Autor Thema: Horst Mahler 2017  (Gelesen 32086 mal)

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #195 am: 16. März 2020, 11:49:04 »
Allein die Beschreibung des "Verlags" klingt so, als könnte das strafrechtlich relevant sein. Wie bekommt der solche Machwerke aus dem Gefängnis?

Ich weiß, die Frage hatten wir bei seinem letzten Buch schon, aber ich glaube, eine Antwort haben wir nicht gefunden.

Die strafrechtliche Bewertung wird wohl durch die Staatsanwaltschaft vorgenommen werden, aus früheren derartigen Vorfällen wissen wir ja, das er durchaus unter Beobachtung steht. Was ja auch bei der Bewertung, ob er vorzeitig entlassen werden könnte (was ja beantragt war), mit berücksichtigt wurde.
Wie das Pamphlet rausgekommen ist? Wir können nur spekulieren, aber der Weg via Anwalt dürfte Mahler aus seiner eigenen Zeit als RAF-Anwalt gut bekannt sein...
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #196 am: 16. März 2020, 12:38:01 »
Wenn du dich allen anderen so überlegen fühlst, wie Mahler das tut, dann ist es dir auch vollkommen egal, wo du bist, weil es unerheblich ist und es ohnehin, so wie alles andere in der Welt, nur deine Genialität und die Angst der anderen vor deiner Genialität beweist.

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #197 am: 16. März 2020, 15:20:22 »
Enzensberger hat die Unzeitgemäßheit der aus den Studentenprotesten geborenen RAF mal so beschrieben: Wie wenn bei einem Fussballspiel eine Gruppe von Fans erst eine halbe Stunde nach dem Treffer ganz laut "TOOOR" schreit. Und mit der Verunglimpfung war auch das damals angeblich "revolutionäre" RAF-Pamphlet von Horst Mahler, die sogenannte "Neue Straßenverkehrsordnung", gemeint und gut beschrieben.

Bei den nun letzten, durch ihre manierierte Bedeutungstiefe extrem schwerfälligen Schwurbel-Pamphleten von Mahler habe ich genau den Eindruck wieder. Vor zwanzig Jahren war er bei dem "Deutschen Kolleg" mit Oberlercher einer der finstersten Stichwortgeber für alle Reichsideologen. Als NPD-Anwalt konnte er kurzzeitig noch einmal den Rebell markieren. Aber mittlerweile grantelt er nur noch wie völkisches Urgestein, obwohl er das nie war und obwohl kaum einer noch Bedarf nach seinen rechtsverblendeten Sophistereien hat.

Als Mehrtürer mag er den rechtesten Extremen noch ein Symbol sein. An seinen Emanationen hat aber nach meinem Eindruck kaum noch einer Interesse, außer der Staatsanwaltschaft.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #198 am: 1. Juli 2020, 16:22:24 »
Kraushaar schreibt heute in der NZZ über ihn und nennt ihn den Gründungsvater der RAF (obwohl er auch von einem Gründungsquartett schreibt):



Zitat
Horst Mahler ist der blinde Fleck in der Geschichte der RAF

Der Gründungsvater der Rote-Armee-Fraktion Horst Mahler ist heute Neonazi und ein Tabu. Jene, die – wie Gerhard Schröder, Otto Schily oder Hans-Christian Ströbele – Mahler mal juristisch, mal ideologisch beigestanden haben, üben sich in lautem Schweigen.

Wolfgang Kraushaar
01.07.2020, 05.30 Uhr

Spoiler
Wer an die vor einem halben Jahrhundert erfolgte Gründung der RAF erinnert, darf vor allem einen der Beteiligten nicht vergessen: Die Rede ist von dem einstigen APO-Anwalt und heutigen Neonazi, dem mittlerweile 84-jährigen Horst Mahler, der vom damaligen Gründerquartett heute noch als Einziger unter den Lebenden weilt. Seine Rolle zu erwähnen, gilt heute vielen als wenig opportun. Schliesslich stand er einmal mit Teilen der politischen Elite auf Du und Du. Seit über einem Jahrzehnt jedoch sitzt er nun schon hinter Gefängnisgittern. Wegen wiederholter Volksverhetzung in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel, mittlerweile beidseitig beinamputiert.

Warum ein einst brillanter Jurist, dem in den sechziger Jahren viele Wege zu einer bemerkenswerten Karriere offenstanden, am Ausgang der Studentenbewegung auf die Idee hatte kommen können, sich zu bewaffnen und zusammen mit einigen seiner einstigen Mandanten in den Untergrund zu gehen, gehört zu jenen Fragen, auf die es noch immer keine halbwegs plausibel erscheinende Antwort gibt.

