Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74225 mal)

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Offline Schrohm Napoleon

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-Chan-jo Jun, Philosoph (und Rechtsanwalt)
 
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Und auch geeigneten Lesestoff für den sowohl Zwangsgeräumten als auch Inhaftierten!

Das ist kein KRD-Toastbrot. Da fehlen die grünen Flecken.
 

Offline hair mess

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Da muss ich dann also mal wieder als Controller deutscher Wortarbeit ran. Die Gerechtigkeitsabteilung teilt Gerechtigkeit ab. Es gibt jeden Tag nur ein bisschen Gerechtigkeit. Sonst ist sie ja bald Alle. Nix mehr da. Und dann? Dann schauen Alle blöde und wundern sich, wenn plötzlich -mir nichts, Dir nichts - nichts mehr übrig ist von der Gerechtigkeit.  Dann hast du die ganze zeit Gerechtigkeit für sonst was verbraucht- und dann ist nichts mehr über um Peter da aus der Bredouille so richtig rauszuhauen. Und dann hast du den Salat.  Und dann sitzt der Peter und muss das Urteil annehmen, weil nicht einmal mehr ein Jota Selbstgerechtigkeit über ist.
Und darauf passt der Abteilungsleiter selbst auf, dass genügend Selbstgerechtigkeit über bleibt
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Offline hair mess

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Meine mir Holde bemerkte so eben, dass wohl alle Reichsbuergereien die Gerechtigkeit nur hoechst dosiert einsetzen -bei diesem geretteten Maß an Selbstgerechtigkeit trotz eigenem Fehlverhalten, sprich eigener Ungerechtigkeit.
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Offline Anti Reisdepp

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Und trotz allem weiterhin der lächerliche Spruch:
Zitat
Bald wirst Du hier noch mehr Menschen finden.
Hihi. Woll'n wir wetten?
Das lustige ist ja, der Spruch wurde schon nicht eingehalten. Der stand nämlich schon vorher da, als noch die ganzen anderen Pudel auf der Seite zu sehen waren. Nun sind es also statt mehr  weniger Menschen geworden und er steht immer noch da. Wieder ein gutes Beispiel für die Vorgänge im KRD. Zwischen Wunsch und Wirklichkeit klaffen riesige Lücken und sie werden einfach nur halbherzig zugeschwurbelt.
In einem sozialen Umfeld in dem der Wahnsinn regiert, ist der Irrsinn Norm.
 

dtx

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Der stand nämlich schon vorher da, als noch die ganzen anderen Pudel auf der Seite zu sehen waren. Nun sind es also statt mehr weniger Menschen geworden und er steht immer noch da.

Egal. Außer uns guckt die Seite keiner zweimal im Leben an.
 

Offline Happy Hater

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Ich möchte mich noch zu einer Stelle in Müll Manns letztem Prozessbericht äußern, weil ich Fitzeks falsches Geschwurbel, wie so oft, nicht unwidersprochen stehen lassen möchte.

Zitat
Zunächst unterstellt der Angeklagte seinem ehemaligen Anwalt Sch., dass dieser nicht ausreichend im Staats- und Völkerrecht ausgebildet sei.

Gleich vorweg: Das ist einer von zwei Sätzen von Fitzek in diesem gesamten Absatz, die korrekt sind.

Mir ist bewusst, dass ein Anwalt in der alltäglichen Berufsausübung das Völkerrecht im Gegensatz zu verschiedenen nationalen Rechtsgebieten kaum brauchen wird. Wie wichtig zumindest rudimentäres Grundlagenwissen in diesem Bereich aber im Fall des Falles sein kann, zeigt uns dieses Beispiel: Wenn die "Staatsgründung" des KRD auf dem "Staatsgebiet" des KRD stattgefunden hätte, dann hätte der Kollege Rico Sch. also das KRD für einen Staat im Sinne des Völkerrechts gehalten und seinem Mandanten erklärt, dass er als Staatsoberhaupt des KRD Immunität gegenüber der Gerichtsbarkeit der BRD besitzen würde?

