Autor Thema: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10 - ab dem 27.6.2017  (Gelesen 74178 mal)

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Da die Kommentare beim Aluhut geschlossen sind:

"Ich frage mich daher, ob ich mir die nächsten Prozesstage noch antun soll. Was meint Ihr?"

Ich kann nicht verlangen, dass jemand seine Zeit für meine Neugier opfert, aber wenn es sich irgendwie einrichten ließe - Ja, bitte!

Dem kann ich mich nur anschließen, zumindest für den Termin mit dem Urteil!
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Hier ist dann der ausführliche Prozessbericht:


http://blog.dergoldenealuhut.de/2017/06/27/koenig-gegen-staatsanwalt-teil-1/#more-1235

Vielen Dank!

Wenn es sich irgendwie einrichten liesse, bitte einen weiteren Bericht. Mich würde interessieren, wie Fatzke mit der Führerscheingeschichte umgeht. Ausser seiner Eigenschaft als "Staatsoberhaupt" gibt es da doch nichts, was er vorbringen könnte.
 

Offline Happy Hater

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Ja, lieber Mülli, freuen würde ich mich sehr, wenn du das machen könntest. Bieten kann ich dir im Gegenzug nicht viel, außer meine Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für deine Mühen.

Ich schließe mich insofern meinen Vorrednern an: Eine Berichterstattung vom Tag des Urteils wäre besonders wunderbar!
 

Müll Mann

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Wenn es sich irgendwie einrichten liesse, bitte einen weiteren Bericht. Mich würde interessieren, wie Fatzke mit der Führerscheingeschichte umgeht. Ausser seiner Eigenschaft als "Staatsoberhaupt" gibt es da doch nichts, was er vorbringen könnte.

Nach den bisher vorliegenden Informationen fährt er wohl zwei Verteidigungslinien:

1. Habe nicht gewusst, dass ich meine Fahrerlaubnis zurückgegeben habe (soll Zeuge Rico Sch bestätigen)

2. Wusste nicht, dass der Führerschein aus Paraguay gefälscht war (soll Zeuge Freiherr Martin bestätigen)

Also ein klassischer § 16 StGB. Jedoch ist nach § 21 II Nr. 1 StVG auch das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe gestellt, aber mit einer geringeren Strafandrohung.

Das Ziel Freispruch wird daher nicht zu erreichen sein. Insbesondere bei Taktik Nr. 2 kommt noch hinzu, dass die ausländisceh Fahrerlaubnis nach spätestens 6 Monaten hätte umgeschrieben werden müssen. Dagegen ist die Verteidigungslinie, dass er ja gar nicht dauerhaft in der Bundesrepublik leben würde. spätestens da wird bei Taktik Nr. 2 aus der Fahrlässigkeit wieder Vorsatz.
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #49 am: 28. Juni 2017, 14:08:21 »
Mit anderen Worten: eine klassische "sowohl-als auch"-Strategie. Das hat mit den Versicherungsgeschäften, mit den Bankgeschäften, mit der Untreue und auch mit der Fahrerlaubnis in erster Instanz nicht geklappt, dürfte also auch jetzt nicht klappen. Aber mal abwarten, welches "As" der "König" noch aus dem Ärmel zieht ...  :))
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Wenn es sich irgendwie einrichten liesse, bitte einen weiteren Bericht. Mich würde interessieren, wie Fatzke mit der Führerscheingeschichte umgeht. Ausser seiner Eigenschaft als "Staatsoberhaupt" gibt es da doch nichts, was er vorbringen könnte.

Nach den bisher vorliegenden Informationen fährt er wohl zwei Verteidigungslinien:

1. Habe nicht gewusst, dass ich meine Fahrerlaubnis zurückgegeben habe (soll Zeuge Rico Sch bestätigen)

2. Wusste nicht, dass der Führerschein aus Paraguay gefälscht war (soll Zeuge Freiherr Martin bestätigen)

Also ein klassischer § 16 StGB. Jedoch ist nach § 21 II Nr. 1 StVG auch das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe gestellt, aber mit einer geringeren Strafandrohung.

Das Ziel Freispruch wird daher nicht zu erreichen sein. Insbesondere bei Taktik Nr. 2 kommt noch hinzu, dass die ausländisceh Fahrerlaubnis nach spätestens 6 Monaten hätte umgeschrieben werden müssen. Dagegen ist die Verteidigungslinie, dass er ja gar nicht dauerhaft in der Bundesrepublik leben würde. spätestens da wird bei Taktik Nr. 2 aus der Fahrlässigkeit wieder Vorsatz.