Auf jeden Fall aber war Mahler im Gründungsprozess der Rote-Armee-Fraktion (RAF) so etwas wie die Spinne im Netz. Vermutlich hätte es auch ohne ihn eine terroristische Organisation gegeben, die sich nach lateinamerikanischem Vorbild als eine «Stadtguerilla in den Metropolen» in die Phalanx der sogenannten Befreiungsbewegungen zu phantasieren versucht hätte. Aber keine Rote-Armee-Fraktion, die allein mit ihrer Namensnennung in der Bevölkerung schon Angst- und Schreckensvisionen wachrufen musste. Mahler war ein überzeugter Marxist-Leninist und ein dem Sowjetkommunismus ergebener Parteigänger. Im Unterschied zu einigen ehemaligen Kommunarden, die bereits ein halbes Jahr zuvor zwei andere Stadtguerillaorganisationen namens Tupamaros in Westberlin und München ins Leben gerufen hatten, wollte er von Anfang an keine subkulturell anmutende Gruppierung, sondern eine kommunistische Kadertruppe aus dem Boden stampfen.

Anwerbung für den Kampf
Einer von Mahlers ersten Schritten bestand darin, im September 1969 nach London zu fliegen, um Rudi Dutschke für das Projekt des bewaffneten Kampfs zu gewinnen. Doch das Idol der Studentenbewegung, das zu den Bewunderern Che Guevaras und der kubanischen Revolution zählte, winkte ab. Nicht weil Dutschke den Guerillakampf als solchen abgelehnt hätte, sondern weil er in einem derartigen Projekt keinen politischen Sinn erkennen konnte. Mahler liess sich jedoch nicht entmutigen, unternahm drei Monate später einen anderen Vorstoss und flog nach Italien. Dorthin hatten sich die auf der Flucht befindlichen Frankfurter Warenhausbrandstifter Andreas Baader und Gudrun Ensslin abgesetzt. Und bei ihnen hatte er mehr Glück. Sie entschieden sich trotz allen Risiken dafür, nach Westberlin zurückzukehren und sich am Aufbau einer Untergrundorganisation zu beteiligen.

Doch der Start erwies sich als äusserst holprig. Zuerst tappte Baader in eine Falle, die ihm ein Verfassungsschützer, der Undercover-Agent Peter Urbach, gestellt hatte. Als er mitten in der Nacht Waffen auf einem Friedhof ausgraben wollte, geriet er in eine Polizeikontrolle und wurde verhaftet. Und als ihn seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter unbedingt befreien wollten, möglichst rasch und mit Waffengewalt, setzten sie eine Dynamik in Gang, die sie umgehend zu Getriebenen machte. Weil ein Bibliotheksangestellter bei der Aktion schwer verletzt wurde, blieb den Beteiligten, unter ihnen auch die bereits bekannte Journalistin Ulrike Meinhof, kaum etwas anderes übrig, als in den Untergrund zu gehen.

«Die Rote Armee aufbauen»
Die «Baader-Befreiung», die die zu diesem Zeitpunkt nur rudimentär erkennbare Gruppe unter einen enormen Handlungsdruck setzte, wurde rasch zu ihrem Gründungsakt deklariert. Seitdem gilt der 14. Mai 1970 als das Geburtsdatum der RAF. Doch bei Lichte betrachtet war man alles andere als handlungsfähig.

Den zwei Dutzend Leuten, die sich hinter einem am 5. Juni unter dem Aufruf «Die Rote Armee aufbauen» publizierten Pamphlet versammelt hatten, mangelte es im Grunde genommen an allem. An Waffen und Sprengstoff, an konspirativen Wohnungen und an geeigneten Fahrzeugen, an den für eine andere Identität notwendigen gefälschten Papieren und dem für terroristische Aktionen nötigen Know-how insgesamt. Deshalb flog man auch als Erstes in den Nahen Osten, um sich von Palästinensern in einem Trainingscamp der Fatah ausbilden zu lassen.

