Als Märtyrer wird sich El Horst so oder so aufspielen, entweder wurde seine Gesundheit im Gefängnis ruiniert, als er wegen "Gesinnungsverbrechen" eingesessen hat oder man hat "ihn zum Tode verurteilt" (siehe Screenshot unten), weil er als armer Mensch nicht freigekommen ist. Da wird dann unterschlagen, das er beim letzten Mal, als er entsprechend aus gesundheitlichen Gründen freigekommen ist, erstaunlicherweise trotzdem gesund genug war, um mit Hilfe Dritter nach Ungarn zu fliehen.
Was aber auch zeigte, daß Mahlers Urteilsfähigkeit schon massiv getrübt sein mußte. Eine Flucht innerhalb Europas ist grundsätzlich sinnlos; wennschon, dann mußte er in ein Land gehen, welches nicht ausliefert - und das wiederum wäre mit seinem Gesundheitszustand nicht zu machen gewesen. Orban gebärdet sich zwar innerhalb Europas, wie ein Trumpeltier, aber das auch nur, weil ihn Merkel nicht fallen läßt. Sobald die Generationer deutscher Politiker weg sind, die den Ungarn 1989 hoch anrechnen, wird er sich so Manches zweimal überlegen müssen, wenn er nicht so harsche Ansagen wie Polen kassieren will. Und einen Verlust der EU-Geldern kann er sich schlicht nicht leisten. Wie Mahler unter diesen Bedingungen auf die Idee kommen konnte, Orban werde sich seinetwegen mit Brüssel und Berlin anlegen, wird wohl ewig sein Geheimnis bleiben ...
Von daher ist es eben verständlich, das sich die Justiz nicht gerne von einem notorischen Wiederholungstäter (die letzten antisemitischen Ausfälle hat er ja aus der Haft losgelassen) auf der Nase rumtanzen lassen will, der auch noch die Behandlung verweigert.
Die Verweigerung der Behandlung wäre zwar in gewisser Weise nachvollziehbar, sofern
@Neubuerger Recht haben sollte, dann führt sie aber auch jeden Gedanken an eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen ad absurdum. Denn dann wird er sich auch in Freiheit nicht in Behandlung begeben.
Mangeldurchblutung der unteren Extremitäten und eine daraus resultierende Amputation sind übrigens durchaus nicht unübliche Folgen von Diabetes und haben nichts mit irgendwelchen Haftbedingungen zu tun.
Nun, diese Amputationen werden schließlich nicht aus Jux und Tollerei durchgeführt, sondern als lebensrettende Maßnahme. Bleibt ein Diabetiker in dem Stadium ohne Behandlung, liegt er schneller in der Kiste, als er ein Sparticket der Bahn in Anspruch nehmen kann.
Leider sehen es BVerfG und EGMR als menschenunwürdig an, wenn Häftlinge keine Aussicht haben, vor ihrem Tod aus dem Gefängnis freizukommen.
Wenn ich nicht falsch informiert bin, gilt dies in Bezug auf lebenslange Strafen bzw. Sicherungsverwahrungen, Mahler sitzt aber eine Freiheitsstrafe ab, die befristet ist.
Nach der Reportage über "Rentner hinter Gittern" zu urteilen, die ich hier bereits mehrfach verlinkt habe, soll es durchaus immer wieder mal vorkommen, daß jemand in Haft verstirbt. Der Gefangenensprecher in der Lebensälterenabteilung hatte das so ausgedrückt, daß der "Schlüssel gleich weggeschmissen" werde, wenn er sich noch einmal etwas zu schulden kommen ließe. Ab einem gewissen Alter ist dann auch eine lang genug befristete Freiheitsstrafe ultimativ. Wollte man also
@Müll Mann 's Hinweis konsequent zu Ende denken, so würde das quasi Narrenfreiheit für Ü80 bedeuten. Und für Leute in Mahlers Gesundheitszustand sowieso.
Die Frage stellt sich nun, ob ein Mensch, der als Druckmittel, um aus der rechtskräftigen Haft entlassen zu werden, alles tut, um sich selbst zu schaden, menschenunwürdig behandelt wird, wenn der Staat ihm nicht nachgibt.
Das Problem ist ja nun, daß Mahler und seine Umgebung - sofern
@Neubuerger Recht hat - dafür einfach nur nichts zu tun braucht. Wäre Mahler daheim, müßten er und seine Leute aktiv werden, um ihm nicht zu schaden. So hat den Hut die Anstaltsleitung auf.
Um eine Ausdrucksweise des BGH zu verwenden: Ein Gefangener, der geistig in der Lage ist, die Folgen seines Tuns abzuschätzen, und der willentlich so handelt, dass er sich selbst schädigt, bleibt Subjekt und wird nicht (jedenfalls nicht durch den Staat) zum bloßen Objekt herabgewürdigt. Ein Zeichen der Menschenwürde ist es gerade, Herr über sein eigenes Verhalten zu bleiben. Zum bloßen Objekt gemacht würde hingegen etwa ein Hungerstreikender, der zwangsernährt würde ...
... oder ein Patient mit "diabetischen Füßen", den man gegen seinen deutlich erklärten Willen operiert?
In dieser Herabwürdigung zum Objekt sieht der BGH in anderen Zusammenhängen einen Verstoß gegen die Menschenwürde.
Natürlich hat der Staat gegenüber einem Gefangenen eine besondere Fürsorgepflicht. Doch darf diese nicht so weit gehen, dass der Gefangene kein Subjekt mehr ist, sondern nur noch Objekt. Ob die Fürsorgepflicht des Staates für Gefangene, die ja qua Gefangenschaft nur noch eingeschränkt für sich selbst sorgen können, so weit geht, dass er bewusste und willentliche Selbstschädigungen verhindern müsse, darf bezweifelt werden, denn dadurch würde gerade die verbleibende Willens- und Handlungsfreiheit des Gefangenen beseitigt und somit ein Kernelement der Menschenwürde.
Wie gesagt: Sofern
@Neubuerger Recht hat, muß man da nichts aktiv verhindern (durch eine speziell spartanisch ausgestattete Zelle bspw.). Es kollidiert also die Menschenwürde (den Willen des Gefangenen respektieren und über eine Palliativbehandlung hinaus medizinisch untätig bleiben) mit der Fürsorgepflicht der Anstaltsleitung (zwangsweiser chirurgischer Eingriff). Den Kopf mögen sich andere zerbrechen.
Dies sind nur ein paar kurze Gedanken zum Thema, gewiss gibt es noch viel mehr abzuwägen, doch a priori sehe ich keinen Grund, weshalb der Staat einen Gefangenen, der sich wissentlich und willentlich selbst schädigt, entweder nicht gewähren lassen dürfte oder ihn freilassen müsste.
Eine Freilassung Mahlers würde an der Situation gar nichts ändern. Sie würde freilich die Frage aufwerfen, wieso nicht auch andere freikommen, sobald sie suizidale Absichten äußern.