2. Die Existenz eines Staates ist unabhängig von seiner Anerkennung.
... nur in diesem besonderen Falle würde eine Anerkennung des KRD durch die BRD aber auch zugleich seine Existenz bedeuten, da eine Anerkennung zugleich die Gebietsansprüche umfassen würde.
Da Völkerrecht überwiegend Gewohnheitsrecht ist, dürfte es für einen wie den Impertinator Verdutziar schwer sein, das je zu begreifen: dass man nämlich, anders als in Rechtsordnungen mit überwiegend positivem Recht, in dem Falle Handbücher des Völkerrechts und Meinungen bestimmter professoraler Geistesgrössen studieren muss. Manches gleicht hier dem Vorgehen im Talmud mit unterschiedlichen (und unterschiedlich gewichtigen) Lehrmeinungen.
Was in der Diskussion, anders als bei
Liberland, das ein Gebiet usurpiert, das von beiden Anrainerstaaten explizit abgelehnt wird statt es zu annektieren, und damit dem Grundsatz "Wer eine herrenlose Sache in seinen Besitz nimmt, erwirbt das Eigentum an ihr" (mit Ausnahmen bei Wildtieren ...) folgt, hat das Königerbschleich Deutschland ja eine
Sezession vollziehen wollen. Hierfür gelten noch viel, viel engere Kriterien, bis hin dazu, dass eine Anerkennung desselben abgetrennten Staatsgebietes durch einen regulären Staat ihrerseits völkerrechtswidrig sein kann, siehe einige abtrünnige Gebiete auf dem Gebiet der ehem. Sowjetunion, wo selbst der flächengrösste Staat der Erde durch einseitige Anerkennung noch keine normativ wirkenden Fakten zu schaffen vermochte.
Und es geht weiter: die Lehre vom
neutralen Staat, den er zwangsweise installieren würde müssen, weil keiner der etablierten Staaten mit ihm koalieren wollte noch ihm Schutz angedeihen liesse, setzt voraus, dass dieser sich
selbst verteidigen können muss. Tut er das nicht, trägt er durch das hinterlassene Machtvakuum dazu bei, dass andere Staaten ihn annektieren wollen, vgl. ewige Neutralität der Schweiz, um zu verhindern, dass ein potentieller Gegner dasselbe tut.
Wenn ein Staat dazu zu klein ist, vgl. Monaco, dann gibt es explizite Verträge und auch
Heimfallbestimmungen, etwa, wenn in Monaco kein Erbe des Fürstenhauses vorhanden ist, fällt Monaco wieder an den französischen Staat und hört auf, als eigenständiger Staat zu existieren. Auch ansonsten ist Monaco kaum souverän zu nennen, das Verhältnis Fürstentum zur frz. Republik gleicht dem des deutschen Duodezfürsten zum Kaiser.
Ich reite deshalb so darauf herum, weil es sehr wohl Leute in der 'Reichsbürger'-Bewegung gibt, denen man -am Anfang, vor ihrer gänzlichen Vereinnahmung- durch geduldiges Aufzeigen, was alles noch an ihrer 'staatlichen Ordnung' fehlt, verunsichern und ihnen klarmachen kann, dass nicht nur ein GG-Artikel zum Völkerrecht oder die auf den amerikanischen Kontinent beschränkte Konvention von Montevideo ausreichen, um Völkerrechtsexperte zu werden. Sie rennen dann, wenn sie nicht gleich klein beigeben, zu ihren 'Gurus' und irgendwann merken sie, dass die einfach nur dumm und ungebildet und zudem arrogant und eitel sind.