Da drängen sich mir einige Fragen auf, vielleicht kann eine "Berufener" (= Jura-Kenntnisse von einer regulären Uni und nicht von der youtube-Uni) dazu was sagen:

zu 1.
Ist der "Habe ich nicht gewußt"-Zug des Justiz-"Experten" Fitzek nach dem Urteil des OVG wegen Rückgabe FS etc. nicht schon längst abgefahren?
Wie kann Rico Sch. bestätigen, was der Fitzelkönig wußte? Vor allem, ohne sich selbst in Schwierigkeiten zu bringen? Hätte er ihm da nicht vorbauend erklären müssen, dass nur im youtube-Uni-Justizsystem denkbar ist, dass er mit seiner Aktion nicht auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat?

zu 2.
Woher soll der Freidepp wissen, was der Fitzelkönig wusste und was nicht? (Ja ja, im Zweifel müßte ihm ja völlig klar gewesen sein, dass er von ABSOLUT NICHTS eine Ahnung hat!)?
Und inwiefern sollte jemand davon ausgehen können, dass ein Königspudel mehr über gefälschte Führerscheine aus Paraguay wissen könnte als der Deppenkönig himself?

 :scratch:

Und die wichtigste Frage (wenn auch leider nur eine rhetorische): Warum zum Geier wirkt es sich nicht strafverschärfend aus, wenn man das Gericht, salopp gesagt, verarschen will?
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Müll Mann

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Zu 1:
Die angeklagten Fahrten waren vor den Urteilen von VG und OVG (guckst Du Terminliste im Prozessbericht). Rico soll aussagen, dass er auf Nachfrage dem Zopfkönig gesagt habe, dass der fahren dürfe bis sein Widerspruch entschieden sei. Sitzek wird von Rico wohl keinen Schadenersatz für die Falschauskunft verlangen, und falls doch zahlt das die Haftpflicht. Die Frage ist vielmehr, ist Rico ein schlechter Anwalt oder bahnt sich hier eine uneidliche Falschaussage an?

Hintergrund: Gemäß § 80 I VwGO hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung. Rico sah nun die Mitteilung des Landratsamtes, dass die Rückgabe des Führerscheins als Rückgabe der Fahrerlaubnis zu werten sei, als feststellenden Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch statthaft ist. Der Widerspruch hätte somit aufschiebende Wirkung gehabt, Fitzek hätte bis zur Bescheidung fahren dürfen. Jedoch ist die Fahrerlaubnis des Impertinators nicht durch die Mitteilung des Landratsamtes erloschen, sondern durch die Rückkgabe. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt sondern um einen Realakt. Gegen diesen ist ein Widerspruch nicht statthaft und somit auch keine aufschiebende Wirkung gegeben.

Zu 2.
Vermutlich soll Martin bestätigen, dass Fitzek den Führerschein von einer "offiziellen" Stelle in Paraguay erhalten habe (die Außenstelle der Führerscheinstelle im Hinterzimmer einer Kneipe oder sowas) und somit nicht auf die Idee kommen musste, dass da was faul sei.

Und natürlich wirkt es sich strafverschärfend aus, Richter zu verarschen, wenn auch nicht offiziell.
 
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Online kairo

Und die wichtigste Frage (wenn auch leider nur eine rhetorische): Warum zum Geier wirkt es sich nicht strafverschärfend aus, wenn man das Gericht, salopp gesagt, verarschen will?

Die Frage ist in der Tat eher rhetorisch. Der Angeklagte kann nur für das verurteilt werden, dessen er angeklagt ist. Dumme Bemerkungen und ungekämmte Haare vor Gericht sind nicht strafbar. Der Angeklagte darf ja auch lügen, im Gegensatz zu den Zeugen.

Nichtsdestoweniger kann das Gericht die Mitwirkung des Angeklagten im Verfahren (oder dessen Verweigerung) verwenden, um abzuschätzen, ob man die erwünschte Wirkung der Strafe mit mehr oder weniger davon erreichen kann. Aber das ist nur einer von vielen Faktoren, und wohl nicht der wichtigste.
 
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Offline Tuska

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Den Beschluss des OGV (3 L 102/15) gibt es hier.