Es sollte schliesslich geschlagene zwei Jahre dauern, bis die RAF angriffsbereit war: Im Frühling 1972 wurden in der sogenannten «Mai-Offensive» Einrichtungen der US-Armee, aber auch der Polizei, des Axel-Springer-Verlags und der Justiz angegriffen. Und kaum war diese Attacke, die vier Menschenleben und Dutzende von Verletzten gekostet hatte, vorüber, sassen alle führenden Leute der RAF im Gefängnis. Zuerst Baader, Meins und Raspe, dann Ensslin und schliesslich auch Meinhof. Sie folgten damit ihrem Gründungschef, der bereits anderthalb Jahre zuvor nach der Denunziation durch einen Unbekannten im Oktober 1970 der Polizei in die Hände gefallen war.

Dissens mit Mahler
Obwohl Mahler im Juni 1971 mit seinem Traktat «Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa» die theoretisch wohl anspruchsvollste Schrift der RAF-Geschichte überhaupt verfasst hatte, kam man immer weniger mit ihm klar. Er bestritt die von Meinhof favorisierte Orientierung am Industrieproletariat, das ihm viel zu integriert erschien, und schlug stattdessen ein Bündnis mit den revolutionären Kräften der Dritten Welt vor, ausserdem war er der Einzige, der sich unumwunden zum Terrorismus bekannte.

Der Dissens weitete sich so weit aus, dass die Gruppe im September 1974 am Rande des Prozesses zur Baader-Befreiung verkündete, dass er einstimmig ausgeschlossen worden sei. Mahler wiederum liess sich nicht lumpen und griff die RAF wegen ihrer Behauptung an, dass es sich bei den Haftbedingungen um «Isolationsfolter» handle. Dies, so der Ex-Anwalt, sei nichts anderes als Propaganda, mit der man neue Mitglieder rekrutieren wolle. Das war ein Vorwurf, der zumindest in seinem Kern zutraf und der zugleich verriet, dass sich der Zwist nun überhaupt nicht mehr würde ausräumen lassen.

Schröder und Schily
Was ihn gruppenintern endgültig zu einer Persona non grata machte, eröffnete Mahler eine Sonderposition in der linksliberalen Öffentlichkeit. Als er 1980 freigelassen wurde, konnte er sich vorübergehend in der Rolle des geläuterten und angeblich zur Vernunft gekommenen Ex-Terroristen sonnen. Der damalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) führte unter dem Titel «Der Minister und der Terrorist» Gespräche mit ihm, die einen Weg aus dem staatlichen Dauerkonflikt mit dem Linksterrorismus denkbar zu machen schienen. Doch Mahler wollte sich als Reumütiger nicht wie ein Zirkuspferd vorführen lassen; ihn drängte es zurück in seinen alten Beruf und zugleich wohl auch ins politische Rampenlicht. Um dorthin zu kommen, fand er die Unterstützung eines anderen Rechtsanwalts – die des damaligen Juso-Bundesvorsitzenden Gerhard Schröder. Und dieser verschaffte ihm in der Tat vor dem Bundesgerichtshof eine Wiederzulassung als Anwalt.

Als es Schröder nach den Bundestagswahlen im Oktober 1998 schliesslich schaffte, Bundeskanzler zu werden, kam ihm die Beziehung zu Mahler alles andere als gelegen. Denn zu dem Zeitpunkt, als sich die erste rot-grüne Koalition auf Bundesebene zu etablieren vermochte und ihre Beteiligung am Nato-Militäreinsatz gegen Serbien legitimieren musste, wusste Duzfreund Mahler nichts Besseres zu tun, als sich als extremer Nationalist zu outen. Öffentlich empfahl er dem neuen Kanzler nichts anderes, als mit dem Europa-Kurs seines Amtsvorgängers Kohl zu brechen und sich zu einer nationalistischen Grundposition zu bekennen. Doch nur zu bald stellte sich heraus, dass das nur der Anfang eines radikalen Kurses nach rechts aussen war.

Mahler, der jahrelang einen Machtumsturz von links propagiert hatte, entpuppte sich nun gleichermassen als Neofaschist, als Antisemit und als Holocaustleugner. Es dauerte nicht lange, und es kam zu einer bizarren Wiederbegegnung mit einem seiner ehemaligen Weggefährten. Und zwar ausgerechnet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Bundesregierung, als Antragstellerin vertreten von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), hatte sich 2001 durchgerungen, einen Verbotsantrag gegen die rechtsradikale NPD zu stellen. Die als verfassungsfeindlich angesehenen Nationaldemokraten wurden durch Schilys ehemaligen Anwaltskollegen Horst Mahler vertreten. Im Oktober 1968 waren sie vor dem Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) noch gemeinsam als Verteidiger der Warenhausbrandstifter aufgetreten. Nun standen sie sich als Kontrahenten gegenüber. Der eine als Vertreter von Verfassung, Rechtsstaat und Demokratie und der andere als deren geradezu idealtypischer Antipode – als Verfassungsfeind, Rechtsstaatsverächter und Antidemokrat.

