Im Gegensatz zum Verbot der (Vor)Zensur ist die Gewährleistung der Meinungsfreiheit aber einschränkbar. Das ist ja der Grund, warum Mahler überhaupt im Knast sitzt.
Wenn man Leuten verbietet, Meinungsäußerungen erst nach einer Woche Vorlegungsfrist zu veröffentlichen, kommt das der Vorzensur schon ziemlich nahe. Warum überhaupt eine Woche? Könnte man doch auch gleich auf 5 Jahre ausdehnen ...
Bitte lies die Diskussion nach (es folgt im Zitat der relevante Abschnitt der Diskussion):
Ich gehe noch weiter: Was da angeordnet wurde, erfüllt den Tatbestand der Vorzensur und ist deshalb unzulässig.
Wenn Du mit "was da angeordnet wurde" die Pflicht zur Ankündigung eine Woche vor Veröffentlichung meinst, dann bin ich geneigt, Dir zuzustimmen. Das Zensurverbot sollte man streng auslegen.
Danke.
Einschränkbar ist die Meinungsfreiheit, aber nicht im Kern, ihr kommt ein hoher Stellenwert zu, und es ist in jedem Einzelfall abzuwiegen gegen die Folgen der Straftat bzw. die Interessen der Allgemeinheit. Meiner Meinung nach hält sich der Schaden, den ein Herr Mahler anrichtet, wenn er mal wieder seinen Rappel bekommt, und er hinterher dafür gleich wieder ein paar Jahre eingesperrt wird, in engen Grenzen. Die Strafverfolgung hinterher genügt vollkommen. Öffentliche Meinungsäußerungen sind einfach zu verfolgen.
Die Verpflichtung, jede Veröffentlichung
mit Veröffentlichung irgendwo anzuzeigen, berührt die Meinungsfreiheit nicht im Kern.
Außer natürlich, Du empfindest die Belegexemplarspflicht bei der Deutschen Nationalbibliothek als Kernbereichsberstoß gegen die Meinungsfreiheit. Wir sind hier aber kein Anti-GEZ-Forum.
Bei der Frist sind sich alle, die über die Frist diskutieren, seit Posts einig und verweisen auf den initialen Post von
@Sandmännchen. Übrigens auch mit dem Praktikabilitätsargument. Insofern verstehe ich das Problem nicht.
Natürlich erschwert es den Gebrauch der Meinungsfreiheit, wenn man jede Veröffentlichung irgendwo anzeigen muss. Da aber, wie Du selbst sagst, öffentliche Meinungsäußerungen einfach zu verfolgen sind, liegt der Eingriff gerade nicht im Kernbereich. Man muss bei einer Veröffentlichung ohnehin davon ausgehen, dass der Staat sie zur Kenntnis nimmt. Durch Vorlagepflicht
gleichzeitig mit bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung geht das Prozedere, das ohnehin zu erwarten gewesen wäre, nur ein bisschen schneller. Sonst aber auch nichts. Ich sehe da im Prinzip kein großes Problem.
Außer halt das der Praktikabilität. Das ist doch eine Einladung, nachts um halb zwei lauter komplett schwarze Seiten zu faxen.
Wenn darin tatsächlich eine schwerwiegende Gefahr für die FdGO gesehen wird, sollte man es halt mal mit einem Antrag nach Art. 18 probieren. Zeit genug hätte man gehabt. In der Realität ist Mahler ein völlig bedeutungs- und wirkungsloser verbitterter alter Mann, für den sich lediglich Neonazikreise interessieren, insofern glaube ich weder bei der Vorlagefrist, noch bei der Grundrechtsverwirkung an Erfolg.
Der Punkt ist ja, dass man auch unterhalb der Schwelle der Grundrechtsaberkennung (davon ist Mahler Lichtjahre entfernt; er ist zu unbedeutend) durchaus Grundrechte einschränken darf. Die Meinungsfreiheit zum Beispiel aufgrund eines allgemeinen Gesetzes. Und das Recht, Weisungen als Maßregel der Sicherung u nd Besserung zu erteilen, ist nunmal ein allgemeines Gesetz. Wenn man einem Drogenabhängigen verbieten darf, seine alten Fixkumpanen zu treffen oder einem Gangmitglied seine alte Gang, dann darf man vielleicht auch einem Hetzer vorschreiben, dass er nicht mehr bei bestimmten Publikationsorganen hetzen soll.
Interessanter finde ich hinsichtlich der Anzeigepflicht das Problem um den
nemo tenetur-Grundsatz. Argumentier mal damit weiter. Mit Meinungsreiheit kommst Du jedenfalls bei der Anzeigepflicht als solcher (zur Sicherheit nochmal: über die Frist rede ich nicht, die halte ich für unzulässig) nicht weiter.
Völlig ungeachtet all dessen: Es ist nicht gesagt, ob die Weisungen überhaupt erteilt werden. Bislang wissen wir nur vom Antrag. Und auch die Presse weiß nicht mehr, auch wenn sie das durch schlechte Formulierungen gut zu verbergen weiß. Vielleicht lehnt das Gericht ja auch einfach ab. Und dann haben wir hier umsonst diskutiert. Meinjanur.