Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74221 mal)

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Teil 4 des Berichtes ist veröffentlicht.
http://blog.dergoldenealuhut.de/2017/07/14/koenig-gegen-staatsanwalt-teil-4/
Nochmals Danke @Müll Mann für die viele Mühe.
Die Mainstreampresse lügt immer. Das Königreich Deutschland und auch alles, was aus dem Königreich kommt und mit ihm zu tun hat, ist wahrhaftig. (KRD Website)
 
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So wie sich das liest, scheint weder die StA noch das Gericht mitbekommen zu haben, daß die NDGK bis zur Vertreibung aus dem Paradies ungeniert weiter beworben wurde  :o
 

Müll Mann

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Das interessiert das Gericht auch nicht. Das Gericht interessiert sich nur für den angeklagten Zeitraum
 
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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #363 am: 14. Juli 2017, 21:10:32 »
Es gilt der Anklagegrundsatz. Hier beschränkt sich die Anklage auf einen bestimmten Zeitraum. Was danach kommt, ist evtl. als "Nachtatverhalten" interessant, aber nicht Gegenstand der Anklage und somit auch nicht des Urteils.

Wie sich das liest, klingt es ganz danach, dass Fatzke sich einmal mehr um Kopf und Kragen redet. Im bei Beck veröffentlichten Urteil des LG Halle liest man auffällig oft, dass sich eine Tatsachenfeststellung auf die Einlassung des Angeklagten gründe, dass der Angeklagte in einer Einlassung ein Teilgeständnis abgelegt habe usw.

Je schlimmer die Berufungsverhandlung für Fatzke zu laufen scheint, desto weiter scheint er auf die reine RD-Schiene zu geraten, wenn ich das richtig verstehe. Ich war ja nicht dabei. Das ist auch gut so, ich hätte mich wohl tot gelacht.
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Offline Rima882

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 -
« Antwort #364 am: 15. Juli 2017, 01:40:26 »
Theoretisch denkbar ist wegen der weiteren, noch nicht anderswo angeklagten Straftaten auch eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Aber eben nur theoretisch, denn der Praxis geschieht so etwas aus zwei Gründen höchst selten.

1. Dem Angeklagten muss ausreichend Gelegenheit gegeben werden, sich zu verteidigen (§ 266 Abs.2 Satz 2 StPO). Das dürfte bei den komplexen Sachverhalten, mit denen man hier zu kämpfen hat, in der Regel zu einer Unterbrechung der Hauptverhandlung führen (§ 266 Abs.3 StPO). Das ohnehin nicht einfache Verfahren verlängert sich also und wird insgesamt komplizierter. Das ist der Grund, der mehr oder weniger im Gesetz zu finden ist.

2. Eine Nachtragsanklage dürfte in der Arbeitsstatistik des Staatsanwalts und des Gerichts nicht als neuer Fall gelten, ein neu eingeleitetes Ermittlungsverfahren mit neuer Anklage dagegen schon. Das neue Verfahren kann man ja immer noch wegen der ohnehin schon in den anderen Verfahren zu erwartenden hohen Strafe gemäß § 154 Abs.1 StPO bzw. - nach erfolgter Anklageerhebung - gemäß § 154 Abs.2 StPO einstampfen. Das ist der Grund, der nicht im Gesetz steht.
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Dazu wird ein Berg Unterlagen vorgelegt wie Staatsgründungsurkunde, Melderegisterauszug des KRD für die 7 Staatsgründer, Auszug aus dem Liegenschaftskataster des KRD usw. Darunter befindet sich zB auch eine Verfahrenseinstellung des Ordnungsamtes in Wittenberg bezüglich eines Verstoßes gegen das Meldegesetz. Der König hatte sich selbst angezeigt um festgestellt zu bekommen, dass der Ausweis des KRD ein offizielles Dokument sei. Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, sieht er das als gegeben an (Danke Wittenberg).

Bei meinem nächsten Strafzettel verweise ich auf meine königsdeutsche Staatszugehörigkeit. Anscheinend hilft das ja. Was kann diese Stadt eigentlich?
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Natürlich hilft das, zum Beispiel bei der Begründung von Fluchtgefahr.  ;D
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Da das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, sieht er das als gegeben an (Danke Wittenberg)

@Tuska - das ist das Standartproblem warum Personen aus der Staatsverweigererszene sich überhaupt bestätigt sehen. Verfahren werden wegen "Nichtigkeit" von den Behörden eingestellt. Oft weil man in der betreffende Behörde oder Kommune zu wenig Personal hat und glaub das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schlicht nicht gegeben.
Der Staatsverweigerer kann dies verstärken indem er die entsprechende Behörde mit seitenlangen Beschwerden und Ähnlichem überhäuft. Lange Zeit und vielerorts auch noch aktuell hat man dann das Verfahren eingestellt.

