Die Frage ist hier ja nicht die, ob ein Gliedstaat ein (souveräner) Staat ist, sondern ob er ein zumindest partielles Völkerrechtssubjekt ist. Dies ist, scheint mir, jedenfalls dann gegeben, wenn ein Gliedstaat mit ausländischen Staaten Staatsverträge geschlossen hat. Ich spreche absichtlich von "Staatsverträgen", um rein privatrechtliche Verträge auszuscheiden: Wenn ein staatlicher Akteur gleich welcher Art einen Vertrag z. B. mit BP über die Lieferung von Heizöl für die eigenen Gebäude abgeschlossen hat, dann ist dies natürlich kein Staatsvertrag im völkerrechtlichen Sinne.
Wenn aber ein Gliedstaat mit einem ausländischen Staat (also nicht mit dem ihm übergeordneten Zentralstaat oder mit einem anderen Gliedstaat, der demselben Zentralstaat untergeordnet ist) einen Vertrag über Grenzfragen, über die Errichtung gemeinsamer Infrastrukturen, über Polizei-Angelegenheiten u. dgl. abgeschlossen hat, dann liegt hier doch wohl ein zumindest partielles Auftreten als Völkerrechtssubjekt vor.
Solche internationale Staatsverträge können etwa belgische Regionen oder Schweizer Kantone eingehen. Zumindest in deren Fall wäre also davon auszugehen, dass sie partiell als Völkerrechtssubjekte auftreten.
Die Debatte über die Staatlichkeit von Gliedstaaten u. dgl. trägt allerdings nichts zum KRD bei. Denn dieses hat ja immer beansprucht, ein souveräner Staat zu sein, nicht ein Gliedstaat der BRD. Dass das KRD aber weder ein Gliedstaat der BRD noch ein souveräner Staat und Völkerrechtssubjekt war, ist aber offensichtlich.
@Evil Dude Dass ein Staat Staatsangestellte, Beamte usw. bestellt (ich verwende einmal diesen Allgemeinbegriff als Oberbegriff für Ernennung, Wahl, Anstellung, Bestallung usw.), ist trivial. Aus der Bestellung von Beamten folgt aber nicht automatisch, dass der Bestellende auch ein Staat sei. In Deutschland gibt es z. B. auch Kirchenbeamten, doch deswegen sind die Kirchen noch keine Staaten.
Am Wort "Bestallung" sollte man sich nicht aufhalten: Es klingt halt "hochtrabend" und irgendwie altertümlich. Wäre das KRD ein souveräner Staat, könnte es natürlich selbst bestimmen, in welcher Weise und Form es Beamte bestellt. Wenn man dem dann "Bestallung" sagen will, meinetwegen! Der Begriff reiht sich ein in die zahlreichen anderen Beispiele, die wichtig und hochtrabend klingen sollen.
Der entscheidende Fehler ist aber der verbotene Rückschluss: Wenn wir den Satz aufstellen:
Ein Staat bestellt Beamte.
Können wir dies formalisieren zu: S -> B
Nun sagt uns aber die Logik, dass aus der Formel S -> B nichts geschlossen werden kann. Wir benötigen immer ein weiteres Element. Wir können also folgern:
1. S -> B
2. S
=> B
Nun gibt es genau einen erlaubten Rückschluss, nämlich den von verneintem B auf verneintes S:
1. S -> B
2. -B
=> -S
Fatzke versucht aber den Rückschluss:
1. S -> B
2. B
=> S
Genau diese Umkehrung ist aber logisch falsch bzw. verboten und daher zum Beweis der vermeintlichen Staatlichkeit untauglich.