Zur Erinnerung: Den ersten Fahrerlaubnisentzug, der belegt ist, erhielt Fatzke 1997, in Worten: neunzehnhundertsiebenundneunzig, also vor zwanzig Jahren. Damals waren "nicht ausgeräumte Eignungsmängel" ausschlaggebend, es wird also wohl eine Vorgeschichte geben, die wir nur nicht kennen.
Eine neue Erteilung der Fahrerlaubnis setzt voraus, dass die Eignung geprüft wird und diese Prüfung positiv ausfällt, was gegenwärtig eher zu bezweifeln ist. Zudem stehen noch einige Verfahren an - der Unfall mit Verletzten von 2015 ist noch nicht erledigt worden, jedenfalls ist darüber nichts bekannt geworden.
Weiter ist daran zu erinnern, dass die drei Jahre erst beginnen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Das könnte noch eine Weile dauern, und ja: ein weiteres Urteil mit Sperrfrist könnte noch folgen. Zudem: Fatzkes automobilistischer Leumund ist dahin.
Eine weitere Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist die Wirkung seiner Führerschein-Rückgabe, die ja als Verzicht auf die Fahrerlaubnis wirkte. So hat es jedenfalls das OVG letztinstanzlich entschieden.
Das bedeutet m. E., dass eine Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis das ordentliche Verfahren voraussetzt, also Fahrausbildung mit Prüfung. Zudem muss dann auch, wie erwähnt, die Eignung geprüft werden. Kurz und gut: Die Hürden zur Erlangung einer Fahrerlaubnis scheinen recht hoch zu sein. Und vorerst kann Fatzke nicht fahren.
Zu befürchten steht ja, dass er auch ohne Fahrerlaubnis wieder fahren wird, wenn er erst wieder aus der Haft entlassen sein wird.