Nachdem das Verfahren schliesslich hatte eingestellt werden müssen, weil sich peinlicherweise herausgestellt hatte, dass die Spitze des nordrhein-westfälischen Landesverbands von V-Leuten des Verfassungsschutzes gesteuert wurde, legte Mahler noch eins drauf und trat auch noch aus der NPD aus. Begründung: Die Partei habe sich «auf dem Weg zum IV. Reich» als zu parlamentarismusfixiert erwiesen. Mahler beschränkte sich fortan auf ausserparlamentarische Aktivitäten in der noch weiter rechts stehenden Szene und gründete einen «Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten». Das Einzige, was daran noch staatskonform klang, war offenkundig das Juristendeutsch.

Doch wie reagierten eigentlich seine einstigen Mitstreiter? Seine früheren Kollegen und Kampfgefährten taten sich – und tun sich noch immer – ausgesprochen schwer damit, ihm gegenüber auf Abstand zu gehen und ihn öffentlich zu kritisieren. Als Schily etwa in einem Dokumentarfilm über linke Anwälte nach Mahler gefragt wurde, meinte er ebenso schmallippig wie ausweichend, das sei wohl eine «Tragödie». Ganz so, als sei seinem Ex-Partner, dem er während seiner RAF-Zeit auch noch als Verteidiger zur Seite gestanden hatte, etwas widerfahren, was ausserhalb seiner Macht gelegen habe. So als handle es sich bei einer antisemitischen Gesinnung um eine Art Schicksalsschlag.

Auch Ströbele ist verstummt
Und der sonst so bekenntnisstarke Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele, der 1969 zusammen mit Mahler und Klaus Eschen das Sozialistische Anwaltskollektiv gegründet hatte und in den Jahren darauf als der umtriebigste aller RAF-Verteidiger in Erscheinung getreten war, ist hinsichtlich seines Ex-Genossen völlig verstummt. Kein Kommentar und schon gar kein Wort der Kritik oder der Distanzierung.

Fast scheint es, als wäre Horst Mahler, dem man mal juristisch, mal ideologisch beigestanden hat, zu einem regelrechten Tabu geworden. Lieber schweigen, so sagen sich manche offenbar, als unbeabsichtigt eine Lawine lostreten. Denn die anfängliche Zentralfigur entpuppte sich als Rechtsextremist und steht damit heute für das, wogegen man sich im angeblichen Kampf gegen den Faschismus einst richtete.

Wolfgang Kraushaar ist als Politologe am Hamburger Institut für Sozialforschung assoziiert. Zuletzt von ihm erschienen: «Die 68er-Bewegung international» (Verlag Klett-Cotta, 2018).
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https://www.nzz.ch/feuilleton/horst-mahler-ist-der-blinde-fleck-in-der-geschichte-der-raf-ld.1562933
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #199 am: 1. Juli 2020, 22:45:36 »
Kraushaar schreibt heute in der NZZ über ihn und nennt ihn den Gründungsvater der RAF (obwohl er auch von einem Gründungsquartett schreibt):

Das ist Ansichtssache und das sehe ich anders als der von mir verehrte Kraushaar. Es stimmt zwar, dass Mahler seinen Mandanten den ersten ideologischen Unterbau für ihre eher blamabel undurchdachten Aktionen lieferte. Und dann hat er auch als erster versucht den Fidel Castro für eine recht unbeholfene Studentenschar zu spielen.

Aber Baader hat Mahler an nur einem Tag flugs mit links zur Seite geklatscht und zu einem besseren Dienstboten degradiert. Während Meinhof das ideologische Geschwurbel in Sphären gehoben hat mit denen Mahler damals nicht mithalten konnte.

Geburtshelfer der Missgeburt RAF war Mahler allemal - aber einen maßgeblichen Einfluss auf die Truppe, die dann unter dem Namen RAF die Bundesrepublik angegriffen hat, hatte er nie.

Und das Schweigen von Ströbele, Schily und Schröder? Je nun.. ich weiß nicht recht. Sie sind alle schon unzählige Male zu Mahler befragt worden und haben geantwortet. Es gibt Bücher und ganze Filme, die sich allein dem Thema "Die Anwälte" widmen. Was ist da noch nicht gesagt, gefragt, überlegt, beantwortet und theoretisiert worden? Schon richtig: Die große Weisheit und die allabschließende Einordnung hab ich nie gehört. Aber vielleicht gibt es sie auch einfach nicht?

