Es gilt der Anklagegrundsatz. Hier beschränkt sich die Anklage auf einen bestimmten Zeitraum. Was danach kommt, ist evtl. als "Nachtatverhalten" interessant, ...
wofür sich die Richterin, wie
@Müll Mann im letzten Bericht schrieb, durchaus interessiert hatte. Und da ist das ungenierte Fortsetzen der Straftaat ein "Entlastungsmoment", auf das man sicherlich nicht kommt, wenn man die Videos vom KRD nicht gesehen hat. Ob sich die motivierteste StAin aller Zeiten darum gekümmert hat? Da habe ich meine Zweifel.
Je schlimmer die Berufungsverhandlung für Fatzke zu laufen scheint, desto weiter scheint er auf die reine RD-Schiene zu geraten, wenn ich das richtig verstehe. Ich war ja nicht dabei. Das ist auch gut so, ich hätte mich wohl tot gelacht.
Einen Fatzke-Prozeß zu beobachten, ohne des Saales verwiesen zu werden, muß schon eine Herausforderung sein. Da kann man
@Müll Mann nur bewundern.
Theoretisch denkbar ist wegen der weiteren, noch nicht anderswo angeklagten Straftaten auch eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Aber eben nur theoretisch, denn der Praxis geschieht so etwas aus zwei Gründen höchst selten.
Der zweite Grund dürfte wohl das häufigere Motiv sein, wenn man sich die - aus meiner Sicht recht sinnfreie - Arbeitsstatistiken zumindest in Hamburg ansieht. Da käme kaum jemand auf die Idee, ein entscheidungsreif werdendes Verfahren ohne wirkliche Not zu verkomplizieren und über den Monatsletzten hinauszuziehen.
Im konkreten Fall stellt sich mir aber auch noch die Frage, ob eine Nachtragsanklage in der Berufungsinstanz zulässig wäre, denn dem Angeklagten würde damit für diese Taten eine Instanz abgeschnitten.
@Tuska - das ist das Standardproblem warum Personen aus der Staatsverweigererszene sich überhaupt bestätigt sehen. Verfahren werden wegen "Nichtigkeit" von den Behörden eingestellt. Oft weil man in der betreffende Behörde oder Kommune zu wenig Personal hat und glaubt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schlicht nicht gegeben. Der Staatsverweigerer kann dies verstärken, indem er die entsprechende Behörde mit seitenlangen Beschwerden und Ähnlichem überhäuft. Lange Zeit und vielerorts auch noch aktuell hat man dann das Verfahren eingestellt.
Das griff der brandenburgische VS auf, indem er im Handbuch forderte, die Verfahren gegen Reichsbürger konsequent durchzuziehen. In der einen oder anderen Verwaltung dürfte da inzwischen ein Umdenken stattgefunden haben (in WB wohl eher nicht), bis aber die Gerichte darauf kommen, daß es im Sinne der Generalprävention nicht völlig unsinnig wäre, für die aus ihrer Sicht nicht ins Gewicht fallenden, aber aus Deppensicht essentiellen Straftaten dann doch noch einen Sack weiterer Tagessätze bzw. Knastwochen auszuloben, wird es wohl noch dauern.
Der Staatsverweigerer glaubt dann seine sinnfreien Theorien sind dadurch bestätigt, dass man das Verfahren eingestellt hat. Dass es "unwichtiger Kleinkram ist, der keinem schadet", sprich der Staatsverweigerer ein unbedeutendes Würstchen ist, erkennt er nicht. Das wird schlicht durch die fehlende Lesekompentenz übersehen.
Ob die Lesekompetenz in jedem Falle fehlt, ist die Frage. Denn ...
Das Problem ist, dass das wiederum als "Erfolgsgeschichte" verkauft wird, wodurch man wieder Anhänger, die man abzocken kann, gewinnt.
Zumindest, wenn man es mit einem Szenemanager zu tun hat und nicht mit einem verirrten Mitläufer, müßte jede noch so geringe Regung mit aller Konsequenz verfolgt werden. Fitzek hat sich ja nun lange genug ganz offen und lautstark auf die Untätigkeit der Justiz berufen, wenn er potentielle Jünger zum Mitmachen anstachelte, so daß diese Zusammenhänge nun wirklich keine neue Erkenntnis mehr sein dürften.