Der Staatsverweigerer glaubt dann seine sinnfreien Theorien sind dadurch bestätigt, dass man das Verfahren eingestellt hat weil es "unwichtiger Kleinkram ist der keinem schadet", sprich der Staatsverweigerer ein unbedeutendes Würstchen ist erkennt er nicht. Das wird schlicht durch die fehlende Lesekompentenz übersehen.
Das Problem ist, dass das wiederum als "Erfolgsgeschichte" verkauft wird wodurch man wieder Anhänger, die man abzocken kann gewinnt.
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Bei meinem nächsten Strafzettel verweise ich auf meine königsdeutsche Staatszugehörigkeit. Anscheinend hilft das ja. Was kann diese Stadt eigentlich?

Ist ja auch einfach! Schnell das Handy zücken und die KRD-Homepage ansurfen, voilà!
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #369 am: 15. Juli 2017, 10:05:11 »
Es gilt der Anklagegrundsatz. Hier beschränkt sich die Anklage auf einen bestimmten Zeitraum. Was danach kommt, ist evtl. als "Nachtatverhalten" interessant, ...

wofür sich die Richterin, wie @Müll Mann im letzten Bericht schrieb, durchaus interessiert hatte. Und da ist das ungenierte Fortsetzen der Straftaat ein "Entlastungsmoment", auf das man sicherlich nicht kommt, wenn man die Videos vom KRD nicht gesehen hat. Ob sich die motivierteste StAin aller Zeiten darum gekümmert hat? Da habe ich meine Zweifel.

Je schlimmer die Berufungsverhandlung für Fatzke zu laufen scheint, desto weiter scheint er auf die reine RD-Schiene zu geraten, wenn ich das richtig verstehe. Ich war ja nicht dabei. Das ist auch gut so, ich hätte mich wohl tot gelacht.

Einen Fatzke-Prozeß zu beobachten, ohne des Saales verwiesen zu werden, muß schon eine Herausforderung sein. Da kann man @Müll Mann nur bewundern.

Theoretisch denkbar ist wegen der weiteren, noch nicht anderswo angeklagten Straftaten auch eine Nachtragsanklage nach § 266 StPO. Aber eben nur theoretisch, denn der Praxis geschieht so etwas aus zwei Gründen höchst selten.

Der zweite Grund dürfte wohl das häufigere Motiv sein, wenn man sich die - aus meiner Sicht recht sinnfreie - Arbeitsstatistiken zumindest in Hamburg ansieht. Da käme kaum jemand auf die Idee, ein entscheidungsreif werdendes Verfahren ohne wirkliche Not zu verkomplizieren und über den Monatsletzten hinauszuziehen.

Im konkreten Fall stellt sich mir aber auch noch die Frage, ob eine Nachtragsanklage in der Berufungsinstanz zulässig wäre, denn dem Angeklagten würde damit für diese Taten eine Instanz abgeschnitten.

@Tuska - das ist das Standardproblem warum Personen aus der Staatsverweigererszene sich überhaupt bestätigt sehen. Verfahren werden wegen "Nichtigkeit" von den Behörden eingestellt. Oft weil man in der betreffende Behörde oder Kommune zu wenig Personal hat und glaubt, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist schlicht nicht gegeben. Der Staatsverweigerer kann dies verstärken, indem er die entsprechende Behörde mit seitenlangen Beschwerden und Ähnlichem überhäuft. Lange Zeit und vielerorts auch noch aktuell hat man dann das Verfahren eingestellt.

Das griff der brandenburgische VS auf, indem er im Handbuch forderte, die Verfahren gegen Reichsbürger konsequent durchzuziehen. In der einen oder anderen Verwaltung dürfte da inzwischen ein Umdenken stattgefunden haben (in WB wohl eher nicht), bis aber die Gerichte darauf kommen, daß es im Sinne der Generalprävention nicht völlig unsinnig wäre, für die aus ihrer Sicht nicht ins Gewicht fallenden, aber aus Deppensicht essentiellen Straftaten dann doch noch einen Sack weiterer Tagessätze bzw. Knastwochen auszuloben, wird es wohl noch dauern.

