Zu 1:
Die angeklagten Fahrten waren vor den Urteilen von VG und OVG (guckst Du Terminliste im Prozessbericht). Rico soll aussagen, dass er auf Nachfrage dem Zopfkönig gesagt habe, dass der fahren dürfe bis sein Widerspruch entschieden sei. Sitzek wird von Rico wohl keinen Schadenersatz für die Falschauskunft verlangen, und falls doch zahlt das die Haftpflicht. Die Frage ist vielmehr, ist Rico ein schlechter Anwalt oder bahnt sich hier eine uneidliche Falschaussage an?
Hintergrund: Gemäß § 80 I VwGO hat ein Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt aufschiebende Wirkung. Rico sah nun die Mitteilung des Landratsamtes, dass die Rückgabe des Führerscheins als Rückgabe der Fahrerlaubnis zu werten sei, als feststellenden Verwaltungsakt, gegen den ein Widerspruch statthaft ist. Der Widerspruch hätte somit aufschiebende Wirkung gehabt, Fitzek hätte bis zur Bescheidung fahren dürfen. Jedoch ist die Fahrerlaubnis des Impertinators nicht durch die Mitteilung des Landratsamtes erloschen, sondern durch die Rückkgabe. Hierbei handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt sondern um einen Realakt. Gegen diesen ist ein Widerspruch nicht statthaft und somit auch keine aufschiebende Wirkung gegeben.
Zu 2.
Vermutlich soll Martin bestätigen, dass Fitzek den Führerschein von einer "offiziellen" Stelle in Paraguay erhalten habe (die Außenstelle der Führerscheinstelle im Hinterzimmer einer Kneipe oder sowas) und somit nicht auf die Idee kommen musste, dass da was faul sei.
Und natürlich wirkt es sich strafverschärfend aus, Richter zu verarschen, wenn auch nicht offiziell.