Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74247 mal)

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Offline Helvetia

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Da merkt man, dass sie Laie sind Herr Fitzek. Ihr Anwalt hätte Ihnen erklärt, dass die Bezugnahme nur möglich ist, wenn sich keine Umsetzung im Recht des Staates gibt. Und das kann man in der Bundesrepublik wahrlich nicht behaupten, dass da Versicherungen ungeregelt sind.

Ausholen uuund WATSCH !!!!!!!!!!!!!!!  :seeingstars:

So lautet diese Aussage in der Standardübersetzung für Narzissten. Oh ja, das hat weh getan.  ;D
"Ich gebe der ganzen Thematik noch maximal zwei Jahre, dann werden Elemente rechtlich abkassiert, die hätten nie geglaubt, dass das passieren wird." - Carl-Peter Hofmann (2018)
 
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Offline Königlicher Hofnarr

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Müsste eigentliche heißen: "kann mir Benjamin jetzt meinen Führerschein drucken?"

Vorher dürfte kommen:
Kann uns jetzt jemand einen Ausweisdrucker spenden?
Am besten mit etwas Zubehör, das heißt ein passendes Büro, Gebäude und Grundstück!
« Letzte Änderung: 11. August 2017, 00:02:26 von Königlicher Hofnarr »
Peter Fitzek: „... dann kommen Dinge aus mir raus, die ich vorher gar nicht wusste!"
 
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Offline Sandmännchen

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Den Eintagesführerschein für gestern wird gegen Gebühr an Schalter 2 erteilt.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 

Offline KarlKlammer

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[...]

Erstinstanzlich war es damals eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Wisst ihr noch, wie die Pudel damals vor Freude im Dreieck gesprungen sind? Hat sich echt gelohnt, die vom Zopf eingelegte Berufung. :rofl:

Korrigiere mich bitte irgendjemand, wenn ich mich irre, aber ich meine mich erinnern zu können, dass Fitzek damals Revision einlegen wollte und die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen ist, weil sie schon erstinstanzlich die 16 Monate gefordert hat.

(In jedem Fall muss die StA aber zumindest auch Berufung zu Lasten von Fitzek eingelegt haben, weil sonst hinsichtlich des Strafausspruch das Verbot der reformatio in peus gegolten hätte)
Bekennender Reisburger
 
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Offline Tuska

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:eek:

Hast recht, StA hat damals schon 16 Monate gefordert.

SSL-Blog: Prozessbericht: Peter Fitzek vor dem AG Dessau (Tag 5) + Urteil, Beitrag vom 8. Dezember 2014



"Tuska jedoch verteufelt alle, die nicht in Sack und Asche gehen. Entweder, weil sie mit Konsum oder aber (doppelmoralistisch, versteht sich) mit Tugenden protzen. Mich deucht, unser Vorzeige-Katholik ist ein kleiner Luther." – Rechtsfinder
 
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Müll Mann

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Hast recht, StA hat damals schon 16 Monate gefordert.

Aber mit Bewährung. Die heutigen 16 waren ohne.
 
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Offline BlueOcean

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Außerdem war der Richter wenig "amused" über den damaligen Antrag der Staatsanwältin, weil Fitzek bei der Strafandrohung einen Anwalt hätte haben sollen.

Fitzek hatte danach (warum auch immer) versucht "Sprungrevision" einzulegen aber dabei ist er zu kurz gesprungen und so wurde daraus die jetzige Berufung.

Da Fitzek bei den anstehenden Revisionsbegründungen darauf bestehen dürfte seinen üblichen Sermon in der gewohnten Überlänge einzubringen werden ein paar OLG-Richter vermutlich länger suchen, ob da irgendwo zulässige Einwendungen aufzufinden sind. Aber ein Erfolg von Fitzek wie anno dunnemals bei dem Verfahren wegen KFZ-Kennzeichen ist äußerst unwahrscheinlich.
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Offline Resting Bench

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Das Interesse an Herrn Fitzek hat merklich nachgelassen.
 
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Offline Happy Hater

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Auch mal wieder typisch: Weder auf der Homepage des KRD (letzte "Neuigkeit" vom 31.07.2017), noch auf der FB-Seite des KRD (letzter Beitrag vom 06.08.2017) gibt es eine Information oder ein Statement zur erneuten Verurteilung ihres "Obersten Souveräns" Fitzek.

Wir haben hier also einen angeblichen "Staat", der es nicht schafft innerhalb von mehr als 12 Stunden öffentlich auf die Verurteilung seines "Staatsoberhauptes" zu reagieren, während das SSL und die Medien in der BRD schon längst darüber berichtet haben.

Wie was das nochmal mit "Wahrheit" und "Transparenz"?  ;D

 
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Offline DinoVolare

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Immer diese Schnellschüsse. Vielleicht  wurde diese Woche ja schon vier Stunden gearbeitet. Da ist dann einfach keine Zeit mehr auch noch das unterzubringen, ohne einen Herzinfarkt oder zumindest einen Burn-Out bei den Pudeln zu riskieren.
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Offline hotztheplotz

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Die werden erst mal ein bisschen Brainstorming machen, wie denn das Urteil zu deuten ist.
 

Offline Noldor

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Die werden erst mal ein bisschen Brainstorming machen, wie denn das Urteil zu deuten ist.

Brainstorming? Mit welchem Brain? Das bisschen Mimimi und Blablabla schüttelt ein Pudel doch  in Nullkommanix aus dem linken Ärmel.
 