Wenn man Null Ahnung von einem Rechtsgebiet hat, wie Herr Rico Sch. scheinbar in Bezug auf das Völkerrecht, dann ist es höchst unethisch, einen Mandanten in diesem Bereich zu beraten.

Zitat
Die angegebene UN-Resolution würde gar nicht verlangen, dass die Staatsgründung auf dem Staatsgebiet erfolge.

Technisch gesehen ist auch dieser Satz korrekt. Denn die UN-Resolution auf die Fitzek sich hier bezieht, hat mit dem Thema "Staatsgründung" einfach gar nichts zu tun. Und weil sie sich mit dem Thema überhaupt nicht befasst, verlangt sie auch nicht, "dass die Staatsgründung auf dem Staatsgebiet" erfolgt.

Das ist so, als ob ich sage: "Der Beipackzettel meines Aspirins verbietet mir aber gar nicht, Menschen zu ermorden". Abgesehen vom sprühenden Nullsinnsgehalt einer solchen Aussage ist sie technisch gesehen korrekt.

Zitat
Außerdem sei die Staatsgründung auf dem Staatsgebiet erfolgt.

Bereits im nächsten Satz wird Fitzek mit der Aussage zitiert, dass die "Staatsgründung" eben gerade nicht auf dem "Staatsgebiet" erfolgt sei. Dieses direkte Umspringen von einer "Wahrheit" auf eine dieser ersten "Wahrheit" logisch widersprechende zweite "Wahrheit" ist schon faszinierend.

Zitat
Die Krönungshalle sei nur nicht im Liegenschaftskataster eigetragen gewesen, weil schon damals der Tausch gegen das Krankenhausgelände geplant gewesen sei und das wäre nicht mehr gegangen, wenn das Grundstück bereits im Liegenschaftskataster des Königreichs verzeichnet gewesen wäre.

Also hat eben doch keine "Staatsgründung" auf dem "Staatsgebiet" stattgefunden.

Zitat
Darüber hinaus sei eh das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches Staatsgebiet des KRD, wenn sich dort Staatszugehörige des KRD aufhalten
würden.

Da es laut Völkerrecht keine "Staatszugehörigen des KRD" gibt, ist es auch unerheblich, wo Fitzek meint, dass sich diese aufhalten würden und was seiner Ansicht nach die Rechtsfolge davon wäre.

Ich würde aber die kreative Idee "Mein Staatsgebiet ist überall wo mein Staatsvolk ist" zumindest in mein "best of" der dümmsten Antworten nehmen, wenn ich es in einer Prüfung lesen würde.

Zitat
Die UN-Resolution würde sich mit der Verantwortlichkeit einzelner Personen für staatliches Handeln befassen, wenn der Staat nicht mehr handlungsfähig sei.

Genau umgekehrt, die UN-Resolution befasst sich (u.a.) mit der Verantwortlichkeit eines Staates für das Handeln einzelner Personen, wenn der Staat nicht mehr handlungsfähig ist.

Aber sinnerfassendes Lesen juristischer Texte übersteigt wohl Fitzeks Fähigkeiten.

Zitat
Das Deutsche Reich sei nicht handlungsfähig.

Laut Ansicht der BRD und vieler anderer Staaten ist das falsch, weil das Deutsche Reich mit der BRD als Völkerrechtssubjekt identisch sei. Und die BRD zeigt ihre Handlungsfähigkeit gerade durch die Räumung deines Sektenstützpunktes im ehemaligen Krankenhaus und durch das Verfahren gegen dich. Guck mal an dir runter, Peter. Was ist das um deine Füße? Fußfesseln? Scheint, als wäre das Deutsche Reich doch noch ganz handlungsfähig, meinst du nicht? Zumindest handlungsfähiger als du, Möchtegernkönig.  ;D

Zitat
Durch die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes sei ihm aber quasi der staatliche Auftrag erteilt worden, die Handlungsfähigkeit wieder herzustellen, somit sei die Staatsgründung also ein staatlicher Akt gewesen.

Muss ich das kommentieren? Klar, mir schickt das Finanzamt auch ständig Aufträge zur Staatsgründung, das ist auch auch absolut deren Aufgabe und deren gesetzlich festgelegter Handlungsauftrag.