Sehr niedlich:

Zitat
Der Kläger hat am 13. September 2012 zusammen mit der Rückgabe seines Führerscheines gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde u. a. die eigenständig formulierte, schriftliche Erklärung abgegeben: „Hiermit wird vom Landkreis Wittenberg bestätigt, dass Herr A., den Führerschein der Bundesrepublik Deutschland mit dem heutigen Datum zurückgab und die Vertraglichkeit, die durch die Antragstellung bestand, damit aufgelöst ist.“ Mit seiner Klage hat er zudem (nochmals) betont, dass er beabsichtige, in den nächsten Tagen einen Staat zu gründen und deshalb „keine bestehende Vertraglichkeit mehr mit der Bundesrepublik in Deutschland“ wünsche bzw. dass er „das Vertragsverhältnis mit der Bundesrepublik in Deutschland beenden“ wolle.
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Der Schuh hat die Aussage vom Fitzelchen doch schon in der Gerichtsverhandlung bestätigt, über die ich mal berichtet habe. Er hat einfach eine falsche Rechtsauffassung gehabt, das ist ja nicht strafbar. Und für "Dummheit" ist man halt versichert.
Ich bremse nicht für Nazis!
 
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Offline Evil Dude

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Hintergrund: Gemäß § 80 I VwGO hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung. Rico sah nun die Mitteilung des Landratsamtes, dass die Rückgabe des Führerscheins als Rückgabe der Fahrerlaubnis zu werten sei, als feststellenden Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch statthaft ist. Der Widerspruch hätte somit aufschiebende Wirkung gehabt, Fitzek hätte bis zur Bescheidung fahren dürfen. Jedoch ist die Fahrerlaubnis des Impertinators nicht durch die Mitteilung des Landratsamtes erloschen, sondern durch die Rückkgabe. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt sondern um einen Realakt. Gegen diesen ist ein Widerspruch nicht statthaft und somit auch keine aufschiebende Wirkung gegeben.

Zu 2.
Vermutlich soll Martin bestätigen, dass Fitzek den Führerschein von einer "offiziellen" Stelle in Paraguay erhalten habe (die Außenstelle der Führerscheinstelle im Hinterzimmer einer Kneipe oder sowas) und somit nicht auf die Idee kommen musste, dass da was faul sei.


Vielen Dank!
Ich würde es so formulieren, dass man sich fragen muss, ob er wirklich so blöd und unfähig war, das dem Fitzelkönig zu sagen! Die Falschaussage bezieht sich dann ja wohl auf Fitzeks Aussage, dass Rico im das gesagt hätte! Da könnte also neues "Ungemach" drohen?  :clap:

Schade, aber das hat sich nach dem Beitrag von echt? wohl erledigt! Wäre bestimmt bühnenreif gewesen, wenn der Schuh vor Gericht plötzlich ausgesagt hätte, das er dem Deppenkönig nichts dergleichen gesagt hat!  :whistle:
Ich habe wohl eine falsche Rechtsauffassung gehabt klingt übrigens viel eleganter als "Ich bin doof!" oder "Ich habe nix gelernt!", das hätte ich mal in der Schule gebrauchen können!  ::)


Zu 2. nochmal:
Gab es schon irgendwelche Infos, woher der FS aus Parguay überhaupt stammt? Haben die beiden ihn tatsächlich vor Ort gekauft? Ich würde bei deren "durchschnittlicher" Intelligenz auch nicht ausschließen wollen, dass damit der "Dokumentendrucker" und die Bildbearbeitungsfähigkeiten des zuständigen Pudels getestet wurden! Was man so hört, soll die Fälschung ja offensichtlich gewesen sein!

Und natürlich wirkt es sich strafverschärfend aus, Richter zu verarschen, wenn auch nicht offiziell.

Dein Wort in Richters Ohr!  ;D
« Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 15:56:59 von Evil Dude »
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Der Bericht von echt? war über die Verhandlung in 1. Instanz, wo sie die Nummer schon einmal erfolglos durchgezogen haben. Der Angeklagte darf lügen dass sich die Balken biegen. Ein Zeuge darf das nicht. Wenn Fitzek also sagt, dass dre Rico ihm das gesagt hätte, dann ist das straflos. Wenn der Rico es aber als Zeuge so bestätigt und dem war nicht so, dann wäre das eine Straftat. Nur wird sich das schwer beweisen lassen.