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Offline Neubuerger

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Brainstorming? Mit welchem Brain? Das bisschen Mimimi und Blablabla schüttelt ein Pudel doch  in Nullkommanix aus dem linken Ärmel.

Dummerweise ist der oberste Pudel für eine schnelle Einschätzung nicht greifbar...

Sebastian Leber über Rüdi: Hoffmanns Beweisführung ist, freundlich ausgedrückt, unorthodox. Es geht in seinen Filmen drunter und drüber wie bei einem Diavortrag, bei dem der Vortragende kurz vor Beginn ausgerutscht ist und alle Dias wild durcheinander auf den Boden flogen.
 

Offline KarlKlammer

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau
« Antwort #688 am: 11. August 2017, 10:15:19 »
Auch mal wieder typisch: Weder auf der Homepage des KRD (letzte "Neuigkeit" vom 31.07.2017), noch auf der FB-Seite des KRD (letzter Beitrag vom 06.08.2017) gibt es eine Information oder ein Statement zur erneuten Verurteilung ihres "Obersten Souveräns" Fitzek.

Wir haben hier also einen angeblichen "Staat", der es nicht schafft innerhalb von mehr als 12 Stunden öffentlich auf die Verurteilung seines "Staatsoberhauptes" zu reagieren, während das SSL und die Medien in der BRD schon längst darüber berichtet haben.

Wie was das nochmal mit "Wahrheit" und "Transparenz"?  ;D

Die waren ja schon vor der Räumung ziemlich langsam. Wahrscheinlich macht es auch deutlich weniger Spaß, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, wenn der Chef in U-Haft sitzt, kein fremdes Geld mehr für das Nichtstun verteilt wird ("mildtätige Gaben"), die ursprüngliche Unterkunft weg ist und man weitestgehend selber sehen muss, wo man schläft, woher man Geld für den Lebensunterhalt bekommt und wie es jetzt weiter gehen soll. Dass zumindest die Hauptverantwortlichen insolvent sind, es bei der negativen Presse auch problematischer ist, naive Menschen um ihr Geld zu bringen und Reichsbürger allgemein einen zunehmend schwereren Stand in der Öffentlichkeit haben, dürfte ebenfalls nicht zur Motivation beitragen.

Einerseits schade, dass damit eine Organisation verschwindet, die mit ihrer Außenkommunikation einen gewissen Unterhaltungswert hatte. Andererseits haben die Verfahren alle Behördenmitarbeiter bislang extrem viel Aufwand gekostet, den man besser in sinnvolle Aktivitäten hätte stecken können. Zudem waren die Geschäfte des KRD natürlich kriminell und mussten ohne Frage geahndet werden.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #689 am: 11. August 2017, 10:20:05 »
Irgendwie muss es ja neuerlich so gedreht werden, dass das Urteil einen Sieg für Fatzke bzw. das KRD darstellt. Immerhin ist dies im laufenden Jahr schon die dritte Verurteilung, die Fatzke kassiert hat. Bei Dessau und jetzt Halle ist nur noch die Revision möglich, beim Urteil des AG Wittenberg noch die Berufung und die Revision. Aber ein erstes rechtskräftiges Urteil in einem der wichtigeren Verfahren ist nur noch eine Frage der Zeit, und zwar dieses Mal eher von Wochen oder wenigen Monaten als von Jahren.
Dass der Untersuchungshaftbefehl nun aufgehoben würde, halte ich für wenig wahrscheinlich, zumal die Dauer der Untersuchungshaft auf die Strafhaft angerechnet wird und sich die Motivation zur Flucht durch die ergangenen Urteile deutlich vermehrt haben dürfte.

Eine Reaktion des Rumpf-KRD dürfte also wohl noch etwas auf sich warten lassen, denn, wie oben erwähnt, muss dieser neue Schlag wohl erst verdaut und zu einem Sieg umgedeutet werden, was wohl nicht ganz so leicht fallen dürfte.
Allerdings könnte eine Reaktion auch ausbleiben, wenn sich das KRD bereits ausreichend zersetzt hat. Dass die beiden "Amtsmänner" (richtige Mehrzahlbildung beherrscht man im KRD nicht) nicht zur Verhandlung erschienen, ist leicht erklärbar. Martin konnte ja noch nie kommen, weil er nach eigener Aussage keinen Personalausweis oder Pass der BRD mehr hat. Auch anderen KRDlern ist es laut Müll Manns Bericht gestern so ergangen. Benjamin ist seit der Räumung nicht mehr in Erscheinung getreten. Dass die "Staatsflotte" gestern ausblieb, könnte allerdings ein Zeichen dafür sein, dass sie nach anderen Ankerplätzen sucht. Insgesamt war der Zustrom von KRDlern, Unterstützern und Sympathisanten auch schon deutlich zahlreicher.
Auch Fatzkes Auftritte vor Gericht sind vielleicht nicht mehr ganz das, was sie mal waren. Dass er nur zwei Stunden letztes Wort hielt, ist ja schon irgendwie erstaunlich. Auch die letzten seiner veröffentlichten Beweisanträge und Einlassungen waren verglichen mit früher kurz. Einen solchen "König" will aber am Ende wohl auch niemand unter seinen ehemaligen Anhängern mehr sehen.
"Vom Meister lernen heißt verlieren lernen." (hair mess über Peter F., auf Bewährung entlassenen Strafgefangenen )
 
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