Ich möchte mich noch zu einer Stelle in Müll Manns letztem Prozessbericht äußern, weil ich Fitzeks falsches Geschwurbel, wie so oft, nicht unwidersprochen stehen lassen möchte.
Zunächst unterstellt der Angeklagte seinem ehemaligen Anwalt Sch., dass dieser nicht ausreichend im Staats- und Völkerrecht ausgebildet sei.
Gleich vorweg: Das ist einer von zwei Sätzen von Fitzek in diesem gesamten Absatz, die korrekt sind.
Mir ist bewusst, dass ein Anwalt in der alltäglichen Berufsausübung das Völkerrecht im Gegensatz zu verschiedenen nationalen Rechtsgebieten kaum brauchen wird. Wie wichtig zumindest rudimentäres Grundlagenwissen in diesem Bereich aber im Fall des Falles sein kann, zeigt uns dieses Beispiel: Wenn die "Staatsgründung" des KRD auf dem "Staatsgebiet" des KRD stattgefunden hätte, dann hätte der Kollege Rico Sch. also das KRD für einen Staat im Sinne des Völkerrechts gehalten und seinem Mandanten erklärt, dass er als Staatsoberhaupt des KRD Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der BRD besitzen würde?
Wenn man Null Ahnung von einem Rechtsgebiet hat, wie Herr Rico Sch. scheinbar in Bezug auf das Völkerrecht, dann ist es höchst unethisch, einen Mandanten in diesem Bereich zu beraten.
Die angegebene UN-Resolution würde gar nicht verlangen, dass die Staatsgründung auf dem Staatsgebiet erfolge.
Technisch gesehen ist auch dieser Satz korrekt. Denn die UN-Resolution auf die Fitzek sich hier bezieht, hat mit dem Thema "Staatsgründung" einfach gar nichts zu tun. Und weil sie sich mit dem Thema überhaupt nicht befasst, verlangt sie auch nicht, "dass die Staatsgründung auf dem Staatsgebiet" erfolgt.
Das ist so, als ob ich sage: "Der Beipackzettel meines Aspirins verbietet mir aber gar nicht, Menschen zu ermorden". Abgesehen vom sprühenden Nullsinnsgehalt einer solchen Aussage ist sie technisch gesehen korrekt.
Außerdem sei die Staatsgründung auf dem Staatsgebiet erfolgt.
Bereits im nächsten Satz wird Fitzek mit der Aussage zitiert, dass die "Staatsgründung" eben gerade nicht auf dem "Staatsgebiet" erfolgt sei. Dieses direkte Umspringen von einer "Wahrheit" auf eine dieser ersten "Wahrheit" logisch widersprechende zweite "Wahrheit" ist schon faszinierend.
Die Krönungshalle sei nur nicht im Liegenschaftskataster eigetragen gewesen, weil schon damals der Tausch gegen das Krankenhausgelände geplant gewesen sei und das wäre nicht mehr gegangen, wenn das Grundstück bereits im Liegenschaftskataster des Königreichs verzeichnet gewesen wäre.
Also hat eben doch keine "Staatsgründung" auf dem "Staatsgebiet" stattgefunden.
Darüber hinaus sei eh das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches Staatsgebiet des KRD, wenn sich dort Staatszugehörige des KRD aufhalten
würden.
Da es laut Völkerrecht keine "Staatszugehörigen des KRD" gibt, ist es auch unerheblich, wo Fitzek meint, dass sich diese aufhalten würden und was seiner Ansicht nach die Rechtsfolge davon wäre.
Ich würde aber die kreative Idee "Mein Staatsgebiet ist überall wo mein Staatsvolk ist" zumindest in mein "best of" der dümmsten Antworten nehmen, wenn ich es in einer Prüfung lesen würde.
Die UN-Resolution würde sich mit der Verantwortlichkeit einzelner Personen für staatliches Handeln befassen, wenn der Staat nicht mehr handlungsfähig sei.
Genau umgekehrt, die UN-Resolution befasst sich (u.a.) mit der Verantwortlichkeit eines Staates für das Handeln einzelner Personen, wenn der Staat nicht mehr handlungsfähig ist.
Aber sinnerfassendes Lesen juristischer Texte übersteigt wohl Fitzeks Fähigkeiten.
Das Deutsche Reich sei nicht handlungsfähig.
Laut Ansicht der BRD und vieler anderer Staaten ist das falsch, weil das Deutsche Reich mit der BRD als Völkerrechtssubjekt identisch sei. Und die BRD zeigt ihre Handlungsfähigkeit gerade durch die Räumung deines Sektenstützpunktes im ehemaligen Krankenhaus und durch das Verfahren gegen dich. Guck mal an dir runter, Peter. Was ist das um deine Füße? Fußfesseln? Scheint, als wäre das Deutsche Reich doch noch ganz handlungsfähig, meinst du nicht? Zumindest handlungsfähiger als du, Möchtegernkönig.
Durch die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes sei ihm aber quasi der staatliche Auftrag erteilt worden, die Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, somit sei die Staatsgründung also ein staatlicher Akt gewesen.
Muss ich das kommentieren? Klar, mir schickt das Finanzamt auch ständig Aufträge zur Staatsgründung, das ist auch auch absolut deren Aufgabe und deren gesetzlich festgelegter Handlungsauftrag.
Finanzämter sind laut internationalem Seerecht nämlich zuständig für die Erteilung von Staatsgründungsaufträgen - wer hat's gewusst? Mal wieder keiner!
Weiterhin würde die Konvention von Montevideo ja regeln, wie eine Staatsgründung abzulaufen habe.
Blöd nur für Fitzek, dass die Konvention von Montevideo 1.) überhaupt nicht regelt "wie eine Staatsgründung abzulaufen habe" und 2.) regionales amerikanisches Völkervertragsrecht darstellt.
Fitzek ist juristisch gesehen einfach mal am falschen Kontinent unterwegs, das muss man auch mal schaffen. Aber seine geistig-juristischen Ausflüge auf den amerikanischen Kontinent sind ja nichts Neues, ich sage nur "UCC".
Die Konvention von Montevideo geht als allgemeines Völkerrecht nach Art. 25 GG dem deutschen Recht vor.
Das Bundesverfassungsgericht sieht als "allgemeinen Regeln des Völkerrechtes" das Völkergewohnheitsrecht an, nicht aber Völkervertragsrecht. Da die Konvention von Montevideo aber Völkervertragsrecht darstellt, ist sie von Art. 25 GG nicht erfasst.
Ganz abgesehen davon, dass Deutschland nicht Vertragspartei der Konvention von Montevideo ist, wie ich Fitzek und seinen Anhängern hier auch schon mehrfach erklärt habe.Völkerrecht sei Gewohnheitsrecht.
Wieder falsch. Völkerrecht kann u.a. als Völkergewohnheitsrecht existieren, aber eben auch als Völkervertragsrecht. Die Konvention von Montevideo ist Völkervertragsrecht.
Außerdem zeigen ja die Urteile des BVerfG dass die Bundesrepublik nicht handlungsfähig sei. Eine nicht verfassungsgemäß zusammengesetzte Legislative könne keine gültigen Gesetze erlassen. Somit stehe ihm das Widerstandsrecht nach Art. 20 GG zu. Deswegen sei ja auch die Plünderung durch die … Mitarbeiter der BaFin …
Mangels Expertise im deutschen Staatsrecht führe ich nicht aus, warum das Quatsch ist, das können andere Leute sicher wesentlich besser als ich, es bleibt aber festzustellen: Auch dieser Teil von Fitzeks Behauptungen ist Blödsinn.