Laut Gutachten handelte es sich aber um eine Totalfälschung.
Daß der Gutachter nur die materielle Beschaffenheit mit der hiesiger Dokumente verglichen und sich einen feuchten Kehrricht dafür interessiert hat, wie paraguayanische Führerscheine aussehen, haben wir ja zur Genüge erörtert. Wenn man damit nicht klarkommt, daß dort jede Bezirksbehörde ihr eigenes Layout entwickelt und die Führerscheinbehörden die Technik benutzen, die sie eben im Haus stehen haben, soll das BMVI die Vorschrift so anpassen, daß man - egal wo man wohnt - mit diesen Dingern hier gar nicht fahren darf.
Im Übrigen hätte ein Blick auf die betreffende Seite des BMVI genügt. Dort steht eindeutig, daß ein ausländischer Führerschein nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland berechtige, wenn er nicht mehr gültig ist (was unzweifelhaft bei Fitzek seit Mitte 2013 zutrifft) und wenn der Inhaber zum Zeitpunkt der Erteilung seinen Wohnsitz in der BRD hatte. Das wäre auch Rico zur Vorbereitung seines Beratungsgespräches zuzumuten gewesen.
Es mag sein, dass andere Strafnormen in Betracht kommen, aber dabei gilt es die Bindung an die Anklage zu beachten, §§265, 266 StPO. Ggf. könnte man auf die Weiterverfolgung der Urkundenfälschung auch verzichten, da diese möglicherweise neben den unerlaubten Versicherungsgeschäften und dem mehrfachen vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis selbst für die hier auszufällende Strafe nicht erheblich ins Gewicht fallen dürfte.
Zumindest diesen Part der Anklage würde die Verteidigung recht einfach vom Tisch wischen können, wenn das nicht ein Schuldeingeständnis in Bezug auf alle Fahrten ab Mitte 2013 wäre. Ich vermute, daß sich StA und Gerichte dieses Dilemmas bewußt sind und deshalb die Sache eben einfach machen.
Die bisherigen Verhandlungen deute ich so, dass durchaus mehr Verträge als Versicherungsverträge einzustufen sind, als die erste Instanz angenommen hat.
Sieht so aus, weil die StA nach dem Einlegen der Berufung weitere Ermittlungen angestellt hat. Dabei sind, das hat F. ja nun eingeräumt, auch diese Beträge zu gering angesetzt, weil sie die Beiträge nicht berücksichtigen, mit denen die Mitglieder untereinander auf dem abgekürzten Zahlungsweg für Fitzeks Leistungsverpflichtungen eingetreten sind. Daß das die Beweiskraft jeder Buchhaltung vernichtet, wenn man sie denn nach ihrer Beschaffenheit schon als solche bezeichnen wollte, ist F. ob seiner "durchschnittlichen Intelligenz" nicht zu vermitteln.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ja sogar von Fatzke selbst eingestanden worden.
Das ist mir entgangen. Bislang hieß es ja immer, daß er fahren durfte, weil Rico das so gesagt habe.
Dies sieht nach einem "sicheren Fall" aus. Strittig ist eigentlich nur die rechtliche Wertung und damit die Höhe der Strafe.
Dass das LG sagt: "Ach, Sie sind von Ihrem Anwalt falsch beraten worden, ja, das tut uns leid, dann konnten Sie ja gar nicht anders als fahren. Freispruch!", halte ich nicht für besonders wahrscheinlich. Aber man wird sehen.
Einen Freispruch wird sich die StA nicht gefallen lassen, eine Verurteilung Fitzek nicht - das OLG (danke,
@Müll Mann ) wird sich freuen, dort hat man ja sonst nichts anderes zu tun. Ich denke, man sollte schon zufrieden sein, wenn das LG nicht auf das fiskalische Interesse, sondern auf eine erzieherische Wirkung der Strafe Wert legt und nicht einfach wieder Anlegergelder von der Kooperationskasse einziehen lassen will. Dann wird es die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umwandeln müssen.
Aus heutiger Sicht ist Fitzek freilich doof gewesen, das erstinstanzliche Urteil nicht zu akzeptieren, denn das Fehlen weiterer 4.000 Euro wäre bei der Kooperationskasse nicht aufgefallen, geschweige denn strafrechtlich gewürdigt worden. Den Pudeln hätte er trotzdem weismachen können, daß alles im Grunde legal sei, denn sonst wären die Gewinne ja abgeschöpft worden. Mit einem Prozent der Einnahmen ahndet man Formfehler.