Finanzämter sind laut internationalem Seerecht nämlich zuständig für die Erteilung von Staatsgründungsaufträgen - wer hat's gewusst? Mal wieder keiner!

 ;D

Zitat
Weiterhin würde die Konvention von Montevideo ja regeln, wie eine Staatsgründung abzulaufen habe.

Blöd nur für Fitzek, dass die Konvention von Montevideo 1.) überhaupt nicht regelt "wie eine Staatsgründung abzulaufen habe" und 2.) regionales amerikanisches Völkervertragsrecht darstellt.

Fitzek ist juristisch gesehen einfach mal am falschen Kontinent unterwegs, das muss man auch mal schaffen. Aber seine geistig-juristischen Ausflüge auf den amerikanischen Kontinent sind ja nichts Neues, ich sage nur "UCC".

Zitat
Die Konvention von Montevideo geht als allgemeines Völkerrecht nach Art. 25 GG dem deutschen Recht vor.

Das Bundesverfassungsgericht sieht als "allgemeinen Regeln des Völkerrechtes" das Völkergewohnheitsrecht an, nicht aber Völkervertragsrecht. Da die Konvention von Montevideo aber Völkervertragsrecht darstellt, ist sie von Art. 25 GG nicht erfasst.

Ganz abgesehen davon, dass Deutschland nicht Vertragspartei der Konvention von Montevideo ist, wie ich Fitzek und seinen Anhängern hier auch schon mehrfach erklärt habe.

Zitat
Völkerrecht sei Gewohnheitsrecht.

Wieder falsch. Völkerrecht kann u.a. als Völkergewohnheitsrecht existieren, aber eben auch als Völkervertragsrecht. Die Konvention von Montevideo ist Völkervertragsrecht.

Zitat
Außerdem zeigen ja die Urteile des BVerfG dass die Bundesrepublik nicht handlungsfähig sei. Eine nicht verfassungsgemäß zusammengesetzte Legislative könne keine gültigen Gesetze erlassen. Somit stehe ihm das Widerstandsrecht nach Art. 20 GG zu. Deswegen sei ja auch die Plünderung durch die … Mitarbeiter der BaFin …

Mangels Expertise im deutschen Staatsrecht führe ich nicht aus, warum das Quatsch ist, das können andere Leute sicher wesentlich besser als ich, es bleibt aber festzustellen: Auch dieser Teil von Fitzeks Behauptungen ist Blödsinn.

Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #412 am: 18. Juli 2017, 10:19:31 »
@Happy Hater Wir haben hier auch wieder ein "sowohl-als-auch"-Argument: Die "Krönungshalle" sei also Staatsgebiet gewesen. Wie kann aber etwas Staatsgebiet eines Staates sein, der noch gar nicht "gegründet" ist?
Die "Logik" des Herrn Fatzke ist so wirr, dass es sich eigentlich erübrigt, sie zu widerlegen.