Der Staatsverweigerer glaubt dann seine sinnfreien Theorien sind dadurch bestätigt, dass man das Verfahren eingestellt hat. Dass es "unwichtiger Kleinkram ist, der keinem schadet", sprich der Staatsverweigerer ein unbedeutendes Würstchen ist, erkennt er nicht. Das wird schlicht durch die fehlende Lesekompentenz übersehen.

Ob die Lesekompetenz in jedem Falle fehlt, ist die Frage. Denn ...

Das Problem ist, dass das wiederum als "Erfolgsgeschichte" verkauft wird, wodurch man wieder Anhänger, die man abzocken kann, gewinnt.

Zumindest, wenn man es mit einem Szenemanager zu tun hat und nicht mit einem verirrten Mitläufer, müßte jede noch so geringe Regung mit aller Konsequenz verfolgt werden. Fitzek hat sich ja nun lange genug ganz offen und lautstark auf die Untätigkeit der Justiz berufen, wenn er potentielle Jünger zum Mitmachen anstachelte, so daß diese Zusammenhänge nun wirklich keine neue Erkenntnis mehr sein dürften.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 10:39:47 von dtx »
 
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Habe nun es nun geschafft den 4. Prozessbericht vollständig zu lesen und mein Lieblingsabschnitte ist folgender:

Zitat
(...) Interessant waren die Stellen an denen überall Geld gefunden wurde, zB ein Fernsehschrank oder die Catering-Kasse. (...)

Da hatte der Königspudel wohl wenig Vertrauen in seine treuen Anbeter, wenn er sein Geld an meheren Orten verstecken muss damit falls einer entdeckt und geplündert wird nicht Alles weg ist.
« Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 10:50:00 von Schattendiplomat »
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Da hatte der Königspudel wohl wenig Vertrauen in seine treuen Anbeter, wenn er sein Geld an mehreren Orten verstecken muss, damit, falls es einer entdeckt und geplündert wird, nicht alles weg ist.

Ein Betrüger eben: Was ich selber denk und tu ...
Das erinnert mich an einen Alkoholiker, der nach einem Sturz in die Chirurgie des örtlichen Krankenhauses eingeliefert wurde. Allerdings waren seine Verstecke nie gut genug, daß sich nicht andere Patienten über das Bier gefreut hätten.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #372 am: 15. Juli 2017, 13:09:33 »
Vielleicht waren das auch nur die "Handkassen", von denen immer wieder die Rede war. Fatzke selbst verfügte angeblich ja über einen Tresor, dessen Schlüssel nur er allein hatte bzw., falls er weg war, das holde Töchterlein. Er ist ja auch ein "König", und die Thronfolge darf daher nur innerhalb der Familie erfolgen.  :P

Interessant ist ja, dass Fatzke einen Anfall bekam, als da nicht so viel Silber gefunden wurde, wie drin sein sollte. Entweder lügt er, oder er hat ein schlechtes Gedächtnis, oder aber er ist mal selbst beklaut worden.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #373 am: 15. Juli 2017, 14:36:35 »
Vielleicht waren das auch nur die "Handkassen", von denen immer wieder die Rede war.

Vermutlich. Es gab ja deren mindestens zwei.

Fatzke selbst verfügte angeblich ja über einen Tresor, ...

... der in dem einem Video zu sehen ist, das in den Räumen nach Oppis Amtsübernahme gedreht wurde. Da hat er auch auf dem Boden einen Karton mit Comicheften gefunden.

Interessant ist ja, dass Fatzke einen Anfall bekam, als da nicht so viel Silber gefunden wurde, wie drin sein sollte. Entweder lügt er, oder er hat ein schlechtes Gedächtnis, oder aber er ist mal selbst beklaut worden.

Vielleicht auch alles zusammen. Interessant in @Müll Mann 's Report übrigens auch die Tatsache, daß es durchaus ein Beschlagnahmeprotokoll der BaFin gab und sich das nun in der Prozeßakte wieder angefunden hat. Es besteht also noch Hoffnung ...
 
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Zu dieser Geschichte hatte Fitzek zwei klägliche Dokumente veröffentlicht, die aber auch seine völlige Inkompetenz im Lesen und Verstehen belegen. Zuerst teilte die Stadt Wittenberg mit, dass sie auf seinen Widerspruch diese (anscheinend höchst diffizile) Angelegenheit einem externen Rechtsgutachter vorlegen wollten. Und ein paar Monate später erfolgte die Mitteilung, dass das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden würde.

Wie man eine Einstellung wegen Verjährung als Beweis für die Gültigkeit von handgefummelten Dokumenten interpretieren kann, erschließt sich mir nicht.
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