Auch von mir eine riesen Dankeschön an
@Müll Mann für den tollen Bericht und meinen Respekt für sein Durchhaltevermögen!
Also man kann schon fast nicht mehr die Knieschüsse zählen, die sich der König selbst zufügt. Ich möchte mal versuchen ein paar zu domumentieren:
Richterin B. begann forsch mit der Verhandlung, um jedoch gleich vom Angeklagten zurechtgewiesen zu werden. Er trage den Namen Fitzek nicht mehr, habe auch keine Personalien, da er kein Personal sei. Die Richterin kanzelte ihn mit einem „Wenn Sie sich einen anderen Namen geben dann interessiert mich das nicht.“ ab. Auch das Gerede des Angeklagten über das Geburtsdatum seiner sterblichen Hülle verhallte ungehört.
Tja der wie war das mit, das Gericht entscheidet bin ich ein Staat?
Für NeuDeutschland hätte er vom Finanzamt nach zähen Verhandlungen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für den Aufbau neuer staatlicher Strukturen (eigene Legislative, Exekutive, Judikative) erhalten (er hat eine vorläufige Anerkennung bekommen, die später wiederrufen wurde). Die Richterin wirft ein, dass das AG Stendal die Eintragung ins Vereinsregister verweigert habe, weil NeuDeutschland verfassungsfeindliche Ziele in der Satzung hatte, das LG Stendal habe diese Entscheidung bestätigt.
Tja vorläufig und wiederrufen bzw verweigerung ist halt nicht anerkennung.
Lüge entlarvtn beiden Vereinen war Peter Vorsitzender, bei Ganzheitliche Wege gab es noch eine Antje G., die jedoch bald ausgeschieden ist. Peter bestätigt ausdrücklich, dass er für alles verantwortlich war.
Nun geht es um das Schreiben der BaFin, in der diese ihm für eine Vertragsvariante bescheinigt hatte, dass diese aufsichtsfrei sei. Trotzdem wurde wenig später wieder eine andere Variante genutzt. Peter erklärte dazu: „Das hat Frau K. verbockt, aber egal.“
Ja was den nun? Du hast doch bestätigt, dass du für alles Verantwortlich wars, allso hast du das auch verbockt!
Die Gelder aus dem Gesundheitsfond seinen für den Aufbau von „Strukturen“ genutzt und daher nicht in die NDGK überführt worden.
Also Veruntreuung!
Daher hat er die Regel eingeführt, dass kein Anspruch auf vollständige Erstattung bestehen würde. Die Richterin macht ihn darauf aufmerksam, dass eine solche Formulierung aber auch einen Rechtsanspruch beinhalten würde, daher würde sie mehr Verträge mit Rechtsanspruch sehen als Richter R. in seinem Urteil.
Autsch! Das war ein richtig heftiges Eigentor!
Den Begriff „Hauptgeschäftskonto“ mag der König nicht hören, er hätte schließlich keine Geschäfte gemacht.
Richtig! Seine Durchschnittlichkeit macht ja nur Angebote!!!!
Im weiteren Verlauf redet sich der Angeklagte immer mehr in Rage und bemerkt nun selbst die Zwickmühle seiner Unternehmung. Wenn er keinen Rechtsanspruch bietet, dann erkennen die Krankenkassen die NDGK nicht als anderweitige Absicherung an. Wenn er aber einen Rechtsanspruch bietet, dann unterliegt er der Aufsichtspflicht der BaFin.
Tja Fitze, merkste zu spät! Da bringt auch die Ausrede nix, dass die BarFIn nur Nonsensauskünfte gegeben hätte. Denken ist erlaubt, sofern das Hirn vorhanden ist!
itzek hätte erwartet, dass die BaFin ihm sagt, wie er seine Verträge gestalten solle. Sowas würde die BaFin aber grundsätzlich nicht machen, die würde nur prüfen. Hilfe bei der Gestaltung von Geschäftsmodellen sei Aufgabe von Rechtsanwälten.
Komisch, war es nicht der Bezofte der immer behauptet hatt, die Barfin hätte ihn falsch beraten. Tja schon wieder eine Lüge entlarvt!
Als nächstes geht es um das Schreiben von M., in welchem dieser Fitzek angeblich bescheinigt hätte, dass die vorgelegte Vertragsversion aufsichtsfrei sei. Der Zeuge schränkt ein, dass die Formulierung im Vertrag tatsächlich keinen Rechtsanspruch beinhaltet hätte. Man müsse das jedoch im Zusammenhang mit der Werbung und dem sonstigen Auftritt sehen. Wenn der Auftritt den Eindruck vermitteln würde, dass ein Rechtsanspruch auf Leistung bestehen würde, dann wäre der Ausschluss im Vertragstext eine überraschende Klausel im Sinne der AGB-Regelungen. Diese Klausel sei dann nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, der Rechtsanspruch und somit die Aufsichtspflicht würden dann wieder aufleben. Die Richterin liest den entsprechenden Passus aus dem Brief vor. Peter guckt irritiert, also ob der den Brief noch nie bis zu dieser Stelle gelesen hätte.
Tja. Hätt er mal den Brief ganz gelesen.!
Die Bestellung eines Abwicklers wäre erst erfolgt, als Fitzek keine Nachweise vorgelegt habe, dass er sich selbst um eine Abwicklung gekümmert hat. Er hat dies zwar behauptet aber wegen Datenschutzbedenken nicht mit Unterlagen belegen wollen. Stattdessen seien im Internet wieder Vertragsversionen ohne Ausschluss des Leistungsanspruchs aufgetaucht.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Fitzek hat angeblich alles selbst abgewicket. Aber wegen DAtenschutzbedenken kann er das nicht belegen. Dass irgendwer außerhalb des Königreichs glaubt, glaubt auch nur der König und seine Pudel. Nur um sich mit erneut belastenden Verträgen im Internet wieder selbst der Lüge überführt.
Jedoch habe der Angeklagte netterweise fast alle Schreiben der BaFin im Internet veröffentlicht, so dass der Zugang nachgewiesen werden konnte.
Der beste Knieschuss den Fitzek machen konnte!
Der Anwalt wirft ein, dass der Zeuge M aber gesagt hätte, dass die Kalkulation unerheblich für die Aufsichtspflicht sei. Gohr führt aus, dass die Kriterien des BVerwG für die Abgrenzung des schwarzen Kapitalmarktes nicht gedacht gewesen seien. Da sei es mehr um die Unterscheidung zwischen Garantiegeschäft (Bankgeschäft) und Versicherungsgeschäft gegangen.
Autsch. Nicht nur Fitzek vernichtet sich selbst. Auch der Anwalt ist sehr gut darin!
uch Zeuge G. möchte keinen Verdienstausfall oder Reisekosten vom Gericht. Die Richterin fragt jetzt doch mal nach warum. Zeuge G. erläutert, dass er im Verfahren 1. Instanz Reisekosten geltend gemacht habe. Er haben dann 2 Wochen später eine Überweisung der Freundin des Angeklagten auf seinem Konto gehabt mit dem Betreff „Bestechungsgeld Restzahlung“.
Ich hoffe doch das Sklave G ist gegen diese unerlaubte Zahlung von der Staatsflotten rechtliche Schritte eingeleitet!
Alles in allem kann man wohl sagen es wird noch enger für Fitzek, vielleicht wird das Urteil sogar noch härter Ausfallen, wenn der Richter noch mehr Verträge "findet" Wer weiß ob Sitzek doch noch auf die Revision im Untreueprozess verzichtet damit er hier vielleicht besser raus kommt.