Die Fälschung war sehr schlampig gemacht, in Folie eingeschweißtes Papier mit einem Tintendrucker. Der königliche Führerschein hatte da mehr Qualität, sprich die Pudel hätten das besser gefälscht (die hätten zumindest ein Gültigkeitsdatum gehabt, wenn auch nur das vom nächsten Tag).
« Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 16:07:59 von Müll Mann »
 
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #57 am: 28. Juni 2017, 17:32:40 »
Mit anderen Worten: eine klassische "sowohl-als auch"-Strategie.

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Offline Pantotheus

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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #58 am: 28. Juni 2017, 20:01:25 »
@nomenklatur Danke für das schöne Wortspiel! Muss ich mir merken.

Den Schrieb an den Versicherungsverband kannte ich noch nicht, aber dieser bestärkt genau das, was mit der "sowohl-als auch"-Strategie umschrieben wird: Je nach Bedarf wird mal die eine, mal die andere Sichtweise vertreten. Irgendwo hatte ich auf Treu und Glauben (guten Glauben, bona fides) hingewiesen. Diese verbietet eben genau, mal so, mal anders zu tun bzw. "mit zwei unterschiedlichen Gesichtern" aufzutreten. (Übrigens ist genau dies der Witz an der "Meet your strawman"-Strategie: eine künstliche Aufspaltung und Unterscheidung zwischen einer rechtlichen und einer "natürlichen" Persönlichkeit, von denen man je nach Bedarf Gebrauch machen möchte - oder auch gar nicht.)

Es war schön vom OVG, Fatzke seine Rede davon, dass er sich aus der "Verträglichkeit" mit der BRD lösen wolle, um die Ohren zu hauen. Also, zum Mitschreiben: Fatzke wollte sich aus der BRD vollständig lösen, aber die Fahrerlaubnis wollte er doch behalten.
Hier kann man, meine ich, nicht einmal mehr Rechtsirrtum oder Naivität gelten lassen. Das ist vorsätzliche, willentliche Provokation des Unheils, das über einem zusammenbrechen muss.
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Re: Berufungsverhandlung LG Dessau-Roßlau - 7 Ns 672 Js 10435/10
« Antwort #59 am: 28. Juni 2017, 22:26:46 »
Ein Lebenszeichen des KRD: Prozessbericht von gestern!
Spoiler
Am 27.06.2017 wurde am Landgericht Dessau-Roßlau die Verhandlung mit Peter in zweiter Instanz fortgeführt. Nach dem ersten Urteil des Amtsgerichtes Dessau-Roßlau hatte Peter Sprungrevision beantragt. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte eine höhere Strafe gefordert und ist in Berufung gegangen.
Das Verfahren hat zwei Anklagepunkte gegen Peter zum Gegenstand: Betreiben unerlaubter, aufsichtspflichtiger Versicherungsgeschäfte zum einen und zum anderen Urkundenfälschung/ Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.

Am zweiten Verhandlungstag wurde erneut der Vorwurf gegen Peter beleuchtet, er habe ein Versicherungsgeschäft betrieben, das unter die Zuständigkeit der BaFin (Bundestanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) falle.
Als Zeugen wurden hierzu die Mitarbeiter der BaFin, Herr Mitschke und Herr Gohr, sowie eine Mitarbeiterin der NeuDeutschen Gesundheitskasse (NDGK) angehört.

Die Vertreter der BaFin erklärten, woran sie erlaubnispflichtige Versicherungsgeschäfte erkennen würden. Herr Gohr sagte aus, Peter habe sich bei der Vertragsgestaltung der NDGK nicht viel Mühe gegeben, wohingegen Herr Mitschke sich zu erinnern meinte, Peter habe nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht.
Die Mitarbeiterin der NDGK betonte, sie und Peter seien stets darum bemüht gewesen, eine Einigung mit der BaFin zu finden, es habe Rücksprache stattgefunden.

Peter stellte klar, daß seine Handlungsmotivation der Wunsch nach einem pharmalobbyfreien Gesundheitswesen war. Er habe eine alternative Absicherung im Krankheitsfall für verantwortungsbewusste, gesundheitsorientierte Menschen schaffen wollen.

Weitere Veröffentlichungen mit ausführlicher Berichterstattung folgen in den nächsten Tagen.
[close]
http://koenigreichdeutschland.org/de/neuigkeit/zweite-instanz-erlaubnispflichtige-versicherungsgeschaefte.html
Kommentar kann ich mir dazu wohl aus naheliegenden Gründen ersparen.  :think:
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