Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74229 mal)

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Offline dieda

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Ende, heute noch kein Urteil, normales Pudelaufgebot mit Staatsflotte im weißen Hippikleid.

Telegrammstil: Beweisanträge alle abgelehnt, bzw. teilweise sogar selbst zurückgenommen, u.a. mit Beschluss der Richterin zum Beweis zum eigenen Staat: Begründung dieser ist Rechtsfrage, keine Beweisfrage. Dann wieder Anordnung zu Selbstleseverfahren u.a. für Verfassung und Akten NDKG (wegen Stoffülle und für die Schöffen). Neuester Witz neben anderen Kalauern von Fitzek: sein Königreich wäre wohl ein "Staats- Verein".

Heute schon Angaben persönliche Verhältnisse (interessant), Verlesung BZR (inges. 6 Einträge mit dem Würgeholz), des Verkehrszentralregisters (ellenlange Latte) und einiger Strafbefehle sogar im Volltext. Dazu die Einführung durch Verlesung der gefühlt 50 angeklagten Fälle von Fahren ohne FE nach 2013 auch aus dem anderen Verfahren, insgesamt viel Stoff und leider nur blöde Bleistifte, mal sehen was ich nachher noch entziffern kann.

Fitzek macht aber wohl jetzt auf subjektiven Tatbestand. Hat alles nicht gewusst, wurde früher von seinen Anwälten verraten, hat aber leider irgendwann "den Glauben in die Justiz verloren", war aber immer "rechtschaffen" und "ehrlich" und hat auch niemanden "gefährdet", "verletzt" oder "betrogen", handelt immer nur für das Gemeinwohl und eine bessere Welt, nur an seiner Geduld müsse er eben noch arbeiten, bla, bla. Auch daran, dass er eine gültige paraguayanischen FE erworben hätte (auch ohne theoretische und praktische Prüfung), hat er jetzt angeblich fest geglaubt.

Nächster Termin auf 10.08.2017, 12:30 verschoben.
D adaistische I lluminatinnen für die E rleuchtung D es A bendlandes

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(...)
Nächster Termin auf 10.08.2017, 12:30 verschoben.

Eindeutig eine viel zu lange Pause zumal die Pudel uns aktuell viel zu wenig durch Mimimi und andere Aktionen unterhalten! bei wem muss ich mich über diese Lange Pause in der Austrahlung meiner Lieblingssendung beschweren? :hand:
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Eindeutig eine viel zu lange Pause zumal die Pudel uns aktuell viel zu wenig durch Mimimi und andere Aktionen unterhalten! bei wem muss ich mich über diese Lange Pause in der Austrahlung meiner Lieblingssendung beschweren? :hand:

Beim Anwalt vom Fatzke der Urlaub machen will.
 

Offline Evil Dude

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Auch daran, dass er eine gültige paraguayanischen FE erworben hätte (auch ohne theoretische und praktische Prüfung), hat er jetzt angeblich fest geglaubt.

Und natürlich auch an den Weihnachtsmann, an Einhörner, die Zahnfee, an Rumpelstilzchen, an Goldtöpfe unter Regenbögen, an die hohle Birne ääh Erde, an die Mainzelmännchen und an den "Endsieg"!  :liar:
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #469 am: 19. Juli 2017, 12:29:24 »
@DiDa noch keine Verlesung der Abschlussplädoyers? Glaubt die Richterin 12:30 reicht um danach noch das Urteil zu verkünden, wenn seine Mitteläßigkeit wieder 6 Stunden redet  ;D
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #470 am: 19. Juli 2017, 12:37:48 »
@DiDa noch keine Verlesung der Abschlussplädoyers? Glaubt die Richterin 12:30 reicht um danach noch das Urteil zu verkünden, wenn seine Mitteläßigkeit wieder 6 Stunden redet  ;D

Notfalls gibt es halt noch einen Termin. Aber an dem Tag hat die Richterin vorher eine andere Haftsache, daher geht es nicht früher an dem Tag. Und noch einen Tag später zu verhandeln geht auch nicht wegen der 3 Wochen Maximalpause.
Wobei ich mich über Fitzek nicht mehr lustig machen will, hat doch die Staatsanwaltschaft im NSU-Verfahren angedrohtkündigt 22 Stunden plädieren zu wollen.
 
