Wenn ich die Verfassung richtig quergelesen habe, steht da nichts davon drin, wie die Verwaltung im KRD organisiert ist.
Das GG, aus dem die Pudel ja für die KRD-Verfassung abgeschrieben haben, macht das doch sehr schön vor. Art. 86-91 bestimmen, wie die Bundesgesetze durchgeführt werden (weitgehend durch die Länder, mit Ausnahmen) und welche Grundsätze für die Bundesverwaltung gelten. Art. 91a-91e bestimmen, wie Bund und Länder zusammen arbeiten bzw. zusammen verwalten.
Mindestens eine der Varianten bräuchte man ja auch im KRD:
- detaillierte Festlegung in der KRD-Verfassung, wie die Verwaltung funktoniert
- Festlegung in der KRD-Verfassung, wie die Verwaltung grob funktioniert plus Ausführungsgesetz
Da es beides nicht gibt, gibt es keine verfassungsmäßige Grundlage
und keine gesetzliche Grundlage, auf der sich jemand "Amtsleiter" nennen kann. <trollmode>Ist Missbraucht von Titeln innerhalb des KRD eigentlich strafbar und wird dieser Tatbestand verfolgt? </trollmode>