Ein Grundproblem hast Du schon benannt: Fatzke ist des verstehenden Lesens nicht mächtig. So versteht er die Konvention von Montevideo offensichtlich nicht, auch die erwähnte UN-Resolution (die aber m. W. noch gar keine Resolution ist, sondern erst ein Entwurf, davon abgesehen, dass Resolutionen der UN-Generalversammlung ohnehin keinen unmittelbaren rechtlich bindenden Charakter haben). Er versteht auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht, seine Steuerbescheide usw. usf.
Er sucht sich immer nur die einzelnen Begriffe heraus, die gerade in seinen Kram passen. Das war's dann auch schon.
Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass das Deutsche Reich handlungsunfähig sei und dessen Handlungsfähigkeit wiederhergestellt werden müsse, sondern umgekehrt dass es weiter bestehe in Gestalt der BRD. Diese ist sehr wohl handlungsfähig. Weiter gab es zwar verschiedene Urteile, die einzelne Regelungen des Bundeswahlgesetzes für verfassungswidrig erklärten bzw. eine Änderung dieser Regelungen verlangten, aber das Bundesverfassungsgericht hat nie gesagt, dass seit 1954 alle Wahlen ungültig seien (hier wäre korrekt von Nichtigkeit zu sprechen - falls es denn tatsächlich so wäre!).
Man kann es durchaus unglücklich finden, wenn ein Bundestag, der nach einem Verfahren gewählt wurde, das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde, eben dieses Verfahren selbst neu regelt. Nur - wer sollte sonst das Bundeswahlgesetz ändern? Würde man Fatzkes Linie folgen wollen - was man nicht muss und auch nicht darf -, führte dies tatsächlich zur faktischen Handlungsunfähigkeit zumindest des Bundestages. Denn dann wäre die Wahl des aktuellen Bundestages nichtig, der Bundestag müsste sofort zu arbeiten aufhören, aber zugleich wäre auch niemand da, der das Bundeswahlgesetz rechtsgültig erlassen könnte. Einen Ausweg aus einer solchen Lage könnte es nur durch offenen Verfassungsbruch geben.
Nun gibt es allerdings eine Bestimmung, die Fatzke geflissentlich vergisst, überliest oder einfach leugnet: Nicht jeder Fehler in einem Wahlverfahren führt dazu, dass die betreffende Wahl nichtig ist und wiederholt werden muss. Wir hatten solche Beispiele bei der letzten Wahl zum EU-Parlament: Zumindest in Deutschland sind einige Beispiele von Personen bekannt geworden, die sowohl in Deutschland als auch in einem anderen EU-Staat gewählt haben, deren Stimmen also doppelten Einfluss aufs Ergebnis hatten, ein Mal in Deutschland, ein anderes Mal in ihren jeweiligen Heimatstaaten.
Nun fallen aber auch hundert oder zweihundert Wähler, die doppelt abstimmen, EU-weit nicht wirklich ins Gewicht und vermögen, u. a. wegen der nationalen Kontingente und der teilweise sehr verschiedenen nationalen Wahlverfahren, das Gesamtergebnis der Europawahl nicht entscheidend zu beeinflussen. Damit eine Wahl kassiert wird, braucht es aber den Nachweis, dass durch die aufgetretenen Fehler das Gesamtergebnis zumindest erheblich beeinflusst wurde.
Beim Urteil des Bundesverfassungsgericht zum negativen Stimmengewicht im Zusammenhang mit der Überhangmandatsregelung war konkret ein einziges Direktmandat betroffen. Hier hätte das Bundesverfassungsgericht ggf. korrigierend eingreifen und dieses Mandat auch streichen können, was es aber nicht getan hat. Rechnungen ergaben, dass in einigen anderen Wahlkreisen ähnliche Mechanismen hätten spielen können und dass zumindest theoretisch die Gefahr bestand, dass sich die Mehrheit im Bundestag hätte umkehren können. Dies war der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht die betreffenden Regelungen für verfassungswidrig erklärte und dem Gesetzgeber eine Frist zur Verbesserung setzte. Das Wahlergebnis insgesamt war aber nicht zu beanstanden, von dem einen fraglichen Sitz abgesehen. Dieser eine Sitz beeinflusste aber die Kräfteverhältnisse im Bundestag nicht. Zudem wäre das Überhangmandat ohnehin verfallen, wenn der Gewählte aus irgendeinem Grund ausgeschieden wäre. Der "Fehler" hielt sich also in sehr engen Grenzen. Davon zu reden, dass deswegen der Bundestag "illegal" sei o. dgl., ist einfach nur weit überzogen.
Man kennt diese rhetorische Figur unter dem Begriff der "falschen Konsequenzmacherei". Diese ist bei RD sehr beliebt.