In Mahlers Werdegang war sein Hang zu extremen Positionen die letztlich ausschlaggebende Komponente. Wie bei Elsässer und mancherlei ähnlich rigiden Charakteren. Was sie dann immer zu der Selbstermächtigung treibt, den Diskurs zu verweigern, worin ich trotz aller Sprachgirlanden allerzuletzt nicht mehr als einen kindisch destruktiven Trotz erkennen kann.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #200 am: 2. Juli 2020, 08:49:13 »
der von mir verehrte Kraushaar


Und das vollkommen zurecht, finde ich (wenn auch nicht meine Fakultät). Im vorliegenden Fall ist die Formulierung nicht ganz so gelungen. Passiert.

Sehr gut finde ich immer noch die mehrteilige Doku von vor ein paar Jahren (weitere Teile dann angezeigt):




bei der die damaligen Akteure (soweit noch lebend) zu Wort kommen.


Zeitlich nicht trennen möchte ich das von der sehr ergreifenden Doku über den Terrorismus der damaligen Zeit überhaupt:


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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #201 am: 28. September 2020, 11:28:49 »
Der Hetz-Opa Horst Mahler hat es fast geschafft, seine Haftentlassung nach 10 Jahren und 2 Monaten steht mit der Vollverbüßung der Haftstrafe zum 27. Oktober 2020 an. Vielleicht nimmt der Volxnervling diesen Termin in seinen Kalender auf, dann kann er seinen Helden am Gefängnistor begrüßen. Da nicht zu erwarten ist, das Mahler in Zukunft in Bezug auf Volksverhetzung straffrei bleiben wird, hat sich die Staatsanwaltschaft München eine  Führungsaufsicht von 5 Jahren Dauer beim Amtsgericht München beantragt. Blick nach Rechts berichtet:

Zitat von: BNR
Mahler vor der Haftentlassung?

Ende Oktober soll der notorische Antisemit entlassen werden. Horst Mahler sitzt in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg ein.
Der notorische Holocaust-Leugner darf ohne Genehmigung keine Texte mehr veröffentlichen; Photo (Symbol): bnr.de

Der Holocaust-Leugner Horst Mahler soll am 27. Oktober aus der Haft in der JVA Brandenburg entlassen werden. In einer „Information für die Öffentlichkeit“ teilt der mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Mahler (Jg. 1936) selbst auf der Internetseite „www.wir-sind-horst.de“ den Tag seiner Freilassung mit.

Mahler, der die NPD zeitweilig als Rechtsanwalt vertrat, sieht sich als „Erleuchter“ und „Retter der Christenheit“, der sich dem Kampf gegen die „Holocaust-Lüge“ verschrieben hat. Mahler Angaben zufolge hat er am Tag seiner Entlassung eine „Vollverbüßung einer Gesamtstrafe für Meinungsäußerungen“ von zehn Jahren und zwei Monaten hinter sich gebracht. Ein Dorn im Auge ist dem Antisemiten jedoch, dass die Staatsanwaltschaft München II beim Gericht eine Führungsaufsicht für die Dauer von fünf Jahren beantragt hat.
Strafbewehrte Weisungen für Mahler

Mahler sollen laut Staatsanwaltschaft mehrere strafbewehrte Weisungen erteilt werden. Demzufolge würden ihm „Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien verboten“, es sei denn, „er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, (Adresse), eine solche geplante Veröffentlichung spätestens eine Woche vor deren Erscheinung an und macht ein Exemplar davon dem Landeskriminalamt Brandenburg unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Dateizugänglich“. Ebenso soll Mahler „die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de“ verboten werden.

