uns ausführlichst erklärt, sodass man die nicht wieder anbrigen braucht. Ein widerlegtes Argument, bleibt widerlegt. Kleine Anmerkung dazu: Es war damals
ganz zu Anfang der Arbeit des Parlamentarischen Rats eine
Rede von Carlo Schmid vor dem Rat und nichts weiter. Eine offizielle Ansage ist etwas anderes. (->Bildung)
Hier nochmal der Post zu Carlo Schmid:
https://eisenfrass.wordpress.com/2014/10/07/carlo-schmid-ein-kronzeuge-der-reichsburger/
Soviel zu Schmid...
...der Streit, Verfassung oder Grundgesetz...
Hier fehlt Wissen in Geschichte und im Bereich der deutschen Sprache.
Verfassung und Grundgesetz sind
Synonyme. Und da ich das Reichis wie dir schon so oft erklärt habe, gibt es hierzu einen alten Post von mir (danke an gewisse Leute vom SSL
):
Weil hier ja immer wieder der Unsinn geschrieben wurde, eine Verfassung muss Verfassung heißen und ein Grundgesetz wäre keine Verfassung. "Es heißt ja nicht ohne Grund anders"... So ein Stuss. Schauen wir uns doch mal an wie es bereits vor 1948 mit der Bedeutung von "Grundgesetz" aussah:
Dass eine Verfassung durchaus auch „Grundgesetz“ heißen darf, steht außer Frage. Dieses
Wort bezeichnet schließlich in korrekter Weise ihre Funktion.
Meyers Großes Konversations-Lexikon, erschienen 1907 in Leipzig, enthält die folgende Erklärung:
"Grundgesetz, soviel wie Staatsverfassungsgesetz, d. h. ein Gesetz, das die
Einrichtung der obersten Staatsorgane regelt und die obersten Grundsätze der
staatlichen Rechtsordnung feststellt. Das G. steht über den gewöhnlichen Gesetzen,
die innerhalb des Rahmens der Grundeinrichtungen des Staates erlassen werden.
Regelmäßig sind Veränderungen des Grundgesetzes an erschwerende Bedingungen
geknüpft. … Nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 78) erfolgen
Verfassungsänderungen im Wege der Reichsgesetzgebung; ... In Österreich kann
eine Verfassungsänderung nur mit zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden … gültig
beschlossen werden. Auch die deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 und die
Wiener Schlußakte vom 15. Mai 1820 wurden als „Grundgesetze“ des frühern
Deutschen Bundes bezeichnet."
Wie man besonders an den Beispielen sieht, werden „Grundgesetz“ und „Verfassung“ als
Synonyme behandelt. Die Bismarck-Verfassung von 1871 wird ausdrücklich erwähnt, war
also auch ein „Grundgesetz“.
Dieser Sprachgebrauch war aber schon damals nicht neu. Greift man zu Adelungs
Grammatisch-kritischem Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, erschienen ebenfalls zu
Leipzig, aber schon 1796, so findet man für „Grundgesetz“ die Erklärung:
"Das Grundgesetz, … ein Gesetz, welches den Grund, d. i. die Bestimmung der
Verfassung eines Staates enthält, woraus alle übrigen Gesetze herfließen.
Reichsgrundgesetze, Verträge zwischen dem Haupte und den Gliedern eines
Reiches, worin dessen Verfassung und Regierungsform bestimmt wird."
Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm, jenem ehrwürdigen Monument der deutschen Sprache:
"GRUNDGESETZ, n. , ein gesetz, das die grundlage für eine erscheinung darstellt …
oder auf das man sie zurückführt …; 1) zufrühest im 17. jh. als verdeutschung von
leges fundamentales wird grundgesetze von der rechtssprache aufgenommen als
'gesetze, die das staatsrechtliche fundament bilden, den rechtscharakter eines
reiches, eines staates, einer verfassung u. s. w. bestimmen und grundlage für andere
gesetze und rechtsverordnungen sind': was dann in diesen articuln enthalten, gehet die
römische kayserliche majestät und stände des reiches unter sich, ja die grundgesetze
und den reichszustand oder staat an …"
Damit muss jetzt endgültig auch der letzte Mensch kapiert haben, dass Grundgesetz gleichbedeutend mit Verfassung ist. (und bevor man sich aufspielt von wegen "die deutsche Sprache; es hat schon seinen Grund dass es unterschiedlich heißt" usw, sollte man erstmal was über die deutsche Sprache lernen)
Und der letzte Punkt:
"Das Volk wird ausgeplündert":
Auch das ist grundlegend falsch. So eine Aussage kann nur von Leuten kommen, die absolut keine Ahnung davon haben, was unser Staat alles für uns tut, uns ermöglicht und was wir ihm alles zu verdanken haben. Das jetzt alles aufzuzählen dauert mir zu lange. Vielleicht mache ich das später mal. (Man bräuchte sich z.B. nur mal den Haushaltsplan ansehen, aber selbst das ist wohl noch zu schwierig.)
Ich mache es dir aber auf eine andere Art klar. Etliche Reichsbürger schreien ja immer danach, dass sie ihre gezahlten Steuern zurück wollen.
Die können sie von miraus gerne zurück haben. Dann müssen sie aber auch sämtliche erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Hier mal eine kleine Auswahl der Leistungen: Krankenversorgung, Sozialleistungen wie Hartz4 usw (wird ja von Reichis immer gerne genommen), Benutzung der Infrastruktur (u.a. Straßen, Wasserversorgung, Stromversorgung, Gasleitungen, Internet für euer Geschwurbel, öffentliche Verkehrsmittel, Lebensmittelversorgung usw.), Zugang zum Arbeitsmarkt durch unzählige Förderungen, Bildung! (auch wenn es da einen Rabatt für Reichis gibt), genereller Schutz u.a. vor Gewalt, und noch unzählige Dinge mehr.
Selbst wenn man das nur mal grob überschlägt, käme man richtig tief ins Minus.
Die Hand haltet ihr immer gerne auf und fordert eure Rechte ein, wenn es dann aber mal um die Pflichten geht, ist das Geheule groß.
Und du scheinst wohl keinen Kontakt zu Kindern zu haben. In der zweiten Klasse fragte uns mal der Klassenlehrer, was ein Staat ist. Ich konnte es ihm beantworten, genauso wie der Rest der Klasse.
Soviel zu deinen Reichi-Theorien. Zu deinem Verhalten schreibe ich jetzt mal nichts.