Nun gut, wie wir aus den "Neuigkeiten" des KRD wissen, zersetzt sich dieses zunehmend. Morgen wird die Berufungsverhandlung weiter gehen. Es ist doch eher anzunehmen, dass Fatzke nach Verkündung des Berufungsurteils noch weiter geschrumpft sein wird. Er hat jetzt wohl noch das Volumen einer Kirche, danach vermutlich eher das einer Erbse. Irgendwann werden sich auch seine treusten Anhänger verkrümelt haben und er vergessen sein.
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Offline dieda

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Hoppala! 
:cyclops:

Zitat
Die Krönungshalle sei nur nicht im Liegenschaftskataster eigetragen gewesen, weil schon damals der Tausch gegen das Krankenhausgelände geplant gewesen sei und das wäre nicht mehr gegangen, wenn das Grundstück bereits im Liegenschaftskataster des Königreichs verzeichnet gewesen wäre.

Die Immobilienrochade war also schon 2012 geplant?
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Offline Leela Sunkiller

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Offline Pantotheus

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@Leela Sunkiller Tja, der Gutachter sprach bekanntlich von einer durchschnittlichen Intelligenz ...  :whistle: So einige andere Behauptungen Fatzkes sind ja ebenfalls Schutzbehauptungen oder nachträglich zusammen gestoppelte Geschichtsklitterungen.

Hübsch ist ja auch die implizite Aussage, die er da macht: Wenn ein Grundstück im "Liegenschaftskataster" des KRD stehe, dann könne es nicht mehr verkauft werden. Mit andern Worten: Wir nehmen, aber wir geben nicht ...  :))
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #416 am: 18. Juli 2017, 11:21:41 »
[....] auch die erwähnte UN-Resolution (die aber m. W. noch gar keine Resolution ist, sondern erst ein Entwurf [...]

Doch, die Resolution der GV A/RES/56/83 ist schon eine Resolution und kein Entwurf.

Die Resolution enthält den Text eines Entwurfes (!) für einen völkerrechtlichen Vertrag zur Staatenverantwortlichkeit, der von der International Law Commission erarbeitet wurde, aber bis heute nicht in Kraft getreten ist, mangels Interesse der Staaten diesen Vertrag zu ratifizieren.

Näheres zur Geschichte der Resolution bzw. des Entwurfs zur Staatenverantwortlichkeit gibt es hier:

http://legal.un.org/avl/ha/rsiwa/rsiwa.html

Die Resolution als solche, ist aber, wie du auch geschrieben hast, als GV-Res. völkerrechtlich nicht verbindlich.
Nicht vergessen sollte man allerdings, dass die ILC bei der Erarbeitung des Entwurfs viel Völkergewohnheitsrecht verschriftlicht hat, zumindest (große) Teile des Entwurfes sind also sowieso bereits verbindliches Völkergewohnheitsrecht.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #417 am: 18. Juli 2017, 11:25:10 »
@Happy Hater Wir haben hier auch wieder ein "sowohl-als-auch"-Argument: Die "Krönungshalle" sei also Staatsgebiet gewesen. Wie kann aber etwas Staatsgebiet eines Staates sein, der noch gar nicht "gegründet" ist?
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Dann hat er aber ein wesentliches Bildungsziel bereits früher Jahre der Polytechnischen Oberschule klar verfehlt und hätte die Klasse wiederholen müssen (wie das heutzutage ist, kann ich nicht einschätzen).

 
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Ich würde sagen Schutzbehauptung (das ist eines meiner Lieblingsworte aus dem Urteil, kommt so wunderbar oft vor). Der hatte da nichts dergleichen geplant und war sich wieder mal nicht klar, was seine Aussage eigentlich bedeutet. Doof halt.

Mich erinnert das immer an eine Folge von "Eine schrecklich nette Familie"!
Al Bundy fragt die No Ma'am Mitglieder: "Was tun wir, wenn ein Kumpel in Schwierigkeiten ist?" und Ike antwortet: "Wir versuchen ihm zu helfen und machen dadurch alles nur noch schlimmer!"

Übertragen auf Fitzek:
Was tun "WIR" wenn "WIR" vor Gericht in Schwierigkeiten sind?
"WIR" versuchen, "UNS" mit irgendeinem Schwachsinn rauszureden und reiten "UNS" dadurch nur noch weiter rein!
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Zyniker, der - Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung Dinge sieht, wie sie sind, statt wie sie sein sollten.
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Offline Leela Sunkiller

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