Die möglichen Maßnahmen stellen aus Sicht Mahlers „Rechtsbeugung“ und die „Verfolgung eines Unschuldigen“ dar. Hinter den strafbewehrten  Weisungen wittert Mahler gebetsmühlenartig mal wieder sein persönliches Feindbild: „die jüdische Fremdherrschaft“.
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #202 am: 28. September 2020, 11:43:34 »
Ende Oktober soll der notorische Antisemit entlassen werden. Horst Mahler sitzt in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg ein.Der notorische Holocaust-Leugner darf ohne Genehmigung keine Texte mehr veröffentlichen
Und das wird er auch garantiert einhalten [/Ironie]

Zitat
Hinter den strafbewehrten  Weisungen wittert Mahler gebetsmühlenartig mal wieder sein persönliches Feindbild: „die jüdische Fremdherrschaft“.
.....und er macht ja gleich genau weiter wie bisher.
Wie auch "Dr" Hammer wird er weiter machen bis sich das Problem (hoffentlich bald) auf natürlichem Wege erledigt hat. Ich entschuldige mich für diese Ausdrucksweise, aber für diesen Menschen habe ich nur Verachtung übrig!

auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de
Ja, das stimmt, der Mahler ist wirklich ein Vollhorst
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #203 am: 28. September 2020, 12:23:27 »
Das dürfte erstens unverhältnismäßig (das erlaubt nicht mal, ein Profil in Facebook oder sonstwo) und zweitens mit dem Kern der Meinungsfreiheit - die hat auch ein Vollmahler - nicht vereinbar sein.

soɥdʎsıs sǝp soɥʇʎɯ ɹǝp 'snɯɐɔ ʇɹǝqlɐ –
˙uǝllǝʇsɹoʌ uǝɥɔsuǝɯ uǝɥɔılʞɔülƃ uǝuıǝ slɐ soɥdʎsıs sun uǝssüɯ ɹıʍ ˙uǝllüɟnzsnɐ zɹǝɥuǝɥɔsuǝɯ uıǝ ƃɐɯɹǝʌ lǝɟdıƃ uǝƃǝƃ ɟdɯɐʞ ɹǝp

P.S.: Cantor became famous by proving it can't be done.
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #204 am: 28. September 2020, 13:06:09 »
Die Behauptung von BNR, Mahler dürfe "ohne Genehmigung keine Texte mehr veröffentlichen" ist in mehrerlei Hinsicht Fake News.
  • Bislang gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Weisungen wie beantragt erteilt wurden. Laut von Mahler veröffentlichter Verfügung der Staatsanwaltschaft wurden diese mit Schreiben vom 10.09.2020 beantragt. Das Datum liegt 14 Tage vor Veröffentlichung durch Mahler am 24.09.2020. In Brandenburg eingetroffen war es zuvor am 15.09.2020. Allerfrühestens ab dem 16.09.2020 (wohl eher später) dürfte überhaupt die Anhörungsfrist für Mahler zu laufen begonnen haben. Es ist nicht davon auszugehen, dass in der Sache bereits durch die zuständige Strafvollstreckungskammer entschieden wurde.
    Davon, dass ihm also bereits etwas untersagt wurde, kann man daher wohl noch nicht sprechen. I call Fake News.
  • Das Wort "Genehmigung" ist falsch. Einerseits schon, da die "Genehmigung" eine nachträgliche Erlaubnis bedeutet (die vorherige Erlaubnis heißt "Einwilligung"), aber das kriegen schon Juristen nicht immer hin. Aber eine behördliche Erlaubnis steht gar nicht in Rede. Sie wäre auch klar verfassungswidrig, da mit dem Zensurverbot nicht vereinbar. Stattdessen soll ihm eine Anzeigepflicht vorgeschrieben werden. Er hätte damit die (strafbewehrte) Pflicht, jede Veröffentlichung 1 Woche vor Veröffentlichung beim Brandenburgischen LKA anzuzeigen und dort mit Veröffentlichung auch eine Kopie einzureichen. Das LKA hat hier aber keine Handhabe hinsichtlich eines Publikationsverbotes. Lediglich Ermittlungen wg. Volksverhetzung etc. würden vereinfacht.

Da hat BNR einen kapitalen Bock geschossen.

Ansonsten hat der Kollege @Sandmännchen völlig Recht: Profile auf sozialen Medien dürften unter diesen Umständen kaum zu betreiben sein. Allein das macht die Weisung schon sehr unverhältnismäßig. Es müsste also wohl die Vorabanmeldung fallen. Auch ein generelles Verbot dürfte zu weit sein. Mindestens müsste auf Themen eingeschränkt werden. Auch die Staatsanwaltschaft München macht hier also keine besonders gute Figur.