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Ich rechne eher mit > 22 Stunden!

So lange dauert schließlich schon das Plädoyer der Staatsanwaltschaft im NSU-Prozeß!

Wenn schon alles vor die Pudel geht, bleibt ihm dann vielleicht noch der Eintrag in's Guiness-Buch für den längsten (und dümmsten) Vortrag vor Gericht!  ;D
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Beim Anwalt vom Fatzke der Urlaub machen will.

Sollte er den nicht lieber aufschieben bis er den Pudelkönig los ist? Ich meine es ist völlig klar, dass der Anwalt Urlaub braucht! aber man stelle sich mal vor da kommst du entspannt vom Urlaub und dann ist dein Postfach voll mit Beweisanträgen und Ausführungen des Pudelkönigs! :o - da braucht man ja gleich wieder Urlaub...

Einfach weitermachen wäre da wohl billiger ;)
« Letzte Änderung: 19. Juli 2017, 12:48:40 von Schattendiplomat »
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Es geht ja eh weiter mit dem Pudelkönig, die Revision beim BGH zum Beispiel und in hiesiger Sache gibt es bestimmt auch noch die Verlängerung beim OLG. Da würde ich auch lieber jetzt in Urlaub fahren als mich dann im Urlaub mit der Begründung einer blödsinnigen Revision befassen zu müssen (Begründungsfrist 1 Monat, aber kommt auch darauf an, wie schnell die Richterin im Abfassen des Urteils ist).
 
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Wenn er all den Mist lesen muss, und beim vortragen vor Gericht nicht mal lachen darf, muss man froh sein dass er nur Urlaub braucht und nicht so :roulette: endet!
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #475 am: 19. Juli 2017, 13:17:14 »
Dafür nimmt er jetzt Urlaub und wird die Begründungen noch mal durchlesen und dabei herzlich lachen  ;D
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Ich denke mir nur: Die armen Schöffen, die sich, nach all dem anderen Zeug, jetzt auch noch durch die Verfassung wühlen dürfen. Anwalt und Richter werden wenigstens dafür ordentlich bezahlt. Was soll das? Wieso soll das relevant sein? Dass das KRD kein Staat ist, auch wenn ein Spaßvogel eine Verfassung geschrieben hat, sollte dem Gericht eigentlich offensichtlich sein.

Ich fand die Verhandlungsführung in Halle deutlich sinnvoller. Als Schöffe würde ich heftig bedanken.
soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Die Verfassung, Vereinssatzung, Stiftungssatzung will das Zöpfchen in den Prozess einführen um zu belegen, dass er keine Gelder veruntreut hat weil in diesen unterlagen halt der "Zweck" seines/er Vereins/Stiftung/Staat festgeschrieben ist, dass "Gemeinwohl" zu fördern durch Aufbau von "Strukturen" und Gewährung von "Genußrechten". Dass es in diesem verfahren gar nicht darum geht, was er mit dem Geld gemacht hat, hat er noch immer nicht verstanden. Er hat sich ja nach der 1. Instanz schon gefreut, dass der Richter nicht festgestellt hätte, dass er sich persönlich bereichert habe.
 
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Er hat auch nicht das Konzept von "höheres Recht bricht niedriges Recht" verstanden. Seine Satzung kann noch so oft vorsehen Gelder der Gesundheitskasse dürfen zum "Aufbau von Strukturen" genutzt werden, wenn das Gesetz aber genau regelt wie ein Konstrukt das wie eine Krankenkasse auftritt Gelder verwenden kann ist es trotzdem unzulässig. Es bedeutet auch nicht, dass er als Krankenkasse angesehen wird sondern nur, dass sich sein Verein wie eine solche verhät und daher mit den entsprechenden Maßstäben behandelt wird.

Aber solche Feinheiten verstehen die wenigsten unserer Kunden.
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