Während der Hauptverhandlung kann der Angeklagte - also Fatzke - jedes Beweismittel zu jedem beweisbaren und beweisbedürftigen Sachverhalt beantragen oder anregen. Dazu bedarf er keines Anwalts.
Von dieser Möglichkeit macht Sitzek auch, zum Entsetzen der Richterin, regen Gebrauch.
Die ganze Geschichte mit dem angeblich beschlagnahmten Filmbeweis riecht aber sehr nach Schutzbehauptung.
Das ist das übliche Mimimi "Wegen der bösen BaFin kann ich mich nciht richtig verteidigen." Das kommt seit dem ersten Raubüberfall in allen Verfahren vor. Wir erinnern uns an die Bilder, Peter steht neben einer Laterne in irgend einer Pampa.
Ansonsten Klassiker:
Martin erzählt lang und breit, dass er sich genau erinnern könne, dass sie mit dem Taxi zu einem weit entfernten Fotografen gefahren sind, weil das Bild unbedingt mit rotem Hintergrund sein müsse. Die Richterin hebt den Führerschein hoch, der Fotohintergrund ist so hell-blau-grau.
Darauf Martin: Ja, das rote Hemd hatte Peter damals an. Wir haben dann den roten Hintergrund mit Photoshop reingemacht, kann ich mich genau erinnern.
(Peter hatte vorher lang und breit erklärt, dass er wegen des roten Hintergrundes für das Foto kein rotes Hemd anziehen durfte).
Die Richterin nur trocken: Der Führerschein mit dem roten Hintergrund ist der in dem anderen Verfahren, in Halle.
Martin erzählt, dass das mit dem Führerschein ewig gedauert hätte, deswegen hätten sie den nicht abholen können, der musste mit der Post nach Deutschland geschickt werden.
Peter hatte vorher erzählt, dass er den Führerschein gebraucht habe weil sie ja viel unterwegs waren. Mit dem Führerschein konnte er dann selber fahren und wurde ganz oft von der Polizei kontrolliert und durfte immer wieter fahren. Also fragte er Martin, ob sie denn nicht zusammen Auto gefahren seien und dabei kontrolliert wurden.
Martin kann sich plötzlich ganz genau erinnern, dass sie ja damals mit seiner Kreditkarte ein Auto geleased hätten und die Kontrollen hätte es gegeben, aber hauptsächlich wegen der Maut.
Martin kann sich genau erinnern, dass sie in Nueva Colombia waren, auf dem Führerschein steht aber Guarambare.
usw