Schade.
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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Offline Reichskasper Adulf Titler

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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #205 am: 28. September 2020, 13:11:28 »
Ich hoffe nur, dass die Justiz bei den zu erwartenden weiteren strafbaren Handlungen/Äußerungen des notorischen Holocaustleugners und Antisemiten sich nicht wieder Jahre Zeit lässt um sie zu ahnden. Bei einer gewissen Frau Haverbeck scheint sich ja auch noch rein gar nichts zu bewegen. Da rückt der Termin der Haftentlassung auch näher. Aber statt die noch ausstehenden Verfahren endlich in Gang zu setzen, wartet man ab.
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Offline Gelehrsamer

Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #206 am: 28. September 2020, 13:28:59 »
Einerseits schon, da die "Genehmigung" eine nachträgliche Erlaubnis bedeutet (die vorherige Erlaubnis heißt "Einwilligung"), aber das kriegen schon Juristen nicht immer hin

Dass Juristen das nicht hinkriegen, dürfte daran liegen, dass der Begriff der "Einwilligung" mit behördlichen Gestattungen (um einen neutralen Begriff zu verwenden) nichts zu tun hat. Auch die vorgängige Genehmigung ist eine Genehmigung (Baugenehmigungen werden nicht erst nach Fertigstellung des Bauwerks erteilt). Der Begriff der "Einwilligung" ist mir nach mehreren Jahrzehnten Verwaltungsrecht in diesem Zusammenhang noch nicht untergekommen.

Aber es stimmt natürlich, dass ein Erfordernis vorgängiger Genehmigung für Publikationen ein so klarer Verstoß gegen das Zensurverbot wäre, dass es von einer Behörde, die noch bei Trost, ist nicht angeordnet werden wird. Ob so etwas hier beantragt wurde, ist iÜ unklar, aber kaum vorstellbar. Ein andere und durchaus Interessante Frage ist, ob man ihm nach § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB Publikationen aller Art untersagen könnte. Aber das wäre vermutlich eine unverhältnismäßige Beschränkung der Meinungsfreiheit.
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #207 am: 28. September 2020, 13:55:35 »
Mahler wird sofort nach Entlassung wieder den Holocaust leugnen.

Der hat doch nichts anderes mehr.
Die Erfahrung lehrt uns, dass Liebe nicht darin besteht, dass man einander ansieht, sondern dass man gemeinsam in gleicher Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupéry (1900-44), frz. Flieger u. Schriftsteller
 
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Re: Horst Mahler 2017
« Antwort #209 am: 29. September 2020, 11:18:54 »
Einwilligung ist Zivilunkensprech @Gelehrsamer @Rechtsfinder

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22250/genehmigung
Ach, menno, lass mich doch auch mal alles auf die Goldwaage legen! Und Du, @Gelehrsamer , komm mir nicht mit Fakten! Baugenehmigung...! (Hast ja Recht. ;) )

Off-Topic:
Nicht nur Zivilunkensprech, auch Strafrechtssprech. Ich verweise da z.B. auf § 228 StGB. ;)

Allerdings das:
Aber es stimmt natürlich, dass ein Erfordernis vorgängiger Genehmigung für Publikationen ein so klarer Verstoß gegen das Zensurverbot wäre, dass es von einer Behörde, die noch bei Trost, ist nicht angeordnet werden wird. Ob so etwas hier beantragt wurde, ist iÜ unklar, aber kaum vorstellbar. Ein andere und durchaus Interessante Frage ist, ob man ihm nach § 68b Abs. 1 Nr. 4 StGB Publikationen aller Art untersagen könnte. Aber das wäre vermutlich eine unverhältnismäßige Beschränkung der Meinungsfreiheit.
kann ich so nicht stehen lassen. Denn es ist durchaus bekannt, was beantragt wurde (jedenfalls, wenn man den Scan auf Mahlers Heimseite für echt hält (vorsicht, Quelle ist ggf. etwas dubios; könnte hinter einem privaten Anschluss hängen). Das sollte sich durch Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft München II verifzieren lassen, falls jemand Interesse hat.

Demnach wird beantragt, dem Verurteilten (Mahler) die folgende, strafbewehrte Weisung zu erteilen:
Zitat
3. dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen im Internet und sonstigen Medien verboten, es sei denn, er zeigt dem Landeskriminalamt Brandenburg, Abteilung Zentraler Staatsschutz, Tramper Chausee 1, 16225 Eberswalde eine solche geplante Veröffentlichung spätestens 1 Woche vor deren Erscheinen an und macht ein Exemplar davon dem Landeskriminalamt Brandenburg unter genauer Benennung des Erscheinungsortes in Textform oder als Datei zugänglich (§ 68 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StGB);

4. dem Verurteilten wird die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen auf der Internetseite www.wir-sind-horst.de verboten (§ 68 b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 StGB)

Mit anderen Worten: Wie ich sagte, generelles Publikationsverbot, wenn er die Publikation nicht vorher anzeigt. Genehmigt werden muss da nichts, das wäre auf jeden Fall rechtswidrig.
So, wie es die Staatsanwaltschaft München II versucht, halte ich es vor allem für interessant. Bin gespannt, was dabei herum kommt.

Zur Begründung führt die StA übrigens aus:
Zitat
Die strafbewehrten Weisungen unter Ziff. 3. sind[sic!] 4. sind verfassungsgemäß, insbesondere umfassen sie kein allgemeines Publikationsverbot.

Ziel der Weisungen ist, den Verurteilten an der Verbreitung von Texten zu hindern, die den Tatbestand strafbarer Äußerungsdelikte erfüllen.

Die Weisungen sind zur Erreichung dieses Ziels geeignet. Die Weisung unter Ziff. 4. bewirkt, dass Veröffentlichungen des Verurteilten unmittelbar den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bekannt werden. Es liegt nahe, dass der Verurteilte unter diesen Umständen weniger gefährdet ist, sich zur Begehung solcher Äußerungsdelikte hinreißen zu lassen. Die Weisung unter Ziff. 5[sic!] hat den Hintergrund, dass der Verurteilte auf der bezeichneten Internetseite in der Vergangenheit zahlreiche Texte veröffentlicht hat, die dem Tatbestand des § 130 StGB unterfallen, und deshalb unter Gleichgesinnten bereits bekannt ist[sic]. Es ist zu erwarten, dass der Verurteilte die Seite auch zukünftig als Veröffentlichungsplattform nutzen wird. Dies wird durch das auf diese Seite beschränkte Veröffentlichungsverbot unterbunden.

Die Weisungen sind zur Erreichung dieses Ziels auch erforderlich. Der Verurteilte hat sich durch die verhängten Strafen nicht beeindrucken lassen und seine bisherigen Einstellungen und Verhaltensweisen beibehalten. Dies begründet die konkrete Gefahr, dass der Verurteilte ohne die beantragten Weisungen wieder in vergleichbarer Weise wie vor der Verurteilung  - nach wie vor von ihm befürwortetes - antisemitisches Gedankengut verbreiten wird.

Die Weisungen sind schlielich auch angemessen. Die von dem Verurteilten hinhzunehmenden Einschränkungen stehen zu dem angestrebten Erfolg der Verhinderung einer strafbaren Agitation durch den Verurteilten nicht außer Verhältnis. Die Weisung unter Ziff. 4[sic] stellt eine reine Anzeigepflicht dar. Damit ist die Ausübung der Meinungsfreiheit weder von einer Erlaubnis oder Genehmigung noch von einer vorherigen inhaltlichen staatlichen Kontrolle abhängig (vgl. KG, Beschluss vom 24.04.2008 - 2 Ws 143/08). Auch die Weisung unter Ziff. 5.[sic!] stellt eine verfassungsmäßig zulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit dar. Dass Veröffentlichungsverbot ist auf eine Internetseite beschränkt, welche der Verurteilte bekanntermaßen in der Vergangenheit für strafbare Meinungsäußerungen verwendet hat und die deshalb bei Gleichgesinnten bereits bekannt ist.

Mal unabhängig davon, dass das natürlich nach Sehrecht alles unwirksam ist, weil die Weisungen falsch adressiert werden (es gibt keine Ziff. 5. und Ziff. 4. ist eigentlich Ziff. 3.; da ist wohl eine alte Ziff. 1.-3. später weggefallen) und man daher immer nur die falschen Weisungen sehen kann, ist das schon ordentlich weitreichend. Ich kann mir (ohne jetzt den KG-Beschluss gelesen zu haben) durchaus vorstellen, dass das im Kern durchgehen könnte. Aber ich sehe eine Verfassungsbeschwerde, Jubelgeheul, weil das BVerfG die Wochenfrist im Hinblick auf soziale Medien kassiert, eine weitere Weisung, eine weitere Verfassungsbeschwerde und großes Mimimi, weil es geklappt hat.

Mal sehen, was sich davon so bewahrheiten wird. :-)
Eine von VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer erfundene Statistik besagt, dass 90% der Prozessgewinner die fragliche Entscheidung für beispielhaft rechtstreu halten, 20% der Unterlegenen ihnen zustimmen, hingegen von den Verlierern 30% sie für grob fehlerhaft und 40% für glatt strafbar halten.
 
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